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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-09-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186509078
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650907
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650907
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-09
- Tag1865-09-07
- Monat1865-09
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1865
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. X? 250» Donnerstag dm 7. September. 1865. Bekanntmachung. Da «ach Vorschrift von § 73. sud e. der allgemeinen StLdteordvung von der Wahl, welche zu Ergänzung des mit dem 2. Januar 1866 auSscheideuden Dritttheils der Stadtverordneten zu veranstalten ist, alle diejenigen Bürger auszuschließen sein werden, die sich mit Berichtigung von Landes- und Gemeindeabgaben länger als zwei Jahre im Rückstände befinden, so ergeht unter Hinweisung auf diese gesetzliche Bestimmung an alle Abgabeurestanten, welche von letzterer bettoffen werden, hiermit noch besondere Aufforderung, chre Rückstände ungesäumt abzuführe«. — Leipzig, den 28. August 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. In Gemäßheit §. 1. der Instruction für die Ausführung von Wafferrohrleitungen und Wafferarrlage« irr Privat- grrrrrdftirckerr vom 7. Juli d. I. machen wir hierdurch bekannt, daß Herr Mechanik«- Wilhelm Pittschaft, Schulgaffe Nr. 6/8, - Klempner Richard Schnabel, Schützenstraße Nr. 7, - Fabrikant Thomas Goodfou, Weststraße Nr. 60/61 fich zur Uebernahme solcher Arbeite» oei uns angemeldet und den Besitz der dazu erforderlichen Vorrichtungen nachaewiesen haben. Leipzig, den 4. September 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Drei an der Nürnberger und Bauhof-Straße gelegene Bauplätze, darunter eine Eckparzelle, sollen versteigert werden. Kauflustige haben sich Donnerstag de« 7. September d. I., Vormittags 11 Uhr an RathSstelle einzufinden, ihre Ge bote zu thun und fich weiterer Entschließung zu gewärtigen. Die Versteigerung beginnt pünktlich zur angegebenen Zeit und wird geschloffen, wenn keine Gebote mehr erfolgen. Die BerkaufSbedinguvaen nebst dem Plane liegen im Bauamte aus. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 21. August 1865. vr. E. Stephani. Cerutti. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 11. August 1865. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht) (Schluß.) Ei» fernerweite-, ebenfalls von Herrn Näser vorgetragenes Gutachten de- Bau-Ausschusses hatte 5. ») eine Nachverwilligung zu den Kosten der allgemeinen Wasser regulirung und b) die Anstellung eines Assistenten beim Bauamte zum Gegenstände. Die Nachforderung zu den Vorarbeiten für die allgemeine Wafferregnliruva im Betrag von 1503 Thlr. 24 Ngr. 4 Pf. hat da- Collegium schon wiederholt abgelehnt. Anlangevd die Beamtenanstellung, so sagt da- RathSschreiben darüber u. A.: »Was de» von den Herren Stadtverordneten gestellten Antrag betrifft, die durch de» Abgang de- Herrn Georgi erledigte Stelle eine- Wasserbau-Inspektor« rinzuziehen, so treten wir demselben insoweit oei, als durch die nahezu abgeschloffene Vollendung der ReaulirungSvorarbeitm die wesentliche Veranlassung zu Gründung dieser Stelle fich erledigt hat und es daher für diesen Zweck eines besondere» städtische» Beamten umsoweniger bedarf, als zur wei tere» Bearveitung und Ausführung des partiellen RegulirungS- planeS besondere Arbeitskräfte zu beschaffen sein werden. Wir könne» «n- jedoch für gänzliche Einziehung der gedachten Stelle nur unter der BorauSsePmg erklären, daß für die übrigen, dem Wafferdau-Inspeclor übertragen gewesenen Arbeiten und Geschäfte ausreichende Fürsorge getroffen werde. Es lagen nämlich bisher de« Wafferbau-Iufpeclor außer dm auf die Regulirung bezüg lichen Lrdeite» sämmtliche Wasserbauten au Ufern, Dämmen, Wehr«, Durchstiche», Brück« aller Art über Flüsse und Grä ben rc. außerhalb der Stadt, sowie der Bau und die Unter haltung aller Wege außerhalb der Stadt, mit Ausnahme der Chausseen, der Berliner Straße, de- Mockauer und de- Gohliser Weg« ob und die seit der Anstellung de- Wasserbau - Inspektors gemacht« Erfahrung« Hab« da- Vorteilhafte dieser Einrichtung ans da- vollständigste bestätigt, weil aus diese Weise nicht allein die allmälig und auf dm verschied«« Gebietm gesammelt« Er fahrungen am besten und sichersten zur Ausnutzung gelangen, son dern auch an der rechtzeitigen, sachgemäßen und soliden Projectirung und Ausführung der notwendig« Herstellung« und an der sorg fältigen Beaufsichtigung derselben nur gewonn« wird. Dem Bau- amte in seinem dermaligen Bestände an Arbeitskräften aber, oder dem Oekonomie-Inspector, zu der« Reffort der größte Theil dieser Arbeit« und Geschäfte früher nicht einmal gehört hat, die selben jetzt zu übertragen, würde geradezu untunlich sein und eine unzulässige und dem Interesse der städtischen Verwaltung höchst nachtheilige Ueberbürdung dieser Beamten herbeiführ«. Wir erinnern z. B. nur daran, daß die Kräfte de- BauamteS zu der schon seit längerer Zeit und voraussichtlich noch für längere Zeit demselben obliegenden Arbeit« bei Weitem nicht ausreichen und fortwährend durch DiLtistm ergänzt werden müssen, so wie daß die Zahl und die Ausdehnung der Wege außerhalb der Stadt und die Ansprüche an der« Zustand in der letzteren Zeit viel größer geworden sind und immer »och mehr Zuwachs erwarten lassen. »Mit Rücksicht auf die- Alle- Hab« wir beschlossen, die Stelle de- Wasserbau-Inspektors einzuziehen, dagegen einen technisch be fähigt« Assistent« beim Bauamte mit einem IahreSgehalte von 600 Thlr. anzustellm und demselben vorzugsweise die obengedachten bisherigen Geschäfte de- Wasserbau - Inspektor-, außerdem aber, was jedenfalls thunlich sein wird, noch ein« Theil der zeither durch DiLtistm besorgt« Arbeiten zu übertrag«" rc. Da- vom Ausschuß abgegebme Gutachten lautet: Die vom Rath für seine nochmalige Forderung einer weiteren Verwilligung für WafferregulirungSardeitm vorgebracht« Gründe konnte der Ausschuß deshalb nicht für durchschlagend anerkennen, weil nicht plötzlich, wie der Rath jetzt annimmt, me Versagung de« weiter« CredttS Seilen de- Collegium« eingetret«, sondern erst nach vielmal wiederholten Versicherung«, daß die- die letzte Summe sei und daß jetzt da- Ende der Arbeit« bevorstehe «. s. w., das selbe zu der Ueberzeugung habe komm« müssen, daß die- doch alle- nutzlos auaewmdete Gelder sei« und daß man durchaus nicht- mchr der schon verlor«« Summe hinzufüg« müsse. Auch die heute stattgehabte Berathung über die RathSzuschrift vom 22. Juli 1865, d« Heine'sch« Plan betreffend, zeigte deutlich, wie sehr
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