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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 18.03.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-03-18
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190503188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19050318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19050318
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1905
- Monat1905-03
- Tag1905-03-18
- Monat1905-03
- Jahr1905
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 18.03.1905
- Autor
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DWKMMMTUM k^r Früher Wochen- und Nachrichtsblatt Tageblatt sir H»Wks, NM, LmÄns. M»s. 8i.Wn, HckriOM, Rmna, MW, MmMns, Mlski81Mis, 8t. ZM 8t. WM 8t«iW>ns, Aim, WemW. NWM ml AÄitm Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk „ 55. Jahrgang > - > > « Nr. 65 Sonnabend, de» 18. März 1905. *^^^^M^B^^«Mn^§W^^Mße^^^^nb^Mags^aHmKag^^^enTotge^e^^g^^ietteMhrWe^B^g^re^^^!ars^^Pfg^b^^biePostbezogenlMkj50Psgi^^^^ Anzelne Nummern 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen auber der Expedition in Lichtenstein, Zwickauerstrab« 397, alle Kaiserlichen Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. Anserate werden di« fünfgespaltene Grundzelle mit 10, für auswärtige Inserenten mit 15 Pfennigen berechnet. Im amtlichen Teil kostet die zweispaltige Zelle 30 Pfennige. — Jnseraten-Annahme täglich bis spätestens vormittags 10 Uhr. Bekanntmachung. Nachdem das Ergebnis der Einkommensteuer- sowie Ergänzungssteuer- Einschätzung für das Jahr 1905 den Beitragspflichtigen durch Austragung der Steuerzettel bekannt gegeben worden ist, werden gemäß der in § 46 des Ein kommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 bezw. der in § 28 des Ergänzungs- steUer-Gesetzes vom 2. Juli 1902 enthaltenen Bestimmungen alle Personen, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die nach den er wähnten Bestimmungen ausgefertigten Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, hierdurch aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungser gebnisses sich bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme sofort zu melden. Lichtenstein, am 16. März 1905. Der Gtadtrat. Steckner, Bürgermeister. Hhn. Professor v. Liszt über die Schwur- und > Schöffengerichte. Im Verein Waldeck in Berlin hielt der be rühmte Strafrechtslehrer Prof. Dr. Franz v. Liszt einen Vortrag über die bevorstehende Umge staltung des Strafprozeßwesens. Er begann mit dem Ausdruck der Erwartung, daß die amtliche Kommission, die mit dem Entwurf zu einer neuen Strafprozeßordnung betraut ist, noch im Laufe des Sommers ihre Arbeiten zu Ende führen würde. Dann ging der Vortragende auf die Organisation unserer Strafgerichte erster Instanz ein. Was bis her über die Arbeiten der Kommission in die Oeffent- lich^eit gedrungen ist, zeigt, daß eine konsequente Durchführung der Schöffengerichte und die Gewährleistung der Berufung bei allen Gerichten geplant ist. An die Stelle der Strafkammer sollen mittlere Schöffengerichte und für die Schwurgerichte große Schöffengerichte treten, sodaß man künftig mit drei verschiedenen Schöffen gerichten zu rechnen hätte. Empfiehlt sich nun dieser Vorschlag vom liberalen Standpunkte aus, und sollen wir das Schwurgericht aufgeben? Die Frage kann nur richtig beantwortet werden, wenn man die Vorzüge und Schwächen berücksichtigt, die den Schöffen- und Schwurgerichten anhaften. Das Schwurgericht in seiner heutigen Form zeigt den Mangel, daß die Geschworenenbank zu wenig Rechte besitzt, namentlich bei der Beweisaufnahme. Sie hat hier mehr eine passive Rolle. Hier steht das Schöffengericht höher, weil jeder Schöffe dasselbe Recht hat wie der Richter. Weitere Mängel der heutigen Schwurgerichte sind: die Bevormundung der Geschworenen durch die Frageformulierung, Rechtsbelehrung usw. Die beiden Beisitzer am Richtertische können fallen, dafür hätten jedoch die Geschworenen am Richtertisch Platz zu nehmen, um gemeinschaftlich mit dem Vor sitzenden während der ganzen Beweisaufnahme die sämtlichen richterlichen Funktionen aus zuüben und durch Stimmenmehrheit zu entscheiden. Vom liberalen Standpunkte aus kann gegen eine solche Erweiterung der Geschworenenbefugnisfe nichts eingewendet werden. Auch an der Frage stellung muß unbedingt festgehalten werden, doch müßte hier eine Reformierung einsetzen. Unbedingt muß verlangt werden, daß die Geschworenen mit dem Vorsitzenden gemeinsam zunächst einmal die Fragen sestsetzen. Auch muß den Vorsitzenden das Recht eingeräumt werden, über die Straffrage mit zu entscheiden und daneben die Strafab messung mit zu bestimmen. Jede Bevormundung der Geschworenen (Rechtsbelehrung u. s. w.) muß wegfallen. Sie müssen vielmehr volle Richter qualität erhalten. Unter diesen Voraussetzungen ist die Beibehaltung deS Schwurgerichtes wünschens wert. — Was künftighin die Berufungen anbelangt, so blieben sie eigentlich nur auf das Schöffengericht beschränkt, weil ja die Strafkammern ausgeschaltet werden sollen und Berufungen gegen Schwurgerichts, urteile selten zu erwarten wären, zumal solche schon unter dem heutigen Schwurgerichtsverfahren fast garnicht vorkommen. Um nun aber dem Volke das Vertrauen zu diesem Gericht zu erhalten, muß ge fordert werden, daß unter den Schöffen und Ge schworenen eine gute Auswahl getroffen werde, und zwar unter Berücksichtigung aller Bevölkerung-- schichten. Von besonderer Wichtigkeit erscheint eS I indes auch, daß die Justizverwaltung vorsichtig ist in der Wahl des Vorsitzenden. Wer als Vor sitzender sich ungerechte Kritiken an den Ge schworenen- und Schwurgerichten erlaubt, mußhin - weggefegt werden. Politische Rundschau. Deutschland. * Bekanntlch ist die T ä t i g k e i t des deutschen Flotrenvereins kürzlich im Reichstage einer scharfen Kritik unterzogen worden. Selbst vom Regierungstische aus sagte man, daß diese Tätigkeit zuweilen über das Ziel hin au s s chi eß e. Auf der jüngst im Neuen königl. Operntheater in Beilin stattgehabten Fesiversammlung zur Feier des fünfjährigen Bestehens der Provinzial gruppe Berlin-Mark Brandenburg des Deutschen Flottenvereins gelangte nun einHuldigu ngs- telegramm an den Kaiser zur Absendung, aus das jetzt nachstehende Antwort erfolgt ist: »Den vereinigten Vertretern des Flottenvereins danke ich für die mir dargebrachten Huldigungen Ich erblicke darin den Ausdruck pvtriotischer Gesinnung, welchemeinem Vertrauen in die Tätigkeit des Flotten vereins eine weitere Festigung gibt." Wilhelms I. L." *Jm Reichstage gab es gestern bei der Fortsetzung der Beratung des Etats des Ministeriums des Auswärtigen (Kapitel „Reichskanzler") ein scharfes Rededuell zwischen dem Abg. Bebel (Soz) und dem Reichskanzler Grafen Bülow. Bebel behandelte in seiner bekannten temperamentvollen Weise unser Verhältnis zu Rußland, die Ausweisungen von Russen aus Deutschland, die an geblichen Neutralitätsverletzungen Deutschlands durch Lieferung von Kohlen für Roschdjestwens- kys Geschwader, den Königsberger Prozeß, wobei er den preußischen Justizminister so heftig angriff, daß er sich einen zweimaligen Ordnungsruf zuzog rc. Graf Bülow antwortete dem Abg. Bebel in sehr glücklicher Weife und wies vor allem die von den Sozialdemokraten verlangte Einmischung in die inneren Verhältnisse Rußlands entschieden zurück. Abg. Heyl zu Herrnheim lnat.-lib.) drückte dem Reichskanzler bezüglich der aus wärtigen Politik das Vertrauen der Nationalliberalen aus. Abg. Hein e (Soz.) befürwortete die R e s ol u ti on seiner Partei, betr. Feststellung einer wirksamen politischen und budgetrechtlichen Verantwortung des Reichs kanzlers. Wie werde heute regiert: Selbst von Jagd schlössern, Salonwagen und Kriegsschiffen aus! Auch für die Telegramme an Fürsten, Fakultäten und Generäle bedürfe es der Verantwortlichkeit. Telegraphiere der Monarch: „Deine Freude ist meine Freude" oder „Deine Trauer ist meine Trauer", so sei das persönlich; nicht aber, wenn es heiße: „Die Trauer Deines Staates oder Volkes ist die Trauer meines Volkes"; denn das wäre ein politischer Akt. Der Kanzler dürfe kein bloßes Willenswerkzeug des Kaisers sein. Die Sitzung wurde darauf geschlossen. * Prinz Max von Sachsen bat den Papst nachdrücklich, ihm weder eine Bischofswürde noch einen Kardinalshut zu verleihen, er wolle sein geistliches Lehramt an der Freiburger Hochschule beibehalten. *Kontreadmiral Gal st er ist zum Vize» admiral, die Kapitäne zur See Schröder vo« Usedom und Kindt sind zu Kontreadmiralen ernannt worden. * Die deutsche Sondergesandtfchaftnach Abessynien wird demnächst die Heimreise an I treten. Die Verhandlungen über einen Handelsver trag mit Abessynien sind günstig verlaufen. * Dem Senetspräsidenten beim Reichsgericht vr. Löwenstein, der vor längerer Zeit sein 50 jähriges Dienstjubiläum feierte, ist das Prädikat Exzellenz verliehen worden. Löwenstein führt den Vorsitz im 5. Zivilsenat. Die Lage in Rußland. Die japanische Regierung stellt ein Quar tier für 43000 in der Schlacht bei Mukden ge fangen genommene Russen her. Diese sollen auf verschiedene Garnisonstädte Japans ver teilt werden. Im ganzen sollen 20 Städte Ge fangene aufnehmen. Der Pariser „Figaro" will aus guter Quelle erfahren haben, daß Kaiser Nikolaus nächstens eine Kundgebung veröffentlichen wird, worin gesagt wird, daß die letzten Ereignisse, so schmerzlich sie auch sein mögen, sein Vertrauen nicht erschüttert haben: er hoffe nach wie vor auf die unerschöpflichen Hilfsquellen, den Mut und die Vaterlandsliebe des Russenvolkes und zweifle nicht daran, daß die vorübergehenden Miß- geschicke des Kampfes durch den unerschütterlichen Heldenmut beschworen werden. Aus Petersburg wird gemeldet, der Zar habe folgende Depesche an Kuropatkin gesandt: „Uebergeben Sie das Oberkommando dem General Line witsch, der zur temporären Führung der Armee ausersehen ist". Oertliches. Lichtenstein, 17. März. WM" Nachdruck der mit einem Korrespon denz Vorzeichen versehenen Notizen nur mit Quellenangabe gestattet * ch *— Ein Brief au Justizrat Körner. Wir haben gestern schon kurz von einem Schreiben Kenntnis gegeben, das im Auftrage des Königs an Justizrat vr. Körner-Dresden gerichtet wurde. Das Schreiben lautet wörtlich: „Sehr ge ehrter Herr Justizrat! Seine Majestät der König haben beschlossen. Allerhöchst seine Vertretung in der privaten Rechtsangelegenheit zu der Frau Gräfin Montignoso als Regierungssache verhandeln zu lassen und einen der Herren Staatsminister damit zu betrauen. Die Ihnen erteilt Vollmachten werden deshalb zurückgenommen, und ich darf Sie bitten, die Vollmachtsurkunden an mich zurückgelangen zu lassen. Seine Majestät legen übrigens un- verändertGewichtdaranf, daß Sie von dem, was Ihnen aus Anlaß des Auftrages bekannt ge worden ist, nichts veröffentlichen oder sonst wie zur allgemeinen Kenntnis bringen". — Also wird die Öffentlichkeit von gewissen, bisher noch unauf geklärten Vorgängen, diesich hinter den Kulissen abspiel ten, vorläufig nichts erfahren. Der Legendenbildung ist unter solchen Umständen Tür und Tor geöffnet. — Durch diese amtliche Verlautbarung hat sich der erste Eindruck bis zur Gewißheit verdichtet: der königliche Kommissar Justizrat Körner ist in Ungnade ge fallen. Die veröffentlichten Erlasse reden eine zu deutliche Sprache, als daß es Sinn hätte, das noch verschweigen zu wollen. Kein Wort des Dankes verbrämt die Entziehung der Vollmacht und erleichtert Herrn Körner die peinliche Situation.
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