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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 27.09.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-09-27
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187909275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18790927
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18790927
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1879
- Monat1879-09
- Tag1879-09-27
- Monat1879-09
- Jahr1879
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^ 113. Wochenblatt 1879. für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königl. Gerichtsaint und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend früh. Vierteljährlicher Abonnementspreis bei Abholung in der Expedition 1 M., bet Zusendung durch den Boten 1,1b M. 47. Jahrgang. Sonnabend den 27. September. Inserate von 3 Zeilen an die gespaltene Zeile 6 Pf. Annahme ^r^l^en längstens bis Mittag 12 Uhr cheS dem Tage der Bekanntmachung, die Abhaltung eines Gemeindetages betreffend. Ter Unterzeichnete beabsichtigt Freitag, den 3. Oktober I87S, von Mittags 1 Uhr ab im Schumann'schen Gasthofe zu Flöha einen Gcmeindetag abzuhaltcn, in welchem verschiedene neuere Gesetze uud Verordnungen erläutert und zur Besprechung gelangen, sowie sonstige das Gcmeindewesen berührende Gegenstände zum Vortrag kommen sollen. Alle für das Gemeinwesen sich Jntercssircnden, insbesondere die Herren Gemciudevorstände, Gutsvorstcher und Standesbeamten beziehent lich die Mitglieder der Gemeiuderäthe, Kirchen- und Schulvorstände des hiesigen Bezirkes werden daher zum Erscheinen hiermit eingeladen, gleichzeitig aber gebeten, diejenigen Punkte und Fragen, welche sie bei jener Gelegenheit mit zur Sprache gebracht wünschen sollten, thunlichst bald und womöglich noch drei Tage vor der Versammlung anher zu bezeichnen. Königliche A m tsh a up tm a n n s ch a ft Flöha, am 24. September 1879. von Wcissenbach. Dich. Bekanntmachung. Die letzte öffentliche unentgeltliche Impfung für dieses Jahr wird im hiesigen Orte D i e n st a g den 3 «. September a. c. Nachmittags 2 Uhr im Saale des hiesigen Wcbcrmeisterhanscs erfolgen. Diejenigen Eltern, Pflegceltcrn und Vormünder, welche der an sie ergangenen Aufforderung ungeachtet mit ihren in diesem Jahre impf pflichtigen Kindern in den anbcraumt gewesenen Impf- und Revisionstcrmincn nicht erschienen, auch, daß sie der Jmpfpflicht genügt bez. davon be freit, durch ärztliche Zeugnisse noch nicht »achgewiesen haben, werden hiermit aufgcfordert, ihre Zöglinge in dem obigen Schlußtermine zur Impfung bringen zu lassen oder bis Ende dieses Jahres die ärztlichen Bcfrciungsnachweisc bez. Bescheinigung über die erfolgte Impfung bei dem Unter zeichneten Stadtrathe zu produciren, widrigenfalls sic nach Ablauf dieser Frist in Gemäßheit Z 14 des Rcichsimpfgesetzes mit Geldstrafe bis zu öl) M. — Pf. oder mit Haft bis zu drei Tagen unnachsichtlich werden bestraft werden. Zschopau, am 24. September 1879. ^ Der Stadtrath. Walde. Gestohlen worden sind: 1) am 9. dieses Monats Abends aus einer Hausflur der Albcrtstraße 2 Kinderbetten mit rothcarrirtcu Ucbcrzügen, das eine mit roth- und das andre mit blaugestreiftem Inlett, 2) in der Nacht vom 21. zum 22. aus einem Garten am neuen Weg: 2 blaugedruckte Frauenschürzcn, 2 dergleichen Kindcrschürzen, 1 roth-, blau- und wcißgestrcifte Kinderschürze, 2 roth- und weißgestreifte Kopfkissenüberzügc, 1 blau-, roth- und weißgestrcifter dergleichen, 1 blau- und weißcarrirter dergleichen, 1 roth- und weißcarrirter dergleichen, 2 kleine schwarz- und wcißcarrirte Taschentücher, 1 kleines blaugedrucktes Taschentuch, X. X. gezeichnet, und 1 weißeS leinenes Frauenhcmde, gezeichnet V7. k. Zur Ermittelung der Diebe und Wiedererlangung des Gestohlenen wird Solches hiermit bekannt gemacht. Zschopau, am 24. September 1879. Der Stadtrath. Walde. An Bezahlung der Gemeindeanlagen pro III. Termin 1879 wird hierdurch mit dem Bemerken erinnert, daß an die Säumigen nunmehr Zahlungsauflage erlassen werden wird. Zschopau, am 26. September 1879. Der S t a d t r a t h. Walde. F. Göttliches und Lächstjches. Dresden, 25. September. Der deutsche Reichskanzler Fürst Bismarck traf heute früh 8 Uhr 8 Minuten von Wien mittelst Couricrzuges der Nordwcstbahn hier ein. In dem Salon wagen, bekanntlich ein Geschenk der deutschen Eiscnbahnverwaltungen, befanden sich außerdem die Frau Fürstin Bismarck und Graf Wilhelm v. Bismarck, in einem zweiten Wagen das Kanz leipersonal und mehrere Polizeibcamtc. Von der hiesigen königl. preußischen Gesandtschaft hatte sich der interimistische Geschäftsträger Graf zu Eulenburg, von der kaiserl. und königl. öster reichisch-ungarischen Gesandtschaft der Geschäfts träger Frhr. v. Biegcleben zur Begrüßung ein gefunden. Aus der Mitte des sehr zahlreich ver sammelten Publicums wurden Sr. Durchlaucht wiederholt Hochrufe entgegengebracht. Fürst Bis marck erschien hierauf dankend am Fenster des Salonwagens. Da der Reichskanzler sich zur Benutzung der Route von Dresden nach Berlin via Zossen entschlossen hatte, so war hiermit ein Aufenthalt von IV- Stunde auf dem böhmischen Bahnhofe verbunden. Während des Umrangirens des Salonwagens verließ die fürstliche Familie denselben und nahm in dem geöffneten Hofsalon ein einfaches Frühstück ein. Fürst Bismarck kehrte baldigst wieder in den Salonwagen zurück, wäh rend die Fürstin und Graf Wilhelm v. Bismarck erst später nachfolgtcn. Bei der Abfahrt er widerte Se. Durchlaucht die dargebrachtcu Ova tionen durch mehrmaliges Erscheinen am Fenster des Salonwagens, nach allen Seiten dankend. — Das königl. Ministerium des Innern hat in Ucbereinstimmung mit der von sämmtlichen Kreishauptmannschaftcn ausgesprochenen Ansicht befunden, daß die Erlaubniß zum Betriebe der Schankwirthschast mit Einschluß des Branntwcin- schankes ohne Weiteres auch die Besugniß zum Betriebe des Kleinhandels mit Branntwein in sich begreift, und zu letzterem neben jener Er laubniß nicht noch besondere Erlaubniß erforder lich ist. Uebrigcns hat das Ministerium bei einer anderen Gelegenheit auch befunden, daß der gewerbmäßige Betrieb des Kaffeeschanks den betr. rcichsgesetzlichen Vorschriften zu unterliegen hat, da das Gesetz keinen Anhalt dafür bietet, den allgemeinen Ausdruck „Schankwirthschast" durch den Ausschluß derjenigen Wirthschaften, in wel chen Getränke verabreicht werden, die nicht Spi rituosen sind, zu beschränken. — Die deutschen Wollenwaaren-Fabrikanten werden im „Deutschen Wollcn-Gewerbe" zu einer am 12. und 13. October in Grünberg i. Schl, tagenden Versammlung eingeladcn. Unter andern wichtigen und brennenden Nachfragen steht auch die für 1880 geplante „Große allgemeine Aus stellung der deutschen Wollcn-Jndustrie und deren Neben- und Bedarfsbrauchcn" auf der Tages ordnung. Voraussichtlich wird diese Versammlung stark besucht werden, und sind Mitgliedskarten für noch nicht eingeschriebene Mitglieder vorher von Herrn Stadtrath E. P. Schlief in Guben zu beziehen. — Die kgl. Generaldircction der Staatsbahncn läßt seil einigen Wochen durch einen Oberschaffncr die Eisenbahnzüge revidircn, um sich darüber Ge wißheit zu verschaffen, ob alle Reisenden mit vor schriftsmäßigen Billets versehen sind. Der revi- dircnde Oberschaffncr erscheint unerwartet auf ir gend einer Station und läßt sich die Billets vor- zcigen. Es hat sich nun im sächsischen Binnen-
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