Delete Search...
Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 26.01.1850
- Erscheinungsdatum
- 1850-01-26
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-185001269
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18500126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18500126
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1850
- Monat1850-01
- Tag1850-01-26
- Monat1850-01
- Jahr1850
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Großenhainer Unterhaltungs - und Anjeigeblatt Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. 8. 1850 Sonnabend, den 26. Januar Tagesnachrichten. Sachsen. Bei Beginn der 17. Sitzung der ersten Kammer erfuhr man über den Stand der Wahlen, daß für die erste Kammer noch acht Ab geordnete fehlen. Dem vi. Joseph ward hierauf mit 27 gegen 17 Stimmen die Erlaubniß zur Einbringung eines Gesetzentwurfs über die Abschaf fung der Todesstrafe erthcilt. Hauptsache der Ver handlung war dann der §. 16 und 17 des könig lichen Decrets, den Belagerungszustand mit Stand recht bei Störungen der öffentlichen Ruhe betreffend. Die Debatte wurde so langwierig, daß die Sitzung vor Beendigung derselben geschlossen ward. Die fünfstündige 18. Sitzung brachte ebenfalls noch kein vollständiges Resultat zu Stande, indem nur über §. 16 abgestimmt werden konnte, welcher folgendermaßen mit 27 gegen 17 Stimmen an genommen ward, nachdem der Antrag der Linken, die beiden Paragraphen ganz zu streichen, mit 24 gegen 20 Stimmen verworfen worden war: „Das Gesammtministerium kann jeden Ort oder Bezirk bei Aufruhr und hochverräterischen Bewegungen oder wegen besonderer Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Kriegsstand erklären und in Folge dessen in den betroffenen Orten oder Bezirken auch die Bestimmungen der deutschen Grundrechte über Gerichtsstand, Verhaf tung, Haussuchung und Versammlungsrecht zeit weis außer Kraft setzen, ingleichen die Ausführung dieser Maßregeln in ihrem ganzen Umfange auf den Befehlshaber der bewaffneten Macht und die sem die nämlichen Befugnisse wie in Ansehung der auf dem Kriegsstande stehenden Truppen über tragen. Gegen die Anordnungen dieses Befehls habers ist der Weg der Beschwerdeführung bis an die oberste Staatsbehörde statthaft." Die Debat ten gehörten zu den interessantesten des jetzigen Land tages. Die Rede Joseph's erinnerte sehr deutlich an die letzten Kammern. Prinz Johann führte für den Paragraph an, daß wenn die Regierung die Macht habe, den Belagerungszustand zu verhangen, sie nicht mehr nöthig haben werde, eine so große Militärmacht auf Kosten der ruhigen Bürger auf den Beinen zu haben, wahrend Joseph gerade dem Volke die Freiheit zum Aufruhr nicht genommen wissen will, da cs besser sein werde, dasselbe durch Heimschickung mit blutigen Köpfen zu belehren, als durch Vorbeugung des Uebels. Minister Behr, einer der besten, wenn nicht der beste Redner dieses Land tages, war gerade entgegengesetzter Meinung. Ent ziehe man der Regierung die Mittel, Sicherheit und Schutz des Eigenthums und Lebens der Staats bürger auch durch die äußersten Maßregeln ausrecht zu erhalten, so glaube er, daß man an dem Mark steine angekommen sei, wo Ministerium und Kam mern nicht mehr mit einander gehen könnten. Die Kammer hat die Wahl (so schloß die Rede), das Urtheil die Geschichte. — Die 19. Sitzung der zweiten Kammer brachte eine Petition um eine Eisenbahn von Dresden nach Freiberg und eine Mittheilung des Ministeriums über den zur Orga nisation der Untergerichte entworfenen Plan. Ueber- haupt werden demnach 32 Bezirksgerichte, von denen vier nach Dresden und Leipzig, die übrigen in einzelne Städte verlegt werden sollen, errichtet werden und außerdem noch in 80 Orten einzelne Bezirksrichter fungiren. Zugleich wurde aber die traurige Bemerkung gemacht, daß auch diese neue Errungenschaft wie gewöhnlich den Nachtheil be deutender Kostenvermehrung nach sich ziehen wird, statt, wie es wünschenswert!) wäre, billiger zu sein. Der Abgeordnete Wigand sucht um Erlaubniß nach, einen Entwurf über Errichtung einer Hypotheken bank für bürgerlichen und bäuerlichen Grundbesitz einbringen zu dürfen. Dem Beschluß der ersten Kammer über Aufhebung einiger kleinen Bann rechte ward beigetreten. Die übrige Zeit wurde mit der Suspendirtengeschichte hingebracht und spe- ciell eine Beschwerde des suspendirten Justizamt manns Hitzschold als unbegründet mit 53 gegen 13 Stimmen zurückgewicsen. — Die 20. Sitzung der zweiten Kammer fing wieder mit Suspendirten, Steckbriefen und dergleichen an. Hierauf ging man zur Tagesordnung, einem Berichte über den frühem Antrag wegen Besetzung der Oberhofprcdigerstelle über; da aber bekanntlich diese Stelle durch den Professor vi. Harleß bereits besetzt ist, war der Hauptzweck des Antrags verfehlt. Der öffentlichen Sitzung folgte eine geheime. — In der 19. Sitzung der ersten Kammer stand unter Anderm auf der Registrande der Josepdsche Gesetzentwurf wegen Abschaffung der Todesstrafe und ein königliches Decrct, das Vereins- und Vcrsammlungsrecht und die Revision des darüber erlassenen Gesetzes betref fend. Hierauf wurde die Debatte über 17 des
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview