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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-12-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189912089
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18991208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18991208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-12
- Tag1899-12-08
- Monat1899-12
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1899
- Autor
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und Anzeiger Wkblatt ,»d AiMtt). Telegramm.Adrrsst: »Tageblatt-, Ries«. Amtsötatt Ferufprechflel« «r. 90. der KSnigl. ArntShmptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtrathS zu Riesa. I- S85. Freitag, 8. Deeember 1899 Abends. SS Jahr,. Da« Riesa« Tageblatt erscheiut jede» Ta, «Send« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher vej-gSprri» bei Abholung in den Expeditionm tu Riesa Strehla oder durch unsere LchW s«t tu» Hau» I Mart 50 Pfg., bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltm 1 Mark 28 Pfg-, durch dm Briefträger frei in» Hau» 1 «art «8 Pf. Au^tgmMmuch», flr dt, Rmmurr de« «u«ga»MM bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. tbnNk und Verla, von L»«,«r S «tntertt- tu «teflu — GchhtWMr: «astauteupraß, 89. — Mir die «Raetia» vmmtuwMlch: Har»»«« Sch«t»t >« Meß«. Im Nichtstellungssalle erfolgt zwangsweise Vorführung der Pferde. Neben der Strafe find in solchen Fällen auch die Kosten der zwangsweisen Vorführung von dem Besitzer zu bezahlen. Zur Verhütung von Unglücksfällen wird angeordnet, daß das unbetheiligte Publikum sich von Vormittags 9 bis 12 Uhr von dem Altmarkte, der Marktgasse und der Meißnerstraße fern zu halten hat. Ebenso sind die Zugangswege frei zu halten. Den Anordnungen der Polizei organe hat sich Jedermann bei Vermeidung der Arretur und nach Befinden Bestrafung zu fügen. Riesa, den 8. Deeember 1899. Der Rach -er Stadt — VoeterS. Sch. Auf Grund von 8 105 b der Novelle zur Gewerbe-Ordnung vom 1. Juni 1891 wird ge stattet, daß im Stadtbezirk Riesa an den letzten 3 Sonntagen vor Weihnachten — 10. 17. 24. Dezember 1899 — die Beschäftigung von Gehülfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handel--«- werbe zu folgenden Tageszeiten stattfinde: 1. Bei dem Verkaufe von Brod und weißer Bäckerwaare (ausschließlich der Conditorei- waaren): ohne Zeitbeschränkmig. 2. Bei dem Handel mit Milch: mit Ausschluß der Zett des Bormittagsgottes- dienstes ohne Zeitbeschriinkang. 3. Bei dem Handel mit Butter, Sahne, Käse, Eiern, Grünwaaren, Eß- und Material- waaren, Heizungs- und Beleuchtungsmaterialien, Fleisch, Wurst, Fischwaaren aller Art: von 7 bis 0 Uhr Bormittags und von 11 Uhr Vormittags bi- 7 Uhr Nach mittags. 4. Bei dem Handel mit Fleisch- und Wurstwaaren und von zum menschlichen Genuß be stimmten Fettwaaren in Fleischereien «nd Schankwirthfchaften: Aon */,7 US Uhr Vormittags, von 11 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Mittags und vo« 2 bis 8 Uhr Nachmittags. 5. Bei dem Handel mit anderen als den vorstehend genannten Gegenständen, z. B. Con ditorei-, Zucker- und Chocoladenwaaren, Cigarren, Manufaktur- und Schnittwaar«, Kürschnerwaaren, Galanteriewaaren, RoheiS, Blumen, Pflanzen u. s. w.: von Vor mittags 11 Uhr bis Nachmittags v Uhr. Während der Zeit, in welcher Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter im HaudelSgewerbe beschäftigt werden dürfen, darf auch der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsläden stattfinden. Riesa, den 8. Dezember 1899. Der Rath der Stadt. VoeterS. Sch. Ta erfahrungsgemäß bei einer Kälte von mehr als 2 Grad Reaumur auf eine Ver bindung von Mörtel und Mauersteinen mit Bestimmtheit nicht zu rechnen ist, so wird hiermit angeordnet, daß alles Mauern dann einzustellen ist, wenn an dem Bauplatz die Lust- Temperatur auf mehr als 2 Grad Reaumur unter den Nullpunkt herabsiukt, während daS Abputzen aller Wand- und Mauerfläche» mit Kalkmörtel im Freien bereits bei einer Tem peratur von O Grad Reaumur zu unterlassen ist. Uebertretungen dieses Verbotes werden an dem Bauherrn und an dem Bauausführenden mit Geldstrafen bis zu IVO M. — geahndet werden; überdies bleibt die Forderung der Wiederabtragung des etwa verbotswidrig auSgeführten Mauerwerkes Vorbehalten. Die Ortsbehörden wollen die Durchführung des Vorstehenden überwachen, etwaige Kontra ventionen aber unverzüglich anher anzeigen. Großenhain, am 7. Dezember 1899. ' Königliche Amtshauptmannschast, 6 4677. Vr. Uhlemanu. Mö. Bon dem Königlichen Kriegs-Ministerium ist die Abhaltung örtlicher Pferdemusterungen angeordnet worden. In der Stadt Riesa wird diese Musterung am 13. Dezember 189S Vormittafts um 9 Uhr ? tu der Meistuerstraste abgehalten werden. Jeder hiesige Pferdebefitzer ist zu Vermeidung der Bestrafung mit einer Geldstrafe bis 150 Mark verpflichtet, zu diesem Termine seine sämmtlichen Pferde zu gcstellen mit Ausnahme «. der Fohlen unter vier Jahren, b. der Hengste, e. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage ab gefohlt haben, ck. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, e. Ponnies. Außerdem kann durch die Königliche Kreishauptmonnschaft Dresden ün!er besonderen Um ständen Befreiung von der Vorführung erfolgen. In einzelnen dringenden Fällen ist auch der Herr Amtshauptmann in Großenhain hierzu ermächtigt. In den unter e und ä aufgeführten Fällen ist in dem Termine eine von uns ausgefertigte Bescheinigung vorzulegen. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: 1. Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufs nothwendigen Pferde; 2. die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß. Die über die Schankwirthschaft von Alfred Bergner, Kaiser Wilhelm Platz Nr. 6, ver fügte Polizeistunde ist für den 9. und 10. Dezember 1899 aufgehoben worden. Riesa, am 8. Dezember 1899. Der Rath der Stadt VoeterS. Kr. vertlicheS und Sächsisches. Riesa, 8. Deeember 1899. — In hiesigen Bäckereien ist am 14., 15., 16., 18., 19., 20., 21., 22. und 23. Dezember 1899 Ueber- oder Nacht arbeit zulässig. — Im Monat November gelangten im städtischen Schlacht hofe zu Riesa zur Schlachtung 810 Thiere und zwar: 87 Rinder (11 Ochsen, 25 Bullen, 51 Kühe und Kalben), 11 Pferde, 390 Schweine, 159 Kälber, 157 Schafe, 5 Ziegen, 1 Lamm. Don auswärts wurden in den Stadtbezirk eingeführt 1300 kg Fett, 420 kg Rauchfleisch, 4 Schinken. Von den geschlachteten Thieren war keines gänzlich zu verwerfen: der Freibank aber wurden 1 Rind und 2 Schweine zum Verkauf überwiesen. An einzelnen Organen wurden vernichtet bei Rindern: 45 Lungen, 8 Lebern, 1 Magen, 2 Euter; bei Schweinen: 17 Lungen, 17 Lebern, 1 Milz, 1 Herz, 1 Niere; bet Schafen: 2 Lungen, 1 Leber; bei Pferden: 1 Leber. Das Gesammtgewicht der ge schlachteten 87 Rinder betrug 534,80 Ctr., mithin das Durch schnittsgewicht des Rindes 6,15 Centner. — Ein besonderer Kunstgenuß wurde dem leider sehr spärlich erschienenen Publikum vorgestern Abend durch daS Rittershaus-Konzert geboten. Herr AlfredRitterS- yaus ist im Besitze einer vollen, schönen Tenorstimme, deren Kraft und Wohllaut besonders in den Opernarien zur Geltung kam. In den Liedern bewies der Künstler, daß er auch feine», süßes Piano hervorbringen kann. — Die Begleitung der Gesänge führte der Pianist Adolf Eriksen auS Stockholm auS, der die Zuhörer durch den Vortrag einiger schwierigen Klavierstücke vou Liszt. Rubinstein rc. erfreute. Der Künstler besitzt zwar eine große technische Fertigkeit, doch könnte der Ausdruck noch wärnier und seelenvoller sein. — Die am 2. Jenuar 1900 fälligen Zinsscheine der Hypothekenpsandbriefe Serie II und III der Sächsischen Boden- creditanstalt zu Dresden werden nach einer im Jnseratentheil unserer vorliegenden Nummer befindlichen Bekanntmachung be reits vom 15. Deeember d. I. ab bei sämmtlichen Pfandbrief verkaufsstellen eingelöst. — Unsere sächsischen Hypothekenverhältnisse werden durch das neue bürgerliche Gesetzbuch durchaus verändert. Die hypothekarische Sicherheit bleibt genau dieselbe wie bisher, aber das Gesetzbuch führt eine neue Beleihungsart ein, die wir in Sachsen bisher nicht kannten- Es unterschei det zwischen Buch- und Briefhypotheken. Wenn man künftig ein Grundstück beleiht, so kann man mit dem Hypotheken schuldner vereinbaren, daß ein Hypothekenbrief nicht aus gestellt wird, sondern bloß eine sogenannte Buchhypotyek eingetragen wird. Das hat die Folge, daß man nicht wie bisher, ein Hypotheken-Dokument in die Hand belommt, sondern daß nur der Eintrag ins Grundbuch bemerkt Und dem Gläubigr eine Abschrift zugestellt wird- Außerdem kann auch Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Schuld- und Pfandverschreibung verfügt werden- Die Brief hypothek ist als die eigentliche Form der Hypothek ge dacht- Sie hat den Vortheil, daß die Uebertragung der Forderung von dem ursprünglichen Gläubiger auf einen an deren durch Cession wesentlich erleichtert wird- Während da zu in Sachsen bisher allemal ein gerichtlicher oder auch nota rieller Akt erforderlich war, wird das künftig nicht mehr nö- thig sein, sondern cs kann durch Uebertragung des Hypothe kenbriefes auf einen anderen Gläubiger die Forderung zedirt werden. Ter Hypothekenbrief, der bisher lediglich beweisende Urkunde wcir, wird jetzt thatsächlich zum Werthpapier- Das macht es uöthig, daß, wenn Sparkassen Brieshypotheken erhalten sollen, die sämmtlichen Briefhypotheken unter sicherem Verschluß gebracht werden müßten, denn wenn der Hypothekenbrief verloren geht, so ist künftig ein Aufge botsverfahren wie bei anderen Werthpapieren nöthig, denn der unberechtigte Inhaber kann an dec Hand dieses Werth- papieres sich Geld verschaffen- Diese Gründe haben die sächsischen Bürgermeister veranlaßt, dahin wirken zu wol len, bei Ausleihung von Sparkassengeldern nicht auf Brief hypotheken zuzukommcn, sondern lediglich auf Erwerbung von Buchhypothcken, weil «dÄnn die Vcrwahrungsnoth- wendigkcit hinwegfällt und für die Sparkassen, die nicht bewegliche Papiere in der Hand haben wollen, sondern sichere Kapitalanlagen, durch Buchhypotheken der Zweck voll erreicht wird- Die Buchhypothek kann übrigens jeden Augenblick mit Einwilligung des Schuldners auch in eine Briefhypothek umgewandelt werden- — Die Erträgnisse der sächsischen Staatsbahnen im Jahre 1898 sind derart gewesen, daß sich das mittlere Anlagekapttal in Höhe von 839,1 Millionen Mark mit 4,08 Prozent verzinst hat, während im Vorjahre trotz der durch Hochwasser verursachten Schäden und Betriebsstörungen daS Kapital von 8018,5 Millionen Mark sich mit 4,64 Prozent verzinste. Das erfolgte Anwachsen des Kapitals um 30,6 Millionen Mark ist theilS auf die Er öffnung von 34 km neuer Bahnen, theils auf die Dresdner Bahnanlagen zurückzuführen. — In der letzten Plenarsitzung des König!- Landes- medizinal-Kollegiums kam ein von Herrn Medi zinalrath Dr. Hankel aus Glauchau gestellter Antrag zur Besprechung, daß den Bäckern verboten werden sollte, das zum Backen bestimmte Mehl in Säcken auf Haus fluren, Gängen, Treppen, Hofräumen rc- aufzubewahrei, ihnen vielmehr aufzugeben sei, für dasselbe sauber gc haltene, gut verschließbare Räume bereitzustellen- Hier bei ward allgemein anerkannt, daß die erwähnte sehr gebräuchliche Art der Aufbewahrung des Mehles aus sani tären Gründen zweifellos für bedenklich zu erachten sei, daß ihr aber ebenso wie dem gleichbedenklichen Auslegen uul» Aufbewahren sonstiger Nahrungs- und Genußmittel an Stellen, an welchen dieselben der Verunreinigung aus gesetzt sind, seitens der Medizinal-Polizeibehörden schon jetzt mit Erfolg entgegengetreten werden könne und daher der Erlaß einer besonderen darauf bezüglichen für dos ganze Land giltigen Verordnung nicht erforderlich scheine, es vielmehr genügen werde, wenn dem König!- Ministerium von dem fraglichen Uebelstande Kenntniß gegeben werde, und wird hierauf der Antrag in gleicher Weise abgelehnt, wie der des ärztlichen Kreisvereins-Ausschusses im Re gierungsbezirke Leipzig, daß alle Schänkwirthe und Gast hofsbesitzer angewiesen werden sollen, die zu benutzenden Trinkgefäße nicht in mit Wasser gefüllten Gefäßen,
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