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Erzgebirgischer Volksfreund : 25.01.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-01-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193201253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19320125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19320125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1932
- Monat1932-01
- Tag1932-01-25
- Monat1932-01
- Jahr1932
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 25.01.1932
- Autor
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Särlner, Aue» Sachfe«. zimiNre-n: N« S1 und »1, klßnlh i«mi «u») <40, Schn«»»«»» 1», EHH«Wn»,rg SSI» vrahIanIchUft: AaNdfriund «u«Ia-lm Nr bl, am N-chmIU« «I-Ä»mb, Nmm»m dl, oormtNa,, S Uhr tn bm omipiiisölft«. skäür. Sin, SmNdr Nr bl, «usnah». d,r An«!-,, am wr-,l-rlüm«n Sa,, I»al« an lxlllmmln Sl^l, wird nlal en«dm, auch nicht Nr bl, Alchttad^i b«r durch Fmisprmtm auIamUimm «nuiam. — Mr Rich,,»« wi- «rlan-t ^ns^andl« SchrIML, «dmnlmml bl, SchrP- lrNun, d^n, Drranlwarlung. — Unlndr^unam bm S^ ltdfübnrltbm bmrilndm !>«!n,Unll>ra»«. B«i gahlm,»- »,r,u, unb N-ntuir, »,»m Radalu al» Ml v««Inba,I. -a»»i,«s-tftb-«Nm la: Aur. Lddnttz, S-nudn, und Schwär,<nb«ra. Nr. 21. Montag, den 2S. Januar 1932. 88. Jahrg. Amtliche Anzeigen. Im Handelsregister ist eingetragen worden: 1. Am 22.1.1932 auf Blatt 235, die Firma Richard Cltz in Schneeberg betr.: Die Firma ist erloschen. 2. Am 23. 1. 1932 auf Blatt 437, die Firma Lehmann L Schuster in Schneeberg betr.: Der Kaufmann Wilhelm Schuster in Schneeberg ist als Inhaber ausgeschieden. 3. Am 25.1.1932 auf Blatt 511 — früher Blatt 124 des auf. gehobenen Amtsgerichts Hartenstein —, die Firma Wildenfel- ser Papierfabrik vormals Gustav Toelle, Aktiengesellschaft in Langenbach betr.: Der Gesellschaftsvertrag ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 25. 11. 1931 laut Notariats urkunde vom gleichen Tage in 8 8 abgeündert worden. Amtsgericht Schneeberg, 25. Januar 1932. Dienstag, den 26. Januar 1932, sollen öffentlich meistbie- tend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden: Borm. 10 Uhr in Lauter: 1 Schreibmaschine, 2 vers. Basen, 1 Piano. Sammelort der Bieter: Fremdenhof zum Löwen. O 4601/31 Vorm. 10 Uhr in Beierfeld: 1 Kunstmappe, 2 Bücher Sang und Klang und 1 Briefmarken-Album. O 3076/31 Sammelort der Dieter: Gasthof Albert-Turm. Mittag 12 Uhr in Schwarzenberg-Neuwelt: 1 Ladenregal, 1 Ladentafel und 1 kleine Ladentafel. 2 2676/31 Sammelort der Bieter: Merkels Gasthof. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Die amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörden können in den Geschäftsstellen de» „Trzgebirgifchen Dolksfreunds' tn Aue. Eckneebera. Lößnitz und Schwarzenberg einaelehen werden MeM. SIW« ter SlatlomMlea zo StmrMerg Freitag, den 2S. Januar 1VS2, abends 7 Uhr im Stadtverordnetensitzungszimmer Nr. 36. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. a) Wahl des Stadtv.-Vorstehers (8 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung); b) Wahi des 2. Vorstehers; e) Wahl des Schriftführers. 3. Mitteilun gen. 4. Beseitigung von Bäumen entlang des Schwarzwassers» 5. Ortsgesetz über di« Verwaltung und Vertretung der Giro- kaffe. 6. Anträge, Mietfragen in städtischen Gebäuden betr. 7. Desgl. Herabsetzung des Wasserzinses und der Gruben räumungsgebühren betr. 8. Gesuch der Firma I. C. F. Picken- Hahn L Sohn in Chemnitz um Ermäßigung des Betrages fü» Pachtung des städt. Anschlagwesens. Schwarzenberg, am 23. Januar 1932. (gez.) Dr. Rietzsch, Bürgermeister. Das neue Stillf Bedingungsweise Derli Ob und wie sich die zunächst noch wenig durchsichtigen De- stimmungen des Abkommens auf die deutsche Wirtschaft im Einzelnen auswirken werden, darüber kann noch kein Urteil abgegeben werden. Es sind allerlei Klippen in dem kompli zierten Vertrag, z. B. die Abmachungen über die Zinsen- frage sowie der Vorbehalt, daß eine Gefährdung der deut- schen Währung und Wirtschaft das Abkommen hinfällig machen. Am bedenklichsten ist aber die Möglichkeit der Kündigung für den Fall, daß die Dank für internationale Zahlungen ihren Kredit nicht erneuert. Hierdurch behalten die Franzosen, die bekanntlich in der BIZ. die erste Geige spielen, das Heft in der Hand. Sie haben nun eine wettere Gelegenheit? ihre Er- Pressungen gegen Deutschland auszuüben. Im ganzen mus also gesagt werden, daß eine wesentliche Entspannung der deutschen Wirtschaftslage durch die Verlängerung des Still halteabkommens leider nicht eintreten wird. Es wird also weiter nach neuen Wegen gesucht werden müssen. Ein Erfolg kann sich jedenfalls nur dann zeigen, wenn Deutschland bedin- gungslos eine lange Frist zur Abgeltung der privaten Schul den gewährt wird, und wenn, was die Reparationen anlangt, das Nein des Kanzlers bestehen bleibt. Wie groß die fran zösischen Widerstände gegen eine solche Regelung sind, hat sich in der vergangenen Woche zur Genüge gezeigt. Sie können, wenn überhaupt, nur durch eine grundlegende Aenderung der bisherigen deutschen Politik überwunden werden. Die Umwandlung der äußeren kurzfristigen Schulden in langfristige, wie sie das neue Stillhalteabkommen teilweise vorsieht, genügt nicht, dem Schrumpfungsprozeß der deutschen Wirtschaft Einhalt zu tun. Es muß zugleich das innerdeutsche Kreditproblem gelöst werden. Der Wagemannsche Vorschlag, über den sich, wie es heißt, sein Urheber demnächst in der Presse äußern will, weist hier neue Wege, deren Gangbarkeit ohne Rücksicht auf irgendwelche Cliquen, oder Parteiwünsche bal digst geprüft werden möchten. Bei dieser Gelegenheit sei auf den Umschwung hingewiesen, der auf der Linken in Hinsicht auf den Plan Wagemanns zu verzeichnen ist. Nachdem man ihn zunächst völlig abgelehnt hatte, wird er jetzt in Presse- äußerungen sehr wohlwollend beurteilt. Was Anlaß zu einer gewissen Vorsicht sein sollte! G» » * M Nach äußerst schwierigen Verhandlungen zwischen Vertretern ausländischer Gläubigerbanken und Mitglied dein des deutschen Schuldnerausschusses ist nunmehr ein als Deutsches Kreditabkommen 1923 bezeichnetes Abkommen zustande gekommen, das die Rechtsbezie hungen -wischen den ausländischen Banken- gläubigern und privaten Schuldnern kurz- fristiger Kredite im Sinne einer Aufrechterhaltung dieser Kredite für ein weiteres Jahr regelt. Der Abschluß ist von Auslandsssite an die Voraussetzung ge- knüpft, daß die deutsche Gesetzgebung in bisheriger Weise die Durchführung des Abkommens sichert. Die ausländischen Dankengläubiger sollen, falls diese Bedingung nicht erfüllt wird, berechtigt sein, das Abkommen zu kündigen, ebenso für den Fall, daß die der Reichsbank über die BIZ. gewährten Noten-Bankkredite nicht erneuert werden oder wenn besondere finanzwirtschaftliche Ereignisse auf internationalem Gebiet nach Auffassung der ausländischen Dankenausschüss« die Aus führung des Abkommens wesentlich gefährden. Das Abkommen bezieht sich auch auf di« erst nach dem 1. März 1932 während der Dauer des neuen Abkommens fällig werdenden Verbindlichkeiten. Auch Dürgschafts- und IndössementsÄerbindlichkiten sowie di« ausländischen Toch- alle-Abkommen. ingerung um ein Jahr. tergesellschaften deutscher Unternehmungen fallen darunter. Das Abkommen sieht keine festen Barrückzahlun- gen vor, beginnt aber mit einer Rückführung der unbenutzten Kreditlinien. Hierbei geht die Verpflichtung der Auslands- banken grundsätzlich vom Stande am 31. Juli bzw. 8. Oktober aus, und zwar, dem für den Schuldner günstigeren dieser beiden Termine. Jeder Gläubiger darf am 1. März die gesamten zugesag- ten Kredite im Rahmen der unbenutzten Kreditlinien um 10 v. H. kürzen. Zur technischen Durchführung dieser Be- stimmungen wird die Golddiskontbank eingeschaltet, lieber eine weitere Rückführung der Kredite, vierteljährlichen Zusammenkünften des deutschen und der aus- ländischen Ausschüsse, erstmalig am 1. Juli 1932 festgesetzt wer den, wobei die Reichsbank ihr« Stellungnahme bekanntgeben wird. Eine Verpflichtung der Neichsbank zur Bereitstellung von Devisen ist nicht vor- gesehen, wohl aber eine etwaige Erklärung der Reichs- bank, daß die Aufbringung der nach dem Abkommen erforder lichen Devisen ihren Status gefährden könnte. Hierdurch ist eine etwaige Modifizierung des Abkommens möglich. Eine besondere Behandlung, welche die Ansätze zu lang fristiger Konsolidierung der Schulden erken- nen läßt, ist für die von den deutschen Banken am 21. Februar 1932 in Anspruch genommenen Barkredite vorgesehen. Die betreffenden deutschen Banken sollen Werte im Betrag von 15 Prozent dieser ungesicherten Barkredite, und zwar in erster Linie Solawechsel ihrer Debitoren, bei der Neichsbank als Treuhänderin einliesern, wobei diese Wert« auf einen Gesamtbetrag von ungefähr 200 Millionen Reichsmark geschätzt werden. Auf Grund dieser Unterlagen werden zu 6 Prozent verzinsliche in Halb jahresraten rückzahlbare 10jährige Zertifikate aus - ge stellt, die an Zahlungsstatt an die diese Form der Rück zahluna wünschenden ausländischen Gläubiger gegeben wer den. Für die Möglichkeit eines Anschlusses der In du st r iek red i te an dieses System sind die Voraussetzun- gen geschaffen. Einen anderen Weg zur Umwandlung der kurzfristigen Schulden in langfristige Kapitalanlagen kann der Gläubi ger beschreiten, indem er über seine am 29. Februar 1932 stehenden ungesicherten Valutakassekredite fowie die fällig wevdenden älteren Kredite gleichen Charakters in Reichsmark verfügt und den Reichsmarkbetrag in Deutschland entweder für mindestens fünf Jahre hypothekarisch fest legt oder Wertpapiere irgendwelcher Art kauft oder Grundbesitz oder dergleichen, und zwar mit entsprechender Sperrfrist, unter Aufsicht -er Reichsbank erwirbt. Jedenfalls sind solche Geschäfte in jedem Falle an die Zustimmung der Reichsbank gebunden, welche in Wahrung der deutschen wirtschaftlichen Interessen völlig frei und endgültig entscheiden kann. Zum Schutz des deutschen Kreditnehmers dürfen derartige Verfügungen ohne seine Zu stimmung 15 b. H. bei Banken 25 v. H. des Kreditbetrages innerhalb von 6 Monaten nicht übersteigen. Für die Inanspruchnahme von Akzeptkrediten ist ein größerer Rahmen geschaffen worden, der die Waren bewegung einschließlich der Verarbeitung eingefllhrter Güter und die der Ausfuhr vorausgehenden Fabrikationsvorgänge und Warenbewegungen umfaßt. * » * Wiggin schmiert Deutschland Honig um den Rund. Berlin, 24. Ian. Der amerikanische Finanzmann Wig - gi n, der Vorsitzende des Stillhalteausschusses, läßt folgendes erklären: Es erwies sich als wünschenswert, den ursprünglichen Plan zu revidieren. Die Interessen der Bankgläubiger in den verschiedenen Ländern differieren naturgemäß etwas in den Einzelheiten, doch wurde das Schwergewicht bei den Verhand lungen gänzlich auf den Gcsamtstandpunkt aller Beteiligten gelegt. Die deutschen Teilnehmer haben ebenfalls Was nützt ein Moralvrium? Borah gegen Laval. Washington, 24. Ian. Senator. Borah veröffentlicht eine Erklärung, in der es heißt: Der einzige sogenannte kon- krete Vorschlag, -er in dieser Woche aus den Verhandlungen in Europa hervorgegangen ist, besteht in der Der. länge- rung des internationalen Moratoriums. Dieser Vorschlag imponiert mir nicht. Er bedeutet weder. Erleichterung, noch Erholung. Wenn Frankreich ein Programm bieten würde, das uns den Wiederaufbau Europas und die wirtschaftliche Erholung der Welt in Aussicht stellt, so würde er die Vereinigten Staaten außerordentlich interessiert finden, aber welche Ermutigung besteht für Amerika nach Lavals Rede vom letzten Mittwoch, sich für Europa zu inter- efsieren? Laval stellte drei Forderungey aus^ «EUnA Lie Un- verlangt« er, daß die Friedensverträge das geheiligte Statut Europas sein und bleiben sollten; drittens lehnte er -i« M. rüstung solange ab, bis -ie Nationen einen Sicherheitspäkt zur Verteidigung dieser Friedensverträge abschließen. ' Was nützt bei einem derartigen Pro. gramm ein Moratorium? Auslieferung -er Reichsbahn an -ie Gläubiger? Ein bezeichnender Plan. Berlin, 24. Ian. Zu der von Münchner Blättern ver- breiteten Meldung über einen angeblichen französischen Plan, die Abtretung der Deutschen Reichsbahn zu ver langen und sie für Rechnung -er Tributgläubiger auszubeuten, erfahren wir von zuständiger Seite, daß ein solcher Plan der N^chsregierung nicht vorliegt, über ein derartiges Ansinnen auch nicht verhandelt werden würde. Frankreich hat kein Pfandrecht am Saargebiet. Berlin, 24. Ian. Ter Aeußerunq des „Intransigeant', daß Frankreich für die nichtbezahlten deutschen Schulden Pfandrechte am Saargebiet geltend machen werde, wird an zuständiger Stelle entgegengehalten, daß Frankreich für diese Ansprüche aus dem Versailler Vertrag nicht irgend welche Rechte herleiten könne. Frankreich habe keinerlei formal- juristische Möglichkeiten, über das Saargebiet zu verfügen. Eine neue Enlente cor-iale? Paris, 25. Ian. „Echo de Parks« beschäftigt sich mit den Aussichten einer französisch, englische nVer st än. dig « ng. Die Außenpolitik des englischen Kabinetts sei ziem- lich schwankend, und es werde die englisch-sranzösische Minister- begegnung dazu beitragen, dieser Politik eine etwas stabilere Haltung zu geben. Die Periode der Ungewißheit nähere sich ihrem Ende. Die Vorzeichen seien nicht schlecht. vor der Unterzeichnung jeden Punkt des neuen Abkommens äußerst sorgfältig geprüft. Ihre Haltung hat das volle Der- tändnis der Gläubiger gefunden. Diese'haben sich überzeugt, >aß die Deutschen ihr äußerstes tun werden, um das Ab kommen auszuführen. Sie haben strcnq darauf geachtet, keine Zugeständnisse zu machen, die sie nicht erfüllen können. Augen scheinlich glauben die deutschen Beteiligten an die Stabilität »er deutschen Finanzen, sie beabsichtigen, die deutschen Finan- zen zu schützen, und sie glauben auch zu wissen, auf wllche Art und Weise dies zu geschehen hat. Die Vertreter der ausländi- chen Bankgläubiaer haben die Vemrecbunaen mit großer Achtung für die deutschen Wirischaftsführer verlassen, mit denen sie verhandelt haben. Wiggin spricht zum Schluß auch den Vertretern der Gläubigerländer sein« .Glückwünsche aus, welche so generös und herzlich mit ihm »usammenarbeikten.
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