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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 03.05.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-05-03
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190505035
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19050503
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19050503
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1905
- Monat1905-05
- Tag1905-05-03
- Monat1905-05
- Jahr1905
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 03.05.1905
- Autor
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essr Früher Wochen- und Nachrichtsvlatt Tageblatt sn ßäü«s, MIT Lnisins, Wns. A.Wti, Htiniiisni. Umn«. Milstl, Lck»M»rs, Msa>A.Mis, A.3M öt. Mel«, StWtäns, Um, Mtmilsti, SiWmel «Ä WW» Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezitt — - - — 88. Aahrgaug. - — , — — Rr 101 Mittwoch, dm 3. Mai 1SV5. Bekanntmachung die diesjährigen öffentlichen Impfungen betr. Im Jahre 1905 sind impfpflichtig: 1 ., alle im Jahre 1904 geborenen Kinder, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben (Erstimpfung); 2 ., alle Zöglinge einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, welche in diesem Jahr das 12. Lebensjahr zurücklegen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind (Wiederimpfung); 3 ., alle diejenigen Kinder, welche im vergangenen Jahre der Impfung vorschriftswidrig entzogen geblieben, ohne Erfolg geimpft oder wegen Gefahr für Leben oder Gesundheit zurückgestellt worden sind. Die diesjährigen unentgeltlichen Impfungen finden im hiesigen RatS- keUerfaale an folgenden Tagen statt: Erstimpfung. 1. Montag, den 15. Mai dss. IS., von 3 Uhr nachmittags ab für die Kinder, deren Familiennamen mit einem der Buchstaben 4. bis L< beginnt; S Mittwoch, den 17. Mai dfs. IS., von 3 Uhr nachmittags ab für die Kinder, deren Familiennamen mit einem der Buchstaben 21 bis L beginnt. n Wiederimpfung Freitag, den 1S Mar dfS. IS., von 4 Uhr nachmittags ab für alle Wiederimpflinge. Die Nachschau der Geimpften findet an denselben Tagen und zu der selben Zeit der darauffolgenden Woche in demselben Raume statt. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder werden hiermit aufgefordert, mit ihren Kindern und Pflegebefohlenen zu den anberaumten Impf- und Nachschauterminen pünktlich zu erscheinen. Etwaige Befreiungen von der Impfung sind durch ärztliche Zeugnisse nach zuweisen, die im Impftermine vorzuleaen sind. Eine mündliche Bestellung zum Erscheinen im Impftermine er folgt nicht Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Kroup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Impftermine nicht gebracht werden. Die Eltern deS Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Ausführung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten der Kinder Mitteilung zu machen. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, werden nach K 14 Absatz 2 des Reichsgesetzes vom 8. April 1874 mit Geld bis zu Mark 50 oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Lichtenstein, am 27. April 1905. Der Sta-trat. Steckner, Bürgermeister. Schm. Die für Dienstag, den 2. Mai 1905, abeuds 8 Uhr im Stadtverordnetensitzungszimmer anberaumte öffentliche Stadtverordneten-Sitzuna fällt auS. Lichtenstein, am 2. Mai 1905. Der stellvertr. Stadtverordnctenvorsteher. A. Niehus. Der Krieg in Ostasien. Das Flottenspiel auf dem fernen Kriegsschau plätze, dem aller Augen mit Spannung von Tag zu Tag folgen, nähert sich dem kritischen Punkt. Das sogenannte dritte Geschwader unter dem Kommando des Admirals Nebogatow hat sich zur Stunde entweder schon mit der unter Befehl Noshestwenskis noch immer in der Nähe der Kamranhbucht befindlichen russischen Hauptflotte vereinigt, oder die Vereinigung steht unmittelbar bevor. Nach wochenlangem, spannungsvollem Er warten irgend welcher entscheidenden Meldungen aus den chinesischen Gewässern ist das eigentlich das einzige wirkliche Neue, was der Telegraph über mittelt hat. Sonst schwirren die Nachrichten in schier erdrückender Fülle durcheinander, chaotisch, eine die andere überstürzend, eine der anderen wider sprechend, ohne sichere Anhaltspunkte für eine richtige Beurteilung der gegenwärtigen Lage an die Hand zu geben. Da heißt es also, Vorsicht zu üben in der Voraussage der weiteren Ereignisse und alle bis herigen Nachrichten durch das kritische Sieb laufen zu lassen, um zu einem klaren, zutreffenden Bilde der augenblicklichen kriegerischen Lage zu gelangen. Bor allem muß man dabei unverwandt den Zweck im Auge behalten, den die gegnerischen Flotten bei allen ihren Bewegungen und Handlungen zu ver folgen haben. Admiral Togo sieht sich in die Notwendigkeit versetzt, alles daran zu setzen, um die anrückende russische Flotte nach Möglichkeit zu schädigen, ohne andererseits dabei seine eigenen Panzer und Panzerkreuzer mehr zu exponieren, als zur Er- reichung des Kampfzweckes unbedingt erforderlich ist; denn Japan hat keine Schiffsbestände mehr in Reserve bezw. so gut wie keine Neubauten auf seinen Werften, aus denen eS seine ohnehin nicht mehr allzu starke Schlachtflotte ergänzen könnte, während Rußland immerhin noch über einige teils im letzten Baustadium, teils in Reparatur befindliche Schlachtschiffe verfügt, die es ev. in absehbarer Zeit an der ostasiatischen Küste zu verwenden vermöchte. Für die Russen liegt die Sache folgendermaßen; die Seetransportmittsl, welche den auf dem asiatischen Kontinent exponierten japanischen Truppen unaufhörlich Verstärkungen, Munition und Proviant nachschieben, müssen unterbunden und die diese Verbindungen schützende japanische Flotte muß selbst um den Preis der Vernichtung des eigenen Geschwaders niedergerungen werden. Die Japaner ihrerseits müssen unter allen Umständen diese Seeverbindungen aufrecht erhalten und die Kriegsflotte deshalb zum Schutze der Transport mittel bestmöglich verwenden, ohne jedoch dabei ihre Existenz, wie oben ausgeführt, ganz aufs Spiel zu setzen. Dies vorausgeschickt, hat Admiral Roshe st wenski die Verpflichtung, seinen japanischen Gegner zur See womöglich fernab von seinen Stütz punkten energisch anzupacken und mit Einsatz aller Mittel zu vernichten, und dies sobald als möglich, wenn das heroische Opfer so oder so noch irgend einen mitbestimmenden Einfluß auf die Kriegslage und auf einen eventuellen Friedensschluß haben und nicht nutzlos verpuffen soll. Togo dagegen wird früher oder später gewiß einenschneidigen Guerillakampf mit seiner Torpedoflottille ins Werk setzen und die Russen hierdurch stückweise aufzureiben trachten. Eine Entscheidungsschlacht auf hoher See, die, wie aus den obigen Darlegungen klar sein dürste, schließlich unausweichlich ist, werden die Japaner vermutlich erst dann, und zwar in möglichster Nähe ihrer Flottenbasis, annehmen, wenn der Gegner durch Verlust einiger Schiffe hinreichend geschwächt ist. Die neue Verfassung Transvaals hat die frühere Burenrepublik dem System der Selbst verwaltung, wie es britische Kolonien verstehen, um einen Schritt näher gebracht. Diese neu verliehene Verfassung ist als die Erfüllung des Versprechens anzu sehen, das die englische Regierung den Buren in dem Friedensvertrag vom 30. Mai 1902 zu Vereeniaing gemacht hat. Was den Inhalt der neuen Verfassung anlangt, so ist er kurz folgender: Nach der königlichen Verordnung soll die neu zu schaffende gesetzgebende Versammlung von Transvaal aus dem Gouverneur- Leutnant und nicht weniger als 0 und nicht mehr als 9 offiziellen Mitgliedern und nicht weniger als 30 und nicht mehr als 35 gewählten Mitgliedern bestehen. Die Dauer des Mandats der ernannten Mitglieder hängt vom Willen des Königs ab, während die gewählten Mitglieder alle vier Jahre neu gewählt werden müssen. Die Wahl erfolgt nach dem Grundsatz des gleichen Stimmrechts und die Wahlkreise werden nach der Zahl der Wahlberechtigten, nicht nach der Kopfzahl eingeteilt. Personen, deren Namen in der letzten Liste der Bürger der früheren südafrikanischen Republik erschienen sind und für den ersten Volksraad stimmen durften, oder Personen, die in der Kolonie eine Wohnung im jährlichen Werte von 10 Lstrl innehaben oder einen Lohn in der Höhe von mindestens 100 Lstrl. jährlich beziehen, sind wahlberechtigt, sobald sie 21 Jahre alt sind. Farbige erhalten kein Wahlrecht. Drei Kommissare werden beauftragt, Transvaal in Wahl kreise einzuteilen und alle zwei Jahre wird eine Wähler, liste aufgestellt. Der Eid, den die Mitglieder der Gesetzgebenden Versammlung zu schwören Haden, lautet folgendermaßen: „Ich schwöre, daß ich Seiner Majestät König Eduard dem Siebenten, seinen Erben und gesetz mäßigen Nachfolgern treu und gehorsam sein will." Die Verhandlungen werden in englischer Sprache geführt, doch steht es dem Präsidenten frei, einem Mitglied? zu erlauben, sich der holländischen Sprache zu bedienen. Die Gesetzgebende Versammlung erhält die Befugnis, solche Gesetze zu schaffen, die für den Frieden, die Ordnung und die gute Regierung der Kolonie not wendig sind. Ueber die Staatseinnahmen steht ihr kein Verfügungsrecht zu, und sie darf auch keine neue Steuer einführen, es sei denn, daß eine solche zuerst von dem Gouverneur in Vorschlag gebracht worden ist. Es ist also im gründe nicht viel, was den Bürgern der neuen Kolonie zur Bestimmung ihrer Geschicke eingeräumt wird und die Enttäuschung in der Bevölkerung ist dementsprechend groß. Besondere Verstimmung erzeugt die Verfügung, daß Englisch die Parlamentssprache sein soll und Holländisch nur mit Genehmigung des Präsidenten gebraucht werden darf. Auch mit der Gebundenheit der Wahlstimmen an einen Zensus können die Buren ganz selbstverständlich nicht zufrieden fein, da sie hiermit die letzte Möglichkeit einer Mehrheitsbildung in der Gesetzgebenden Versammlung verlieren. Politische Rundschau. Deutschland. * Graf Tattenbach reist am 2. Mai nach Fez (Marokko) ab, und zwar vor der mit seiner Sondergesandschaft verbundenen Militärmission, der auch der deutsche Militärattache in Lissabon zuge teilt worden ist. *DerGeneralinspekteurderKaoalle- rie, Edler von der Planitz, beging in Berlin die Feier seines 50jährigen Militärdienstjubiläums unter glänzenden Ehrungen. Frankreich. * Paris, 2. Mai. Der König von Eng land traf Sonnabend abend von Marseille in tn Paris ein. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch war auf dem Bahnhofe weder ein Abgesandter deS Präsidenten Loubet, noch ein solcher des Ministen-rmS anwesend. Der König fuhr in das Hotel „Bristol". Sonntag nachmittag stattete er dem Präsidenten Loubet im Elysee einen halbstündigen Besuch ab.
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