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Naunhofer Nachrichten : 05.09.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-09-05
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-190909059
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-19090905
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-19090905
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1909
- Monat1909-09
- Tag1909-09-05
- Monat1909-09
- Jahr1909
- Titel
- Naunhofer Nachrichten : 05.09.1909
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Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden TaaeS. Schlug der 'Anzeigenannahme: VorminagS 11 Uhr am Tage deS Erscheinens. r, im Saale dcs mlung satzmitglieder. ht entgegen lr. >nes. Sonntag den 5. September 1909. 20. Jahrgang Nr. 105. Amtliches gegriffen und dem Wein- die Wahlberech- 4. mehr als 2 800 in der ü Ulsn denen »Lvxbvvn kör 6is dis wir ;slisbtsn, Hektar der Gärtnerei bau dienen. Vier Stimmen haben tigten, welche a) ein Einkommen von Mark haben. tümer oder gesetzliche Nutzungsberechtigte im Königreich Sachsen Grundbesitz haben, auf dem über 150 Steuerein heiten haften, vorausgesetzt, daß da» Gesamteinkommen des Wählers 1600 Mark übersteigt, bei Abschluß der Wählerliste als Eigen tümer oder als gesetzlich Nutzungsbe rechtigte im Königreich Sachsen Grund besitz haben, von dem inehr als vier Hektar der Land- oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau oder mehr als ein b) aus öffentlichem Amte, privater dauern der Anstellung ein dienstliches oder als zur Gewerbekammer oder zum Landes» kulturrate wahlberechtigte Personen ein Einkommen von über 2500 Mk. beziehen, o) beim Abschluß der Wählerliste als Eigentümer oder gesetzlicher Nutzungs berechtigter in Sachsen Grundbesitz haben, auf dem über 200 Steuerein heiten haften, vorausgesetzt, daß das Gesamteinkommen des Wählers 2200 Nik. übersteigt, äs bei Abschluß der Wählerliste als Eigen tümer oder als gesetzliche Nutzungsbe rechtigte im Königreich Sachsen Grund besitz haben, von dem mehr als acht Hektar der Land- oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau, oder mehr als zwei Hektar der Gärtnerei oder dem Wein bau dienen. Hypothek Kück mst schönem ihen gesucht. Off- Expedition dieses z üu vsr- gso vor. ä»8 kilä , lrönvsv weise nur 10 bis 15 Kilometer Stunde zurücklegen können. rsoklor, der erweiterten Erbschaftssteuer werden. Die Kunst, fich einzurichten. Die an dem Deutschen gerühmte Kunst, sich einzurichten, seinen Haushalt und seine Ansprüche an das Leben mit den vorhandenen Mitteln in Einklang zu bringen, tritt aufs neue in glänzende Erscheinung. Wo ist ein zweites Volk, das sich in ganz kurzer Zeit derart nicht nur mit den Steuer Erhöhungen des Reiches, den Steuerzuschlägen des Staates und alledem den noch viel höheren Zuschlägen der Hersteller abzufinden vermag? Man hat tüchtig räsoniert, um sich zunächst einmal den Aerger vom Herzen zu reden, aber man hat dann ebenso tüchtig und entschlossen begonnen, den veränderten Verhältnissen Rechnung zu tragen. Das Schlagwort auf vielen Ge bieten ist die bessere Ausnutzung des Vor handenen geworden. Die erfinderischen Köpfe sind nach dieser Richtung hin eifrig tätig. Es wird immer noch zu vieles zwecklos ver braucht, folglich verschwendet; die Verfahren und Neuerungen, die eine bessere Ausnutzung von Material oder der Arbeit erstreben, sind auffällig in den Vordergrund gelangt. Ein Blick in Patent-Anmeldungen und -Neugrün dungen von Gesellschaften zeigt solche Bestre bungen mehr als je an der Tagesordnung. Auch im Privathaushalt feiert die kluge Aus nutzung ihre stillen Triumphe. Um nur eins zu ermähnen: Mit dem teuren Brennmaterial und mit der Beleuchtung wird viel sparsamer umgegangen als früher. Mit Zuhilfenahme der technischen Neuerungen, mit Anwendung Mirte Oldenburger r, I Holstern, und 2 braune von 170 bis 18.8 Jahre al», von schriftl. Garantie »ip»lg-i.lnövneu, n äse vesuoesi IN» aller Art be liefert preiswert größerer Achtsamkeit, und so gelingt es, auch diesen Posten des Budgets ohne allzuempfind liche Entbehrungen auf dem bisherigen Stand zu erhalten. Der Heroismus der selbst auferlegten Ein schränkung im Verbrauch von Nahrungsmitteln und namentlich von Genußmitteln ist ein erstaunlicher und in diesem Umfang gewiß nicht erwartet worden. Die Weisheit der Steuerbcgründung, daß sich jedermann auf die einfachste Weise der Wirkung der neuen Verbrauchssteuern entziehen könne, indem er entweder den Anspruch an die Quantität oder an die Qualität herabsetze, diese Weis heit hat in ungeahntem Maße Beherzigung gefunden. Der Fiskus wird staunen über den Minderbedarf! Nur soll daraus nicht etwa der Schluß gezogen werden, daß diese Steuerschraube ruhig noch etwas angezogen werden könnte. Nein, die Grenze ist erreicht, und kommt bei den neuen Steuern nicht so viel heraus wie vorausgesetzt worden ist — ein sehr wahrscheinlicher Fall — so muß schon zu dem Mittel direkter Reichssteuern, in erster Linie der Reichsoermögenssteuer und Zur Landtagswahl. Landtagswähler, laßt Euch die Wähler liste vorlegen! Die Behörden geben bekannt, daß vom 3. bis 9. September die Listen in den Amtsräumen zu jedermanns Einsicht aus gelegt werden. Es empfiehlt sich diesmal ganz besonders, vom Rechte der Einsichtnahme Gebrauch zu machen, weil das neue sächsische Landtagsmahlrecht zum ersten Male zur An wendung kommt und ein Wähler, wenn er diesmal nicht eingetragen ist, mit dem Ver luste seines Wahlrechtes unter Umständen ein Mehr von Stimmen einbüßt. Die gesetzlichen Bestimmungen über das Wahlrecht und die Stimmenzumessung besagen folgendes: Stimm- berechttgt ist jeder Sachse männlichen Ge schlechts, der eine direkte StaatSsteuer im Königreiche Sachsen entrichtet, bei Abschluß der Wählerliste das 25. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens zwei Jahren die sächsische Staatszugehörigkeit besitzt und seit mindestens sechs Monaten seinen Wohnsitz im Orte der Listenaufstellung hat. 1. Eine Stimme hat jeder Wahlberechtigte, soweit ihm nicht nach den Ausführungen unter 2 bis 4 mehrere Stimmen bestehen. 2. Zwei Stimmen haben die Wahlbe rechtigten, n) die ein Einkommen von mehr als 1600 Mk. haben. b) die aus öffentlichem Amt oder aus privater dauernder Anstellung ein Ein kommen von mehr als 1400 Mark beziehen, o) die zur Gewerbekammer oder zum Landeskulturrat wählen dürfen und aus ihrem Betrieb ein Einkommen von mehr als 1400 Mk. beziehen, ä) die bei Abschluß der Wählerliste als Eigentümer oder gesetzliche Nutzungs berechtigte im Königreich Sachsen Grund besitz haben, auf dem mindestens 100 Steuereinheiten haften, vorausgesetzt, daß das Gesamteinkommen des Wäh lers 1250 Mk. übersteigt, v) die beim Abschluß der Wählerliste als Eigentümer oder gesetzliche Nutzungs berechtigte im Königreich Sachsen Grund besitz haben, von dem mehr als zwei Hektar der Land- oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau oder mehr als ein halber Hektar der Gärtnerei oder dem Weinbau dienen, 5) die ihre wissenschaftliche Bildung Durch Zeugnisse, die für den einjährig freiwilligen Militärdienst genügen, nach- weisen können. 3. Drei Stimmen haben die Wahlberechtigten, u) die ein Einkommen von mehr als 2200 Mark haben, k) aus öffentlichem Amte, privater dauern der Anstellung ein Dienstliches, oder als zur Gewerbekammer oder zum Landeskulturrat wahlberechtigte Per sonen aus ihrem Betriebe ein Ein kommen von mehr als 1900 Mk. beziehen, e) die, ohne sich in öffentlichen oder privatem Dienstverhältnis zu befinden, aus einer wissenschaftlichen oder höheren künstlerischen Tätigkeit mehr als 1900 Mark Einkommen beziehen, 6) bei Abschluß der Wählerliste als Eigen teiligten Kreisen dringend gewünscht wird, folgendes geschrieben: Im preußischen Kricgs- ministerium besteht schon seit einigen Jahren das nachahmenswerte Verfahren, den Beamten von ungünstigen Urteilen über sie Kenntnis zu geben, und selbst in militärischen Kreisen be schäftigt man sich in letzter Zeit mit der Ab schaffung der geheimen Führungslisten, damit nickt die Regimentskommandeure usw. ohne Wissen der ihnen unterstellten Offiziere Urteile über diese fällen können. Ganz besonders weist man darauf hin, daß nach einer solchen Reform die von den Vorgesetzten abgegebenen Zeugnisse in bedeutend zuverlässigerer Form abgefaßt würden. Auch in Baden wird nach einer Anordnung des StaatSministeriumS vom vorigen Jahre der Grundsatz geübt, dem Be amten Mitteilung zu machen, wenn in den Konduitenlisten Ungünstiges über ihn vorge bracht wird. So ist ihm aufs beste Gelegen heit geboten, sich zu rechtfertigen. * In denjenigen Staaten, in welchen die Ausnutzung der Wasserkräfte seit Jahr und Tag auf der Tagesordnung steht, wie in Preußen, Bayern, Baden, Oesterreich und Norwegen, drängt die Privatindustrie mehr und mehr auf eine Lösung der Frage, ob und inwieweit fiskalische Wasserkräfte zu privater Verwertung abgegeben werden. Mit dieser brennenden Frage befaßt sich letzthin eine amtliche Kundgebung des bayerischen Mini steriums des Innern, die sich gegen die Unter stellung verwahrt, als ob die staatlichen Wasser kräfte in unbilliger Weise der Ausnutzung durch die Privatindustrie vorenthalten werden sollten. Die Regierung erklärt, an dem Grundsätze festzuhalten, der Staat müsse sich vor allem diejenigen Wasserkräfte sichern, deren er für seine Zwecke benötige. * Bei der Gewährung von Erziehung-, beihilfen ist nicht immer gleichmäßig verfahren worden. Dies ist bei Prüfung der Zivil- pensions- und Witwen- und Waisengelder rechnungen festgestellt worden, und zwar bezüglich der für Waisen unmittelbarer Staats beamten bewilligten Unterstützungen dann, wenn die Mutter der Kinder sich wieder ver heiratet hatte. Teils sind die Unterstützungen ohne ministerielle Anweisung in Abgang ge stellt worden, teils hat überhaupt keine Prüfung dahin stattgefunden, ob die Mutter unter den veränderten Verhältnissen der Unterstützung noch bedarf. Zur Herbeiführung eines einheit- lichen Verfahren haben daher sowohl der Finanzminister wie der des Innern angeordnet, daß im Falle der Wiederverheiratung der Mutter stets von neuem in eine Prüfung der Frage der Bedürftigkeit einzutreten ist. Ist nach dem Ergebnisse;»der Ermittelungen Be dürftigkeit zweifelsohne nicht als vorliegend zu erachten, so sind die Erziehungsbeihilfen ohne weiteres in Abgang zu bringen. In allen anderen Fällen ist unter eingehender Dar legung der Verhältnisse zu berichten und die ministerielle Entscheidung einzuholen. * Die durch den Rücktritt des Prinzen Heinrich freiwerdende Stellung des Führers der Nordseeflotte ist einem der bewährtesten- Offiziere der deutschen Marine zugedacht, dem bisherigen Chef des 1. Geschwaders, Vize- Admiral Hennig von Holzendorf. Herr von Holtzendorf gehört der Marine seit dem Jahre 1869 an. Er erreichte im Jahre 1897 den Rang eines Kapitäns z. S., wurde 1904 zum Konteradmiral und 1907 zum Vize-Admiral befördert. Vor seiner Versetzung zur Hochsee flotte s1905) weilte er lange Jahre in Ost asien, wo er als Kommandant des Flagg schiffs „Kurfürst Friedrich Wilhelm" während der Chinawirren eine große Rolle spielte. 1903 kehrte er abermals als 2. Admiral des Kreuzergeschwaders nach Ostasien zurück. * Zum Schutze des Handwerks sollen in der Lohnberechnung der Gefängnis-, Jrren- und Krankenhausverwaltungen durchgreifende Wieder daheim. Ueber Rückfahrt und Landung des „Z. Ill" bleibt noch zu berichten, daß Leipzig 4 Uhr 15 Min. passiert wurde. Gera wurde 8 Uhr 15 Min. passiert, während Plauen 9 Uhr 45 Min. in Sicht kam. 11 Uhr 30 Min. überflog das Luftschiff die Stadt Münchberg und erreichte 12 Uhr 45 Min. Bayreuth. Üm 4 Uhr kam es nach Nürn berg, um 7 Uhr 45 Min. nach Ulm. 8 Uhr 25 Min. passierte es Biebrach und ist dann 9 Uhr 40 Min. in Friedrichshafen gelandet. Die Bergung wurde glatt voll zogen. Das Luftschiff hat von Nürnberg aus durchschnittlich 55 Klm. stündlich zurückgelegt. Bei der Einfahrt des „Z III" in die Halle war auch Graf Zeppelin sen. anwesend. Diese ununterbrochene Rückfahrt von Bülzig nach Friedrichshafen ist eine ganz hervorra gende Leistung. Sie bedeutet für den Grafen Zeppelin einen Triumph, der ihn für das Mißgeschick der letzten Tage glänzend ent schädigt. Der „Zeppelin III" hat die 535 Kilometer lange Strecke Bülzig—Friedrichs hafen in 22 Stunden 42 Min., also mit einer Durchschnittsfahrtgeschwindigkeit von 23,6 Kilometern in der Stunde zurückgelegt. Bis Plauen hat der Lnftkreuzer stark mit widrigen Winden zu kämpfen gehabt und daher strecken- Pflichtfeuerwehr. Sonntag, den 5. September 1909, srüh*7 Uhr Uebung sämtlicher Züge. Stellen am Spritzenhaus. Armbinden sind anzulegen. Ungerechtfertigte Versäumnis wird bestraft. Entschuldigungen sind schriftlich spätestens 2Tage nach der Uebung bei dem Zugführer abzugeben. Als EntschuldigungSgrnnde für das Fehlen bei einer Uebung gelten nur Krankheit und unaufschiebbare Abwesenheit vom Orte. Rundschau. * ReichShaushatt 1908. Fehlbetrag 122 Millionen. Der „Reichsanzeiger" ver öffentlicht die Ergebnisse des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1908. Im ganzen sind an ordentlichen Einnahmen, soweit sie im Reiche verbleiben, 185 115 000 Mark weniger aufgekommen. Da der Ausgabebe darf um 63 119 000 Mark hinter dem An schläge zurückgeblieben ist, ergibt sich für das Rechnungsjahr 1908 ein Fehlbetrag von 121 996 000 Mark. Mehrbeträge brachten die Zigarettensteuer, Zuckersteuer und Salz- steuer, zurückgeblieben sind gegen den Voran schlag die Zölle um 121018 000 Mark, Brausteuer, Erbschaftssteuer und Fahrkarten- steuer! * Die Welternte mit zusammen rund 3515 Millionen Doppelzentnern an Weizen, Roggen, Mats, Hafer und Gerste übersteigt die des Vorjahres nach der jüngsten Schätzung um 282 Millionen Doppelzentner. * Zu dein Thema Personalakten der Beamten wird hinsichtlich der geheimen Füh rungslisten,- deren Abschaffung von den be l188t m Gebrauch von schwefel-Seife Lo., Radebeul teckenpferd. gegen alle Arten und Haut««»- Finnen, Flechten tsichtS rc. ü Stück eegers Nachf abertorn und «erscht. Ortsblatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßcn, Staudnitz, Threna und Umgegend. Mit einer vierseitigen Illustrierten Sonntagsbeilage Bezugspreis: Frei inS HauS durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährlich. Frei inS HauS durch die Post Mk. 1 30 vierteljährlich. Verlag und Druck: Günz är Eule, Naunhof Redaktion: Robert Sünz, Naunhof. Attkündigurrgen: Für Inserenten der AmtShauptmann- schaU Grimma 10 Psg. die fünfge» spaltenc Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt.
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