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Hohensteiner Tageblatt : 25.02.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-02-25
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189602259
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18960225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18960225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1896
- Monat1896-02
- Tag1896-02-25
- Monat1896-02
- Jahr1896
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 25.02.1896
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WeHmer TayMatt Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein. 46. Jahrgang 4ir. 46 Linie seiner verantwortliche» Minister, sondern von üt Rechte überhörte bat Datum und Dienstag, den 25. Februar 1896 Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugan Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Fakten, Langenchnrsdorf, Meinsdorf, Rustdoch Wüstenbrand- Grüna, VrittelbLG Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleista, Reichenbach, Grumbach, Eallenberg, Tirschbem KuhschnappeL, St. Egidien, Hüttengmnd u. s. w. Versteigerung. Das zu dem Nachlasse des Berginvaliden Theodor Oswald Braune iu Gersdorf g'höriqe Hausgrundstück, Nr. 659 a deS Flurbucht, Nr. 143 Ü des BrandkatasterS uad Fo- lium 398 des Grundbuchs iür E rsdorf — 2,6 u Fläche und mit 41,07 Steuereinheiten be leg«. wü TsrrLfch.' M^'LStag. Berlin, 22. Februar. Der Reicht.og erledigt-' 2iute eine Anzahl von Wahl- Prüfungen nach den „ der Commission. Bei Ge legenheit eine, B>n. b "l über ».t. WährungSfrage regte v.Kar- dorff (Rp.> auir oi, Fr.ige au, ob die Erklärung Bal fours m>t der Erklärung u-NcuS Reichskanzlers im Einklang stehe. D r SlaalSjicrciär Frhr. v. Marschall entgegnete, die am 3. März 1896, Vorm 11 Uhr, erbtheilungthalber an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Die Bersteigerungsbedingungen sind an der hiesigen Gcrichtttafel und in den Gast Höfen zum grünen Thal und blauen Stern in Gersdorf angeschlagen. Königlicher Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, am 17. Februar 1896. Constantin. Zur Ciirueruug KN biue große Zeit. (Kriegsw.ü - ickten aus 1870 71er Zeitungen.) 26. Februar Versailles. D-u Kaiserin und Königin Augusta in Berlin Mit tieibcweeten' Her,c», mit Dankbarkeit gegen Gottes G ad- zeige .ch D-r an, das soeben die FriedevS-Präliminarien unter zeichnet si- d ^un .st noch Lie Einwilligung der National- Bersammlm'.g in Burd.aüx abzuwartci. gez. Wilhelm. Die F -edel.ep.äim inarien enthoOe''; die Abtretung von Elsaß außer Bel m«. o. Dent ch Lothringen einschließlich Metz; eine Contiituiiini rn iir^ M'll,-cn wird in drei Jahren gezahlt, und io wi . bleiben Thcrle Frankreichs außerhalb der neuen Grenzen beseht. Die Agitation gegen den Entwurf zu eine« neuen Wahl gesetz ist jetzt dahin gediehen, daß man zur Unterzeichnung einer Petition an Se. Majestät den König anssorderl, in welcher Se. Majestät gebeten weröen soll, „diesem Gesetzentwürfe, falls er von den Gründen angenommen werde, die Königs. Sanction zu versagen". Ls gehört wirklich eine gewisse politische Blind heit dazu, andere Leute -u solchen Thorheiten anzustiften. Die Urheber dieser Petition haben einfach nicht bedacht, daß der Gesetzentwurf, gegen den sie daS Veto deS Königs anrufen, nicht etwa blos von den Rächen der Krone, das heißt in erster dem König selbst an die Stände gelangt ist. Die Petenten sinnen also dem König an, eine» von ihm selbst an die Lander- Vertretung gebrachten und von dieser gebilligten Gesetzentwurf „seine königliche Sanclwn zu versagen!" ES wäre das ein Vorgang, wohl unerhört m der Geschichte des constitutionellen Königthums. Die StaatSregierung kann einen Gesetzentwurf znrücknehmen.wenu derselbe in den parlamentarischen Bcrathungcn solche Veränderungen erleidet, daß dadurch der Zweck, welchen der Monarch und seine verantwortlichen Rathgeber bei dessen Vorlegung an die Stände verfolgten, al- vereitelt erscheint. Allein, daß ein Monarch seiner eigenen, vo» den Ständen un verändert angenommenen oder vielleicht mit Zustimmung der Regierung verbesserten Vorlage seine saactron versagen solle, diese- Verlangen ist wohl noch nie an einen constitutionellen Monarchen gestellt wor >en. Daß Geldbeträge such mittels gewöhnlicher Postkarte ein gezogen werden können, waS früher nur mittels deS sogenannten Postauftrages möglich twu, ist nn Publikum bisher noch wenig bekannt gewesen. Die Postkarte hat hierfür außer der Adresse deS Zahlungspflichtigen am 'Kopfe der Vorderseite noch den zu erhebenden Betrag in Buchstabe» und Ziffern, sowie Name und Wohnort deS Aimraggevers zu enthalten. Die Rückseite kann zu beliebiger Mitthesinng verwendet werden, also z. B. zur Quittung über die geleistete Zahlung. Die Nachnahmepostkarte ist mit 15 Pig. ,u franciren, während der Postanstrag 30 Pf. kostet. Für U-brrsendung SeS eigezogenen Geldes «erden von der Post im Allgemeinen die nämuchen Sätze in Abzug ge bracht wie bei Postausträgen, nämlich die für Postanweisungen geltenden, doch wrrden für Beträge bis zu 5 Mk. nur 10 Pf. berechnet. In der Neuerung kann infolge ihrer Verbilligung und Vereinfachung des GcldverkchrS ein wesentlicher Gewinn erblickt werden. Die diesjährige Generalversammlung des Gesammtvereins der Gabelsbergerschen Stcnograpdenvereine im Königreich Sachsen findet in der Pfingstwochc IN Crimmitschau statt. Eine bemerkcv-wcrthe Entscheidung in Bezug auf die Sonn tagsruhe hat dat Düsseldorfer Schöffengericht gefällt. Ein Pho tograph war angeklagt, während der Stunden der Sonntags ruhe sein Schaufenster nickt verhängt za haben. Der Ange klagte erhob den Einwand, daß es sich bei ihm nicht um Aus stellung verkänchcher Waarcn handle, sondern um Bilder, die lediglich al- Kunsterzeugniß zur Ansicht gestellt seien. Dar Gericht schloß sich dieser Auffassung an und sprach den Pho- tozraphen frei. Es ist auffällig, wie wenige der Professoren an der Uni versität zu Leipzig sich oem bckauntrn Vorgehen SohmS gegen die Wahlreiorm angeschlosse - haben: von den zwölf Professoren der theologischen Facultät nur zwei, von den dreizehn Professoren der Jnrifteo-Facultät außer Sohm und Binding nur einer (der außerordentliche Professor Stein), von den achtundzwanzig Professoren der Mcdiciu kein Einziger und von den achtund siebzig Professoren der juristischen Facultät nur vier. Die weiten Aermcl der Damen, welche nur dann der Mode resp. erst dann ihrem Zwecke entsprechen, wenn dieselben in möglichst großer Klocken- oder Kculenform die Schultern zieren, hrben die Erfindung einer SteifungS-Einlage veranlaßt. Dieser AuSsteifungSstaff besteht aus einem Gewebe mit einge- wcbtrn Schlitzen, in welche Streifen au- einem Halbsteifen Material eingesetzt sind. Je nach der Steifigkeit, welche der Stoff besitzen soll, sind die eingcwebten Schlitze bez. Streifen mehr oder weniger von einander entfernt. Von Zeit zu Zeit tauchen in der Presse Nachrichten von Millioncuerbschaften auf, die in Amerika oder in Holland an zutreten seien, wenn nur die Erben ausfindig gemacht werden könnten. Fast immer entpuppten sich diese Erzählungen aber hinterher als Erfindungen. Daß aber herrenlose Millionen doch Vorkommen, ergiebt sich aus nachstehender Mittheilung, die auf amtlicher Kundgebung beruht und auch insofern den bis jetzt noch unbekannten Erben angenehm klingen wird, alt sie Million, die nicyt untergebracht werden kann, sich unter der Obhur einet deutschen Gerichtes, und zwar deS Amtsgerichtes in Dresden, befindet. In Dr-sden ist am 18. Dccembcr 1893 eine Wittwe Honorat« Schone'!, geb.SzczepkowSka, gestorben; eS werden jetzt deren noch vorhandene unbekannte Erben ge sucht. Frau Schonert war '813 in Posen als die Tochter eines 1848 dort gestorbenen Seminarlchrert SzczepkowSka ge boren; ihre Mutter, geb. Marchwiska, später wieder verehelichte Szefser, ist angeblich 1856 oder 1857 in Gncsen gestorben. Wer auf die Million Anspruch machen will, muß sich spätestens in dem am 8. Juli d. I. bei dem Amtsgerichte in Dresden anbcranmtcn Termine melden. Zur Lanösknechtsaufführung in Lichtenstein, am 26. Febr. Der „Landsknecht" ist ein Werk des am 10. Jan. 1890 ver storbenen Berliner Hofcapellmeisters Wilhelm Taubert (op. 200), der neben verschiedenen Opern (die Kirmes, der Zigeuner, Macbeth, Cäsario) hauptsächlich durch seine „Kinderlieber" be kannt sein dürste. Nachdem er am 27. Februar 1882 da» erste Mal in Berlm vor Er. Maj. dem Kaiser Wilhelm, dem Kronprinzen Friedrich und einer musikalischen Elite Berlin- von Taubert selbst aufgeführt «orden war und eine sehr beifällige Ausnahme sand, erlebte er eine große Zahl weiterer Aufführungen in den Städten Deutschlands und Amerikas. — Der dem Werke zu Grunde liegende Text ist keine einheitliche Dichtung, vielmehr mit großem Geschick auS alten LandSknechtsliedcrn (Des Knaben Wunderhorn) und Gesängen von Hoffmann von Fallersleben, Emil Taubert u. A., von Emil Taubert, dem Sohne des Componisten, zusammengestellt und durch Rezitative zu einem Ganzen verbunden worden. Durch die Rezitative besonders ist dak dramatische Element hineingebracht und dem Ganzen durch wiederholte Erwähnung der „FrnndSbera" und des „Sturmes auf Rom" die nölhige Abrundung und Steigerung gegeben. Der Text schildert die verschiedenartigsten LebenSan- schauungen nnd Wechselfälle jener bunten, auS alten Soldaten, aus Studenten und jungen Abenteurern zusammengewürfelten Kriegerschaar, die im Jähre 1527 unter dem aus Luthers Ge schichte bekannten Georg over Gürgen v. Frundsberg gegen Rom zog. — Musikalisch betrachtet, herrscht im „Landsknecht" — selbst in den Chören - - die Liedform und Strophen gliederung vor. Doch ist das dem Componisten kern Hindermß, mit dramatischer Belebtheit verschiedene Chöre, welche cs text lich erheischen, heranSzuarbeiten. Im Finale erst kommt das polyphone Element mehr zur Geltung. Jedenfalls war cs so wohl dem Dichter, als auch dem Componisten darum zu thun, ein Werk zu schaffen, daß dem deutschen GcmüthSlcbcn so tief verwandt war und in den Sologesängen, wie auch in der charakteristischen Begleitung so viele anmuthige Zuthaten ent hielt, daß es aus die weiteste Verbreitung in unsern deutschen Mannergesangvereinen rechnen konnte. Die Musik insbesondere — daS merkt man ihr mit jedem Tacte an — will Stim mungen erwecken und der natürlichen SangeSlust Befriedigung gewähren. Freitag Abend ^6 Uhr wurde die Bewohnerschaft von Mylau wieder durch Feuerlärm erschreckt. Es brannte dat in der Mühlaasse gelegene, etoaS alleinstehende Wilhelm Bret- schneidcr'sche Wohnhaus, welche- vor längerer Zeit schon zwei mal bei dem Brande der unmittelbar angrenzenden Wohn häuser gerettet worden war, bis auf die Umfassungsmauern nieder. In einer Strohfeime des GutSpächterS Pötzsch in KrSgis wurde dieser Tage der zehnjährige Emil Max Häusel aus Barnitz erfroren aufgefunden. Der Knabe ist seinen Eltern am 8. d. M. entlaufen und ha! sich während dieser Zeit vaga- bondirend Herumgetrieben solche Streiche auch schon früher ausgeführt. Erschossen ausa-fr..dcn wurde am Freitag Vormittag auf der Flur Weideroda der Ziegelmeister Hedrich von Pegau. Furcht vor dem zu erwartenden ungünstigen Ausgange eines englische Regierung Hide aui Anfrage gegen die vom Reichs kanzler abgegebne Eiterung mchtS einzuwcnden gehabt. Die Haltung des Rcichkkunztrrsund deS Auswärtigen ^mtS habe zu Mlßverstänimffs-n nicht Anlaß geben können. Der Präsi dent setzte die nächste Sitzung aus Montag, 2. März, mit der Zuckersteuervorlage ar. Die Rechte überhörte dat Datum und erhob keinen Widerspruch. Kä«lr!^rs. Hohenstein, den 24. Februar. DaS Gewerbcgericht der Stadt Hohenstein, für welches Dienstag, den 25 Februar, neue Beisitzer zu wählen sind, (Wahllocal RathtfitzungSzimmcr, Wahl von 11—2 Uhr), hat seil seiner Errichtung im April 1893 bis jetzt 36 Streitsachen erledigt. Davon knifielen 13 auf die Wirkerei 5 auf die Weberei, 1 am die M.schinen- und Nadelfabrikation, 17 auf die übrigen Gewerbe. Kläger waren in 10 Fällen Arbeit geber, in 26 Fällen Arbeitnehmer. Ohne Termin und zwar dadurch, -aß der Beklagte den erhobenen Anspruch erfüllte oder die Parteien sich vorher einigten, erledigten sich 10 Sachen, iu 14 Fällen wurde nn ersten Termine (ohne Zuziehung der Bei- sitzer) ein Vergleich abgeschlossen, 3 Sachen wurden nach dem erstell Termine außergerichtlich erledigt, weitere 4 im zweiten Termine unter Mitwirkung der Beisitzer verglichen, in einem Falle Versäumnißurcheil gegen den auSgeblicbenen Kläger er lassen und in 4 Sachen durch Urtheil entschieden. 3 Ürtheilc lauteten auf Abweisung der von Arbeitnehmern erhobenen Klage, 1 Unheil auf Verurthnlung des Arbeitgebers noch dem Klag. aMr-'ge. Beisitzer waren in 11 von den 36 Streitsachen zu- gczogen. Außerdem war das Gewerbcgericht in einem Falle unter Mitwirkung von 4 Beisitzern al- EinigungSamt thätig, nachdem cS von dem Arbeitgeber und seinen streikenden Arbeitern sugerufen war, dem Schiedssprüche unterwarf sich der erstere, wählend letztere ihn ablehnten. Die Sicherung der Baugewerken und Bauhandwerker be zweckt ein Gesetzentwurf, der am Mittwoch dem sächsischen Landtage zngegangen ist. Der Entwurf will, daß in das säch fische Bürgerliche Gesetzbuch folgende Bestimmungen auf- genommen werden: „Der Uebernehmer eines Bau werks oder eines einzelnen Theile« eines Bauwerks hat wegen seiner Forderung auS dem Vertrage einen gesetz lichen Rechtsgrund zur Erwerbung einer Hypothek an dem Baugrnndstück deS Bestellers. Ist dar zur Ausführ ung übernommene Werk noch nicht vollendet, so bestehet der RechtSgrund wegen des der geleisteten Arbeit entsprechenden TheilcS der Vergütung und wegen der in der Vergütung sicht einbcgriffenen Auslagen." In einer anderen Bestimmung wird die Art der Beweisführung bei Eintragung einer derartigen Hypothek geregelt. «de» Wochentag abends für den folgenden MM M HO nehmen im Expedition bis Bonn, »v lH. ^ag und kos ct durch die Austräger pro UDAN W VFU U W A K UUN R '°wie Auswärts alle Austräger, det^ Quartal Mk. 1.40; durch dre Post Mk. 1.50 — U N d W/ atze Annoncen Expeditionen zu Origivas frei ins Haus. r Preisen entgegen.
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