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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-02-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187802178
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18780217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18780217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1878
- Monat1878-02
- Tag1878-02-17
- Monat1878-02
- Jahr1878
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1878
- Autor
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l»- !/l7tz US7L ^i.67k -.v.p.l/477 ° e V.1/17L a. 6. > w.Oon sv.1^I»n.?t 557 Mit der ,,c. »ur Erscheint täglich früh 6»/, Uhr. ZU.'xulIoa und Lkpcdlliou JohanniSgasie S». rprichjtoade» der stedactiov: vormittags 10—12 Uhr. Nachmittags 4—6 Uhr. «anahme der für die nächst folgende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen.bis 3 Ubr Nachmittags, an Sonn- m»v Festtagen früh bis V»v Uhr. Za den Mtate» für Zas. Xaaahmr: Otto Stemm. Universttätsstr. 22. Louis Lösche, ltcttharinenstr. 18,p. nur bis '/,3 Uhr. TagMM Anzeiger. Organ für Politik, Lvcalgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Auflage 15,25«. rdo,,n«ci>»»prci, viertelj. 4'/,ML, incl. Brinaerlohn ü Mt., durch dir Post bezogen 8 ML Jede einzelne Nummer 28 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbefbrderung Z8 ML mit Postbefbrderung 4L ML Zafrrate Sgesp. Petitzeile 2« Pf. Größere Schriften laut unserem Preisverzeichniß.—Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Utttamra aater dem lledarttomsirlch die Spaltzeile 40 Pf. Inserate sind stets an d. Lrrrdttto» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr^anmoranäo oder durch Postvorschuß. ^ 48. Sonntag den 17. Februar 1878. 72. Jahrgang. I Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch am 20. Februar o. e. «bendS '/,7 Uhr im Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: l. Gutachten des Bau- und Oekonomieausschusses über ». die Erklärung des Rathes auf einen Antrag des Collegiums bezüglich der Schleußenverhältnisse im Hüffer'schen Anbau und in Ver- , bindung hiermit die Wetterführung der südlichen Vorfluthschleuße; d. de» südwestlichen Be bauungsplan; c. Arealausgleich mit Herrn F. VoigL II. Gutachten des Bauausschusses über die ablehnende Erklärung des Rathes auf den Antrag wegen Veräußerung des zum Dresdner Thorhause gehörigen Gartens. III. Gutachten des Verfassungs- und Oekonomieausschusses über den Präliminar-Vertrag mit dem Staatsfiscus wegen Arealabtretung rc. an der Harkortstraße und an der Kleinen Burggasse. IV. Gutachten des Scbulausscbuffes über s. Pos. 37 des Budgets der Realschule II. Ordnung; b. die Positionen 35 und 36 des Budgets der Nicolaischule: e. die Rechnungen der Thomas schule und der Privatcasse der Alumnen pro 1876, der Nicolaischule pro 1875, Realschule I. Ordnung pro 1875, Realschule II. Ordnung pro 1875 und der Gewerbeschule pro 1875. V. Gutachten des Finanzausschusses über ». tue Erklärung des Rathes auf ein Monitum zu Conto 1 der Stadtcafsenrecbnung pro 1876, bezüglich der Schreibegebühren beim Rache; d. die Budgetansätze 31 bis mit 35 und bez. 38 in Conto 1. An die Gewerbetreibenden Leipzigs und der Umgegend. Die hiesige Gewerbekammer hat in ihrer am 11. ds. abgehaltenen Plenarsitzung — deren Protokoll dem nächst zur Veröffentlichung gelangen wird — beschlossen, den Gewerbetreibenden Leipzigs und der Umgegend die vom Verbände deutscher Baugewerks-Meister und dem Verein selbstständiger Handwerker und Fabri kanten in der im vorigen Jahre in der Delegirten-Versammlung zu Darmstadt beschlossene Petition an den Reichstag, die Abänderung und Ergänzung der Gewerbeordnung betreffend, Lur Unterzeichnung zu empfehlen. Indem die Kammer nun nachstehende II Hauptpuncte dieser Petitton hierdurch zur Kenntniß der Ge werbetreibenden bringt, ladet sie dieselben zu reger Äetheiligung mit dem Bemerken ein, daß Unterschriften im Bureau der Gewerbekammer Neukirchhof 13, I., Vormittags von 10—12, Nachmittags von 4—6 Uhr ent gcgengenomrnen werden. Den Vorständen geschloffener Korporationen stehen daselbst Exemplare der Petition mit den Motiven versehen zur Verfügung. Leipzig, den 17. Februar 1876. Die «ewerbekammer. Otto Klemm, Baumeister, . . ^ stell». Vorsitzender. Herzog, Secr. II Jede- Lehrverhältniß ist durch schriftlichen Vertrag zu begründen. 2) Jeder Lehrvertrag ist 8 Wochen nach Abschluß bei der Gemeindebehörde deS Lehrherrn oder bei einer von derselben anerkannten Corporation »u beglaubigen. 3) Die Lehrzeit muß mindestens eine Dauer von 3 Jahren haben. 4) Nach Ablauf der Lehrzeit ist dem Lehrling ein Lehrbrief, beglaubigt durch die Gemeindebehörde deS Lehrherrn oder durch eine von derselben anerkannte Corporation zu ertheilen und zwar nur auf Grund einer vorher abgelegten Prüfung. 5) Die event. zwangsweise Anhaltung der Lehrlinge zur Aushaltung des Lehrvertrages, sowie die Schaden ersatzpflicht derjenigen Lehrherren, welche wissentlich emen contractbrüchigen Lehrling in die Lehre nehmen, ist einzuführen, event. ist für eine verfügte Geldstrafe Haft zu subftituiren. 6) Eine Probezeit von 8 Wochen vor dem Contractabschlutz ist dringend wünscbenswerth. 7) Die obligatorische Einführung von Facblehrlings-Schulen unter Aufsicht und mit Unterstützung der Commune und der resp. Corporationen ist wünschenswerth. st. Das Gesellenwcsen betreffend. 8) DaS contractlicbe Arbeitsverhältniß zwischen Arbeitgeber undßArbeitnehmer ist durch Einführung einer gesetzlichen Legitimation zu befestigen. c. Die Arbeitgeber betreffend. 91 In jedem Bezirk, wo keine Innungen bestehen, sind von der Behörde gewerbliche Vereine auf solcher Grundlage zu orgamsiren, daß ihnen Corporationsrechte verliehen werden können. Diesen Vereinen dürfen sich die Gewerbetreibenden der umliegenden Ortschaften anschließen. 10) Fakultative Meisterprüfungen sind einzurichten und dieselben unter Aufsicht eines Staats- oder Gemeinde-Commiffars von Prüfungs-Commissionen abzunehmen, welche aus den corporativen Vereinen ge wühlt werden. 0. Das verhöltnitz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffend. III Gewerbliche Schiedsgerichte, bestehend zu gleichen Theilen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern, unter Vorsitz einer mit richterlicher Qualifikation ausgestatteten Person, find obligatorisch einzuführen. Diesen Schiedsgerichten ist executivische Gewalt beizulegen. Bekanntmachung. Die beim Bau der Brücke über den Elstermühlgraben in Verlängerung der Canalftraß« erforderlichen Erd-, Maurer- und Steinmetzarbeiten, die Asphaltirung der Brücke, die Pflasterarbeiten, sowie die Herstellung der Streich- resp. Fangdämme und der eichenen Flügelwünde, einschließlich der Materialienlieferung, sollen ungetr nnt in Äccord vergeben werden. ,0 ^ enigen Baugewerken, welch« diese Arbeiten zu übernehmen gedenken, werden aufgefordert, die auf ^7Sack v. Bauamte ausliegenden Zeichnungen und Bedingungen einzusehen und ihre Offerten unterschrieben, 67—76 ^ und mit der Aufschrift: Narbebo »Arbeite« für Die Funkenbursbrücke" Zeit arößn bis zum 4. März b. I., Nachmittags 5 Uhr ebendaselbst abzugeben. Laguna C< ^ lb. Februar 1878. Der A«ttz der Stabt Leipzig hol» vr. Tröndlin. angemann. Nutzholz-Auction. .»LH »»L.t, «»»LI. Montag, den 18. Februar ». sollen von Vormittags 9 Uhr an im Forstrevier Connewitz auf dem Holzschlage am Möbel wehre, Abth. 33, 35 und 36 ca. 160 eichene, 87 buchene, 78 rüsterne, 2 eschene, 5 ellerne, 1 lindener und 1 maßholderner «ntzklötze, sowie 140 eschene, eichene und rüsterne Schirrhölzer unter den an Ort und Stelle öffentlich ausgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft: am Rödelwehre unweit deS Schleußiger Weges. Leipzig, am 1. Februar 1878. Holz-Auction. Des Maths ForftDepnrattou. Mittwoch be» 20. Februar a. v. sollen von Vormittags 9 Uhr an im Burgauer Forstreviere ea. SO Abraumhaufen, sowie IS« Langhaufen, darunter 22 starke eichene DurchsorstnngShaufe«, unter den an Ort und Stelle öffentlich ausgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft: t« »erschlossene« Holze, hinter be» neue« Schützenhause in »er Nahe ber Thüringer Eisenbahn. Leipzig, am II. Februar 1878. DeS «ath« Forft-Debutatton. Nutzholz-Auction. Donnerstag, den 21. Februar e., sollen im Forstreviere GraSbors von Nachmittags 3 Uhr an ca. 2 eichene, 15 ellerne. « buchene, 6 eschene, 1 maßholderner, 1 lindener, 3 birkene und I ahorner «ntzklötze und L« Stück »urzelhanfen unter den an Ort und Stelle öffentlich ausgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft: im Stauditz, unweit des Secgeritz-Pönitzer Communicationsweges. Leipzig, am 12. Februar 1678. DeS Maths Forst.Deputation. Bekanntmachung. In Nachstehendem bringen wir die von dem königlichen Ministerium des Innern bestätigten „statu« tarischen Bestimmungen für den in Leipzig auf Grund von 8- 30 des Ortsstatuts errichteten gemischten Ausschuß für öffentlich« Gesundheitspflege" zur öffentlichen Kenntniß. Die Conftttuirung dieses gemischten Ausschusses wird nach erfolgter Wahl der Mitglieder desselben noch besonders bekannt gemacht werden. Leipzig, am 6. Februar 1878. Der Rath der Stabt Leipzig. vr. Tröndlin vr. Reichel. Statutarische Bestimmungen für den in Leipzig aus «rund von tz. 3« beS vrtSftatutS errichteten gemischten Ausfchutz für öffentliche Gesundheitspflege. tz. 1. Der gemischte Ausschuß für öffentliche Gesundheitspflege Hierselbst wird zusammengesetzt aus 1) drei Mitgliedern des Stadtrathes, 2> drei Mitgliedern des StadtverordnetencollegiumS, 3) dem Stadlbezirksarzte, 41 dem Director der innern Klinik des Stadtkrankenhauses, 5) dem Director der Districtspoliklinik hier, 61 zwei nach 8- 46 der RevidMen Städte-Ordnung wählbaren Aerzten, 7) einem Chemiker. Die Mitglieder unter 1) und 7) werden vom Stadtratbe, die unter 2) von den Stadtverordneten, die unter 6) von dem ärztlichen Bezirksverein in Leipzig gewählt. Alle Wahlen erfolgen für die Dauer von einem Jahre, nur der Chemiker wird auf drei Jahre gewählt. Verlieren Mitglieder des Ausschusses die Eigenschaft, in welcher sie dem Ausschuß angehören, so haben sie aus demselben auszuscheiden. tz. 2. Bezüglich der Geschäftsleitung und Beschlußfassung gelten die Bestimmungen in 8- 123 der Revi- dirten Städteordnung. 8. 3. Alle Mitglieder haben nach Maßgabe des von Stadtrath und Stadtverordneten festgestellten Haus haltplanes Anspruch auf Ersatz von Auslagen, welche sie in Folge von Beschlüssen des GesundhertsausschuffeS zu machen haben. Der Chemiker wird für die im Aufträge des Gesundheitsausschufses ausgeführten Arbeiten nach Verein barung mit der Stadtgemeinde honorirt. X 8- 4. Der Gesundheitsausschuß führt seine Geschäfte nach 8- 124 der Revidirten Städteordnung als begutachtendes Organ des Stadtrathes, er hat zu dem Ende den Zustand der öffentlichen Gesundheit in hiesiger Stadt fortwährend zu beobachten und Maßregeln dem Stadtrathe bez. der Medicinalbehörde vortzu- schlagen oder auf deren Erfordern zu begutachten, durch welche der Entstehung gesundheitsschädlicher Erst-' flüfle vorgebeugt wird, vorhandene Schädlichkeiten aber thunlichst beseitigt werden. Dem Stadtrathe bleibt es überlaffen, bei der Ausführung und Ueberwacbung von gesundheitlichen Maß regeln des Gesundheitsausschuffes sich zu bedienen und ihm für bestimmte Zwecke das Recht selbstständiger Verfügung zu übertragen. 8. 3. Der GesundheitSauSschuß vertheilt die Geschäfte unter seine Mitglieder; er hat eine Geschäfts ordnung zu entwerfen, welche der Feststellung bez. Abänderung des Stadtrathes untersteht. Er hat für seine Bedürfnisse alljährlich einen Voranschlag zur Aufnahme in den städtischen Haushalt- plan zu entwerfen. Innerhalb de- durch Stadtrath und Stadtverordnete festgeftellten HauShaltvlaneS kann der Ausschuß Ausgaben bis zur Höhe von 1500 >6 selbstständig beschließen und durch seinen Vorsitzenden Verordnung an die Stadtcaffe erlassen. Ausgaben, welche diesen Bettag überschreiten, bedürfen der Genehmigung des Stadtrathes bez. nach Maßgabe des Ortsstatutes der Zustimmung der Stadwerordneten. Der Vorsitzende ist berechtigt, Sachverständige, insonderheit die technischen städtischen Beamten zu den Berathungen des Ausschusses, jedoch ohne Stimmberechtigung, zuzuziehen. Leipzig, den 24. December 1877. Der «ath ber Stadt Leipzig. Die Stadtverordneten. (1-. 8.) vr. Georai. (I-. 8.) Goetz. Mesierschmidt. Borerfichtliches Statut, den in Leipzig errichteten gemischten Ausschuß für öffentliche Gesundheitspflege betreffend, wird andurch bestätigt und hierüber gegenwärtiges Deeret auSgeferttgt. Dresden, am II. Januar 1878. Ministerium des Inner«. (L. 8.) von Nostiz-Wallwitz. Forwerg. Gewölbe- Vermiethung. Im „Manrieianum", Grimma'scb« Straße Nr. 16, werden Ultimo September dieses Jahres mehrere verkaussgemölbe mit Entrefolröumen miethfrei und sollen vom 1. Oktober 1878 an auf sechs Jahre im Wege der Licitation anderweit vermiethet werden. Zur Versteigerung der Gewölbe Nr. 2, 3, 4 und 5, vom 6»lö krsn?»»» abgerechnet, ist der 23. Februar dieses Jahres vormittags 10 Uhr und der Gewölbe Nr. 1, S, 7 und 11 der 2«. Februar dieses Jahres vormittags 10 Uhr terminlich angesetzt. Reflectanten werden ersucht, sich zu der angegebenen Zeit im Universitäts-Rentamte (Paulinum) einzu finden und ihre Gebote abzugeben. Die Licitationsbedingungen liegen daselbst zur Einsichtnahme auS. Di» Auswahl unter den Bietern und die Entschließung in der Sache überhaupt bleibt dem Rentamt« Vorbehalten. Leipzig, am 14. Februar 1878. UntversititS - Acntamt. Graf. Holz-Auction. Donner-tag, den 21. Februar ». e. sollen im hiesigen Rosenthale von Vormittags 9 Uhr an ka. 2K« Hausen klnr gemachte« Stockholz unter den an Ort und Stelle öffentlich ausgehangenen Bedingungen und gegen sofortige Bezahl««! nach dem Zuschläge an den Meistbietenden verkauft werden. Znsammenkunst: Vormittags 9 Uhr am Rosenthalthore. Leipzig, am 15. Februar 1878. DeS «ath» Forft-Depntatto«. Holzpflanzen - Verkauf. Bon dem Leipziger Forstreviere Connewitz können in diesem Frühjahre durch den Revierverwalter Herrn Förster Schönherr in Connewitz (Postamt Connewitz-Leipzig) nachbenannte Holzpflanzen bezogen werden, als: 15 Hundert eingeschulte «othhuchen, 1 M. hoch i. I« 5 - - vergahor«, 1'/»—2 M. hoch . 18 . — - 300 . zweijähr.^lltchensaat 1,50—2 100 io 8 30 8 einjähr. Eschensaat . ° 75 ^ «jähr. gut bewunelte Eicheu-AuSschnh-Pflanzeu . . -. — 4 - - - 4jäbr. dergl. Eschen-Ausschutz-Pflanzen 3 . — - Fichten mit «allen 1—1'/, M. hoch d Stück 50 ^ 40 - - - dreiiähr. weitztannene Saatpflanzcn 3 . — , Verpackung und Transport zur Bahn wird nur nach den Selbstkosten berechnet. Leipzig, am 12. Februar 1878. De« «ath« Forst-Depntatt»«. Thomasschule. Die Anmeldung von Schülern zur Aufnahme (Ostern) kann nur noch bis zum 2l. Februar angenommen werden. Sprechstunde von 11—12 Ubr (außer Mittwochs).vr. Eckstein. 8ilLUNA d68 ärstlieken LexirIr8V6r6in8 6er 8ta6t vlsnat»!, ä«n 1b. kobrnnr, 4l»«nä» 8 vbr» lm 8»»I« äor kttnten 8llrg«r»ek»1«. D»g»»orännngr 1) >V,i,l rveier dlitglieäer rum gemiietiteo Xu»«ct,u,» für üsteollicke Oesiuiäkeit-vstege. — 2) Xnttrx äe» Ür. Üelnr«, sie >u»5akr»nx 4er 8e«4>ia<>»e 4e» biürnkerxer X«rriei»ge8 betr. — 4) verieltt cke« Xusrrtiukses für 8t»o3e8»ngelegeobeiten über einen von <ier K»gäed«rger Lebensversickerunx» OeseUielwtt xem»cl>leo Vorsckleg. — 4) steter»», ä>» »rrtlick« Lorrerp. VI»tt detr. Ltt. kloon.
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