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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 27.09.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-09-27
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-191609272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19160927
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19160927
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-09
- Tag1916-09-27
- Monat1916-09
- Jahr1916
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 27.09.1916
- Autor
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MWMOlMAllM Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den — nächstfolgenden Tag. Bezugspreis: Bei Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.50, monatlich 50 Pfennig. Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich Mark 1.80, monatlich 60 Pfennig. Durch die Post bezogen vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. Anzeigenpreis: Orts-Anzeigen die 6gespaltene Korpuszeile 15 Pfennig, auswärtige 20 Pfennig, die Reklamezcile 10 Pfennig, die 2 gespaltene Zeile im amtlichen Teil 45 Pfennig. Außergewöhnlicher Saß nach vorheriger Uebereinkunst. — Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach scstslehendem Taris. SämtlicheAnzetgen erscheinen ohneAusschlag Im Oberlungwitzer Tageblatt und im Gersdorfer Tageblatt. Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Nüsdors, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falken, Laugenchursdorf usw. Rk. 225. Fernsprecher Nr. 151. Mittwoch, den 27. September ms. » iz. MWg Reg.-Nr. 785 K. Hafer aus dem Erntejahr 1916. Nachstehende Bekanntmachung des Reichs-KriegSernährungSamtes vom 15. September 1916 (Reichs-Gesetzblatt Seite 1045/1046) wird hierdurch noch besonders zur Kenntnis der beteiligten Kreise gebracht. Die Erteilung der Genehmigung zum Verfüttern von Hafer an Zugkühe und Ziegenböcke wird den Ortsbehörden übertragen. Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen. Glauchau, den 24. September 1916, Der Kommunalverband der Königlichen Amtskauptmannschaft Glauchau. I. V.: Regierungsamtmann Rensch. O Bekanntmachung über die Verfutternng von Hafer an Zugkühe und an Ziegenböcke. Auf Grund des Z 6 Abs. 2 b der Bekanntmachung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 811) und des § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamtes vom 22. Mai 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 402) wird folgendes bestimmt: I. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die in Ermangelung anderer Spanntiere ihre Kühe zur Feldarbeit verwenden müssen, dürfen in der Zeit bis 30. November 1916 einschließlich an rin Gespann, das ist an höchstens zwei zur Feldarbeit verwendete Kühe, mit Genehmigung der zuständigen Behörde Htter aus ihren Vorräten verfüttern. Die Hafermenge, die verfüttert werden darf, wird auf 1 Zentner für die Kuh auf den ganzen Zeitraum bestimmt. Bet Kühen, die nicht während des ganzen Zeitraumes gehalten werden oder für die die Verfütterungsgenehmigung nicht auf den ganzen Zeitraum erteilt wird, ermäßigt sich diese Menge um 1'/, Pfund für jeden fehlenden Tag. II. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die Ziegenböcke halten, welche während d.r beginnenden Deckperiode zur Zucht Verwendung finden, dürfen in der Zeit bis 31. Dezember 1916 einschließlich an diese Ziegenböcke mit Genehmigung der zuständigen Behörde Hafer ans ihren Vor räten verfüttern. Die Hafermcnge die verfüttert werden darf, wird auf 1 Zentner für den Ziegen bock auf den ganzen Zeitraum bestimmt. Bet Ziegenböcken, die nicht während des ganzen Zeit raumes gehalten werden oder für die die Verfütterungsgenehmigung nicht auf den ganzen Zeit raum erteilt wird, ermäßigt sich diese Menge um 1 Pfund für jeden fehlenden Tag. III. Die Laadeszentralbehörden bestimmen, wer als zuständige Behörde im Sinne non I und H anzusehcn ist. Berlin, den 15. September 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamtes. von Batocki. ArbeÜslöf^betrl Diejenigen Arbeitslosen mit laufender Nummer 1—2920, die sich jetzt im Arbeitsnachweis zu melden hatten und dabei im Lohnnachweis den Stempel „Untauglich zur Arbeit" oder „Arbeit wird verweigert . . . ." eingedruckt erhielten, haben sich Mittwoch, den 27. September 1916, vormittags in der Zeit von 9—12 Uhr im Rathaus, Zimmer 14, dem engeren Arbeitslosen°AuS° schuß vorzustellen. Der Lohnnachweis ist hierbei vorzulegeu. Stadlrat Hohenstein-Ernstthal, am 26. September 1916. Sammlung von Obstkernen. Die Obstkerne vom Steinobst: Kirschen, Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen, Reineclauden und Aprikosen, sowie auch Kürbislerne dürfen nicht weggeworfen werden. Sie sind zu sammeln und entweder in einer der beiden hiesigen Schulen oder in der Polizeiwache (Rathaus) abzuliefern. Für 1 Pfund tauglicher Oostkerne werden 2 Pfg. bezahlt. Die abgelieferten Kerne sollen gereinigt und am besten in der Sonne getrocknet feto. Verschimmelte Kerne sind völlig wertlos. Es wird dringend gebeten, die Kinder zur Sammlung und Ablieferung anzuhaltcn und das ganz- Sammelwerk als vaterländische Pflicht zu betrachten. Hohenstein-Ernstthal, am 20. August 1916. Der Stadtrat. Mittwoch städtische Butter, Stück 1,29 Mk. Grün und gelb 4281—4395: Schmidt, gelb 1— 650: Beyer, grün 1— 485: „ „ 651—1300: Lässig, gelb 1301—1475: Horn. Donnerstag gelb 1476—2075: Schmidt, grün und gelb 3001—3100: Beyer, , 2076—2544: Beyer, , „ „ 3101—3640: Lässig, grün und gelb 3641 —3735: Horn. Mittwoch Jnlandsmargarine. Fettkarten gelb 786—1185: F. W. Wagner, grün nnd gelb 3601—4205: Verkaufsstellen des Konsumvereins. An jede Person werden 30 Gramm — 13 Pfg. verabreicht. 1. StSdtislhe VerkaOsteke, Altmarkt 23. Mittwoch 8—12: Eier, l Stück 24 Pic-. Jede Person erhält 1 Ei. Lebensmittelkarten gelb 1749—1400: 8—9, 1399—1000: 9—10, 999—650: 10—11, grLn300—1: 11—12. Heringe in Tomaten, Dos.! 1 Mk., Erbsen, m ltelfein, 1-Psunddose 60 Pfg, Risotto (ReiSkonseroen), Dofe 1 Mk. 15 Pfg., Oelsardinen, Dose 80 Pfg., gegen Vorlegung der Lebensmittelkarte. Geld abgezählt bereit halten. 2. 6M1W Berkaasrstelle, Chemiker-, Ecke Wieseastrahe. Mittwoch 8—12: Eier, 1 Stück 26 Pfg. Ihde Person erhält 1 Ei. Lebensmittelkarten gelb und grün 4149—4000: 8—10, 3999- 3885: 10—12. Gerstengrütze, '/« P!d. --- 31 Pfg . Juliennensuppe, V« Psd. ---- 25 Pfg, Oelsardinen, Dose 80 Pfg., Heringe in Tomaten, Dose ! 1 List, Erbsen, mittelfein, 1-Pfund-Dose 60 Pfg., gegen Vorlegung der Lebensmittelkarte. Geld ! abgezählt bereit halten ^Meroerkauf. Mittwoch, den 27. September d. I., kommen im RathaiiS — Zimmer Nr. 9 — gegen Vorlegung der WacenbezugSkarte Sier zum Verkauf und zwar von vorm. 8—12 Uhr an die Haushaltungen in OctSl.»Nr. 501—657. Oberlungwitz, den 23. September 1916 Der Gemeindevorftand. Steinmetzbrot. Mittwoch, den 27. September d. I., nachmittags von 2—4 Uhr kann im Rathaus — Zimmer 9 — die Aameldung zum Bezug von Steinmetzbrot erfolgen. Selbstversorger sind ausgeschlossen. Die Warcubczugskarte ist vorzulegen. An die zuerst angemeldeten Hanshaltungen werden sogleich die eingegangenen 200 Brote abgegeben. Preis für ein Brot 1,03 Mk. Passendes Geld ist mitzubringen. Oberlungwitz, den 26. September 1916. Der Gemeindeoorstand. ^rieten^ür Kriegerfamilien. Die Anszahlung der Mieten erfolgt nächsten Donnerstag, den 28. dss. Mts., vormittags und zwar: Nummer 1—120 von 8—9 Uhr, „ 121—240 „ 9—10 „ „ 241—360 „ 10—11 „ „ 361—480 „ 11—12 „ nnd alle weiteren Nummern „ 12—1 „ Die Zttlen sind streng genau einzuhalten. Gersdorf, am 25. September 1916. Der Gemeindeoorstand. Bis zum Mieren Ende. o. Zn i rem tlmduü tigen Vas mvcttcu unsere Feinde, Omo,.and voran, noch immer auf die 'stersäunetternng nnd Vernichtung Deutschland hin. Wie ans der sozialdemoklra- tischen Reick sion'ereu.z f.slgesleül wurde, mie sen sogar die f r Den e.vioen Welt rieden einst begeisterte,, Verstech» der Ar etterorganisaüonen nnd sozialistischen Parteien Englands nnd Frankreichs wiederboltc von deutscher Sei e er pangene Aner. ietungen zu ge neiniamer Aus sprache zurück. Tie Fricdensbedingungen, die in kurzen Intervallen von englischen Posttst kern veröfsentlickt werden nnd in ihrer Map,- soligkeit den Widerspruch nnd die Entrüstung jedes unbe angen Denkenden erregen, sind da her nicht als Produkte der überhitzten Pban- iasie einzelner, sondern als durchaus ernst gemeinte Forderungen weitester Kreise aufzn- satzeu. Was Mitglieder der englischen Negie- rung sich an Friedens'n rder un ne n bereits ge- leislet haben, gebt bekannttich onf keine ttu - Halit. Wie schon in der Sonntags Nummer gemeldet ist England soeben wieder mit ei ner Liste hervorgetreten in der vorgeblich nur das Unerläßliche, daß bei längerer Kriegs dauer entsprechend zu erhöhen sei, zusammen- gestellt wird. ,Bis znr Turchsübrung der ans- bestellten Bedingungen, heißt eü u. a. darin, sei Teustchstmd von den Entenlelrnppen besetzt zu ! alten. E rwägenswert sei die Zerstörung des Tems.tcn Reiches durch An lösung in seine einzelne Teile, d. h. also durch die Zurück fnhrung i , die ebemaligc »leinskaateroi. Die Ententemächte müßten sich nnverziig ich über die Ausstellung der das Mindestmaß da»1tellen- den Bedingungen einigen nndsich zu ihrer rück siltslo'en Tnrchstckrnng durch Geheinnxrtrag verptick ten, wobei die Wegna''ne des gesam ten deutschen Eigentums im Gebiete jeder Per andsmacht Vorbehalten bleEen könne. Es geht um alles, nick t nur uni Teutschlands Selbständigkeit und Frei eit, sondern einfach auch um Teutsck> lands Eristen z. Geht es nach Englands Wil len, der in iveiten Kreisen der Entemestaateu ein zustimmendes Eckno findet, dann Ivird d-as Tentsche Reich eimach eine Bente der feind lichen Mächte nnd von dielen babgicngcn Wöl fen verschlungen. Tieie (Gewißheit beste! t, und mit it r müssen wir uns abfindeu. Wir müssen alle u.isere »roste daran setzen, nicht nur an l>e!dc, sondern auch daheim, um in diesem ge- wattigen Ringen, in dem es um Sein oder Nichtsein geR, ob,zusiegen. Nichts kann uns diese nun einmal bestehende Wahrbeit ein dringlicher zu n Bewußtsein bringen, als die Bekanntgabe der zynischen FriedensbediuMu- gen unserer Feinde. Eins aber können wir
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