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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1898
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1898-02-23
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18980223012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1898022301
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1898022301
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-02
- Tag1898-02-23
- Monat1898-02
- Jahr1898
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Dezrrgs-PreiS la ff« Hauptexpedition oder den tm Stadt- bezirk und den Bororleu errichtete» Lnd» gabrscellea obgebolt: viertel ><Lrtich^l4ckü, Ki uvetmaltger täglicher Znftrllnng in» Haas 5^0. Lurch di« Post bezogen fit» Lratlchland nnd Oesterreich: vtrrirliLbrltch 6—. Directe täglich» Kreuzbaadiendnng in» Ausland: monatlich 7.50. Die Morgen-AuSgabr erscheint «m '/,? Uhr. dir Abrud-Autgabe Wochentags eu» k llhL NeLaclion vnß ErveLitiou: Aohannesgaffe 8. Die Expedition ist Wochentags »nnnterbroche« geöffnet do« früh 8 bis Abends 7 Uhr. Filiale«: ktta Klemm'» Lortim. (Alfrek Hahn), Universität-straffe 3 (Paulinmn), Louis Lüsche, Katbarinenstr. Ls, pari, nnd Döaigsplatz 7. Morgen-Ausgabe. eiWM, TagMatt Anzeiger. Amksvlatt des Hönigkichen Land- «nd Ämtsgerichtes Leipzig, des Nathes und Noüzei-Ämtes der Lladt Leipzig. A«zetge«.Preir die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Neckamen unter dem Redactionsftrich (4ge- jpaUe») 50^, vor den Familirunachrichteo (6 gespalten) 40^. Gröffere Schriften laut unserem Preis verzeichniß. Tabellarischer und Ziffernia- nach höherem Tarif. Extra »Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen «Ausgabe, ohne Postbeförderung SO.—, mit Postbeförderung 70.—. Annahmeschlnß für Iinzeigeu: Abead-Au-gabe: Bormittag» 10 Uhr. Margen«Au»gabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eia« halbe Stunde fr üher. Anzeigen sind stet» an die Expedition zu richten. Druck und Berlag von E. P olz in Leipzig. 86 Mittwoch den 23. Februar 1898. 82. Jahrgang. 6avoüv1 60V8IÜ68! Man staunt mit Recht über den scharfen Ton, in dem das Auswärtige Amt die Beschwerde des Evangelischen Bundes über das Verhalten des preußischen Gesandten beim Vatikan zurückgewiesen hat. Außerhalb des hohnlächelndcn Centrum» wird Niemand glauben, daß damit die Beschwerde er ledigt sei. Sie tritt nur in den Vordergrund öffentlicher Be sprechung. Und diese wird nicht schweigen, solang« nicht da- tiefe Mißtrauen über die Stellung der Berliner Regierung zur päpst liche» Partei beseitigt ist. Warum mußte die Eingabe des Bundes so schroff beantwortet werden, wie eS geschah? DaS könnte man am Sitz der Regierung endlich wissen, daß das deutsche Reich nirgends treuere und energischere Freunde besitzt al» in den Reihen deS evangelischen Bundes. Und solche Freunde, die in Nord und Süd, in Ost und West auf schwerem Posten vor schlauen Frinden daS Panier de» nationalen Gedankens in fester Hand halten, sollte man freund licher behandeln. Die Berliner Politik muß es lernen, haus hälterischer mit dem Schatz patriotischer Gesinnung umzugehrn, der unter ihrer Verwaltung nicht größer geworden ist. Oder denkt man, den Vertretern deutsch-protestantischer Interessen Alle» zumuthrn zu dürfen? Meint man, daß auch unter der Kratz bürste ungerechter Behandlung die echte Farbe ihrer vater ländischen Begeisterung nicht leide? Gewiß steht dies« fest; aber es ist zweierlei, ob man seine Pflicht mit Freuden oder mit Seufzen thue. Man fragt nach dem Grund der schroffen, so rasch erfolgten Zurückweisung. Vielleicht liegt er darin, daß die Eingabe de» Bundes dem Auswärtigen Amt zu ungelegener Zeit kam. Sah man sich durch sie etwa in Verhandlungen gestört, di« man mit den Ultramontanen über die Marinevorlag« pflegt? Will man di« Zustimmung des Centrum» zu dieser durch Concessionen aus tirchen-politischem Gebiet erkaufen? Es ist traurig genug, daß man dies fürchten kann, und nichts bezeichnet deutlicher den Jammer unserer Zustände. Wahrlich, das Herz deS Patrioten schlug höher, als die Vorlage über die Vermehrung der Flott« eingebracht wurde. Es war, als schwänden auf einmal dichte Nebel. Und nun vergeht Monat um Monat und nichts geschieht; die Regierung schweigt, der Reichstag schweigt; er mutz warten, bis cs dem Centrum gefalle, daß er Uber di« Vorlage beschließe. Kein ernstes Wort von Seiten der Regierung, daß daS Marinrgeseh verhandelt werde, nach dessen rascher Erledigung das Auge de» deutschen Volkes gespannt auSschaut! Was geht im Dunkel dieses Schweigens vor? Sollte es wirklich wahr sein, dah man dem Nimmersatten Romanismus abermals di« Zulassung einiger — weiblicher — Orden gestatten will? Wird in der That der diplomatische Bischof in Breslau, bei dem gelegentlich preußische Minister absteigen, dazu umworben, daß er für jenes Geschenk das Centrum zur Annahme der Flottenvermehrung bereit mache? Vielleicht hält man es in Berlin für eine kleine Gabe, den „Schwestern zum Herzen Jesu"ihreOrdensthätigkeit zu gewähren; selbst diese treuen aber klugen Jüngerinnen des jesuitischen Geistes /würden das deutsche Reich nicht zerstören. Auch wir fürchten dieS nicht; wir hoffen vielmehr, daß di« Berlin«« Staatskunst über kurz oder lang endlich einen Sturm des protestantischen und nationalen Geistes herbeirufen wird, der die wellen Matter römischer Jntrigmn Hinwegfegen dürfte. Aber wenn man die Arbeit der „Damen zum Herzen Jesu" kennt, würde man wissen, daß diese in den Seelen ihrer Zöglinge niemals patriotischen Geist, wohl aber Ehrfurcht vor dem Vatikan und allerlei Aber glauben groß ziehen. Und «S ist doch nicht gleichgiltig, ob durch dir Thätigkeit weiblicher Orden in den Töchtern zumal unserer höheren Stände eine Gesinnung gehegt wird, die weit ab vom deutschen nationalen Empfinden liegt; eS ist doch nicht gleichgiltig, ob die zukünftigen Mütter ihre begeisterte Li«be unserem Vater land oder der römischen Fremde widmen. Ein« weitsichtig« Politik sorgt dafür, daß das kommende Geschlecht und in diesem vor Allem die führenden Stände f«st und treu zum Reiche stehen; dies Ziel hat aber der nicht im Auge, der den römischen Frauen- congregationen Einfluß auf unsere weiblich« Jugend einräumt. Rom unterminirt durch jene Bearbeitung der Heranwachsenden Generation den Boden in der Hoffnung, daß er später in der Stunde der Gefahr einsinke und die Macht deS Reiches begrabe. Man fördert daS Ansehen diese» nicht, wenn zur Sorge für die Reichsinteressen di« Hilfe de» Romani»mu» in Anspruch ge nommen wird. Ist das nicht ein ArmuthSzeugniß sonder Gleichen? Noch treckt den Deutschen die Erinnerung an die Niederlagen, welche das Kaiferthum einst im Kampfe mit dem Papstthum erlitt, di« Schamröthe ins Gesicht. Will man etwa jetzt sogar Bischöfen den Steigbügel halten? DaS steigert den ultramon tanen Uebermuth in» Maßlose. Schreibt doch schon jetzt das „Katholische Kirchenblatt für das Königreich Sachsen" in seiner Nummer vom 20. Februar: „Dem Vernehmen nach wird Se. Majestät Kaiser Wilhelm vor und in Verbindung mit seiner Palästinafahrt dem Heil. Vater Leo XIII. in Rom seineEhr- furcht bezeigen." Nicht in Breslau, nicht in Rom wird die Wurzel deutscher Größe und Kraft gepflegt. Rom kennt und liebt nur sich; Rom haßt und bekämpft jeden Staat, der auf protestantischem Geist beruht. Dir Politik der „Sammlung", welche durch allerlei Eoncessionen dir Römlinge gewinnen will, verrechnet sich; sie erstrebt etwa» Unmögliches. Wird die Zu stimmung de» Centrum» zur Flottenvermehrung erkauft, so be zahlt die StaatSkunst einen furchtbar hohen Preis; sie gercith in Abhängigkeit von dem Vatikan, sie festigt aufS Neue und weiter hin die geschlossene Reihe der Ultramontanen, si« schwächt und lähmt da» vertrauen der aufrichtigen vaterland-freunde. Luveunt consule»! LI. Die Neuerungen im Postwesen. Der im Reichstag eingegangene Gesetzentwurf, betr. einige Aenderungen von Bestimmungen über da» Postwesen, lautet: Artikel 1. Der § 1 de» Gesetzes über das Posttaxwesen im Gebiet« de» Deutschen Reiche» vom 28. October 1871 wird durch folgende Bestimmungen ersetzt: DaS Porto beträgt für den frantirten gewöhnlichen Brief bi» zum Gewicht von 20 Gramm einschließlich 10 Pfg., bei größerem Gewicht 20 Pfg. Bei unfrankirten Briefen tritt ein Zuschlagporto von 10 Pfg. ohne Unterschied deS Gewicht» de» Briefe» hinzu. Dasselbe Zu schlagporto wird bei unzureichend frantirten Briefen neben dem ErgänzungSporto angesetzt. Portopflichtige Dienstbrief« werden mit Zuschlagporto nicht belegt, wenn ihre Eigenschaft^!» Dienst sache durch eine von der ReichSpostvecwaltung festiustellend- Be zeichnung auf dun Umschlag vor der Postaufgabr erkennt?« ge macht worden ist. Der Reichskanzler ist ermächtigt, den Geltungs bereich der OrtSbrieftaxe (Stadtbriefgebühr, 8 60, 7 deS Gesetzes über da» Postwesen de» deutschen Reiche» vom 28. Oktober 1871) auf Nachbarorte auszudehnen, welche durch den Verkehr eng verbunden sind. Art. 2. Di« 88 1, 2, 27, 28 und 30 bjS 38 d«S Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871 finden auch Anwendung cmf Briefe, welche innerhalb ihres mit einer Postcmstalt versehenen Ursprungsort es verbleiben. Das gegenwärtig« Gesetz tritt mit dem ... in Kraft." Der Begründung ist Folgendes zu entnehmen: Bis zum 1. Januar 1872 hatte als Gewichtsgrenze für den einfachen Brief da» Zolllotz gegolten. Die Einführung der neuen Maß- und Gewichtsordnung bedingte auch hier eine Umwandlung. Da ein Loth Zollgewicht bin genauer Umrechnung dem Gewicht von 16?» s entspricht, so bestand nur die Wahl, die Briefgewichts stufe mit IS oder 20 s abzugrenzen. Man entschied sich damals für di« Abrundung nach unten. Das Publicum aller Classen und Erwerbszweige empfand die Zurückschiebung der Gewichts grenze um 1 « al» eine Erschwerung d«S Briefverkehrs. Der Bewegung für die Erhöhung der Gewichtsgrenze hat sich mit besonderem Nachdruck auch die deutsche Papierindustrie angc- schlofsen, weil daS Publicum mehr und mehr von dünnem, leicht durchschlagendem Papier Gebrauch machte und die gesteigerte Nachfrage nach solch minderwertigem Papier auf die Solidität der Papierindustrie ungünstig zuruckwirkte. Einen starken un ausgesetzt wirkenden Antrieb hat die Bewegung dadurch erhalten, daß Oesterreich-Ungarn seit dem 1. Januar 1883 die Gewichts grenze des einfachen Briefe» für den inneren Verkehr von 15 auf 20 s erhöht hat. Die Reichspostverwaltung hatte gegen die gleiche Maßregel bisher nur finanzielle Bedenken im Hinblick auf den zu erwartenden beträchtlichen Einnahmeausfall. Allerdings ist der Ausfall lange nicht so groß, wie er in dm Jahren 1893 und 1894 von Vertretern der ReichSpostverwaltung auf Grund irrthümlicher Schätzungen im Reichstage angegeben worden ist. Immerhin beträgt nach neueren sta tistischen Ermittelungen die Gesammtzahl der jährlich aufge« lieferten Briefe (ausschließlich der Ortsbriefe) im Gewicht von über 15 bis 20 k im inneren Verkehr des Reichspostgebietes 24 058 800, im Verkehr mit Bayern und Württemberg 745 900 und im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn 429 700, zusammen 25 234 400, so daß sich dir jährliche Mindereinnahme auf rund 2ß Millionen Mark berechnen würde. Bezüglich des zweiten Punktes, Ausdehnung deS Geltungs bereichs der OrtSbrieftaxe auf Nachbarorte, welche durch den Verkehr auch miteinander verbunden sind, wird in der Be gründung ausgeführt: Die gewaltig« Ausdehnung der großen Städte und der Orte in den Industriegebieten habe dazu geführt, daß viele Nachbarorte vollständig ineinander gewachsen seien, und die Grenzen der Bestellbezirk« der Postanstalten solcher eng bmachbarten Orte sich nicht mit dm Weichbildgrmzen decken könnten. Es entstehe dadurch daS eigentbllmliche Verhältniß, daß innerhalb eines und desselben Orte» für dm Briefoerkrhr der Einwohner untereinander zwei verschiedene Taxen — die Orts- und die Ferntaxe Anwendung fänden, und daß zugleich ein Theil der Einwohner für dm Verkehr mit dem ganzen Gebiet des Nachbarpostorts die OrtStaxe genieße. Daraus ergäben sich für daS Publicum wie für die Postanstaltm unaufhörlich Ir rungen, Unzuträglichkeiten und Weiterungen. Klar« Verhält nisse könnten allein dadurch geschaffen werden, daß daS Brief porto im Verkehr zwischen solchen Nachbarorten auf die Orts- briefgebühr ermäßigt werde. Dies« Tarifreform soll zugleich auf diejenigen Nachbarpostorte ausgedehnt Verden, die, ohne zusammenhängende Postort« zu bilden, so nah« bei einander liegen und in so engen wirthschaftlichcn Beziehungen stehen, daß sie als ein einheitlicher Verkhrsbezirk angesehen werden können. Die Orte, zwischen welchen die OrtSbrieftaxe anzuwmden ist, sollen im Verordnung-Wege bestimmt werden. Im Reichspoft gebiet würde nach vorläufigen Ermittelungen die Maßregel sich auf mehrere Hundert Ortsgruppen erstrecken. Der Einnahmeausfoll ist auf 1j Million Mark jährlich zu schätzen. Zugleich mit der Ausdehnung der Ortstaxe auf den Nachbarschaftsverkehr ist die Herabsetzung der Gebühr für StadtbriefeinBerkinundseinenDorortenauf 5 Pfg., für unfrankirte Briefe aus 10 Pfg., also auf dir Hälfte der bisherigen Sähe, beabsichtigt. Daraus würde eine jährliche Mindereinnahme von runo 1Z Millionen Mark Entstehen. Der gesammte Einnahmeausfall würde demnach wenn diese Schätzungen zutreffen, jährlich 5ß Millionen Mark betrag«. Als Aequivalent dafür beansprucht bekanntlich die Postver waltung di« Ausdehnung des Postregals, betreffend die Beförderung geschlossener Briefe, auch auf solche Briefe, die innerhalb ihres mit einer Postanstalt versehenen Ur sprungsortes verbleiben. Eine Entschädigung der Privatpost anstalten ist, wie bereits gemeldet, in diesem Gesetzentwurf nicht vorgesehen, auch in der Begründung mit keinem Worte angedeutet. Deutsches Reich. Berlin, 22. Februar. Die Entscheidung über da» Flottengesetz rückt immer näher; in wenigen Tagen wird die Budgetcommission sich über Vorlage und Marineetat, die so lange hinaucgeschoden worden, schlüssig machen müssen. Zwei Monate sind seit der Einbringung des Gesetzes ver stossen, Zeit genug für jeden objectiven Politiker, sich ein be friedigende- UrtheU zu bilden, aber auch Zeit genug für eine blinde Opposition, um verwirrende Einwände und irr«, führende Schlagworte in da- Land zu tragen. Zn dieser Hinsicht haben sich zwei Politiker besonder» hervorgetban, der Abg. Müller vom Centrum und der Aba. Richter, die in besonderen Flugschriften gegen die Beschaffung deS Flvtten- mindestbestandeS geeifert mit gleicher tendenziöser Macke, wenn auch insofern mit verschiedenem Erfolg, als der Abg. Richter seine Partei zu verpflichten in der Lage ist, seine Verkehrtheiten auf daS Gesammtconto zu über nehmen, wädrend die CentrumSfraction klug genug war, die voreilige Bindung durch einen Fractionsgenossen abzulehnen. Diese beiden Broschüren haben zur Folge gehabt, daß von berufener Hand unter dem anspruchslosen Titel „Alles und Neue» rur Flottrnfragr" im Verlag von Mittler ck Sohn, Berlin, rin 240 Seiten umfassende» Buch erschienen ist, da» das gesammte Material zusammenfaßt, und zwar dankenS- wertherweise in alphabetrscher Ordnung auch unter den ein zelnen Stichworten, welche die öffentliche Erörterung beherrscht haben. Auf diese Weise ist in der That ein Nachschlage werk entstanden, da» nicht nur für jeden Berufspolitiker, son dern für jeden Gebildeten von ganz außerordentlichem Werth ist, um für die kommenden Entscheidungen zu informiren und für die Zukunft, gleichviel wie die Entscheidung auSfällr, eia zutreffendes Urtheil in allen Marinefragen zu gewinnen und Schlagworte und Tactik der Gegner auf ihren Werth zu prüfen. Um eine Stichprobe zu geben: Die jetzt übrig ge bliebenen Einwände deS für die Entscheidung noch in Betracht kommenden Theile» der Opposition geben dabin, daß tas Flottengesetz eine einseitige gesetzliche Bindung auf sieben Jahre hinaus und eine unerträgliche Verkürzung deS EratS rechte» bedeute. Die Schlagworte, die man in dieser Be ziehung gehört, beißen: Aerernat, Septennat und Minderung de» Budgetrechts. Im Capitel „Art ernst" wird nun nachgewiesen: daß daS Flottengesetz der Marine nicht» Anderes bringt, als was alle großen Institutionen vr» Reiche» al» etwa- Selbstverständliches bereits be sitzen. Alle Gesetze, die nicht für einen vorübergebenden Zweck geschaffen worden, sind bereit» Acternate: DaS Heer wesen, tue Justiz- und Verwaltungsorganisation mit ihrem großen Beamlenapparat, da» staatliche Verkehrswesen in Post, Telegraph und Eisenbahn, die Anstalten für Erziehung, Bildung, Zölle, Steuern, Socialversicherung und Gewerbe ordnung — alle Keruben auf dauernden Gesetzen und sind in eben demselben Sinne Aeternat, wie die gesetzliche Fundirunz deS FlottenbestandeS, den die Vorlage will. Unter dem Stich wort „Septen nat" ist nachgewiesen, daß diesiebenjäbrige Frist einen ganz andern Sinn und Inhalt hat als den bisher ge bräuchlichen, der sich auf die Festlegung der Präsenzstärke der Armee auf sieben Zähre bezieht. Soll die Festlegung eines SolldestandeS der Flotte einen Sinn haben, dann muß auch gesetzlich feslstehen, bis zu welchem Termine dies Ziel erreicht werden soll. Es handelt sich also nur darum, die Mittel zur Beschaffung der erforderlichen Flotte auf sieben Jahre zu verth eil en. Ferner bindet die Vorlage den Reichstag nicht weiter, al» daß sie verhütet, eine planvolle Schöpfung planlos jedes Jahr durch sactiös zusammengeraffte Minor! tätencoalitioneu wieder in Frage zu stellen. Der Abgeordnete l)r. 8 i e b e r hat selbst festgestellt, daß nicht einseitig der Reick-tag gebunden wird, sondern die wirksamste Bindung der verbündeten Regierungen im Gesetz selbst liege. So gebt die Schrift auf Schritt und Tritt den vorbin vorzebrachten Einwänden nach, widerlegt sie und beleuchtet alle Fragen, die mittelbar und unmittelbar mit der Flotte in Beziehung sieben. Wir können sie somit nicht dringend genug der Beachtung empfehlen. U Berlin, 22. Februar. Wie jetzt vom Reicks-Versich: rung-amte sestgestellt ist, hat sich der Betrag an En tschädi gunzen, welche bei der Unfallversicherung gezahlt werden, von 57,1 Millionen im Jahre 1896 auf 64,1 Mil tionen Mark im Zahre 1897 gesteigert. E» ist damit der Ei Höhungsbetrag eingebalten, der auch von 1895 auf 1896 zu beobachten war. Anfänglich erhöhten sich die Entschädiung» beträge von Jahr zu Zabr um etwa 4 Millionen. So betrugen sie 1886 1,9 Millionen, 1887 5,9, 1888 9,7 und 1889 14,5 Millionen. E» folgt dann eine Reihe von Jahren, in deren Verlauf sich die Zunahme auf etwa 6 Millionen bezifferte. E» wurden an Entschädigungen gezahlt 1890 20,3 Millionen. 1891 28,4, 1892 32,3, 1893 38,1, 1894 44,3 und 1895 50,2 Millionen. Bon da ab belief sich gemäß den oben be reits für 1896 und 1897 angegebenen Zahlen die Steigerung auf je 7 Millionen. Natürlich ist damit dieser Entwickelung- gang noch nicht zum Abschluß gelangt. Die jährlichen Steigerungen werden erst aufhören, wenn daS Bc harrungSstadium erreicht ist. Wenn somit wieder für das Jahr 1897 gegenüber dem Vorjahre eine beträchtliche Kostenerböbung in den Entschädigungen festzustellen war, so wird doch für die Berufsgenossenschasten bezüglich der Gesammtumlage insofern eine Erleichterung emgetreten sein, als da» Jahr 1897 daS erste war, für welche- Zu schläge zu den Reservefonds nicht erhoben werden. Außer dem ist eine ganze Reibe von Berufsgenossenschaften in der glücklichen Lage, die Zinsen ihrer Reservefonds zur Deckung der laufenden Ausgaben verwenden zu können und zwar für Die Slteken Goldminen. Lo, Fran» Woeatg. Nachdruck »«lbstnl. Unter den überaus reichen altegvptischen Schätzen de» Turiner Museum» befinden sich auch jwei Papyrusbliitter, die mit Zeich nungen bedeckt sind. In diesen beiden Zeichnungen besitzen wir die„ältest»nLandkartrndrrWelt". Prof. Lepstu», welcher sie zuerst in seiner Arbeit: „Auswahl von Urkunden de» egypttschrn Alterthum», Takel XXII" 1842 publicirte, hielt dir eine der Darstellungen für einen Plan de» Grabe» König Seti'» I. (um da» Jahr 1360 v. Ehr.). Der englisch« Forscher S. Birch kam in seiner Abhandlung: „Vvov » dietorio»! tadlet k Lame« II. eta. l-onäo» 18ä>^ der Richtigkeit der Sache näher, denn er erkannte au» einer der Inschriften der Kar«: „Die Berge, au» denen man Gold gewinnt". dah er e» mit dem Plan einer eghptischen in Arthiopien gelegenen Goldmine zu thun hatte. Nach ihm behandelten Prof. H. Brugsch in seiner „Geographie des alten Egypten». 1857", der französische Sgpvto- loge F. EhabaS (..!« Inooriptiov» cte» min« cl'or. 1862") und Pros. F. Lauth in einem Sitzungsbericht, der königl. bayr. Akademie der Wissenschaften 1870 („Die alt,st,Landkarte nu- bischn Soldminen") denselben Gegenstand, und daß Resultat der interessanten Untersuchung ist. daß diese Kart« den Plan einer „nubischen Goldmine" enthalt, auf den tch vtrder zurück komme. Der zweite, stark ladirte Papyru» gleichen Genre» versetzt un» in das goldhaltige Bergland östlich von Kopto». Die Karte entstammt der Zett Ramsr'» II. (um 1SS0 v. Ehr.). Da» „Gold von Kopto»" wird in den Inschriften häufig erwähnt. Da» alte Kopto», welche» bereit» in den Zeiten der 6. Dy nastie (8300—3100 v. Ehr.) den Ausgangspunkt aller königlichen Expeditionen bildete, die zur Ausbeutung deS hier lagernven Volke» und kostbarer Edelsteine in die Thäler und Schluchten de» Wadi Hammamat entsandt wurden, wie wir aus einer Inschrift deS Grabe» Ehnumhotep'» in Bem-Hassan erfahren war zugleich der Stapelplatz für alle einfachen und kostbaren Handelsartikel, welche vom Nil au» an die Küste de» rothrn Meere» tranSportirt wurden, um dann von arabischen Handels leuten bi» nach Indien hinein vertrieben zu werden. SS hat sich heutigen Tage» nicht» mehr von seinem einstigen Glanze erhalten. Nur «ine Berühmtheit ist ihm geblieben: die Töpfer kunst steht noch in hoher Blüth«, und ganze Flöße von rothen und braunen Töpfen und Krügen gehen von Kopto» aus nil- abwärt». Wie bedeutend die altegyptischen Aoldlagrr an der Gebirgs straße von Kopto» nach dem rothen Meere gewesen sein müssen, eratebt die Lhatsach«, daß man in der Nähe der erschöpften Minen allein 1320 Lrbeiterwohnungen entdeckte. Zwar stammen dieselben, nach Wilkinson'» Urtheil, au» der Ptolemäerzeit, doch berechtigen sie zu der Annahme, daß schon in bedeutend früherer Zeit die Loldlager erschlossen und ausgebeutet wurden. Bedeutend reichere« und illustrativere» Material für dir Ge schichte altrgyptischer Goldgewinnung gewährt un» der Schau platz jene» nubischen Wüstenterroin», wohin der oben erwähnte Plan un» führt. Die Lokalität dieser Minenkart» ist auf dem Turiner Papyru» leider so allgemein angegeben, daß wir Uber di» Lage der Min» vollständig im Unklaren bleiben. Di« alt« Kart« zeigt un» zwei parallel laufend« Thäler, di» von hohen kegelförmigen Bergen »ingrschloffen und durch An gewundene» Querthol mit einander verbunden sind. Bei zweien der Weg», welche die braune Grundfarbe des Papyru» zeigen, findet sich der Vermerk: „Straßen, die nach dem Meere führen". Die übrigen Wege sind in der Zeichnung mattrosa gehalten. Strauch werk und Steingeröll der Thäler, in grüner, weißer und bräun licher Farbe, ist primitiv genug angedrutet. Die kegelförmigen Berge sind blaßroth colortrt, die erklärenden Inschriften lauten: „Die Berge, welche da» Gold enthalten" — und: „Die Berge, in welchen man daS Gold wäscht; sie sind in dieser rothen Farbe". In ihnen befanden sich also die Goldgruben und Goldwäschereien. Auf einem der östlich gelegenen Berge bemerken wir ein große» Eeoäudeoierrck mit sech» größeren und kleineren Gemächern, da» einen Hof umschließt. Inmitten desselben befindet fich eine Listen». Dieser Berg führt den Namen der „reine Berg" und trug, wie die Inschrift besagt, ein „Heiligthum de« Gotte» Amon". Der folgende Bergkegel, von dem „reinen Berg" durch einen Gebirgspaß geschieden, zeigt an seinem Fuhr eine Anzahl Arbeiterwohnungen, die allem Anscheine nach in da» Gestein de» Berge» eingehouen waren. Sir liegen unmittelbar an der Berg straße. Ihnen gegenüber, jensrit» der Straße, aus einem weiten rultivirten Platze, der im Westen von dem gewundenen Quer thal« begrenzt wird, befindet fich ein großer Wasserteich, und in einiger Entfernung von ihm eine große weiß« Stele, wahr scheinlich auS Kalkstein, deren Inschrift besagt, daß König Seti I. diesen Brunnen graben lieg. Wassermangel war die größte der Ealamitäten, mit welchen die von den Königen des alten, mittleren und neuen Reiche» allseitig vortrefflich ausgerüsteten Expeditionen der Goldgräber namentlich in der nubischen Wüste zu kämpfen batten. Stelen und die Inschriften der Felswände inmitten der öden verlassenen Golddistncte Nubiens, so z. B. dir Siele von Kuban, be zeichnen «» al» da» glücklichst, Ereigniß, wenn e», wie hier, dem König Ramse» N. (19. Dynastie, um 1380 d. Ehr.) gelang, au» oft 150 Ellen tiefen Bnmnm Wasser zu bekomme». Nach der Unterwerfung Nubiens durch König Usertesen I. (12. Dynastie, um 2430 v. Chr.) wird daS neu eroberte Land d: Hauptgolddomaine für den egyptischrn Staat, und immer zahl reicher werden die Expeditionen, die man zur Ausbeutung der er schlossenen, überaus ergiebigen Goldminen in die Wüsteneien dieses von Sagen umsponnenen Landes entsendet. Bald findet sich neben dem Gold von KoptoS auch das „Gold von Kusch" oder Aethiopien in den Inschriften verzeichnet. Der Nomarch Ameni, ein Günstling deS oben erwähnten Königs Usertesen I., berichtete von sich: „Ich fuhr hinauf, um Gold für die Majestät de» Königs Usertesen I. (er lebe immer und ewig lieh) herbeizubringen. Da fuhr ich zusammen mit dem Erb fürsten und Fürsten, dem großen leiblichen Sohne des Königs, Ameni (Leben, Heil und Gesundheit), und ich fuhr mit einer Zahl von 400 Mann von den au»erlesensten meiner Soldaten, dft glücklich dahin gingen und okme Verlust ihrer Mannschaft. Ick brachte das Gold, daS ich bringen sollte, und wurde deshalb cm Königshaus« gelobt, und der Königssohn dankte mir." Die Angabe, „400 Mann Soldaten" bezieht sich selbst verständlich nur auf die militairische Bedeckung der Gold- und Minenarbttter-Eolont«, die da in die nubischen Bergwerke zog und auf ihrem Zuge und bei ihrer Arbeit argen die räuberische: Anfälle der rinl-rimischen Völler geschützt werden muhte Immer und immer wieder erfahren wir zudem au» den alten B. richten, daff der regierende Herrscher da, wo es gelang, Quell - wasser zu schlagen, neben dem Brunnen eine Gedenktafel (Stele > und einen Tempel zu Ehren dieser oder jener Gottheit errichten ließ und die Anlage der Bergwerke, nach welchen man sichere Straffen führte, zu Karawanenstationen erweiterte. Oft muht, di» Au»beute einer Goldmine aufgegeben werden, weil e» nicht gelang, auf dem Wüstenweg« dabin Brunnen zu graben oder die Brunnen zu erhalten, so daß di, Minenarbeiter und Soldaten der Expedition,» verschmachteten.
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