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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 20.09.1881
- Erscheinungsdatum
- 1881-09-20
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188109203
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18810920
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18810920
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1881
- Monat1881-09
- Tag1881-09-20
- Monat1881-09
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ochenblatt 1881. für Mopail Md Hlmgegend. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das König!. Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. - 49. Aaürgang. ^'vorher auögegeben und versendet. Dierteljahrepret« 1 M. exkl. Botengebühren und Postspesen. Dienstag den 20. September. Inserate von 3 Zellen an die gespaltene Zeile 8 Pf. Annahme oerselben längstens bis mittag« 12 Uhr de« dem Tage de« Erscheinen« jedesmal vorhergehenden Tage«. Dcr Schmied und Handarbeiter Emil Wunderlich aus Zschopau wird andurch veranlaßt, seinen Aufenthaltsort schleunigst anher anzuzcigen. Alle Polizeiorgane werden ersucht, pp. Wunderlich beim Betreffen auf diese Bekanntmachung aufmerksam zu machen und hiervon Nachricht anher zu geben. Zschopau, den 17. September 1881. Der Königliche Amtsanwalt. Wilde. chrlliches und Sächsisches. — Am 16. September gelangte vor dem Schwurgericht zu Chemnitz die Anklage wegen versuchten Mordes gegen den früheren Weber saktor Falkenberger von hier zur Verhandlung. Ein Blick auf die überaus zahlreich erschienene Zuhörermenge ließ schon erkennen, daß ein nicht unbedeutender Straffall zur Verhandlung kommen und daß der Angeklagte und die demselben zur Last gelegte That allgemeineres Interesse erregt haben müsse. Ging doch auch die erhobene An klage wider einen Mann, der früher in besseren Verhältnissen gelebt hatte und der lediglich durch den Abfall der Nahrung, in den er geraten, auf die Bahn des Verbrechens getrieben, zum Ver brecher geworden war. Carl Friedrich Falkcn- berger, geboren am 14. Juli 1890 zu Zschopau, war angeklagt, in der Nacht vom 8. zum S. Juni 1881 auf dem Königsplatze in Zschopau gegen den Rechtsanwalt Weber daselbst, als dieser auf dem Nachhausewege aus der B.sche» Restauration begriffen gewesen, einen scharfgeladenen scchsläufigen Lefanchcux-Revolver zwei Mal abgedrückt, dadurch aber den Versuch, genannten Rechtsanwalt zu töte», gemacht, hierbei auch mit Ueberlegung ge handelt, sonach des Verbrechens des versuchten Mordes sich schuldig gemacht zu habe». Wie im Laufe dcr wider ihn geführten Voruntersuchung, so blieb der Angeklagte auch in der heutige» Ver handlung bei Beteuerung seiner Unschuld, indem er behauptete, lediglich ein Irrtum Webers in der Person trage die Schuld daran, daß er in den Verdacht der Thäterschafl gekommen sei, er habe keinerlei Veranlassung zu einem solchen Vor gehen gegen Weber gehabt, dieser sehe schlecht und könne ihn da in der nächtlichen Dunkelheit wohl leicht verkannt haben. Dem standen jedoch zunächst die durchaus bestimmten Angaben des Verletzten gegenüber, wonach der Angeklagte mit diesem gleichzeitig die B.sche Restauration ver lassen hatte und bis zum Thatorte nicht von seiner Seite gewichen war, dort plötzlich eine Schußwaffe nach seinem, Webers Gesicht, gehalten und abgedrückt, dann aber, als Weber mit der Hand nach dcr Waffe geschlagen und um Hilfe gerufen, sich geflüchtet hatte. Dabei hatte der Angeklagte nur in einer Entfernung von höch stens drei Schritten gestanden, und nur einem glücklichen Zufälle hatte er es zu verdanken, daß die tötliche Waffe versagte, und derjenige, dem sein Angriff galt, unverletzt vom Platze ging. Weiter aber wurden die an sich glaubhaften An gaben des Verletzten auch noch durch eine Reihe anderer, nicht unwesentlicher Verdachtsmomente in hohem Grade bestärkt, wie eS denn auch an einem Motive zur That für Falkcnbcrgcr durch aus nicht fehlte. Der Angeklagte war früher, wie eingangs erwähnt, in besseren Vermögens- Verhältnissen gewesen, in letzterer Zeit aber und namentlich seit Beginn dieses Jahres durch häus liches Unglück und sonstige ungünstige Verhält nisse in denselben mehr und mehr herunter ge kommen und hatte mehrfach Auspfändungen über sich ergehen lassen müssen. Rechtsanwalt Weber war zumeist derjenige gewesen, der in Vollmacht seiner, des Angeklagten, Gläubiger deren Forde rungen gegen ihn im Klagwege geltend gemacht und ihn wiederholt hatte auspfänden lassen. Wenn auch der Angeklagte heute damit hervor trat, Weber könne doch dafür nicht, wenn seine Pflicht es ihm auferlege, gegen ihn klagend vor- zugehcn, so ergab doch die Beweisaufnahme zur Genüge, daß er recht wohl den Rechtsanwalt Weber als seinen Feind, als denjenigen angesehen hatte, auf dessen Veranlassung er im Weiterbetriebe seines Geschäfts gehindert und in seine gegen wärtige mißliche Vermögenslage gebracht worden war. Hatte er doch an jenem Abend, an wel chem er überhaupt, wie von Zeugen übereinstim mend bekundet wurde, in einem Zustande höchster Aufregung und Erbitterung gewesen war, wieder holt Aeußerungen fallen lassen, welche eine andere Deutung nicht wohl zuließen. Hierzu kommt, daß gerade a» jenem Abend in der gedachten Restauration, und zwar aus dem Tische, an wel chem der Angeklagte mit dem Verletzten und an deren Personen gemeinschaftlich beim Bier ge sessen, die neue Nummer des „Zschopaucr Wochen blattes" auslag, worin seitens des Gerichtsvoll ziehers bekannt gemacht war, daß die dem Ange klagten abgepfändeten, ihm aber noch zum Gebrauche überlassenen Mobilien, und speziell die ihm noch einigen Erwerb verschaffende Ladeneinrichtung, deren Versteigerung auf sein Ansuchen durch Er teilung von Zahlungsgestundung wiederholt hinaus- geschvben worden war, in nächster Zeit zur Ver steigerung gelangen sollten. Ein scharf geladener Revolver wurde in des Angeklagten Wohnung vorgefunden, und zwar befand sich in demselben u. a. eine Patrone, in welche nach Ausspruch des Sachverständigen der Zündstoff infolge Auf schlagen des Hahnes etwas Hineingetrieben war. Trotz wiederholten Vorhaltes aller wider ihn sprechenden, zum Teil höchst gravierenden Ver dachtsmomente seitens des Herrn Präsidenten war der Angeklagte zu einem Zugeständnisse doch in keiner Weise zu bewegen. Oberstaatsanwalt Richter erbat sich, indem er die erhobene Anklage durchweg ausrecht erhielt, von den Geschworenen die Bejahung der einzigen, auf versuchten Mord gerichteten Schuldfrage, während der Verteidiger, Rechtsanwalt vr. Enzmann, deren Verneinung beantragte. Die Geschworenen, als deren Ob mann Prokurist Lindig ans Lunzenau fungierte, bejahten die gestellte Frage, verneinten hier bei jedoch, daß der Angeklagte die ihm zur Last gelegte That mit Ueberlegung ausgcführt habe. Die Folge davon war, daß der Angeklagte wegen versuchten Totschlages zu 2 Jahren 6 Monaten Zuchthausstrafe und dreijährigem Ehrcn- rechtsverlust verurteilt wurde. — Am 19. dieses Monats und folgende Tage findet wiederum eine Auslosung königl. sächs. Staatspapiere statt, von welcher die 3°/» land schaftlichen Obligationen vom Jahre 1830, 4°/» Staatsschulden-Kassenscheine vom Jahre 1847 und 3°/° Staatsschulden-Kassenscheine vom Jahre 1855 betroffen werden. Die Inhaber von den ge nannten Staatspapieren werden hierauf noch be sonders mit dem Hinzufügen aufmerksam gemacht, daß die Listen der gezogenen Nummern in der Leipziger Zeitung, den, Dresdner Journal und dem Dresdner Anzeiger veröffentlicht, auch bei sämtlichen Berzirkssteuer-Einnahmen und Gemeinde vorständen des Landes zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Mit diesen Listen werden zu gleich die in früheren Terminen ausgelosten, aber noch nicht abgehobenen Nummern wieder aufge rufen, deren große Zahl leider beweist, wie viele Interessenten zu ihrem Schaden die Auslosungen übersehen. Es können dieselben nicht genug da vor gewarnt werden, sich nicht dem Irrtum hin zugeben, daß, so lange sie Coupons haben und diese unbeanstandet eingelöst werden, ihr Kapital ungekündigt sei. Die Staatskassen können eine Prüfung der ihnen zur Zahlung präsentierten Coupons nicht vornehmen und lösen jeden echten Coupon ein. Da nun aber eine Verzinsung aus geloster Kapitale über deren Fälligkeitstermin hinaus in keinem Falle stattfindet, werden die von den Beteiligten infolge Unkenntnis der Aus losung zuviel erhobenen Coupons seinerzeit am Kapitale gekürzt, vor welchem oft empfindlichen Nachteile sich die Inhaber von Staatspapieren nur durch regelmäßige Einsicht der Ziehungslisten, (der gezogenen wie auch der resticrenden Num mern) schützen können. — Den Landwirten des oberen Erzgebirges — so wird jetzt von dort geschrieben — wird das Jahr 1881 auf lange Zeit im Gedächtnis blei ben. Herrlich wuchsen die Feldfrüchte bis zur Reife; mit freudigem Hoffen erwartete der Land mann die Ernte. Vergeblich wartete er aber auf das Erntewctter. Seit Beginn der Ernte sind 4 Tage schön gewesen, was in diesen 4 ersten Tagen nicht geborgen worden, das ist in Bezug auf die Frucht und das Stroh fast verloren. Mehr als Fingerlänge haben die Keimlinge in den Aehren. Wenn auch dieser Mißerfolg für die Gesamtheit keine große Bedeutung hat, für das obere Erzgebirge wird er höchst schmerzlich em pfunden. Die Frucht einer Jahresarbeit ist doch größtenteils verloren gegangen und das wird in wirtschaftlich ärmeren Gegenden selbstverständlich hart empfunden. Wenn man bedenkt, daß der Ackerbau im Erzgebirge bis über 950 m (am Fichtelberge) noch gepflegt wird, wenn mau den herrlichen Stand der Saaten vor Wochen sah, so muß man mit größter Hochachtung auch nach die ser Richtung von sächsischem Fleiße sprechen. Von den Erschwernissen, welche daS Terrain mit sich bringt, von den Unbilden, di« aus dem Klima sich ergeben, hat der Niederländer keine Ahnung. Wenn nun auch die Getreideernte verunglückt ist, so dürfen wir doch noch hoffen, daß wir durch die Kartoffelernte einigermaßen entschädigt werden; die Kartoffeln schütten reichlich und sind sehr gut. In Hermsdorf bei Frauenstcin, sowie in Nassau, Dorf Seyde und Schellerhau giebt cs Heuer mit alleiniger Ausnahme von etwas Kartoffeln und Kraut thatsächlich gar keine Ernte, denn was das dort strichweise aufgetretene furchtbare Hagelwetter
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