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Dresdner Nachrichten : 07.02.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-02-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-191102074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19110207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19110207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1911
- Monat1911-02
- Tag1911-02-07
- Monat1911-02
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 07.02.1911
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SL. Jatzr«m,g. Zl »8. k Ntr »r«». >»» »rt N>»ttL !««t- »aii»»rA»>ro«un««»n Loim- un» Hvinua«,, nur »'««»ti 2^0 «k. >»,« ch »u«w«rli»» L»n>- nuiiwniir» r.tv Mt. Sri «inmaliier Zu- Ilillunz'vur» »««Po» .1M.»»»o» «-<>»»»«>»>. Tie »»« Leier» von Tr^»e» U Uma'bung o,n Tag« vorder >»- gesieUle» iiidend-A»«- qnden rrdallen di« »»»- uuMtarn Äe»,el,er mit trr Viorgr» A»»aab« >,«lamme» piyeslelli. N i> «druck mir inil deuie l,ck»k Quellenangabe l.IeeSd, Nachr", zu laiiig. — Unverlangte igtanulkrivle werde« nicht auibewahrl. Telegramm-Adrrße: Nachrichten Dresden Fernsprecher: U * 2«!»« - -ttittl. Dienstag, 7. Fevrnar 191t. E»egr?LrnSet 188V Druck und Verlag von tiepsch Lc Reichardt in Dresden. rVamnannm !8ei6el L IV»»m»nn l-ssuptniöclsrlsgs: Struvestrasse N, MütiirlSLekineli lKormanis-fskrrLllsr Anzeigen-Daris Annahme von Ankun, Llgunge.l bi2 rrack'.:. Uki. tzLoi.n'.aas nuD Marwnsrrube 8S von 11 b,2 ' ,1 Uhr. r.e einipül:i.,c (Ärund»r/> li.a. 8 rilbe,:» 2K!j«' , ^amttic» ^iachrich .n Nu» Lrecktn >0 'D i ?lir»eigeu « o^r ^'nvutiktte' Zeri - :iO 1-'. i dir ^vkiwalt! ,ü Hrile. . kniejr.sX)^ . — 7-n lüi'n'i. i-'.n n> ?onil n ,>eitrraqeu dis (.inivt.lttge t.^ru> znls :K, H' ...-! Dnv.n ' , , '.'.'<ui>riü.lri. ? 'i-ssv. il die tlt'usi. '.'luüwul'tiqe .'iuftru:- »iur geqen Vcrau)b -ahlun^. — ^dcoe;. B ligblarr ko,r<r iv ^ . — nske — 8trs»»v. Hauptgeschäfts „eile: Marirnskraße !i8 st». IMimaugeii. korndaul rvercken in wenigen Daz-en beseiiivt ckurch II»»ri»i»Un',t«r. vequem in cker /znvvenckunx, unübertroffen in cker Verlaine. Karton SO Pfennige mit genauer änrveisung. Versanck nacn ausrvsrts als dtnster 60 Pfennige. Lebt »nt VEsppenmsrice. ÜON ^ONr mit Oolclmuncistück . . 2«t2 pi^. Lronprinr Vlldvlm «e Oß^ptlsn Ol^svstts Oompsnzr, Ssrtln Xi». 7 Kairo — prü,»«! — l.oniton k. L. — ^ranktarl a. tg., öLtinkokspistit 10. Mit. KIWI»! >'"-»r>.«n«„ .. ick.-,., , «spLi-Ltui-en I 1»>»I tk. luvkvLrvll. j rpottsiW klirmlil lioeti Ml'tsl' likutisltsn in Ü8lit8e!isli u. engl. I IllSlitStklI. 81mg 8llIiÜ8 KVSl^. SU888l'll!'l!8N!Iickl Killigg ^8188. . ü. l>. lie886 lielif.. ALi-r? eiNgo Loser?. Mutmaßliche Witterung: Gelinder Frost, keine er- lieblichen Niederschläge. Le. Majestät der K ünig stiftete für die Flngmochc, die der König!. Sächs. Verein für Lustschissahrt im Mai veranstaltet, einen Ehrenpreis. Im Reichstag erklärte Staatssekretär Delbrück. das» er die konservative Interpellation über die Ueberichwem- mung des deutschen Marktes mit fremden Staatöpapiercv innerhalb der nächsten acht Tage beantworten werde. Im Abgeordnetenhaus kam gestern beim Justiz- i tat der Essener Meineidsprozeß zur Lprache. Die Reichsbant hat den Wechseldiskont von 5, Pro zcnt aus tl-2 Prozent und den Lombardz>»ss»ß von 6 Pro zent aus 5l- Prozent herabgesetzt. Ein Lcntnant vom Telegraphen-Bataillon Nr. 3 stürzte in Töberitz von seine r Flug m aschine und war sofort tot. Bei einem Z u g z u t a m m c n st o ß in Berltn-Vnuui schulenweg wurden ti Personen schwer und 1> leicht verletzt. DaS englische Parlament wurde durch den König in feierlicher Weise eröffnet. Tos Gebäude der Pforte in Konstantinopel ist teilweise niedcrgebrannt. Bei einem Kampfe mit mexikanischen Ansur- genten verloren die Bnndcstrnppen 178 Mann. kill schwerer Zustirirrtum ilt im Wege des Wiederaufnahmeverfahrens durch das sämtliche Angeklagte srcisprechende Erkenntnis des Essener Landgerichts nach langen Zähren geheilt worden» soweit dies nach Lage der Verhältnisse überhaupt noch möglich war. Im August 1885 wurden vom Essener Schwurgericht nachstehende Strafen wegen Meineids gegen 7 angeklagte Bergleute auSgeworsen: Schröder 2'/» Jabre Zuchthaus, Meyer g>/„ Jahre Zuchthaus, Gräs -itz-. Jahre Zuchthaus. Zinberg H Zahle Zuchthaus, Beckmann :> Zähre Zuchthaus, Wilking 3 Jahre Zuchthaus, Dhicl 6 Monate Gcsängnis. Die Ehre der seinerzeit im Essener Meineidsprozes; Bcrurtcilteu ist durch den Spruch des Gerichts völlig wiedcrhcrgcstellt worden, aber die Verbüßung der »n- tchuldtg erlittenen schweren Strafe ist ihnen nicht erspart geblieben. Ein solches Geschick fordert unter allen Um standen. ganz ohne Rücksicht ans den besonderen politischen Standpunkt der in Betracht kommenden Persönlichkeiten, die tiefste menschliche Anteilnahme heraus. Verschärft wird in diesem Falle die Tragik der Lache noch durch den Umstand, das; nicht einmal alle von dem harten Geschick Betroffenen sich au Ort und Stelle ctnsinde» konnten, um die Genugtuung der Aufhebung des ersten sehlsamen Richterspruchs zu erleben und die Verkündung ihrer Er lösung aus dem Banne eines auf falschen Voraussetzungen ausgebauten Urteils selbst mitanzuhüren. Einer von den da mals zu Zuchthausstrafe Verurteilten ist bereits gestorben, ein zweiter »erschollen: und von den Erschienenen be wegte sich einer, Mcner, mühsam ans Krücken und brach vor Gericht in die erschütternden Worte aus: ..Jahrelang ist meine »nichuldig erlittene Zucht hausstrafe mein Morgen und Abendgebet gewesen. Ich habe dadurch alles verloren, meine Frau, meine Kinder, meine Eltern, alles!" Derselbe Angeklagte brach bei der Verkündung des srctiprcchcnden Erkennt nisses. von der Gewalt des Augenblicks bezwungen, aus der Anklagebank zusammen. Das ist ein Bild von so über wältigender Wirkung, daß es die Seele jedes empfindenden Menschen unweigerlich anks heiligste erregen must. Es ist eine Vorstellung der iillerpeinigendsten Ari, das; Menschen unschuldig von dem eisernen Griffe der Justiz erfasst und den Schrecke» eines Strafvollzugs nnsgesctzt werden, der seine geistigen und lürperUchen Einwirkungen nicht blost dreifach, sondern zchnsach geltend macht, wen» das Veivnßt- sein der gerechten Sühne für begangenes Unrecht fehlt, wenn jede Stunde, jede Minute dem Eingckertcrten das Inrchtbarc Wort zürnst: „Du leidest unschuldig!" Wer das alles richtig erwägt und würdigt, kann nicht im Zweifel seln über die tiefe Wahrheit, die in dem alten rechtsphilo- sophischcn Mahnworte liegt: „ES ist bester, im ZwctfelS- fallc zehn Schuldige laufen zu lasten als einen Unschuldigen zu verurteilen!" Da aber nun einmal alles menschliche Tun Stückwerk ist, da wir wegen der Unvollkommenheit unseres Wissens, unserer Fähigkeiten und Erkenntnisse uns niemals zu einem Zustande absoluter Vollkommenheit zu erheben ver mögen, der jedweden Irrtum auSschlicsst, so werden wir uns auch trotz alles Stränbens deS natürlichen Rechts gesühls mit der unliebsamen Tatsache absinden müssen, das; selbst die einwandfreiesten, humansten Gesetze und die besten, auf der höchsten Linse der Geistes- und Charakter bildung stehenden Richter keine unbedingt znucrlüssigc Ge währ für den gänzlichen Ausschluß von mehr oder minder schwerwiegenden Jrrtümern der Strafjustiz bilde». Immer wird damit zu rechnen sein, das; hier und da doch einmal ein gcrtchiltcher Fehljprnch ergeht, bei dem eine unglück selige Verkettung von verhängnisvollen Umständen und Indizien zuiammenivirlr, um bet den Richtern, seien sie nun gelehrte» Standes oder Männer aus dem Volke, die Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten ,» begründen, während er in Wirklichkeit die ihm zur Last gelegte Straftat nicht begangen hat. Wenn aber solche be klagenswerte Fälle nicht w'lt Sicherheit ganz »nd gar ans- znichlleßen sind, dann must von einer geordneten Straf rechtspflege mindestens verlangt werden, das; sie dem unschuldig Verurteilten die genügenden Mittel an die Hand gibt, um im Wege eines besonderen Ver fahrens auch nach der Rechtskraft des irrtümlich erlogenen Urteils seine Unschuld fesislcllen zu können und ihm einen angemessenen Ersah für die durch den unverdienten Straf vollzug a» seiner Gesundheit und seinem Vermögen er littenen Schädigungen zu gewähren. Diese Bedingungen erfüllt der dentjche Ltrafprvzcs; durch die Einrichtung des Wiederanfnahmevcrtahrens und die Zubilligung einer pekuniären Entschädigung nicht blos; an unichnldig Ver urteilte, sondern auch an solche, die unschuldig in Unter suchungshaft gezogen worden sind. Auch den jetzt Frei- gesprochenen ist unverzüglich durch GerichtSbeschlus; ein Entschädigungsanspruch znerkannt worden, der dem Betrage nach ans Grund der gesetzlichen Bestimmungen vom Justizministerium scstgcstellt wird. So einfach und natür lich derartige Forderungen erscheinen, io hat cs doch langer Zeit bedurft, che sic bet uns durchgcsetzt zu werden ver mochte». und im Auslande sind sic sogar vielfach noch uner füllt geblieben, wie z. V. in dem veraltete» engMchen Straf prozeß, der einem unschuldig Verurteilten kein gesetzliches Recht zur Feststellung seiner Unschuld und ans Entschüdi- gniig^nbilllgt, sondern ihn auf den Weg der königlichen Gnade und der freiwilligen administrativen Zubilligung einer Unterstützung verweist. Doch mit der Betrachtung der rein menschlichen Leite ist die Würdigung dieses bedauerlichen Zusttzirrtums nicht erschöpft. Es drängt sich vielmehr mit zivingender Gewalt die Frage aus, welche besonderen Umstände und Verhält nisse tu dem ersten Prozesse mttgcspielt haben, um die Ver urteilung der Angeklagten herbeiznstthren. De, Tat bestand war der, daß die jetzt Frcigeiprvchenen seinerzeit in einem anderen Strafprozesse zugunsten eines „Ge nossen" Aussagen gemacht hatten, die diesen entlasteten und die im Widerspruche mit den Bekundungen des Hanpt- belastnngszeugcn Gendarmen Münter siavde». Darauf war die Anklage wegen Meineides von der Siaatsanwali- schait erhoben morden. Ter Gendarm Münter ist in zwischen verstorben, nachdem er sich verschiedener strairechi- licher Verschlungen schuldig gemacht hatte, die seine Glaub würdigkeit so sehr abschwächten, daß daraufhin die Be mühungen der Verteidigung um Wiederansnahme des Ver- iahrcns Erfolg hatten. Wie ist es nun zu erklären, daß in dem ersten Prozeß, der mit der Verurteilung der Angeklagten wegen Meineids endete, die Geschwore nen zu der Auffassung gelangten, die Angeklagten hätte» unter ihrem Eide wissentlich die Unwahrheit gesagt? Die Leidenschaften gingen damals hoch. Die sozialdeinv- iraiische Presse tat schon wochenlang vor dem Beginn des Prozesses alles mögliche, um die allgemeine Erregung bis zum Siedepunkte zu steigern und den Eindruck z» er wecken, als sei der Prozeß zum Zwecke einer „politischen Vergewaltigung" der Führer der Beigarbeiterbeiveginig eingcleitct worden. Darauf wies auch der Staatsanwalt in seinem jetzigen Plädoner hin» indem er erklärte: „Dieser Prozeß hat das grüßte Unglück gehabt, das einem Straf prozeß überhaupt passieren kann: er ist zn einem politi schen Prozesse gestempelt worden. Für die Recht sprechung bedeutet das immer eine große Gefahr. Man soll die Dinge, die nicht politischer Natur sind, auch voll ständig unpolitisch betrachten, immer mit der Rnhe» die Sache des Richters ist, immer „«ins ira st «tuckia." Dazu kommt, daß gerade in jener Zeit die bürgerliche öffcnt- lichc Meinung heftig erregt war Uber die frivole und ge wissenlose Art, wie von sozialdemokratischer Seite der Eid behandelt wurde. Hieraus mußte die Gefahr des Glaubens erwachsen, daß auch die Angeilagten die irivole Bewertung des Eides teilten und ihre eidliche» Aussagen nach ZweckmäßigkeitsgrUnde» gemachi halten. Hieraus wie in dem damaligen Prozesse auch der Llaaisaiiwoli ln seiner Begründung der Anklage hin. Ans Beilagen der Verteidigung in de»; jetzigen Verfahren gab der als Zeuge vernommene Staatsanwalt, der in dem ersten Prozesse die Anklage vertrat, ausdrücklich zn, daß ei damals Aeußerungen in dem Sinne getan habe, die Sozialdemokraten seien Leute, denen man nach ihrer Lehre eine» Meineid zuannsten ihrer Lache und zu. Nutz und Frommen eines der Ihrigen Zutrauen müsse, linker dem Drucke dieser Auffassung, die in zahlreichen gravierenden Acußeinnqen sozialdemokratischer Führer eine nur zn starke Stütze fand, standen damals weite Kreise der staats erhaltenden Bevölkerung. Ist es da ein Wunder, daß ähnliche Erwägungen sich auch bei den Geschworenen in den Vordergrund drängten, als cs sich darum handelte, die Glanbwürdigteit des Haiiptbelastuiigszengen Münter und der gegen ihn aus tretenden sozialdemokratischen Entlastungszeugen gegen einander nbznwägen? Pinchologisch muß dieses Moment jedenfalls zur Erklärung des damaligen Wahripruches der Geschworenen mir herangczogen werden, der aber trotzdem in keiner Weise als ein politischer bewertet werden darf Das hat anch der Staatsanwalt in dem fetzigen Prozeße betont, indem er ausführtc: „Sogar die vorigen Geschwvrc neu sind verdächtigt morden, daß sie ans politischen Ritzt sichten ihren Wahriprnch abgegeben halten. Davon kann ober ganz und gar nicht die Rede sein. Die Geichmore neu, die damals dieses Amt bekleideten, haben in bester Ueberzeugung gehandelt. Ihre Ueüerzengnng mag nicht richtig gewesen sein, aber sic sind io zn Werke gegangen, wie sic eS vor der Verhandlung versichert haben, nämlich nach Pflicht und Gewissen." Nur ans der Svzialdemv. kratie bleibt der schwere Vorwiiri hailcu. daß sic durch ihre leichtfertige, zum Teil direkt znnischc Behandlung der Eidcsfragc damals das Vertraue» weiter bürgerlicher Kreise auf die Geltung der unbedingten Heiligleil des Eides auch kür „ziklbcwnßte Genossen" erschüttert hatte und dadurch mittelbar das tragische Schicksal der im Essener Meineids Prozeß Verurteilten verschuldete. Selbst heute noch hat das frevelhafte Spiel mit dem Feuer, wie es in der Eidec- sragc von sozialdcmotratischer Seite betrieben wird, nicht ansgehvri: haben wir doch erst vor kurzem erleben müssen, daß der von den Abgeordneten z» leistende Eid ans Mon archie und Verfass»»,; als „Zwirnsfaden" bezeichnet wurde, „über den die Sozialdeniotratte nicht stolpern werde", was mit dürren Worten bedeutet, daß die Leztzttdemol raten einen derartigen Eid zwar schwöre», aber sich nicht durch ihn gebunden erachte». Eine pvlittiche Partei, die iolchen verwerflichen Grundsätzen huldigt, tann die Verantwortung für das bedauernswerte Geschick ihrer im Essener Mein- eidSprozctz einem unglückseligen Justizirrtum z»m Opfer gefallenen Anhänger nicht von sich abschütlel». Neueste vrahtmeWngen von, 6. Febrmr». Deutscher Ncich»taft. Berlin. iPriv.-Tcl.t Ans der Tagesordnung stand zunächst die Interpellation d e s lg rase n K ani tz und Genoßen llons.» tider die tteberschniemmnug des dcni- schcn Marktes mit fremde» Siaatspapicrrn. Staatsielretär Dr. Delbrück erklärt, er werde die Ziiterpellattvi, Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche beantworte». Die Zittervettatio» wird infolgedessen abgesetzl und i» die zweite Lesung des Gcrichtsoersafsungsgesetics lBericht erstatt er Abg. Dr. H e i n z es eingetreten. Die Kommission Hai z» ti ülc Bestimmung eingesügl: „Die Ziilasinng zur Vorbereitung für de» Ziistizdienst darf nicht vom Nach weis eines bestimmte» Vermögens oder Einlommens ab hängig gemacht werden." Die Sozialdemokraten beantragen, hinziiznietzen: „Ebensowenig dars die Zulassung von der politischen oder tousessivnellen Gesinnung oder Betätigung des sich z»r Teilnahme am Vorbereitungsdienst Meldenden abhängig gemacht werden." Ferner beantragen die Sozial demokraten, daß die Entfernung aus dem Vorbcreituiigs dtcnste nur aus Grund eines Disziplinargesetzcs erfolgen dars. — Abg. V r u n st c r m a » n lRp.j erklärt, seine Freunde lehnten im Interesse einer raschen Verabschiedung der Vorlage alle über die Koinmissivnsbeschlüssc hinaus gehenden Anträge ab. — Abg. Stadthagen iSoz.j be gründet die sozialdemokratische» Anträge. Tie Zugehörig kctt zur jüdischen Konfession sei oft der Grund zu bedcruer lichen Zurücksetzungen. Jüdische Richter avancierten nicht, jüdische Staatsbürger würden weder Geschworene noch Schöffen. Ein tüchtiger jüdischer Kammergerichtsrat werde wegen seines Glaubens nicht Präsident, obgleich er sonsts
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