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Dresdner Journal : 14.12.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-12-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191112149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19111214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19111214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-12
- Tag1911-12-14
- Monat1911-12
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Journal : 14.12.1911
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Journal Dresdner 'S »e 1911 Nr. 290 1, Bon den, bei Kap Spartet gestrebten Dampfer HerzogSpaar von Fife und feine Heiden Frauen und Minder gerettet worden. Dresden, den 12. Dezember 1911. 263«1. Ll 6 Das KönigNche Lattd-s «edizinal-Kollegium u (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) n Nichtamtlicher Teil. Amtlicher Teil. n haben Allergnädigst ge n d Ministerium des Innern der sso« u e Olsniy und der Amts Olsnitz an das Amts n e ir n c e n r. it „Delhi" find das Töchter jowie alle u lt st e r r n r s n r» eu 5» L- Fu Tucuman in Argentinien hat ein entlaffener Arbeiter deS dortigen Wasser- und Elektrizitätswerkes eine Dynamit bombt geworfen, durch die ein Arbeiter getötet und sieben verwundet wurden. h o l) II d s s n t n e n r h in Leipzig an das Amtsgericht richter I)r. Martin Petzoldt in gericht Leipzig versetzt werden. Se. Majestät der König w ie >e i- ch !c Landgemeinden Stadtgemeinde 1240b II« sror Ärzten und Heba»nme,r sowie den näheren Ange hörigen dieser Schülerinnen ist der Zutritt gestattet. Nebel ernannt worden. Dresden, den 2. Dezember 1911. lt t, »- 1, Am 1. Januar 1912 werden die Oberspaar und Zaschendorf mit der Meisten vereinigt. Dresden, den 9. Dezember 1911. Rach einer Meldung auS Hantau erscheint der Friede mit de» Aufständischen ans Grund der monarchischen Ver fassung gesichtrt. Das Kaiser!. Gesundheitsamt ineldet den AuSbruch de* Maul- und Klauenseuche vom Kiehhos in Frankfurta. M- sowie von den Schtachtviehhöfen in Stuttgart, Nürnberg und Mannheim am 12. Dezember. In Gemässheit der Bestimmungen in 8 17, 1 des Voltsschulgesetzes in Verbindung mit § 2 der Prüfungs ordnung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen vom 1. November 1877 sind bis auf weiteres zu Königlichen Kommissaren für die Schulauttskandidaten Prüfungen am Friedrich August Seminar zu Dresden-Strehlen sowie an oen Seminaren zu Grimma und Waldenburg die der zeitigen Direktoren dieser Anstalten Schulrat Karl Fried rich Mäder, vr. pdil. Robett Klötzer und Or. pbil. Paul 214, Sem. 9296 Die Prüf««- der Hebammcnschülerinuen Königlichen Frauenklinik hier findet Montag, den 18. Dezember 1911, vormittags ZHlO Uhr in der Frauenklinik (Pfotenhauerstraße) statt. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, für die Zeit vom 1. Januar 1912 an den Landgerichts- ratDr. Richard Alfred Tittel in Dresden zum Amtsgerichts- gerate bei dem Amtsgerichte Dresden und den Amtsgerichts rat Anton Friedrich Wilhelm Stahl in Dresden zum Landgerichtsrate bei dem Landgerichte Dresden zu er nennen, auch zu genehmigen, daß von dem gleichen Zeitpunkt ab der Amtsgerichtsrat Anw Moritz Gruhle königlich Sächsischer Staatsanzerger. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörde«. ruht, dem Direktor der Bauschule zu Dresden Baurat Prof. Karl Bruno Seitler das Ritterkreuz 1. Klasse dos Albrechtsordens zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen Pfarrer in Syhra August Max Fischer bei seinem Übertritte in den Ruhestand das Ritterkreuz 1. Klasse vom AlbrechtSorden zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Leibschütz Hohlfeld die ihm im Namen Sr. Durchlaucht des Fürsten Reuß j. L. von Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen Heinrich XXVII. Reuß j. L., Regenten der Fürstentümer Reuß, verliehene, dem Fürst!. Reußischen Ehrenkreuz affiliierte goldene Ver dienstmedaille annehme und trage. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 14. Dezember. Se. Majestät der König begab Sich heute früh 7 Uhr 50 Min. ab Dresden-Neu stadt mit Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Hohenlohe- Bartenstein zur Abhaltung der Jagd auf Skassaer Revier und kehrte nachmittags 5 Uhr hierher zurück. Beauftragt mtt der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden, q Donnerstag, 14. Dezember Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Die Stadt Espinho, einige Stunden von Oporto entfernt, steht seit gestern in Gefahr, von den Wogen deS Atlantischen OzeanS weqgewaschen zu werden. ES herrschen an der Küste heftige Stürme: 25 Hünser wurden bereits in die See qefpiilt. * Das Repräsentantenhaus zu Washington verlangt die sofortige Aufhebung deS 1832 zwischen Rußland nnd den Bereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Vertrags, weil R ißland sich weigert, die den Juden verabsolgten amerikanischen Pässe anzuerkeunen. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der «mal gesp.A»kündigunaSseite25Pf., die Zeile gröberer Schrift od. deren Raum aus 3mal gesp. Textfeite im amU. Teile SV Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwmgerstraße 16, sowre durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 1v Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktton Nr. 4574. Deutsches Reich. Siu Dementi. Durch einen Teil der Presse ging in den letzten Tagen die Nachricht, daß kürzlich auf einer Hofjagd im Großherzogtum Sachsen weit über hundert Hasen ei »gegraben worden seien, um die Preise nicht zu drücken. Wie der „Köln. Zeitung" das Großherzogliche Hofjvgdamt in Weimar telegraphisch mitteilt, ist an der Mttteilung kein wahres Wort. Deutscher HaudelStag. Am 12. und 13. Dezember d. I. hielt der Ausschuß des Deutschen Handelstages in Berlin eine Sitzung unter dem Vorsitz des Hrn. Kaempf-Berlin, ab Aus der umfangreichen Tagesordnung sei folgendes erwähnt: Nach der Gewerbeordnung sind diejenigen Gewerbe treibenden, die einen offenen Laden haben oder Gast- oder Schankwirtschaft betreiben, verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebene» Bornamen an der Außenseite oder am Eingänge des Laden- oder der Wirtschaft in deutlich lesbarer Schrift anzubringen Diese Vorschrift hat sich bewährt, indem sie dazu beiträgt, Sicherheit hinsichtlich der In haber eiue- Geschäfts zu gewähren und Schiebungen zu verhüten. Al» ein Mangel der Vorschrift wird eS jedoch empfunden, daß ihre Geltung sich aus Gewerbetreibende mit einem offenen Laden oder einer Wrrtschaft beschränkt. Der Ausschuß (Berichterstatter Hr Geh. Kommerzienrat vr. Bamberger, Mainz), sprach sich deshalb dafür au», daß jene Borssumt auf alle Gewerbe treibende, soweit sie nicht im Handelsregister eingetragen sind, erstreckt werde. Hr. Kaempfert (Halberstadt) berichtete über die Verhand lungen der Kleinhandel-kommission des Deutschen Handel-tage- über das Zugabewesen. Wie in der Kommission, so war man auch im Ausschuss« allgemein der Ansicht, daß sich auf diesem Gebiete arge Mißstände herauSgelnldet hätten, so daß der Antrag gestellt worden sei, durch Gesetz die Gewährung von Zugaben zu verbieten. Der Ausschuß sprach sich dafür aus, daß die Handels kammern unter Hinweis auf solche Bestrebungen nach einer gesetzlichen Regelung durch unmittelbare Einwirkung auf die Beteiligten oder auf andere Weise sich bemühen möchten, dem Unwesen zu steuern. über die Frage, in welcher Weise die Bor- und Aus bildung der Juristen praktischer zu gestalten sei, fand auf Grund eines von Hrn. Geh. Kommerzienrat Zuckschwerdt (Magdeburg) erstatteten Berichtes eine ausführliche Aussprache statt, bei der über mancherlei Erfahrungen berichtet werden konnte. Der Ausschuß erklärte es einstimmig für zweckmäßig, daß die jungen Juristen tunlichst ein Jahr, mindestens ein halbes Jahr, in Handelskammern, Handwerkskammern, Land wirtschaftskammern oder in kaufmännische» oder industriellen Großbetrieben beschäftigt würden. In den Verhandlungen wurde auch die Frage berührt, ob die Bestrebungen sich auf die Beschäftigung von Assessoren beschränken oder sich auch auf diejenige der Referendare und auf eine Ausgestaltung des Unter richts auf den Universitäten ausdehnen sollen. Ebenso wurde in den Kreis der Erwägungen gezogen, einen Wunsch danach zu äußern, daß in weiterem Umfange bisher bewährte Anwälte zu Richtern ernannt werden möchten. Indessen sprach sich der Ausschuß nicht für diese Anregung aus. Aus dem Kreise der sächsischen Handelskammern war die Frage aufgeworfen worden, ob die Standesbezeichuung „Kaufmann" dem selbständigen Handelsgewerbetreibenden vor zubehalten sei. Hierüber berichtete Hr. Kommerzienrat Roessi ng- Plaueu. In den Verhandlungen wurde einmal betont, daß die Angelegenheit nicht wichtig genug sei, um eine Stellungnahme des Deutschen Handelstags zu rechtfertigen, sodann aber auch hervorgehoben, daß man dem Brauche, in weitem Umfinge auch unselbständige Angehörige des Handelsstande- al- Kaufleute zu bezeichnen, nicht eutgegentreten solle. Der Ausschuß beschloß daher einstimmig, dec Anregung keine Folge zu geben. Auf Grund von Verhandlungen der Berkehrskommission des Deutschen Handelstags sprach sich der Ausschuß dafür ans, daß von neuem auf den sich in, Jahre 1911 wieder allgemein in ver- schürstem Maß zeigenden Wagenmangel hingewiesen und im Interesse des Handels an die Eisenbahnverwaltungen die dringende Bitte gerichtet werde, aus vermehrte, auch den Zeiten der regel mäßig wiederkehrenden Frachtanhäufungen Rechnung tragende Beschaffung von Güterwagen Bedacht zu nehmen. Alkohol unv Verbrech«». In diese Zusammenhänge leuchtet die neueste bayerische Justizstatistik für 1910 hinein. Danach wurden bei den bayerischen Gerichten 8674 Verurteilungen von Personen rechtskräftig, welche die strafbare Handlung im Zustande der Trunkenheit begingen, und 190 Verurtei lungen von Personen, deren strafbare Handlung auf ge wohnheitsmäßigen Alkoholgenuß zurückzuführen war. Tie 8674 Verurteilten haben insgesamt 10 042 strafbare Hand lungen begangen, wovon beinahe die Hälfte (5006) ge fährliche Körperverletzungen waren. Doch dürfte die Statistik noch beträchtlich hinter der Wirklichkeit zurück bleiben, da sie die mittelbaren Schädigungen übermäßigen Alkoholgenusses nicht erfassen kann, nämlich da, wo er zur Vermögenszerrüttung und dann weiter zn Unter schlagungen, Betrug re geführt hat. Auch konnten natür lich nur die Fälle berücksichtigt werden, in denen das Strafverfahren ausreichende Anhaltspunkte für den Ein fluß des Alkoholgenusies auf die Tat geliefert hatte. Ferner kamen 150 Fälle vor, in denen keine Bestrafung eintreten konnte, weil der Täter bei Begehung der Tat sinnlos betrunken war. Alles in allem beweisen die bei ¬ gebrachten Ziffern wiederum, daß nicht eigentliche Ge wohnheitstrinker, sondern die Gelegenheitstrinker die Hauptmasse der alkoholischen Straftaten und „berauschten Geschichten" verursachen. Die Sterblichkeit in ven veutschen «Krotzftädte» im Oktober tV11. Nach den Mitteilungen de» Statistischen Amts der Stadt Cöl" über die Sterblichkeit in den deutschen Großstädten während des Monats Oktober starben in 41 Städten, von denen zurzeit die entsprechenden Angaben vorliegen, aus 10,897 Mill. Einwohner 11963 Personen oder auf 1000 Einwohner und ei» Jahr 12,93 (gegen 17,08 und 22,43 im September und August d. I. und 12,17 im Oktober v. I ), und zwar Kinder des ersten Leben-jahreS 309« oder 3,35 (6,82, 11,62 bez. 3,35), Personen höheren Alters 8867 oder 9,58 (10,26, 10^81 bez. 8,82). Da die Säuglingssterblich keit hinter der des Monats September um mehr als die Hälfte zurückblieb und die Sterblichkeit der Personen höheren Alters sich ebenfalls etwas günstiger gestaltete, ist die Gesamtsterbeziffer um rund ein Biertel gesunken, ohne freilich dabei den sehr niedrigen Stand vom Oktober de« Vorjahre» ganz zu erreichen. Im ein- einen starben, aus 1000 Einwohner und ein Jahr berechnet, in Nürnberg 21,09 Personen, in Königsberg und Aachen 18,4« und 18,26, in Altona, Danzig, BreSlau, Freiburg i. Br. und Halle 17,93, 17.87, 17,48, 17,28 und 17,11, in Mülheim a. b. Rlchr, Lübeck uno Stettin 16,55, 16,37 und 16,12, in Magdeburg, Gelsen- irchen, München, Chemnitz und Görlitz 16,61, 15,49, 15,40, Dresden, 14. Dezember. Bei Ihren Königs. Hoheiten dem Prinzen und der Frau Prinzessin Johann Georg fand gestern abend 7 Uhr größere Tafel statt, - der eine Reihe von Einladungen ergangen waren. Mitteilurrgen aus -er öffentlichen Verwaltung. — Der sechste der Vorträge, die auf Veranlassun des Justizministeriums für die sächsischen Richter un Staatsanwälte gehalten werden, findet Sonnabend, den 16. Dezember d. I., abends ^7 Uhr in der Aul der Technischen Hochschule zu Dresden, Bismarckplatz 18 statt. Hr. Prof. Or. Adler wird über „Wesen und Auf bau einer kaufmännischen Bilanz" sprechen. Ans der Schlachtviehversicherungsanstalt. Unter Vorsitz deS Präsidenten der König!. Brandversicherungskammer fand am 13. Dezember im Sitzungszimmer der König!. BrandverficherungS- kammer eine Sitzung des Berwaltungsausfchusses der Anstalt für staatliche Schlachtviehversichernng statt, in der die auf Grund der Jahresergebnisse der Versicherung dem König!. Ministerium de» Innern zur Genehmigung vorzuschlagenden Jahresbeiträge der Veisicherten für das Jahr 1912, und zivar die Versicherungs beiträge für männliche Rinder auf 3 M., für weibliche Rinder auf 5 M. und für Schweine auf 70 Ps. festgestellt wurden, die von dem engeren Ausschüsse vorgeschlagene Änderung in der Ordnung der Wertklassen bei Festsetzung der durchschnittlichen Marktpreise für Schlachvieh mit geringer Abänderung Annahme sand und, vorbehältlich der Genehmigung des König!. Ministeriums des Innern, der Entwurf eines III. Nachtrag» zum Regulative der Anstalt für staatliche Schlachtviehversicherung vom 17. Dezember 1906 genehmigt wurde.
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