Sonnabend. Nr. 39. 5. April 1879. WePerih-Ieitung. Amts-Matt für die Königs. Amtshaupimannschaft Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Aenüer und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl IkhNk in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalteu und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 23 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Rauni, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung, die Rinderpest betreffend. In Folge der Ausdehnung der vollständigen Verkehrssperre auf die Grenzstrecke von Hermsdorf bis Rechenberg hat sich die Errichtung einer anderweiten Uebertritts- und Desinfectionsstelle im Zollhaus bei Holzhalt nöthig gemacht. Indem Solches unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 27. vor. Mon. andurch zur Kennt- niß des Publikums gebracht wird, nimmt man zugleich Veranlassung, die Herren Bürgermeister und Gemeinoevorstände darauf zu verweisen, daß die Revision der Nindviehbestände nach Maßgabe der aufgestellten Verzeichnisse thunlichst von 6 zu 6 Tagen vorgenommen werde. Auch wollen dieselben die Bankfleischer ihres Ortes anweisen, daß sie über jedes ein gebrachte und zu schlachtende Stück Rindvieh ein Ursprungszeugniß beizubringen haben. Dippoldiswalde, am 3 April 1879 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Bekanntmachung. Die FrühjahrS-Controlversanunlungen im Landwehr-Bezirk Pirna finden in der Zeit vom 15. bis mit 23. April 1879 statt. Es haben dabei zu erscheinen: sämmtliche Reservisten, sämmtliche zur Disposition ihrer Truppentheile beurlaubten und alle zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften. Wer die Controlversammlungen ohne genügende Entschuldigung versäumt, wird nach Vorschrift der Gesetze bestraft. Die Controlversammlungen werden bei der 4. Landwehr-Compagnie Dippoldiswalde abgehalten: den 17. April 1878, Vormittags 9 Uhr, am Schießhause zu Dippoldiswalde, für die im Gerichtsamtsbezirk Dippoldiswalde wohnhaften Mannschaften, den 18. April 1878, Vormittags 9 Uhr, im RathhauSgarten in Frauenstein, für die im Gerichtsamtsbezirk Frauen st ein wohnhaften Mannschaften, den 18. April 1878, Vormittags 9 Uhr, am Schießhause in Lauenstein, für die in den Gerichtsamtsbezirke Lauen st ein und Altenberg wohnhaften Mannschaften. Die Ortsbehörden werden ergebenst ersucht, vorstehende Bekanntmachung möglichst zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen, da eine Einberufung der Mannschaften durch specielle Ordres nicht stattfindet. Königliches Landwehr-Bezirks-Commando Pirna. Zillich, Oberstlieutenant und Bezirks-Commandeur. Bekanntmachung. Nach den über die Versicherung der Gebäude gegen Brandschaden bestehenden gesetzlichen Bestimmungen muß jeder Neubau, jede bauliche Veränderung an einem Gebäude, durch welche der Werth desselben sich um min destens 5 Procent erhöht, sowie jede Veränderung in der Benutzungsweife des Gebäudes, welche eine ver änderte Claffenstellung bedingt, binnen LL Tagen von der Zeit der Vollendung des Baues oder der Veränderung, beziehentlich der Ingebrauchnahme an, bei der Verwal tungsobrigkeit, also in Städten bei dem Stadtrathe oder den Bürgermeistern, auf dem Lande bei der Amtshauptmann schaft zur Versicherung und Catastration angemeldet werden. Die Unterlassung dieser Anmeldung zieht nicht nur die geordnete Strafe nach sich, sondern hat auch für die Betheiligten den großen Nachtheil, daß in einem Brandfalle alles Das, was nicht ordnungsmäßig angemeldet ist, unbe rücksichtigt gelassen und nicht entschädigt wird. Im eigenen Interesse der betreffenden Gebäudebesitzer nimmt daher die Königliche Brandversicherungs-Commission