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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-03-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186503255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-03
- Tag1865-03-25
- Monat1865-03
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1865
- Autor
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Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. W 84. Sonnabend dm 25. März. 1865. Bekanntmachung. Die zur Herstellung eines neuen Gasometers erforderlichen Steinmetz-, Zimmer-, Erd- und Maurerarbeiten, ingleichen die Lieferung folgender Eisenarbeiten: 4 Stück 10" SyphonS mit Deckeln und Istücken, 50 - 10" Röhren K 10' lang, 1V - Säulen und Grundplatten, 10 - Gasometersäulen K. 20' hoch — ohne Architravenköpfe — mit 10 Stück schmiedeeisernen Führungsständern K 22»/, Fuß hoch sollen auf dem Wege der Submission vergeben werden. Etwaige Anerbietungen sind bis zum 1. k. M. auf.dem Bureau der Gasanstalt, woselbst auch die Zeichnungen, Anschläge und Bedingungen eingesehen werden können, schriftlich und versiegelt niederzuleaen. St ' Leipzig, am 24. März 1865. DeS Raths der Stadt Leipzig Deputation zur Gasanstalt. Holzpflanzen - Verkauf. Bon dem städtischen Forstreviere Burgau können durch den Förster Dietze daselbst die nachverzeichneten Holzpflanzen zu den beigesetzten Preisen abgegeben werden, als: ichr 20 Schock Eichen 6 bis 9' hoch k 3 bis 5 Thlr. 15 - Eschen 6 bis 8^ hoch K 2 Thlr. 260 - einjährige Eichen d. 5 Ngr. 100 - zweijährige - k 10 Ngr. Leipzig, am 18. März 1865. Verhandlungen der Stadtverordneten am 15. März 1865. (Auf Grund des Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Nach diesem Beschluß empfiehlt der Ausschuß den §. 1 erster Absatz dahin abzuändern: 3) Die Biener - Stiftung für blinde Kinder hat den Zweck, un beilbaren sowie heilbaren Leipziger Kindern (ohne die Nicht- Leipziger, soweit die Kräfte der Anstalt gestatten, auszuschließen) vom zurückgelegten sechsten Lebensjahre bis zur Confirmation Unterkommen, Erziehung und Unterricht zu gewähren. 4) Den zweiten Absatz des Z. 1 sowie §§. 2 und 3 anzunehmen, dahingegen 5) tz. 4 rm ersten Absatz dahin abzuändern, daß derselbe laute: Der jährliche normalmäßige Verpflegbeilrag für einen Zögling der Anstalt beträgt vis auf Weiteres für Leipziger Bier und SechSzig Thaler und für Nicht-Leipziger (seren Letztere Inländer oder Ausländer) Ein Hundert Fünfzig Thaler. 6) Den zweiten Absatz des §. 4 sowie §. §. 6 nach den Worten: 1 sowie §. 5 zu genehmigen, in hierzu ausreichend, die Worte: . zunächst für Leipziger" hinzuzufügen und das Wort. Inländer in Wegfall zu bringen. Im Uebrigen aber die 88. 7 — 11 zu genehmigen. Der Ausschuß vermißte eine Zusammenstellung der für die BeschäftigungSanstalt bestehenden Aufnahmebedingungen und will der Versammlung den Beschluß empfehlen: 7) „Den Rath zu ersuchen, daß derselbe auch wegen der mit der Biener'schen Stiftung verbundenen Beschäftigungs- Anstalt für erwachsene Blinde eine Zusammenstellung der Aufnahme- und sonstigen Bedingungen dem Stadtverord neten-Collegium vorlege." Anlangend den Haushaltplan der Biener'schen Blindenftiftung, so find u) die Ansätze für die Hausmutter an 200 Thlr. Gehalt und 100 Thlr. Beköstigung nach Maßgabe der früheren Verhand lungen in Abstrich zu bringen, dagegen b) der Gehaltssatz de- DirectorS auf 800 Thlr. jährlich zu er höhen, da durch die inzwischen erfolgte Verheiratung des Letzteren die Notwendigkeit der Anstellung mutter" in Wegfall gekommen ist Ebenso wird nach früherem Beschlüsse 30 Schock Fichten 6 bis 8' hoch K 5 bi- 10 Thlr. 100 - zweijährige Fichten K 3 Ngr. 100 - - Eschen K 5 Ngr. und 100 - einjährige Eschen K 3 Ngr. DeS Raths Forst-Deputation. v) der Ansatz für den Hausmann, 104 Thlr. Lohn, 100 Thlr. Beköstigung, von der Verwilligung auszunehmen sein, da der Ausschuß die Anstellung eines besonderen HauSmannS für die Bienerstiftung neben dem bereits für da- ganze Grund stück de- Waisenhauses angestellten Hausmann durchaus nicht für nöthig erachtet. Vorbehältlich dieser Abminderungen und Umgestaltungen em pfiehlt der Ausschuß: 4) den Haushaltplan der Stiftung im Uebrigen zu genehmigen. Auch der vorgelegte Kostenanschlag für die innere Einrichtung der Localitäten, welche übrigen- ziemlich dürftig ausgefallen ist und eine entsprechende Erweiterung nicht als unangemessen er scheinen schusseS Anschlag empfiehlt demgemäß der Versammlung: o) einen darauf gerichteten Antrag an den Rath zu bringen, im Uebrigen aber k) die im Anschlag postulirten Kosten an 900 Thlr. zu un willigen. Herr Gottlieb fragte, ob neben dem Hausmann noch ein Diener oder Aufwärter für die Blinden angestellt werde, was der Herr Referent unter Bezugnahme auf da- vorliegende Budget verneinte. Herr Geh. Rath von Wächter verlangte nähere Bestimmung de- Begriffes „Leipziger Kind", wollte auch den Hausmann nicht gestrichen wissen, bevor nicht feststehe, daß ein Aufwärter für die Zöglinge angestellt werden solle. Der Herr Referent bemerkte hierauf, daß der Ausschuß den Aus druck „Leipziger Kind" aus Rücksicht auf die durch die neueHeimathS- gesetzgebung eingeführten Verhältnisse gewählt habe. Die strenge Anwendung der Bestimmungen dieser Gesetzgebung würde zu viel fachen. gegen den Willen de- Stifter- in Anwendung zu bringen den Restriktionen geführt haben, weshalb der Ausschuß einen eine billige Auslegung zulassenden Ausdruck gewählt habe, äs er rechtsert >err N tigte falls dm Ausdruck e,ner weil derselbe eine möglichst weite Deutung zulasse. Eine Erkun digung darüber, ob die Anstellung des HauSmannS den Aussetzer ersetzen, oder ob ein besonderer Aussetzer neben dem Hausmanne augestellt werden solle, habe man an competenter Stelle selbst nicht zu beantworten gewußt. Deshalb empfehle der Ausschuß vorläufig, .den Hausmann abzulehne», ohne im Voran- dagegen zu sein, wenn ein Aufseher angestellt werden solle. « Herr Geh. Rath von Wächter erklärte sich durch diese Mit-
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