^taa. Rr. 83. 31. October 1873. Weißerih-Zeitung. Amts-Mlatt für die Kerichts-Aemter «nd Stadtrüthe -u Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Ncdscteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstags und Freitags- Zu beziehen durch alle Post-Anstalten und die Agenturen. Preis vierteljährlich 12 Ngr. 5 Pfg. Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Ver- breitung finden, werden mit 1 Ngr. für die Spalten - Zeile berechnet. Am Mittwoch, den 2S. Oktober, früh 4 Uhr 33 Minuten, ist unser König Johann in Pillnih fällst und ruhig verschieden. Seine Majestät der hochselige König Johann, geboren am 12. December 1801, folgte seinem am 9. August 1854 in Tirol verstorbenen Bruder, König Friedrich August, und war vermählt seit dem 10. November 1822 mit Ihrer Majestät der hinterlassenen, tiefgebeugten Königin Amalie (geb. Prin zessin von Baiern). Die Ehe Ihrer Majestäten ward mit neun Kindern gesegnet, von denen drei: Ihre königlichen Hoheiten der Kronprinz, Prinz Georg und die Herzogin von Genua (Prinzessin Elisabeth) mit Ihrer geliebten Mutter trauernden Herzens am Sterbebett des theueren Vaters stehen; während sechs Kinder: Prinz Ernst und die Prinzessinnen Marie, Sidonie, Anna (Erbgroßherzogin von Toskana), Margarethe (Gemahlin des Erzherzogs Karl Ludwig) und Sophie (Gemahlin des Herzogs Karl Theodor in Baiern), sämmtlich in der Blüthe der Jahre, dem hohen Verewigten in das Jenseits vorangegangen sind. Mit König Johann ist ein Gott ergebener, gerechter und Weiser, von Hoch und Niedrig verehrter Fürst, das leuchtendste Vorbild eines Familienhauptes, einer der besten und edelsten Menschen zur ewigen Ruhe eingegangen! Wir, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen re. re. re. thun hiermit kund und zu wissen: Nachdem durch Gottes unerforschlichen Rathschluß des Allerdurchlauchtigsten Königs und Herrn, Johann, Königs von Sachsen, Unseres vielgeliebten Herrn Vaters Königliche Majestät, zum größten Schmerze Seines Hauses wie Seiner gesummten Unterthanen aus diesem Leben abgerufen worden ist, haben Wir die Regierung des Königreichs Sachsen ver möge des nach der verfassungsmäßigen Erbfolge an Uns geschehenen Anfalls der Krone, übernommen. Wir versehen uns daher zu Unfern getreuen Ständen, den Königlichen, sowie den sonst in öffentlichen Diensten angestellten geistlichen und weltlichen Beamten und Dienern, auch zu allen Unterthanen und Einwohnern Unseres König reichs, daß sie Uns als den rechtmäßigen, angestammten Landesherrn die schuldige Dienstpflicht, Treue und Gehorsam so willig als pflichtmäßig leisten werden. Dagegen versichern Wir sie Unserer, auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit und Beförderung der Wohl fahrt und des Besten des Landes unausgesetzt gerichteten landesväterlichen Fürsorge, werden auch die Verfassung des Landes in allen ihren Bestimmungen während Unserer Regierung beobachten, aufrecht halten und beschützen. Damit der Gang der Staatsgeschäfte nicht unterbrochen werde, ist Unser Wille, daß sämmtliche Behörden ihre Verrichtungen bis auf Unsere weitere Bestimmung pflichtmäßig fortsetzen. Gegeben zu Pillnitz, am 29. October 1873. Alberi. Richard Freiherr von Friesen. Georg Friedrich Alfred von Fabrtce. Hermann von Nostih-Wallwih. vr. Karl Friedrich Wilhelm von Gerber. Christian Wilhelm Ludwig Abeken.