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Dresdner Nachrichten : 08.04.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-04-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185804085
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580408
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580408
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-04
- Tag1858-04-08
- Monat1858-04
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 08.04.1858
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Unterhaltung und Geschäftsverkehr. »HL 98. Donnerstag de» 8. April l?>!» > >i l Erscheint tägi. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile zu b Pf. werden bl- Abend- 7 Uhr (Sonntag- von 11—- Uh») angenommen. 1. Abon nement h Vierteljahr 1 Thlr.. (SO Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement i Vierteljahr 15 Rgr. bei unentgeldl. Lieferung in'- Haus, stür auswärts durch die Post ä Vierteljahr 19Ngr.— Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-All« <! u. Waisenhausstraße 6 pt. Local- und Provimial-Nachrichteu. Dresden, den 8. April. — I. M. die Königin hat das Protektorat des Kin derbeschäftigungsvereins zu Neu- und Antonstadt übernom men und den beiden Vorstehern des Ausschusses, den Schul direktoren 0. Krause und Baumfelder, eine Audienz ge währt. — Se. H. der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha ist gestern Vorm, nach Gotha, Se. H. der Prinz Gustav von Sachsen - Weimar gestern Mittag nach Wien ab- gereist. — Aus London schreibt man: ,Se. K. H. Prinz Georg von Sachsen brachte am 2. April Nachm, mehrere Stunden im Krystallpalaste zu, der 27,000 Gäste beher bergte. Es war kalt, wie mitten im Winter, viel frostiger jedenfalls, als es am Weihnachtstage gewesen war. Leichte Schnee- und Regenschauer wechselten mit einander ab und so kam es, daß die vielen Tausende ihren gehofften Spa ziergang in den Parkanlagen aufgeben und innerhalb des Gebäudes Zerstreuung suchen mußten. Trotzdem war nir^ gends unbequemes Gedränge, selbst im Mitteltransept nicht, wo zwischen 5 und 6 Uhr mindestens 20,000 Personen beisammen waren, um Luthers 100. Psalm und die Abend- Hymne mitzusingen." — Zu Vervollständigung der unter dem 20 v. M. vom Ministerium des Auswärtigen bekannt gemachten Er öffnung der hiesigen Kais. Französ. Gesandtschaft, die Vi- sirung der zur Reise nach Frankreich ausgestellten Pässe betr., ist von der genannten Gesandtschaft nachträglich zur diesseitigen Kenntniß gebracht worden, daß in Fällen, wo ein hirrländischer Unterthan im Laufe eines Jahres mehr als einmal seinen zur Reise nach Frankreich ausgestellten Paß von der Französ. Gesandtschaft oder dem Eonsulate zu Leipzig visi'ren lassen müßte, derselbe nur für das erste Visa die festgesetzte Gebühr zu entrichten haben solle, in dem die übrigen gratis erthult werden würden. Auch er leidet die Bedingung, wonach die nach Frankreich reisen- dien sächsischen Unterthanen sich behufs der Erlangung des VisaS persönlich in Dresden oder Leipzig vorzustellen hüben, dahin eine Abänderung, daß, wenn «ne K. S. Polizeibehörde den von ihr — auf Grund genauer Be kanntschaft und demnach unter ihrer Verantwortlichkeit— nach Frankreich ausgestellten Reisepaß an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, um dessen Visirung zu bewirken, einsendet und Letzteres denselben, mit seiner Be glaubigung versehen, der gedachten Kais. Französ. Gesandt schaft vorlegen läßt, diese das brnöthigte Bisa unweiger lich ertheilen und von der persönliehen Anmeldung deS Reisenden absehen wird. — In der ersten Sitzung, welche die erste Kammer nach den Osterfriertagen am nächsten Montag halten wird, kommt der Bericht der ersten Deputation über dasJagd- rechtsdecret zur Verhandlung. Der Bericht ist vom Herrn Kammerherrn v. Zehmen. Im allgemeinen Theile wird darauf hingewiesrn, daß man sich zwar außer Stande sähe, vom rechtlichen Gesichtspunkt aus den Gesetzentwurf in mehrern seiner wesentlichen Grundlagen zu vertheidi'qen. indeß der Kammer überlassen wolle, ob sie auf denselben als einen Vermittelungsvorschlag der Regierung eingehen wolle. Bezüglich der Höhe der den Neuberechtigten aus Staatsmitteln zu gewährenden Entschädigung und des von ihnen zu leistenden AblösungScapitals beantragt der Be richt keine Modifikation. Die einzige Gunst, welche man für die .Altberechtigten" noch verlangt, befindet sich beim §. 3, wo auch für den Altberechtigten das Recht, auf Ab lösung zu provociren, verlangt wird, außer in dem Falle, daß die Neuberechtigten die Entschädigung aus Staats kassen nach § 2 nicht beanspruchen und ohne diese die Jagd zurückzurrstatten sich bereit erklären, und wo ferner den Altberechtigten das Recht Vorbehalten wird, bei Ver pachtung der betreffenden Jagden an den Meistbietenden in das höchste ausgefallene Gebot binnen 8 Tagen cintre- ten zu dürfen, wenn sie den Pacht selbst übernehmen wol len, auch selbst wenn sie bei dem Pacht-Termine nicht mit zugegen gewesen, oder in demselben das höchste Gebot nicht erlangt haben. — Nach einer wiederholt eingeschärften stadträthlichen Bekanntmachung ist das Herausstellen von Blumentöpfen, Gläsern und ähnlichen Gegenständen vor die Fenster an den Straßen sowohl wie m Höfen nur unter der Be schränkung und Voraussetzung gestattet, daß durch gehörig befestigte eiserne Stäbe oder hölzerne Gitter daS Herab fallen derselben verhütet werde, auch kann diese vorschrift mäßige Verwahrung solcher Fenster durch vorgezogene Schnuren oder schwache Drähte nicht ersetzt werden.
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