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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-05-28
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191905283
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190528
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-05
- Tag1919-05-28
- Monat1919-05
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1919
- Autor
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«IttUoch, 28. «ei ISIS, iiveadS. "'7 das «schein«» an oefttnünttn Taeen und Gfiltzm nttrtz nicht tzft SS*/» Aufschlag, Nachweisung«» und Vermüte^maSaebühr SS V Konkurs g«it. Zahlung», und Lrfüllungzart: Mel«. vi«z»h Vettieb«» der DruÄrei, der Liestranttn ob« der vefvrderunste Notationsdruck und Verlag: Langer-winterlich, Ries» «Nd A«r»r-»r «ldtdlM Md A^chky. Amtsblatt *«?LNS^ str die AmtShauptmannschaft Vrotzenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, söwie den Gemeinderal Gröba. .»121 «tttwsch, 28. «si ISIS, abeu-S. 72. Zahrg." gegen Boraulzahlung. durch unser, LrLger frei Han« »der bei Abholung «» v Uhr vormittag« aufzuorb« und im voran« zu b^ahlrnz »in« Gewahr für l« <7 Stlbtnj » Pf- OrNprei« SS Pf.; zettrmwender und tabellarisch«- Satz Betrag verfällt, durch »lag« «tngezogrn «erde» mutz »der der Auftraggeber in Im Kall« höherer Gemalt — Krieg »der sonstiger irgendwelcher Störungen de» . - - -- sinmg der Zeitung »der auf «ückdahlnng de« Bezugspreise». »Lhnel, Riesa; st» Anzelgentellr Wtlhe lm Dittrich, Riesa. » str di» Nummer de« Rrägavetage« sind bi« 10 Uhr vormittag« a na. »miß für di. 4» »m, breit, Wamdschrift-Zeil — ie Laris«. Bewilligt« Rabatt «lischt, wenn d« l ... , anttrhaltunwtbeilag« -Smähl« an der Elbe". — Im Kall« höher« S naen — hat ver Bezieh« reinen Anspruch auf Lieferung ob« Nachliek« Iwtstttzer Gwttzeftratz« SS. verantworüich für Redaktion: Arthur v Die Zeit der Belieferung und der Preis werdens' 8. Es ist nachgelassen, anstelle des ausländisch' entnehmen. ' Die Abgabe dieses MehleS erfolgt auf Aufatzkarte« X r Wer hiervon Gebrauch machen will, bat dies sofort 1 znsatzkarte« zu erklären und zwar kann sich diese Erklärung Teil der zuftehenden Karten beziehen. Ein sväterer Uwtausch von Einfuhrzusatzkarten von ausländischem Mehl in Zusatz karten für inländische» Mehl und umgekehrt, ist während der jeweiligen Gültigkeitsdauer der Einfuhrzusatzkarte nicht zulässig. 4. Die Ausgabe der Emfuhrzusatzkarten pp. erfolgt durch die Gemeindebehörden zugleich auch für die selbständigen Gutsbezirke, ufid zwar an die Haushaltungsvorftände uud Anstaltsleiter je nach der Zahl der von ihnen beköstigten Personen. Auf jede Person entfällt 1 Kürte. Brotseld ft Versorger oder solche Per so neu, die von der Mili tärverwaltung mit Vrot verforat werdeU, erhalten keine Ein- fnhrzasatzkärten. Wegen der Ausgabe der Karten erhalten die Gemeindebehörden noch besondere Verfügung. 5. Die Eiufuhrzüsatzkarten zerfallen in 4 Abschnitte, bezeichnet L 1, 2; 4 8, 4 4. Abgabe von Kohle« im Moiiat Juni betr. ... SvsoloeHer weiter anhaltenden aerinaen Fördenmg und Sinaänae können für «ouat -«ui die selben GrundkKrltn nur mit »V, Str., die grauen Bezugsscheine, wie im Mai, nur mit 78'/, beliefert werden. Großenhain, am 26. Mat ISIS. 1070 »IX. Die AmtSbauptmaunschaft «l- vezirk-koblenftelle. LebenSmittelverteilung. vo» »rettag, de« »». laufende» Monat» ad kommen zur Verteilung 1. auf Abschnitt 78/76 der grünen und roten Nährmlttelkarte l 250 xr Zwieback oder Zwiebackbruch, 2. auf Abschnitt 76 der grauen Nährmittelkarte I 400 gr Kartoffelsuvve mit Weißkohl,, » , ^Lklben , ^l 240 gr Kartoffelsuvve mit Weißkohl, 8. auf Abschnitt 70 der gelben WarenbezuqSkarte 1 Pfund JnlandSmarmelade. Die Gntnabme hat bis spätefteuS den 4. Juni ISIS zü erfolgen. Der Preis beträgt für Zwieback -.44 M. für '/.-Pfund-Baket, Zwiebackbruch —.65 , , '/,-Pfund-Paket, Kartoffelsuvve mit Weißkohl 1.68 . , 1 Pfund, 1.85 , . 400«r, Marmelade 1.80 . 1 Pfund. Die Abschnitte 75/76 der grünen und roten Nährmittelkarte l, 76 der grauen Nähr- Mittelkarte I, sowie die Abschnitt« 70 der gelben Warenbezuaskarte lil sind ungezählt und unaebündelt in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift der Berteilungsstelle bis spätefteuS deu S. Jnnt ISIS an die Unterverteilungsstelle einzureichen. Die Nnter- verteilungSftelle hat die Abschnitte gesammelt bi» spätestens den 8. Juni 101« an die AmtSbauptmannschaft einzusenden. Die Abschnitte 76 der gelben Nährmittelkarte l sind direkt biS spätestens den S. Juni ISIS an Herrn Kommissionsrat Ernst Bilke in Riesa einzusenden. Großenhain, am 27. Mai ISIS. S82bin. Der Sommunalnerband. — Verteilung von ausländischem Mehl. 1. Für die Verteilung von ausländischem Mehl werden für den Bezirk der AmtS- hauptmannsckaft einschließlich der Städte Großenhain und Riesa besondere Einfuhrzusatz, karten einaefübrt. 2. Die Abgabe und Entgegennahme von ausländischem Mehl ist nur gegen Ab gabe und Entnahme des jeweils gültigen Abschnittes der Einfuhrzusatzkarte »jedes Mal besonders bekanntaegeben. ' 'en MehleS «.inländisches Mehl- zu für inländisches Mehl. bei Ausgabe der Einfuhr- sich diese Erklärung auf alle oder nur auf einen Für sämtliche 4 Abschnitte gemeinsam ist am Kopfe «in Anmeldeqbschnitt und am Ende ein Kontrollabschnitt anaebracht. 6. Wer ausländische« Mehl beziehen will, hat die Einfuhrzusatzkarte^ bi» »um lk. Juni laufende« JabreS abends bet einem Kleinhändler innerhalb des Kommunal- verbände«, der sich bisher mit der Abgabe von Lebensrnitteln auf Marken befaßt hat, an« zumelden, ^^^g^ßinhaber hat auf den Anmeldeabschnitt seinen Namen zu schreiben ober seinen Firmenstempel aufzudrucken. Den am Ende der Karte befindlichen Kontroll abschnitt ha^ der Geschäftsinhaber Sei her Anmeldung abzustempeln und abzutrennen. Die Kontrollabschnitte find von den Geschäftsinhabern biS späteste«- den 8. Juni laufende« Jahre- atzend« zu 100 Stück gebündelt mit Lieferschein an diejenige Unter- verteilnngsttelle, von der bisher die Lebensmittel bezogen worden sind, einzusenden. Die Unterverteilungsstelle» haben sofort die entsprechenden Mengen von Auslands- mehl von dem ihnen bereits zugeaangrnen Bestände an die Kleinhändler zu verteilen. Die Verteilung ist so zu beschleunigen, daß da« Mehl für die erste Verteilung l25O er pro Kopf) bi-späteste«-de» 8. Juni ISIS in den Händen der Klein händler sich befindet. . 7. Die Zusatzkarten für inländische- Mehl können, ohne daß eS einer Voranmel ¬ dung bedarf, zu den für die Ausgabe de« au-läudtscheu MebleS bekannt zu gebenden Zeiten bei jedem Bäcker, Müller oder Mehlhändter, der Mehl im Kleinhandel abgibt, beliefert werden. » 8. Ueber die Ausgabe des MehleS selbst Wrgeht noch besondere Bekanntmachung. Großenhain, am 27. Mai ISIS. 1111 »lll. Der S»««nnalverta»d. * Kartoffelkarten. Diejenigen kartoffelvrrsorgurwsberechtiaten Personen, die anstelle von 8V Vsd. Kartoffeln den „c»Abschnitt" der Lande-karioffelkarte zurückgegeben haben, treten ab 2. Juni 1919 wieder in die Wochenversoraung ein. Sie können die Wochenkartoffelkarten am Freitag, den 80. Mai 1010, nachm. 2—8 Uhr im Rathaus, Kartenausgabestelle, Zimmer Nr. 13, in Empfang nehmen. Brotausweiskarte ist dabei vorzulegen. Der Rat der Stadt Riesa, am 28. Mai ISIS. Fleischkontrollmarkenausgabe. In den bekannten Lebensmittelmarkenansgatzestellen findet Freitag, deu SO. Mai 1O1O, vormittags 8—10 Nhr die Ausgabe der neuen Fleischkontrollmarken statt. Die Ausgabe der neuen Retchsfleisch- karten kann »och nicht mit erfolgen, da dieselben im Druck noch nicht fertiggestellt find. Der RUt der Stadt Riesa, den 28. Mai ISIS. Gßm. Verboten ist bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 75 Mark, das Abladen von Schutt und Asche in Straßengräben, Sandgruben und an nicht ausdrücklich hierzu bestimmten Orten. Gröbaer Einwohner, aber nur solche, dürfen »um Ablagern von Schutt nnd Asche den an der Steinstraße gelegenen Stetnbruch benutzen. Gröba (Elbe), am 26. Mai ISIS. Der Gemeindevorstaud. Kerzenverkauf. Bei Herrn August Halfter, Oschatzer Straße sind Kerzen eingetroffen. Gröba (Elbe), am 27. Mai ISIS. Der Gemeindevorstanb. Die Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschuß hat den Beschluß der Gemeinde^ den von der Steinstraße über die Flurstücke Nr. 15 und 17 des Flurbuchs für Gröba nach der Feldstraße führenden Fußweg als öffentlichen Weg einzuziehen, genehmigt. Wir gebe« dies hiermit bekannt. Gröba (Elbe), am 26. Mai ISIS. Der Gemeindeoorstaub. Kirschenverpachtung. Die Kirschennutzung der Gemeinde Poppitz soll verpachtet werden. Schriftliche An gebote werden bis 1. 6. 19 erbeten. * Poppitz, 27. Mai ISIS. Der Gemeindevorstaud. >en ver geteil Mitteln, i billtgkeiten und infolgedessen in wetter Wgkelten Oerttiches unv Sächsisches. Riesa, den 28. Mai ISIS. —* LebenSmittelverteilung.. Vom 80. d. M. ab komme» laut Bekanntmachung in vorliegender Nummer auf Abschnitt 75/76 der grünen und roten Nahrmittelkürte I Zwieback oder Zwiebackbruch, auf Abschnitt 76 der grauen und gelben Nährmittelkarte 1 Kartoffelsuppe mit Weißkohl, sowie auf Abschnitt 70 der gelben Warenbezugskarte Jn landSmarmelade zur Verteilung. —* Nährmittelverteilung. Vom Wirtschafts ministerium wird mitgeteilt: In den vergangenen Monaten ist häufig darauf hingewiesen worden, daß bet der Knapp heit der Lebensmittel, über die wir versügen, an Nähr- Mitteln gespart werden mutzte» um für die besonders ge fährdeten Uebergangsmonate bi» zur neuen Ernt« eine Rücklage zu haben. Diese Vorsicht bat M bewährt. Es . können demnächst für die Zelt vom 16. Juni bi« 15. Juli ISIS etwa 120'/. de« Normalsatze« an Nährmitteln verteilt werden. Die Kommunalverbände sind angewiesen worden, dafür zu sorgen, daß die zugeteilte Menge möglichst rasch zur Ausgabe gelangt. —»Sauerkraut. Das WirtschaftSminifterium teilt un« folgendes, mit: Da« vom LandeSlrbenSmittelamt »um verbilligten Preis in nächster Zeit in den Handel gegebene Sauerkraut kostet ab Lager Leipzig M. 11.— für den Zent- ner. Der Kleinhandelspreis ist unter Berücksichtigung der sehr hoch angrstiegetten Frachtkosten, Berteilungaspeien und Auswiegeoerluste auf M. 0.18 für da« Pfund festgesetzt. —*Das Zulagewesen in der Leben-mittel- :soraung. Vom WirtschaftSminifterium wird mit- tlt: Die Unterschiede in der Zuteilung von Leben»- u,«teln. dl« in der KriegSzeit in der Form de« Zulage- wesens ausgebildet worden waren, hatten zu manchen Un- billtgkeiten und Härten geführt. Das Zulagewesen ist dessen in Ürbereinftimmung mit der Anschauung Bolkskrelsenach Einstellung tzrp militärischen Feind- srligkeitrn grundsätzlich fallen aelaffen morden. Lediglich den Bergarbeitern sowie einzelnen Gruppen, von Eisen bahnern, soweit sie länger aw 8 Stunden arbeiten, so, den Binnenschiffern könne« Uoch gemäß, den Vota Rest ernährungsmiatsterium oetroffeuen Bestimmungen a«v Zulagen gewährt ganz bestimmten «i teilung die gerechteste Art der Lebensmittelversorgung. Dementsprechend wird jetzt das Hauptgewicht darauf gelegt, die Lebensmittelmengen, die als Zuschläge zu den «rund- legenden Rationen gegeben werden können, so z. B. bei der NährmittelauSgabe und der Zuweisung ausländischer Nahrungsmittel, als Zulagen für die Gesamtbevölkerung zuzuweisen. Darum können, von den oben berührten autzer- ordentltchen AuSnahmefällen abgesehen, Anträge, die neuer ding« von einzelnen Gruppen geltend gemacht werden, und die auf die Wiedereinführung von Lebensmittelzulagen ab- zielen, nicht erfüllt werden. Auch können, so bedauerlich es sein mag, die nach der gleichen Richtung gehenden Wünsche der Kriegsbeschädigten keine Erfüllung finden. Ueberdies lätzt auch die allgemeine Knappheit der vorhandene» Gesamt mengen die Wiedergewährung von Zulagen bei den Haupt- lebenSmttteln wie z. B. Brat, Kartoffel«, Fleisch und Fett stoffen nicht mehr zu. Selbstverständlich werden dadurch die Vorschriften Über die Krankenoersorgung nicht berührt. Jedoch kann diese nur da eintreten, wo es die besonderen Umstände des einzelnen Falle« rechtfertigen. Eine allge- meine Zuweisung der für die Krankenversorgung vorgesehenen Lebensmittel kann darüber hinaus nicht gewährt werden. —* Freiwillige gesucht. Die 2. fächs. Freiwillige Srenz-Jäger-Brigade (Werbe-Zentrale in Nossen, Gasthof „Goltzner Stern") stellt noch felddienstfähtge, gediente Leut« aller Waffengattungen ein. Näheres ist aus der Anzeige in vorliegender Nummer dieses Blattes zu ersehen. —* Diebstahl. Bei einem Einbruch in die Schmiede der 1. Batterie der schweren Artillerie-Abteilung 2 in der hiesigen Kaserne 2./Ü8 ist eine gröbere Menge Schmiede- und Waffenmeisterhandwerkszeug, darunter auch «in Fahr, rad mit sämtlichem Zubehör, gestohlen worden. Sachdien lich« Mitteilungen werden an die Polizei erbeten. —* Kein neuer Fahrplan am 1. Juni. Die Generaldirektion der Säch». StaatSnsenbahnen teilt fol gende» mit: Dte Kohlenlteferung für die fächs. StaatS- etseNbahnett ist in den lebten Tagen so herabgegangen, daß di« ernstesten Besorgnisse für die Möglichkeit der Auf- rechterhaltung deS Eisenbahnbetriebes im jetzigen Umfange bestehen. Solange diese Kohlennot anyält, ist es auch nicht möglich, irgend welche Mehrleistungen im Zugver kehr zu übernehmen, und eS ist daher auch die für den 1. Juni geplant gewesene Einführung eines neuen ver besserten Perfonenzugfabrplane» bl» auf weiteres ausge schlossen. ES bleibt daher vorläufig der bisherige Fahr plan noch wetter tu Kraft, der aber auch nur unter der Bedingung beibehalten werden kann, daß in der Kohlen belieferung keine weitere Verschlechterung emtrttt. Unter diesen Umständen wird auch der Pflngstverkchr bedeutend eingeschränkt werden müssen, da Zugvermehrungen für diese Zeit ebenfalls ausgeschlossen sind. Es liegt daher im eigensten Interesse jedes Einzelnen, Reisen, die nicht dringend notwendig sind, jetzt und insbesondere zu Pfing sten zu unterlassen. Weitere Maßnahmen der Eisenbahn verwaltung zunl Zwecke der notwendigen Beschränkung des Reiseverkehrs sind unter diesen Verhältnissen unvermeid bar und werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden. —* Meldung von Offizieren. Vom Mini sterium für Militärwesen wird uns folgendes mitgetcilt: Im Militärverordnungsblatt veröffentlicht das Ministerium- für Militärwesen folgende Aufforderung: „Sämtliche Ofil- ziere (einschließlich Sanitäts-, Veterinär-, Zeug- und Feuer werksoffiziere) des Beurlaubtenstandes Haden sich umgehend mündlich oder schriftlich be: dem Bezirkskommando ihres Aufenthaltsortes anzuMelden. Das Gleiche gilt für die Offiziere zur Disposition. (Generale melden sich bei den Generalkommandos) die (mit oder ohne Pension), verab schiedeten Offiziere werden ersucht, dem Bezirkslömmando ihres Aufenthaltsortes ihre Wohnung alsbald mitzutei'.en." Die geforderten Meldungen sind erforderlich, um den Be« zittskommandos eine genau« Listenführung zu ermög- —* Landesstelle für Gemeinwirtschaft. Wie gemeldet wird, hielt Wirtschaftsminister Schwarz in der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses A bei der kommissarischen Beratung über den Nachtragseiat sttr Land wirtschaft, Handel und Gewerbe einen längeren Vertrag über die geplante Landesstelle für Gemeinwirtillmst. Nach seinen Mitteilungen soll die Landesstelle am 1. Juni die ses Jahres in Wirksamkeit treten. Ein Leiter sei noch nicht ernannt, jedoch seien e»ntgtz Beamte schon mit Vor arbeiten beschäftigt. Interpellationen. Der Sächsischen Volkskammer sind folgende unabhängige Inter pellationen »«gegangen: 1. Ist dl« sächsische Regierung bereit, darüber Auskunft zu geben, au« welchen sachlichen Gründen der Minister Schwarz al« Mitglied der FrtebenSdclegatton au» Pari« abbernfen worden ist? und 2. Ist die sächsische R«gi«rm,g bereit, darüber Auskunft zu geben: au» welcher gesetzlichen Grundlage sie die Neuwahlen de« Arbeiten»»«« in Leipzig fttt den 18. Juni an geordnet hat und warum
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