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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-28
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603280
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160328
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160328
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-28
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.03.1916
- Autor
- Links
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Riesaer H Tageblatt Dienstag, 28. Mürz IMtz atieno 69. Iahril 72 Nr. ro. «nd Anxelger (Llbeblatt Md AcheigM Amtsötait für die Könlgl. AmtShauptmamrschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt Mesa, sowie den Gemcinderat Gröba. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abends V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauL oder bei Abholung am Schalter der aiserl. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen sür dis Nummer des Ausgabetages sind bis 10 tthr vormittags aufznaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisungs- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Äe.villigter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogcn werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe".' Rotationsdruck und Verlag: L ang er L Wi n terlich, Riesa. Geschäftsstelle: Guetheslrarje 39. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Reisebrotscheine. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. laufenden Manats wird weiter zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß vain 1. Nvril LK1Ü ab die sächsischen, auf 40 5 Brot lautenden Reisebrotmarken zum Bezüge von Brot auch im Königlich preußischen Regie rungsbezirke Sigmaringen berechtige!!. Vom gleichen Tage ab haben die vom Regierungsbezirk Sigmaringen auSgegebenen Hohenzollernschen Gastmarken innerhalb Sachsens Gültigkeit. Die Hohenzollernschen Gastmarken tragen auf weißem Papier den Aufdruck: Hohcu- zollern, Gastmarke (40 x Hausbrot) und das preußische Staatswappen; sie gelten ohne zeitliche Beschränkung. Großenhain, den 25. März 1916. 280 a ?. Für den KommuualverZand Mittelsachsen der Kommnnalverdand Großenhain. Unter den Rindern des Gutsbesitzers Panl Kanle in Forbergc ist die Maul- und Klauenseuche bezirksticrärztlich fcstgestelit worden. Als Sperrbezirk wird der unmittelbar an der Clbe gelegene Ortsteil von For- berge und als Beobacht«,»gsgebiet der übrige Ortsteil «nd der Flurbercich von For- berge bestimmt. Für den Sverrbezirk gellen die Vorschriften in §8 161—164 und 168 und für das Beobachtungsgebiet 88 166—168 der Bundesratsvorschriften zum Viehseuchengssetze — Ge setz- und Verordnungsblatt 12 Seite 83 folgende —. ' ..." > , — Den Vorschriften in 8 168 Absatz 1 der obengenannten Bundesratsuorscorrsten werden außer dem Seuchcnorte noch die links der Elbe gelegenen Orte des Bezirks und zwar: '. Gröba, Pochra, Merzdorf, Weida, Pausitz, Poppitz, Lentewitz, Mcrgendorf, Oelsitz, Nickrih, Jahnishausen, Gostemitz mit Bohlen, Heyda, Prausitz, Kobel,', Pahreuz und Mehltheuer unterstellt. Die nach Absatz 8 des letztgenannten Paragraphen vorgesehenen weiteren Be schränkungen bleiben vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strafvorschriften des ViehseuchengesetzeS vom 26. Juni 1909 bcz. weiteren gcu'tzlnben Be stimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 5k dec sächsischen AusfübrungSverord- nung zum Viebseuchcngesetze mit Geldstrafe bis zu l50 Mark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft. Großenhain, am 28. März 1916. 822 « L. Die Königliche BmtSbamptmannschaft. Mit Genehmigung der Königlichen Ämtshauptmanuschaft Großenhain wird der Kommnnikationswcg von Heyda nach Poppitz wegen Ausbringen von Massenschutt vom 29. März bis mit 1. April dreseS Jahres für den Fährverkehr gesperrt und dieser inzwischen über Gostewitz-Mcrgendorf verwiesen. , Das unbefugte Befahren des gesperrten Weges wird nach 8 366'° des Ncichsstraf- gesetzüuchs bestraft. Heyda, am 27. März 1916. Der Gemeindevorstand. Vertliches mW Sächsisches. Riesa, den 28. März 1916. —* Amtlich wird aus Berlin mitgeteilt: Zur Sicher stellung de» Fleischbedarfes des Heeres «'ch der-Merrtne, sowie der Zivilbevölkerung hat der Bundesrat in seiner gestrigen Sitzung die bereits nngekündigte Verordnung über die Fleischversorgung erlassen. Danach wird für das gesinnte Reichsgebiet die Bildung einer RcichSstelle für die Versorgung mit Vieh und Fleisch (Reichsfleischstelle) vorgesehen. Sie hat die Aufbringung von Vieh und Fleisch im Reichsgebiet und deren Verteilung, sowie die Verteilung des aus dem Ausland eingeführten Schlachtviehes und Fleisches zur Aufgabe und ist zu diesem Zweck mit einer Reihe von Machtbefugnissen ausgestattet. Sic bestimmt den Umfang der für die Gemeinde oder den Kommunalverband zuzulassenden gewerblichen Schlachtungen und die Anrech nung der Haus- und Notschlachtungen auf den Anteil, sie regelt den Fleisch- und Fleischwarcnversand aus einem Kommunalverband in den eines anderen Bundesstaates. Den Landeszentralbehörden ist die Verpflichtung aufcrlegt, für rechtzeitige und vollständige Beschaffung des Bedarfes an Schlachttieren zu sorgen. Ist freihändiger Ankauf nicht möglich, so erfolgt die Aufbringung nötigenfalls im Zwangs wege durch die Kommunalverbände und Gemeinden. Endlich sind die Gemeinden zur Durchführung einer Verbrauchs regelung von Fleisch und Fleischwaren verpflichtet worden. — Der „Bert. Lokal-Anz." bemerkt hierzu: Las hier angc- küudigt wird, ist also die vollständige Zentralisierung der gesamten Fleischversorguug in der neu zu begründenden „Reichs-Fleischstelle". Da den Kommuualverbüudci» und Gemeinden die Fleischmengcn zugemeiseu werden, sind Vrese auch ihrerseits zu einer „Pcrbrauchsregelung" gegen über den Verbrauchern verpflichtet. Wir werden demgemäß neben der Brot-, Kartoffel- und Butter karte auch die „Fleischkarte" bei uns Anziehen sehen. Da wir keinen Ueberfluß an Vieh im Lande haben, ist auch als sicher an- zuseben, daß die Fleischkarte nur zu einem bescheidenen Fleischverbrauch berechtigen wird und daß ihre Einfüh rung bei gewissen besser gestellten Bevülkenlngsschicbtci» einen zwangsweisen MinderverbrauH an Fleisch herbei führen wird. Das sind Kriegsuotwendigkeiten. Für die ärmere Bevölkerung wird die Fleischkartc diese Folge nicht haben, da deren Fleischverbrauch bei den außerordentlich hohen Preisen ohnehin schon eingeschränkt ist. Hoffentlich gelingt den amtlichen Stellen bei Gelegenheit der Ver brauchsregelung auch gleich eine müßigende Einwirkung auf die geschraubten Preise! Der Zeitpunkt des Jnslcben- tretens der neuen Regelung ist noch nicht bekauntgcgebcu. —y Vor der fünften Strafkammer des Dresdner König lichen Landgerichts hatte sich der 35 Jahre alte, mehrfach bestrafte Obergärtner Paul Karl V. wegen Rückfallsdreb- stabls und der 49 Jahre alte Kutscher Franz Eduard N. aus Schönnewitz wegen Hehlerei zu verantworten. V. arbeitete als Obergartner bei dem Gärtnereibcsitzer B. in Pausitz. Nach dem Ergebnisse der Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß V. daselbst im »origen Sommer aus dem Garten große Mengen Spargel, Tomaten, Möhren, Kohlrabi und noch anderes Gemüse gestohlen und zum eigenen Nutzen verkauft hat. N. »nachte sich hierbei der Hehlerei schuldig. Das Urteil lautete für N. auf eine einmonatige Gefängnis strafe, für V. aus sechs Monate Gefängnis, wovon sechs Wochen als verbüßt galten, und dreijährigem Ehrenrecht verlust. — Das sächsische Ministerium des Innern hat die ge setzlich vorgeschriebcne Schonzeit für Fische zur Erleichterung der Beschaffung von Nahrungsmitteln mit Geltung bis znm 10. Juni d. I. aufgehoben. —* Nach dem „Reichsanzeiger" wird dis Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln auf Kakao schalen, Kakaoschalenpulvcr, Gemenge von Brotgetreide mit HUlsenfrüchtcn, nasse Hefe, getrocknete Kartoffelschlempe und Runkelrübensamen ausgedehnt. Ferner wird die Bekannt machung über ?lusnahmen, betreffend den Nachnahme- und Frachtverkehr, sowie über die Wiederholung der Anzeige der Bestände an Verbrauchszncker veröffentlicht. — Unter den 18 RcichStagsabgeordneten, die aus der sozialdemokratischeu Fraktwn ausgeschteden sind und sich unter der Bezeichnung „Fraktion der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft" zu einer neuen Reichstagsfraktion zu sammengeschlossen Haber», befinden sich auch drei Vertreter vonsäch fischen Wahlkreise», und zwar di«.Abgeordneten Geyer, Horn und Stolle. Der Zigarrenfabrirant Geyer vertritt den Wahlkreis Leipzig-Land, der Redakteur Horn dm Wahlkreis Dresden-Land und der Gastwirt und Gärtner Stolle den Kreis Zwickau-Crimmitschau. — Auch Rühle, der sich mit Liebknecht solidarisch erklärte, ist sächsischer Reichs tagsabgeordneter. Er wurde 1912 im Kreise Pirna gewählt. — Die Erste Deputation der Ersten Kammer des säch sischen Landtags hat sich auf einen Antrag geeinigt, die Kammer zu ersuchen, den» über den -Antrag des Abg. Castan und Genossen auf-Anshebung der Umsatzsteuer gefaßten Beschluß der Zweiten Kammer nicht beizutreten. —* Amtlich wird aus Berlin mitgeteilt: In der Sitzung des Ernährungsbeirates vom 25. d. M. wurde die Regelung der Versorgung mit Tee, Kaffee und deren Ersatzmitteln, ferner eil» Antrag des Abgeordneten Dr. Wen- dorff, betreffend Einrichtung einer Reich Sb utterftelle, besprochen. — Einen bemerkenswerten Aufruf an die schul entlassene Jugend hat der stellvertretende komman dierende General des 4. Armeekorps Freiherr v. Lyncker erlassen. Die Kundgebung lautet: „Um eurer Zukunft wil len stehen eure Väter seit Monden schon im .Kampfe gegen eine Welt von Feinden. Deutschen Reiches Macht und Ehre ungeschwächl und unbefleckt euch, ihren Kindern, zu erhal ten, dafür bringen eure Väter heilige Opfer air Leib und Leben, an Gut und Blut. Seid solcher Opfer würdig. Wenn ihr eure Zeit und Kräfte sinnlos vergeudet in» Genuß seich ter, unsauberer Verguügnugeu, wenn ihr Lust habt an rohem Tun und Treiben, dann seit ihr der Väter nicht wert, liebt Selbstzucht und widersteht den Versuchungen und Lockungen, in welcher Gestalt sie auch an euer leicht empfängliches Gemüt herantreten! Seid überzeugt, aus den- Bewutsein treuer Pflichterfüllung und hingebender Arbeit wächst die reinste, edelste Lebensfreude! Sorgt, daß ihr bestehen könnt, wenn euer richtendes Gewissen einmal fragen müßte: Was tatest du in der Todesstunde deines Vaters? Sorgt, daß eure Mütter dem heimkchrcu-- bcn Vater sagen können: Er war uns ein guter Sohn und sie eine hilfreiche Tochter, ein Beispiel und Vorbild den Geschwistern. Ihr aber, derer» Väter den Tod auf dem Felde der Ehre fanden, besudelt durch Zuchtlosigkeit und Sittenverderbnis das Andenken an diese Helden nicht! Bei manchen unter euch hat freilich das Gift der Selbstüberhebung und der Geist der Auflehnung bedenk lich um sich gegriffen, daß Rat und Mahnung.nicht helfen will. Sie sollen fühlen, was die Frucht ihres Tuns ist. Gegen sie wird auf Grund meiner Verordnung vom 15. Februar 1916 mit uunachsichklicher Strenge vor gegangen werden. Ten Tüchtigen, Ehrliebeudci» unter euch wird der bloße Gedanke an alle die Wohltaten, die sie den Eltern und den» Vaterland zu danken haben, An sporn genug sein, fest zusammenzustehen und zu wett eifern in treuer Pflichterfüllung. Dann seid ihr würdig der großen Vergangenheit der Vorväter, da aus blutiger Saat das Reich hierdurch erwuchs, der große»» Gegenwart der Väter, die um deS Reiches Sein oder Nichtsein kämpfen, der großen Zukunft, da ihr der Vorväter und Väter Erbe erhalte»» und ausbauen sollt." — Neber die Notlage des Saalgewcrbes im Königreich Sachsen hat der Landesverband der Saalinhaber im Königreich Sachse»» statistische Erhebungen angestcllt, denen folgendes zu entnehmen ist: In 717 Fällen konnten die Saal betriebe durch Gastwirtschaft ausrcchtcrhattcn werden, in 70 Fällen durch Eingnartierung von Militär, in 405 Füllen durch Neben erwerbe der verschiedcusten Art (Landwirtschaft, Fleischerei, Materialwareuhandcl usiv.) Zwauasverwaltung bestand oder war in Aussicht gestellt in 13 Füllen, Zwangs versteigerung erfolgte oder.stand in Aussicht in 46 Füllen. Die Hnpothekenzinsen mußttn gestundet werden in 189 Fäl len, erhöhter ZinSsuß war verlangt worden in 117 Füllen. Gekündigt worden wäre»» 60 Hypotheken im Gesamtbeträge von 603 300 .//. Die Höhe der rückständigen Hypvrlickenziuseu betrug 1V 433 ./(. Das Lei Aufrechterhaltung des Betriebes während des Krieges zugesetzte Geld wird bis Mitte März 1016 in 721 Fällen auf 1313 248 ./( beziffert. In 07 Füllen batten die Inhaber ihre gesamten Ersparnisse zugcsetzt. Neuer Kredit ,nutzte irr 420 Füllen in Anspruch genommen werden mit einem Gesamtbeträge von 116 500 Zum Mi litärdienst cingezvgen, zum großen Teil seit Beginn des Krieges, waren 214 Saalinhaber. — Neber die N c b eu b e s ch äf t i g u n g der Staats beamten hat das Gcsümtwinistcrium eine Verordnung erlassen, in der es u. a. wie folgt heißi: Die wirtschaftlichen Schädigungen, die der Krieg für zahlreiche Kreise der er werbstätigen Bevölkerung im Gefolge hat, macht es der» Be amten dcö Staates zur besonderen Pflicht, sich aller Neben beschäftigungen zu enthalten, durch die berufsmäßige Ge werbetreibende i»r ihrem Erwerbe geschmälert werde»» kön nen. ES wird deshalb der für derartige Nebenbeschäftigun gen der Staatsbeamten bestehende Grundsatz in Erinnerung gebracht, daß die gesetzlich erforderliche Genehmigung der AustclluugSbchürdc zum Betriebe eines Gewerbes oder zu einer mit Entlohnung verbundenen Nebenbeschäftigung — falls sie nach den dienstlichen Verhältnissen überhaupt be willigt werden kann — nur ausnahmsweise und nur dann zu erteilen, »venu eine Benachteiligung freier Gewerbetrei bender oder freier Erwerbstätigtcit nicht zu besorgen steht. In den Fällen, in denen eine solche Erlaubnis gegenwärtig noch nicht erteilt sein sollte, ist eine Nachprüfung angebracht, ob üie Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeit- und Erwerbs- Verhältnisse nicht die Zurücknahme der Erlaubnis notwendig oder wünschenswert macht. — In der in Dresden erscheinenden Zeitschrift „Kakao und Zucker" finden sich beachtenswerte Ausführuugcn dar über, ivie überhaupt zurzeit eine Z uckcrknap p heit ent stehen konnte. Nm den schon seit Monaten beobachteten Auf häufungen von Zucker in den Haushaltungen und dadurch entstehender weiterer Knappheit dieses wichtigen Nahrungs mittels vorzubengen, mutzte zu einem radikalen Mittel ge griffen werden. Der noch nicht im freien Bcrkchr befindliche Rest der diesjährigen Raffinade-Erzeugung lrcichlich ein Drittel) wurde im Einverständnis mit der NeichSrcgierung von der Raffinerie-Vereinigung gesperrt, d. h. die Rafsi nierieu durften, nachdem sic den von ihnen erzcugicn Teil iSO Prozent) in den freien Verkehr gebracht batten, zunächst weiter nichts mehr abgebcu. Die Gros-Händler erschöpften ihre Läger ebenfalls allmählich, und so stehen heute fast aus nahmslos nur noch die aus Abruf verkauften Naffinadcn- mengeir den Verbrauchern zur Verfiw,nug, während das letzie Drittel der Erzeugung erst im Juni freigcgcSen werden soll, wenn der Zucker in besonderem Matze z<u Einmache,zwecken gebraucht wird. Um nun der bestehenden Kalamität, die vor täuschen könnte, cS sei ein wirklicher Mangel an Zucker vor handen, zu begegnen, wird die Beschreitung zweier Wege sür nötig erklärt. Zunächst must die Zcutral-Einkaussgesel!- schäft auS ihren reichlichen Bestünden fertigen GebrouchS- zucker zur Verfügung stellen; das must sehr schnell geschehen. Sodann wird es sich nicht umgehen lassen, bas) eine ausge dehnte Bestandsaufnahme erfolgt, die sich auch auf die priva len Haushaltungen erstreckt. Das Ergebnis dieser Aus nahme wird cs der Regierung ermöglichen, zu prüfen, welche Schritte zu unternehmen sind. Jedenfalls kann mit voller Bestimmtheit daraus gerechnet werden, das; der vorhandene Zucker, wenn cS gelingt, alle Bestände heranzuziehen, bis zum Erscheinen der neuen Ware ansrcicht. 88 Dresden. Am 17. März hatten drei kriegsge fangene russische Untcrojfizierc aus einem Gcfanacueulager bei Berlin die Flucht ergriffen und waren nach zehntägigem Wandern in d»e Dresdner Waldungen gelangt, nm hier von zwei beurlaubten sächsischen Grenadieren in der Nähe von Radebeul ergriffen zu werden. Die aus Sebastopol in der Krim und Kiew gebürtigen, in der Schlacht au den Masurischen Seen gcsangen genommenen Russen erzählten auf dem Polizciamt zu Radebeul, wohin sie gebracht wur den, daß sie in dei» Wäldern bei Dresden Büren ge troffen hätten. Wie sich später heranssielltc, waren cs zwar keine Bären, sondern Wildschweine gewesen. -- Me
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