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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-02-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191802199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-02
- Tag1918-02-19
- Monat1918-02
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1918
- Autor
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Riesaer G Tageblatt ««d Anxrigrr (LldebliM und Artzeigtr). »Mmsthrkstr «chl. L L V-stscheckkontor Leipzig 91««^ v«««r «»- Sirokaffe Riesa Nr. 52. " für die Köniql. Amtshauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. H 42. Dienstag, IS. Februar 1918, aveiiss. 71. Fabr«. Da» b!»e>aer Tageblatt erscheint irden La» abend» '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn« und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen für die iltummer de» Ausgabetage» sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fär da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die SS mm breit« Gruudschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtSprelS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent brechend höher. Nachweisung», und DermittelungSgebiihr SV Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. ZahlungS» und Erfüllungsort: Riesa. Dierzehntägtge Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Verriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtungen — hat scr Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung deS Bczugi-preises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa Geschäftsstelle: Vsethestratze 39. Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hähnel. Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrick, Riesa. — '.'N 1-.; , - - --r—i. —i». 1------ -- Brotmarkenvnch betr. Mit Rücksicht auf die Ausgabe der Brotkarte« i« veränderter Form macht sich auch eine Aenderuna des Musters des nach 8 17 der Bekanntmachung des Kommunal- verbands vom 11. März 1915, Brot- und Mehlversorgung bctr., zn führenden Brot- markenbuchS notwendig. Der Kommunalverband ordnet deshalb hiermit an, daß dieses Brotmarkenbuch von den Verkaufsstellen für Brot und Mehl in Zukunft nach dem untenstehenden Muster zu führen ist. Die z. Zt. im Gebrauch befindlichen Bücher können aufgebraucht werden, der Kopf der Bücher ist aber gemäß dem untenstehenden Muster entsprechend abzuändern. Mit der Aenderuna des BrotmarkenbuckS macht sich gleichzeitig eine Aenderung der von den Gemeindebehörden auSzustellenden Bescheinigung über abgelieferte Brotmarken notwendig. Der Kommunalverband wird den Gemeindebehörden Formulare nach dem neuen Muster zugeben lassen. Die Gemeindebehörden haben bei Erteilung der Beschei nigung über die abgeliefertcn Marken von jetzt ab ausschliestlich dieses neue Formular zu verwenden. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden mit Ge fängnis bis zu 1 Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 50 000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Großenhain, am 14. Februar 1918. 185 o I. Der Kommunalverbaud. Muster für das Brotmarkenbuch. Tag der Vereinnahmung. Marken für Brot Psd. Weiß brot Stück Zwie- Mehl back Stück zu Stück Svü x 100 z 75 8 Neiscbrot- marken zu SOS x j 5ü g Ab« geliefert am Stempel der Gemeinde behörde. Bekämpfung der Ddstbanmschädlinge. Bei der hohen Bedeutung des Ertrages der Obsternte für die Ernährung im Kriege ist eS von größter Wichtigkeit, die Bekämpfung dec Schädlinge an den Obstbäumen allge mein und nachdrücklich durchzuführen. Ein Erfolg ist nur zu erwarten, wenn dieser Kampf jetzt entsetzt. Alle Obstbaumbesitzer werden daher hierdurch aufgefordert, die zur Vertilgung der Schädlinge erforderlichen Maßnahmen umgehend durchzuführen. Die verschiedenen in Betracht kommenden Arten der Schädlinge und ihre BekämpfnnqSweisen sind auS dem folgenden Verzeichnis D ersichtlich. Eine Revision seitens der unterzeichneten Behörden wird vorgenommen bez. veranlaßt werden. Was die Gemeinden und selbständigen GutSbezirke im Bereiche der Amtshauptmann- schaft anlangt, so wird es sich in erster Linie empfehlen, einzelne Personen — Obstbaum- wärter — zu gewinnen, die nach Einvernehmen mit den Obstbanmbesitzern und Regelung der Kostcnfrage die Bekämpfung vornehmen. Wirb diese Regelung nicht getroffen, so ist dafür zu sorgen, daß die einzelnen Obstbaumbesitzer die notwendigen Maßregeln mit alle m Nachdruck selbst durchführen, und daß hierüber eine genaue Kontrolle auSgeübt wird. Die Amtshauptmannschaft siebt binnen einer Woche einem Bericht der Gemeinden und selbständigen GutSbezirke darüber entgegen, tn welcher Weise bez. durch wen sie die Schädlingsbekämpfung in ihrem Bezirk vorzunehmen beabsichtigen, und wer jeweils die Kontrolle darüber ausüben soll. Diesen mit der Vertilgung und deren Kontrolle beauf tragten Personen wird der Besuch von einem der Vorträge, die vom Herrn Obstbau wanderlehrer Pfeiffer in Großenhain am 23. lfd. Mts. nachmittags ',',,4 Uhr im Sachseu- hof und in Riesa am 27. Isd. Mts. an noch näher zn bezeichnender Stund« und Stelle ge halten werden und die eine eingehende Unterweisung in der Schädlingsbekämpfung zum Gegenstand haben, empfohlen. Wer schuldhaft die ihm nach dieser Bekanntmachung obliegenden Vernichtungsar- beitcn nicht oder nngenügend ausführt oder ihr« Vornahme verhindert, hat Geldstrafe bis zn 150 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen zu gewärtigen. Großenhain und Riesa, am 15. Februar 1918. 544 »0. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Der Stadtrat zu Ries«. O 4. Tierische Schödling«. 1. Der Ringelspirmer. Bei Ausübung der Winterpflege der OSftbäume sind die als Ringe an einjährigen Zweigen haftenden Eier abzuschneiden und zu verbrennen. 2. Der Raumweistltng und 3. Der (Yoldafter. Die überwinternden Räupchen beider Schädlinge sind jetzt als sogenannte Raupen nester anzntreffen. Sie sind abzuschneiden und zu verbrennen. 4. Ter Schwammspinner. Auf der Baumrinde finden sich braune Filzhäufchen, in denen sich die Eier des SchwammspiunerS befinden, die bei der Rindenpflege zu vernichten sind. 5. Die Blutlaus. In den Rindcnrissen, alten Krebswunden, Astwinkeln, auch am Wurzelstock sind die überwinternden Läuse anzutreffen. Die Stellen sind freizulegen und mit Karbolineum (15 ° . im Winter) oder Antisual auszupinseln. 6. Blattlaus. » Teils sind überwinternde Läuse, an den einjährigen Zweigen aber glänzende, braun schwarze Eier anzutreffen. Soweit diese Zweige beim Baumschnitt unter das Messer fallen, sind sie zu verbrennen. Die übrigen befallenen Teile werden mit Baum- karbolineum (15 v«) behandelt. 7. Borkenkäfer. Die Verbreitung ist umfangreich und ein durchgreifender Kampf erforderlich. Teils sieht man jetzt vom Specht bloßgelegte Zweige, dis reichlich mit Larven besetzt find, teils wo Splintkäfer in Frage kommen, auch durch tiefe Bohrungen ins Holzinnere zerstörte Beste. Bis Mai—Juni befinden sich die einer Käsemade ähnlichen Larven unter der Rinde, die an solchen Stellen meist schrumpfig aussiehk. Bis späte stens Juni verläßt der fertige Käfer durch Bohröffnungen den Unterschlupf. Nur der Splintkafer bahnt noch einen Weg in den Holzköroer des Banmes. Die Rindenteile find herauszuschneiden und die bloßqelegten Holzkelle mit Teeranstrich oder Lchmver- lag und Leinenverband zn schützen. 8. Obstmade. . Die Fanggürtel an den Baumstämmen, an denen sich Obstmaden, auch Käfer (Apfel blütenstecher) befinde», sind bis spätestens März abzuuehmen und zn verbrennen. Ebenso ist ein Abkratzen der Rinde vorznnebmen, damit auch jene Maden, die unter Rindeuschollen sitzen, vernichtet werden. 9. Frostspanner. Wenngleich auch das Anbringen der Leimringe gegen Frofispanuer bereits im Oktober geschieht, ist doch wegen der bei offenem Wetter den Obstbaum guck noch im Winter aufsuchenden Frostspannerweibchen auf die Erhaltung der Klebcsähigkeit deS Klebe- gürtels zn achten, um das Ablegen der Eier an den Zweigen zn hindern. n. Pilzkrankheiten. 10. Apfelmehlta«. Wo im vorigen Sommer Apselmehltan anftrat, finden sich jetzt graue Zweigspitzen. Soweit sie beim Äaumsckmitt fallen, sind sie zu verbrennen. Soweit dies nicht der Fall ist, empfiehlt eS sich eine mehrmalige Winterbespritznng mit Baumkarboliueum (15°/v) vorzunehmen. 11. Blattfleckenkrankheit. Im Sommer gelbwerdende und gesprenkelte Blätter dec Johannisbeeren leiden unter der Blattfleckenkrankheit, die oft zum vollständigen Laubabfall führt. Solche Sträucher sind im Winter wiederholt mit 2'/» iger Kupservitriollösuiig zn bespritzen. 12. Stachelbeermehltau. Wo sich verkrüppelte, brauufleckige Zwcigspitzen an Stachelbeersträuchern finden, dürfte eS sich stets um Infektionen durch Stachelbeermehltan bandeln. Als Kampfmittel kommt zunächst das Verbrennen der beim Nückschnitt der Sträucher entfallenden Zmeigspitzcn in Frage. Ferner sind solche Sträucher mit Schwesclkalibrübe oder mehrmals mit Baum« karbolineum nach Beobachtungen von Prof. Dr. Muth auch mit 2",„ Kupfervitriol lösung im Winter mit Erfolg zu bespritzen. Bei zu starkem Befall werden die Sträucher, nm einer Weitervcrbreitmig vor- zubeuacn, verbrannt. 13. Sonstige pilzkranke Zweige. Teils unter dem Spitzenkrebs, teils unter Monilia und anderen iin Kambium leben den Pilzen erkrankte Zweige nehmen gegenwärtig an Verbreitung sehr zn. Da die Uebcrtragung solcher Erkrankungen auf ganz gesunde Bäume erfolgt, ist deren Bekämpfung mit allem Nachdruck in die Hand zn nehmen. ES ist erforderlich, daß derartig kranke Zweige bis in das gesunde Holz fortgeschnittcn und sogleich ver brannt werden, damit die Sporen, dasern die Zweige auf den Lrcnnhvlzhaufen kommen sollten, nicht erneut verbreitet werden. Desgleichen sind jetzt im Winter alle trockenen Früchte an den Bäumen — sog. Fruchtmumien — abzulesen und zn verbrennen, nm der melverbreitetcn Fruchtfüul» am Baum zu begegnen. Gnmmislustkrauke Zweige gehören nickt hierher, da deren Erkrankungen auf Störungen im Saftumlauf zurückzufnhren sind und daher durch mechanische Eingriffe deren dauernde Heilung nicht er-reickt wird. AiMMW iks MMs Ni MM in MkiKWn bck.' Weidenkätzchen sind im Vorfrühling die einzige Nahrung der Bienen. Jeder, der sie abreißt, fügt damit der Bienenzucht und also der VolkSernäbrnng schweren Schaden zn. Wer Handel mit Weidenkätzchen treibt, verleitet dazu, sie abznreißen und begünstigt diejenigen, dk s tun. Deswegen wird eindringlich darauf hingewiesen. daß sowohl das Abreitzen, Ab schneiden der Weidenkätzchen, wie jeder Handel damit strasbar ist. Nach der in erster Linie zur Sicherstellung des Kriegsbedarfs erlassenen Bekannt machung der stellvertretenden Generalkommandos des Xll. und Armeekorps vom 10. Oktober 1917 sind Weiden, Weidenstöcke, Weidenschienen und Weidenrinden beschlag nahmt, jede Veränderung daran fit verboten und wird mit Gefängnis bis zn t Jahr oder mit GM strafe bis zu 10000 Mark bestraft. Strafbar macht sich, wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft oder ein anderes Veräußerungs oder ErwerbSgeschüst über ihn abschließt. Nach den 8z 7, 8 des Feld- und ForititrafgesetzeS ist weiterhin das unbefugte Ab pflücken der Weidenkätzchen nnt Geld» oder Hifitstrcfie, in besonders schweren Fällen sogar niit Gefängnis bedroht. Die Polizeibeamten sind angewiesen, jede Zuwiderhandlung gegen diese Straf« bestimmnna nnnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Großenhain, am 18. Februar 1918. Die Königliche Amtsbauptmaunschaft. Bremiholz-Avgavc. Nom Kommunalverbaud ist uns wieder Brennholz (Scheite, Knüppel und Beste) zugewiesen worden, das unter dem jetzt für Feuerholz üblichen Preise abgegeben werden kann. Diejenigen Haushaltungen, die dringeud Brennholz benötigen, wollen sich big Sonnabend dieser Woche bei der Firma Hans Ludewig, Elbstr. 1, in eine Liste cinschreiben lassen. Eine Nachprüfung der Holzvorräte der Anmeldenden ist ins Auge gefaßt. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. Februar 1918. Fnd. SSchsischer Landtag. wsl. Dresden, 18. Februar. Zweite Kammer. Am Regierungstische Staatsminister Dr. Beck und v. Seydewitz. Beginn der Sitzung 4 Uhr. Zunächst steht zur Gcklußberatung der Antrag Traber und Gen. betr. Förde- ruug deS Obstbaues. Der Berichterstatter der Gesetzgebung«, drputation Abg. Mebiwrt (Kons.) beantragt die Regierung zu ersuchen, gegenüber der während des Krieges aestiegenen und in Zukunft sicher noch mehr steigenden Nachfrage nach Obst die Förderung de« Obstbaues in erhöhtem Maße sich angelegen sein ,u lassen, insbesondere durch Anstellung weiterer Obstbauwanderlehrer, durch Unterricht in den Lehrerseminaren, Volks» und Fortbildungsschulen. Ausbil dung von Lehrern und in besonderen Obstbaulrhrgängen. Kultusminister Dr. Brck sagt die weiter« Ausgestaltung diele- wichtigen LehrgebirteS zu. Di« Regierung werde Bei hilfen zur Anlegung von Schulgärten und Mittel »ur Au«- I bildung von Lehrern gern gewähren. Abg. Traber (Kons.) Die bisherige Unterstützung des Obstbaues sei unzureichend. Ter Vogelschutz sollte wirksamer gestaltet werden. In den Schulen müßte auch praktischer Unterricht im Obstbau er teilt werden. Abg. Posern (Natl.) erklärt sich mit dem An träge Trüber einverstanden, verlangt die Anstellung eines LandeSobstbauinsprktorS und wünscht, daß der Landesobst bauverein sich mehr der Erzeugung von Wittichs ftSobst »u- wendet. Abg. Schulze (Unabh. Soz.): Seine Freunde seien mit dem DeputationSantrage einverstanden. Die Spannung zwischen Erzeuger- und Verkaufspreis für Obst sei zu bock. Empfehlenswert sei «ine Förderung des Weinbaues im Eld- tale. Abg. Harter (Kons.) weist die Angriffe aus den Lan desobstbauverein zurück. Abg. Hähnel (Kons.) betont die glänzenden Erfolge der Bautzener Obst- und Gartenbau- schule. Der Teputativnöantrag wird hierauf angenommen. Es folgt dir SckluhberatungübrrKap.79des vrdrntl. Staats haushalts Straste«- ««» Wafsrrdauvrrwallung betr. Die Deputation beantragt, da« Kapitel na» der Vorlage ,u ge- nehmigen. Abg. Schreiber (Kons.) wünscht die Herbeifüh rung der Kordweidenbewirtschaftnng. Abg. Wilde (Soz.) wendet sich gegen di« Art der Verpachtung der staatliche» Straßendenntzüngen. Finanzminister v. Sepdewik: Die Regierung werde nach Friedensscklnß zu der frühere» Korbwetdendewirtschaftung zurückkeffren. Eine muckerische Tendenz bei der Gestaltung der Obstpreise liege der Regie rung fern, die sich fortgesetzt bemühe, das staatliche Obst zü möglichst billigen Preisen den Verbrauchern znzuführen. Abg. Frenzel (Kons.) wünscht, daß die Vorarbeiten znr An legung. eines Schutzhaseus bei Wendischführe möglichst ge- fördert würden. Abg. Spiest (KonsO nnterstützt den Wunsch des Vorredners. Abg. Brodaus (F. Vpo bittet um bessere Wegeverbinduna im Elstertale. Abg. Schanz (Kons.) ver tritt eine Petition des Stadtrates zn Oelsnitz im Vogt lande nm Erbauung einer Talstraße. die kv-ranf der Re gierung zur Kenntnis überwiesen wiro. Das .'.iapitcl wird antragsgemäß verabschiedet. Nach der Vorlage werde» ferner ohne erhebliche Au-sprache erledigt Titel 12 heA
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