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Der sächsische Erzähler : 14.08.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-08-14
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-190008140
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19000814
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19000814
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1900
- Monat1900-08
- Tag1900-08-14
- Monat1900-08
- Jahr1900
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 14.08.1900
- Autor
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Claus. KistitW«. «ÄHtW Schlachtvieh- und Fleischbeschau. Der Hausbesitzer Herr ^dmgxiiot HVIIWsIrm SUowoI in Großharthau ist als Lairnflrischbeschauer brz. Stellvertreter für den in dem der diesseitigen Bekanntmachung vom 28. Mai d. I. (No. 63 de- „Sächsischen Erzählers") angefügtrn Verzeichnisse genannten Flrischbeschaubrzirk Ll»«»I»»»tw»m in Pflicht genommen worden. Bautzen, am 9. August 1900. Königliche AmtShauptmannschaft. I. B.: Fuhr, vo« Orr, RegieruugSrath. ES wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntniß gebrach^ daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist: ... 1. jede Vethriliaung an Bereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldsammlungen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubniß ertheilt ist, . ... . ... 2. jede Dritten erkennbar gemachte Vethätigung revolutionärer oder sozialdemokratischer Gesinnung, insbesondere durch ent sprechende Ausrufe, Gesänge oder ähnliche Kundgebungen, , ,. ». 3. das Halten und die BerbreitlPg revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften, sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen und sonstige Dienstlokale. , , . Ferner ist sämmtlichen Angehörigen des aktiven HeereS dienstlich befohlen, von jedem zu ihrer Kenntniß gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu erstatten. . „ , Diese Verbote und Befehle gelten auch für die zu Hebungen eingezogenea und für die zu Kontrolversammluogen einberufenen Personen de- Beurlaubtenstande«, welche gemäß 8 6 de» Militär-Sttafgesetzbuchr» und 8 38 L. 1 de« Reichs- MilitärgefrtzeS bis zum Ablauf de» Tage» der Wiederentlassung bezw. der Kontrolversammlung den Vorschriften de» E Militär-Strofgesrtzbuche» unterstehen. Dresden, den 9. August 1900. KriegS-Mini st erium. vo« der Planitz TS wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten «st, sich auf Veranlassung von Civilperfonen mit dem Vertrieb von Druckwerken und Maaren innerhalb von Truppentheilen oder Behörden — seien dir» nun ihre eignen oder fremde — zu befassen. Den Unteroffizieren und Mannschaften ist zugleich befohlen, von jeder feiten» einer Civilperson an sie ergehenden Aufforderung zum Vertrieb von Druckwerken oder Maaren ihren Vorgesetzten Meldung zu machen. Dresden, den 9. August 1900. KriegS-Mini st erium. vo« der Planitz Die Anfuhre vo» Steinen au- de« Muschelwitzer Bruche a) auf die Bimtzen -Muttrsyer GtaRtdstraße, Abth. 1, Station 0,0—5,s,» d) , „ Bmche»-!Dre««Vw „ ,2, „ 6,«s—12«» in den Jahre« 1901 bi» mit Ivov soll vergeben werden. Schriftliche Gebote nach dem Preise für ein Kubikmeter find die unterzeichnete Vauverwatterei einzureichen. Buche*, Än 7. August 1S00. . Amtsgericht. S « erda , am IS. August 1900. Güder«a>m, Gerichtsvollzieher. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche für Schönbrunn Laus. Seit» Bla« 54 uud 104 auf den Namen Eduard Leberecht Lieke eingetragenen Grundstücke, ein Bauergut mit guten Gebäuden, Felder und Wirsen, von guter Vodenbeschaffenhrit, die Gebäude an der Landstraße gelegen, sollen Mittwoch, den 24. Oktober 1900, Vormittags 10 Uhr, — an Ort und Stelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Die Grundstücke stad nach dem Flurbuche 21 Hektar 83,2 Ar groß und auf 34,500 Mk. — Pfg. geschätzt. Die Einsicht der Mittheilungrn des GründbuchamtS, sowie der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist Jedem bestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 28. Juni 1900 verlautbarten Versteigerungs vermerke» au» dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätesten» im BrrstrigerungStermiue vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung de» geringsten Gebot» nicht berücksichtigt und bei der Bertheilung de» BersteigerungSerlöse» dem Ansprüche de» Gläubiger» uud den übrigen Rechten nachgrsetzt werden würden. Diejenigen, dir ein der Versteigerung entgegrnsteheadr» Recht haben, werden aufgrfordert, vor der Ertheilung de» Zuschlag» die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung de» Verfahren« herbrizuführrn, widrigenfallr« für da» Recht der VrrsteigerungSrrlöS an die Stelle de» versteigerten Gegenstände» treten würde. Bischofswerda, den 7. August 1900. Königliche» Amtsgericht. Herker Der siichMZrzUer, BezirkSanzeiger fitr Bischof-werd«, Stowe« «w Umgegend. «mtSblett da «A. AMH«M«liifchllft, da SWWatim L de» MHmdwllrater« vm-», s,oie des Sgl. AMS-ai-ts imd des SwdtratheS z» VischisSvad«. W'oottmM, LT. ^dmUmot Ivvo, LS VW», kommen in Bischofswerda folgende Segenstände, als » SchreibsekretSr«, L ov. Lisch, L GW5 " ' Nchso«, - gegen Baarzahlüog zur Verste Sammrlort: Künd vischo!
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