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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 12.01.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-01-12
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-191801122
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19180112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19180112
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1918
- Monat1918-01
- Tag1918-01-12
- Monat1918-01
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Z «azelge» »osten die «gespaltene Enmdzeile »der deren Raum 25 Pfg^ 1» Textteüe die 3 gespaltene Zeile SO Pfg. Tabelle«- und schwieriger Satz SO */, Aufschlag. Anzeigenannahme bis mittags 1 llhr. Amtsblatt für die Kgl. Amtshauptmannschasten . Dresden-Altstadt ».Dresden-Neustadt : N A A das König!. Amtsgericht Dresden, für die König!. Superintendentur Dresden li, das König!. Forstrentamt Dresden m» für die Gemeinden: Blasewitz, Weitzer Hirsch, Laubegas«, Dobritz, Wachwitz, Niederpoqritz, Hofterwitz, Pillnitz, Wettzig, Schönfeld Publikationsorgan und Lokalanzeiger für Lolchwitz, Rochwitz, Bühlau, die Lößnitzgemeinden, Dresden^striesen, -Neugmna und -Tolkewitz 4s,rnfpr-ch -: Amt Dresden Nr. 2« 8V» Dr»ch»»d«erln«: Eldgan-BnchdrnSierel nnd «erlngsnnstnlt Herninnn Be,er » L». Aelegr.-Adreste: »ldONnpreste Alas»»tG Sächsische DMW - WWWM Erscheint seden Wachentag nachmittag S Uh» für den folgenden Tag. Bezugspreis: l vterteljährl. 2.40, monatt. -AO : _ Haus . LM, , —M - r durch Boten frü in« Haus , 2.70, , —LZ. bet Abholung t. d. Expedition , L30, , —HO r Blasewitz, Sonnabend, den 12. Januar 1918 I 80 Jahrv )ie Ruffen verzichten auf die Verlegung ocs kions renz- Negierungen vom 25. Dezember 1917 ergibt, war die wesent- Es ist dies wiederum ein Beweis, daß etwgs fester Vorbedingung, die?arin gestellt wurde, die einstimmige Die Delegationen der verbündeten Mächte stellen fest, daß die zehntägige Fri st mit dem 4. Januar 19l» abgelaufen und von keinem der anderen Krieg- fübrendem eine Erklärung über den Beitritt zu den Frie densverhandlungen bei ihnen etngegangen ist." Wie sich aus dem Inhalt der Mitteilung der verbündeten Annahme der alle Völker in gleicher Weise bindenden Bedtn- «gungen durch alle feindlichen Mächte. Der Richteintritt ! dieser Bedingung hat die aus dem Inhalt -er Erklärung und Litowsk, 9. Jan. Heute Vormittag um 11 - der Verstreichung der Frist sich ergebenden Folgen. Staatssekretär ^ion4tühlmann nahm darauf das den. Die russische Delegation hat aber durch ein von Herrn Joffe gezeichnetes Telegramm anGeneralHossmann l- „Die Regierung der russischen Republik hält cS für not- Da in'wendig, die weiteren Verhandlungen über den Frieden auf Her Zusammensetzung einzelner Delegationen Veränderun- ne. ealem Boden zu führen und schlägt ihrerseits vor, gen vorgekommen sind, erscheint es nicht überflüssig, am Be-hie Verhandlungen nach Stockholm zu verlegen" und auch ginn unserer Arbeiten einen kurzen Rückblick aus die V o reinem weiteren Telegramm den Wunsch der Verlegung des gc schichte und den bisherigen Gang der V e r^xxhgndlungsortes in das neutrale Ausland zu er kennen gegeben." Der Staatssekretär betonte im weiteren Verlauf seiner Rede den festen und unabänderlichen Entschluß Deutschlands, die Verhandlungen für einen Präliminarfrie den in Brest - Lito w sk fortzuführen. Hier seien nicht nur die notwendigen telegraphischen Verbindungen ge sichert, sondern auch ein durch die krtegswillige Entente unge störter Verhandlungsverlauf. Dagegen bestünden keine Be denken, das Schlutzprotokoll an einem neutra len Orte vollziehen zu lasten. Im Namen der öster reichisch-ungarischen Delegation sprach sich Graf E zerutn kategorisch gegen eineOrtsverlegung aus, aber auch er willigte in den formalen Abschluß an einem neutralen t rt. Graf Czernin betonte noch, daß es sich heute ntchtmehrum einen allgemeinen Frieden handele, sondern jetzt um einen Separatfrieden. Darauf gab General Hoffmann folgende Erklä rung ab: „Es liegt mir hier eine Anzahl Funksprüche und Aufrufe vor, unterzeichnet von den Vertretern der russischen Regierung und -er russischen Obersten Heereslei tung, die teils Beschimpfungen der deutschen Hee- reseinrichtungen und der deutschen Obersten Heeres leitung, teils Aufforderungen revolutionären Charakters an unsere Truppen enthalten. Diese Funksprüche und Aufrufe verstoßen zweifellos gegen den Geist des zwischen den beiden Armeen geschloffenen Waffenstillstandes. Im Nam'n der deutschen Obersten Heeresleitung lege ich gegen Form und Inhalt dieser Funksprüche und Aufrufe auf das entschie denste Protest ein. Die anderen militärischen Vertreter des Bierbundes ga ben gleiche Protesterklärungen ab. Danach fragte Staats sekretär Kühlmann, ob ein Vertreter der russi schen Delegation das Wort wünsche. Volkskom missar Trotzki beantragte die Vertagung auf nachmit tags 4 Uhr. Diese Vertagung wurde allgemein bewillig^ Am Nachmittag wünschten die Rusten eine Ve r l ä n g e r ü u g der Vertagungsfrist auf heute früh. AuS nachfolgender Meldung geht hervor, daß sie sich heute früh für eine Fortführung der Verhandlungen in Brest -Litowsk entschie den haben. d - Brest - Litäios, 19. Jamrar. I» der heute vormittag abgehalteuen Sitzung erklärte sich die russische Delegation be reit, die Friedensverha«dlu«gen in Brest-Litowsk fortzusetzen. Ferner stellte sie fest, baß hie vom Wolff-Büro veröffentlichte Darstellung über der» Verlauf ider Sitzung vom 26. Dezember deur tatsSMiche« Hergang eutspricht. Die vou der russischen TelegraphemAgcutnr verbreitete Nachricht über de» Verlauf dieser Sitzung »urde russischerseits als uuri! chllkg bezeichnet Ein weiteres Telegramm berichtet folgendes: . B r c st - L i t o w s k, 10. Jan. Die gestern unterbrochene Plenarsitzung wurde vormittags 11 Uhr unter Vorsitz des Staatssekretärs v. Kühlmann fortgesetzt. Als erster Redner führte der ukrainische Staatssekretär für Handel und Indu strie Holubowntsch u. a. aus, die Regierung der ukrainischen Volksrepublik — das Generalsekretartat — bringt hiermit allen kriegführenden und neutralen Staaten folgendes zur Kenntnis: Die Schaffung eines föderativen Bundes aller im gegebenen Moment auf dem Territorium deS ehemaligen rus sischen Kaiserreichs entstandenen Republiken anftrebend, knüpft die ukrainische Volksrepublik durch daS Generalsekretariat bis zum Zeitpunkte der Bildung einer gemeinsamen Bundes regierung in Rußland sowie der Regelung -er völke ".'cht- lichen Vertretungsfrage zwischen der ukrainischen Volks republik einerseits und -er Bundesregierung des künftigen Staatenbundes audererseitS selbständig völkerrechtliche Be- ztelmngen an. Dir ukrainische Zentralrada hat also, nachdem sie in.ihrcm dritten Universal die Notwendigkeit eine- unser- züglichen Friedensschlusses verkündet hat, eL für unumgäng- ... ... lick erachtet, die Schließung eine» Waffenstillstandes zu erstre-« Frage gerichtet werden, ob er und seine Delegation anch» handlungcnzu werfen. Die gegenwärtige russische Regierung hat am 28. Novem ber 1917 durch einen „An Alle" gerichteten Funkspruch unter Mitteilung gewisser Beschlüsse ihre Bereitwilligkeit erklärt mit -en Kriegführenden in Friedensverhand- kungen einzutrete». Darauf hat der deutsche Reichskanz ler, Herr Dr. Graf v. Hertltng, in seiner programmatt- tchen Antrittsrede vor der Vollversammlung des Deutschen Reichstags am 29 November 1917 erklärt: „Die russische Regierung hat gestern von Zarskoje Selo «us ein von dem Volkskommissar für auswärrige Angeles:n- hetten, Herrn Trotzki, und dem Vorsitzenden des Rates der Bolkskommisiion, Herrn Lenin, unterzeichnetes FunkentZe- gramm an die Regierung der kriegführenden Länder gerich tet, worin sie vorschlägt, zu einem nahen Termin in Ver handlungen über den Waffenstillstand und einen allge - meinen Frieden ciuzutreten. Ich stehe nicht an, zu er klären, daß in den bisher bekannt gewordenen Vorsch-ägen der russischen Regierung diskutable Grundlagen für die Auf nahme der Verhandlungen erblickt werden können, und daß ich bereit bin, in solche einzutreten, sobald die russische Regie rung hierzu bevollmächtigte Vertreter entsendet. Ich hoffe und wünsche, daß diese Bestrebungen bald feste Gestalt an- mehmen und uns -en Frieden bringen werden." Die leitenden Staatsmänner der anderen Verbün deten gaben dem Sinne nach gleiche Erklärungen ad. Am 3. Dezember 1917 begannen die Verhandlungen über -en Waffenstillstand, die am 15. Dezember durch Unterzeich nung des Waffenstillstandsvertrages erfolgreich -u Ende ge führt worden sind. Gemäß der Bestimmung dieses Vertrages im Artikel 9: „Die vertragschließenden Parteien werden im unmittelbaren Anschluß an die Unterzeichnung dieses Waffenstillstandsner- träges in Friedensvcrhandlungen eintretcn" entsandten die vier verbündeten Mächte Bevollmächtigte Vertreter nach Brest- Lttowsk, die mit den Vertretern der russischen Regierung am ik2. Dezember 1017 die Friedensverhandlungen begannen. Diese zerfielen in zwei gesonderte Teile: In eine Erörterung über die Möglichkeit eines allgemeinen Friedens und in eine Besprechung derjenigen Punkte, die unter allen Umständen zwischen ^>cn Mächten des Vierbundes und der ^russischen Regierung zur Erörterung gestellt werden müßten. Wie von der russischen Delegation in der Sitzung vom 25. Dezember 1917 vorgefchlagen morden ist, trat eine zehn tägige Unterbrechung der Verhandlungen ein, da mit, nach der russischen Erklärung, die Völker, deren Regie rungen den geführten Verhandlungen über einen allgemeinen Frieden sich noch nicht angeschloffen hätten, die Möglichkeit hätten, genügend mit den jetzt aufgestellten Prinzipien etne- kolchen Friedens sich bekannt zu machen; nach Verlauf der be- -iagten Frist müßten die Verhandlungen erneuert werden, ab gesehen davon, ob und wteviele kriegführende Staaten sich den Verhandlungen anschlteßen. Die Frist ist am 4. Januar 1918 mitternachts abgelau - 4 e n. Die verbündeten Regierungen haben darauf nachstehen den gemeinsamen Beschluß durch Funkspruch verbreitet, nach dem ihnen bekannt geworden war, daß von den Regierungen der Entente irgendwelche zweckdienlichen Mitteilungen nicht etngegangen waren: * . „In ihrer Antwort auf die Vorschläge der russisches De legation hatten die Delegationen des VterbundeS am 25. De- zem^r 1917 in Brest-Litowsk gewisse Leitsätze für den Ab schluß eines sofortigen allgemeinen Friedens aufgestellt. Zur Vermeidung einer einseitige» Festlegung hatten sie die Gül tigkeit dieser Leitsätze ausdrücklich davon abhängig gemacht, daß sich sämtliche jetzt am Kriege beteiligten Mächte Innerhalb einer angemessenen Frist ausnahmslos und ohne jeden Rück halt zur genauesten Beobachtung der alle Völker in gleicher Weise bindenden Bedingungen verpflichten müßten. Mit Zu stimmung der vier verbündeten Delegationen war darauf von der russischen Delegation eine zehntägige Frist festgesetzt worden. ben. Zu diesem Zwecke wurden Vertreter des Generalsek^e- tartats an die Südwestfront sowie an die rumänische Front, die gegenwärtig zu einer einzigen ukrainischen Front unter der Leitung der Regierung der ukrainischen Volksrevubltk vereinigt sind, geschickt. In der Folge, als der Rat der Volks kommissare im Einverständnis mit den Regierungen der gegen Rußland kriegführenden Staaten die Waffenstillstandsange legenheit an allen Fronten Rußlands in die Hand genommen hatte, hat das Generalsekretariat seine Vertreter nach Brest- Litowsk behufs Kontrolle und Information geschickt. Gegenwärtig, als der Rat der Volkskommissare gemäß dem letzten Punkt der Bedingungen des allgemeinen Waffen stillstandes die Friedensverhandlungen mit -en Regierungen Deutschlands, Oesterreich-Ungarns, der Türkei und Bulga riens beginnt, erklärt das Generalsekretariat im Namen der ukrainischen Volksrepublik folgendes: 1. Die gesamte Demokratie des ukrainischen Staates strebt die Beendignng des Krieges in der ganzen Welt, einen Frieden zwischen allen gegenwärtig kriegführenden Staaten, einen allgemeinen Frieden an. 2. Der zwischen allen Mächten zu schließende Frieden muß demokratisch sein, und einem jeden, auch dem kleinsten Volke, in jedem Staate das volle durch nichts beschränkte na tionale Selbstbestimmungsrecht sichern. 3. Für die Ermöglichung des wirklichen Willensaus druckes der Völker müssen entsprechende Garantien geschaf fen werden. 4. ES ist dcumach jedwede Annexion, -. h. jedw-de ge waltsame Angliederung oder Uebergabe irgend eines Lande teiles ohne Einverständnis seiner Bevölkerung unzulässig. 5. Ebenso unzulässig find vom Standpunkte der Interes sen der arbeitenden Klasse jedwede Kriegsentschädigungen, welche Form ihnen auch immer beigegeben würde. 6. Den kleinen Völkern und Staaten, die infolge des Krieges beträchtlichen Schaden oder Verwüstung erlitten ha^ ben, muß gemäß den Regeln, die auf dem Friedenskongreß ausgearbeitet werden müssen, materielle Hilfe erwiesen wer den. 7. Die ukrainische Volksrepublik, die gegenwärtig auf ihrem Territorium die ukrainische Front besetzt hält, und in völkerrechtlichen Angelegenheiten, vertreten durch ihre Re gierung, welcher der Schutz -er ukrainischen Volksint.reffen obliegt, selbständig auftritt, muß gleich den übrigen Mächte« an allen Friedensverhandlungen, Konferenzen und Kongres sen teilnehmen können. 8. Die Macht des Rates der Volkskommissare erstreckt sich nicht auf ganz Rußland, demnach auch nicht auf die ukrai nische Volksrepublik. Es kann daher der aus den Verhand lungen mit den gegen Rußland kriegführenden Mächten evt. resultierende Frieden für die Ukraine nur dann verpflichtend sein, wenn die Bedingungen dieses Friedens durch die Regie rung der ukrainischen Volksrepublik angenommen und unter zeichnet werden. : 9. Im Namen des gesamten Rußlands kann nur die jenige Regierung jun- zwar ausschließlich ein« Bundesregie rung! Frieden schließen, welche von allen Republiken und staatlich organisierten Gebieten Rußlands anerkannt sei« würde. Wenn aber eine solche Regierung in der nächsten Zett nicht gebildet werden könnte, so kann diesen Frieden nur die geeinigte Vertretung jener Republiken und Gebiete schließen. An dem Prinzip eines demokratischen Friedens uner schütterlich fefthaltend, strebt daS Generalsekretartat gleichzei tig die möglichst rasche Herbeiführung des allgemeinen Frie dens an und legt großes Gewicht allen Versuchen bet, die seine Verwirklichung bringen können. DaS Generalsekretartat hält eS daher für unumgänglich, seine Vertretung auf der Konfe renz in Brest-LttowSk zu besitzen, indem es gleichzeitig hofft, daß die endgültige Lösung der Friedensangelegenheit auf einem internationalen Kongreß erfolgen wird, zu dessen Be schickung die Regierung der ukrainischen Volksrepublik alle Kriegführenden auffordert. Der Präsident des Generalsekretariats: Winnitschenko. Der Staatssekretär für internationale Angelegenheiten: Schulgin. Brest- Litowsk, 10. Jan. In Erwiderung auf die Ausführungen deS ukrainischen Staatssekretärs Holubowytsch erklärte der Vorsitzende Staatssekretär von KUHlmann: Meine Herren! Wir haben von den Ausführungen des Herrn Vor sitzenden der ukrainischen Delegation und vom Inhalte der unö gemachten Mitteilungen mit lebhaftem Interesse Kennt nis genommen. Ich schlage vor, daß die ukrainische Note als wichtiges historisches Dokument den Akten deS Kongresses ein verleibt werde. Die Vertreter der verbündeten Mächte be grüßen im Sinne ihres Telegramms vom 26. Dezember 1917 die in Brest-Litowsk erschienenen ukrainischen Vertreter. Die Vertreter der verbündeten Mächte behalten sich ihre Stellung nahme zu den Einzelheiten der Ausführungen der ukrainischen Delegation vor. Anschließend hieran sprach der Vorsitzende den Wunsch aus, einige Fragen zu stellen, um die Unterlagen für die Beschlußfassung der verbündeten Mächte zu schaffen, j Bis her sei mit den Vertretern der Petersburger Regierung über sämtliche das russische Gebiet betreffenden Angelegen heiten verhandelt worden. VEssmüsse daher an den Vor sitzenden der Delegation der Petersburger Regierung die «r 10 «russischer Derztcht aus die Derleguug de» Koufrreuzorte« Die Verhandlungen in Brest-Litowsk nehmen ihren Fort- Mang und wie es scheint einen für beide Teile günstigen Vcr- tauf. Die Russen verzichten auf die Verlegung dcs^lmf.'re^ Willen auf deutscher Seite alles erreichen kann, was für uns von Vorteil. Es liegt über die letzten beiden Tage vachsteheu- -er amtlicher Bericht vor: Uhr ^nd eine VollNtzung statt, an der sämtliche Dele Das Dokument ist hinfällig geworden, aattonen und die ukrainischen Vertreter teilnahmcn. Drrj Die nächste Aufgabe unserer Versammlung wäre zu- Großwcfir Talaat Pascha eröffnete die Sitzung und übe.gab nächst, hse Verhandlungen an dem Punkte wieder aufzuneh- den Vorsitz an den Staatssekretär von Kühl m a n u. I men, an dem sie vor Eintritt der Weihnachtspause sich bcfan- Wort zu folgenden Ausführungen: . -. . - „Die für die bisherigen Sitzungen maßgebenden For- diesem mitgcteilt: malten werden, wie ich annehme, -ntt allgemein-r Zustim mung auch weiter als maßgebend betrachtet werden.
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