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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-12-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186612299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-12
- Tag1866-12-29
- Monat1866-12
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1866
- Autor
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Bei der bevorstehenden Revision der Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster der Stadt Leipzig für das Jahr 1867 werden die als Empfänger von Appanagen, Eapitalisten, Rentiers u. f. w. Steuerpflichtigen hierdurch auf die Bestimmungen de- die Gewerbe- und Personalsteuer betreffenden Ergänzungsgesetzes vom 23. April 1850 überhaupt, insbesondere aber auf tz. 20, 4., nach welchem den Betheiligten im Falle de- AußenbleibenS der eigene» Angabe für da- laufende Jahr eine Reklamation gegen die von der Abschätzungs-Commisston bewirkte Schätzung nicht zusteht, auf §. 21, 10, nach welchem es der wiederholten Einreichung einer Declaration für das laufende Jahr nur dann bedarf, wenn da- fragliche Einkommen in Folge stattgehabter Veränderungen in eine höhere oder niedere Clafse getreten ist, und auf §. 34 ä. der zu gedachtem Gesetze erlassene» Ausführungsverordnung, nach welchem die Einkommen-Declarationen fpätestenS den LS. Januar L8V7 bet uns, oder falls der Steuerpflichtige feinen Beitrag in die geheime Rentenrolle ausgenommen zu sehen wünscht, bei der König!. BezirkS-Stener-Ginnahme einzureichen sind, aufmerksam gemacht. Formulare von diesen Einkommen-Declarationen werden auf Verlangen bei der hiesigen Stadt-Steuer-Einnahme, RathhauS 2. Etage Zimmer Nr. 12 verabreicht. Lerpzig, den 21. December 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Taube. Aufforderung. Um die durch da- Gesetz vom 24. December 1845 und Erg.-Ges. vom 23. April 1850 angeordnete Aufstellung der Gewerbe- und Personal - Steuer - Kataster auf das Jahr L8S7 bewirken zu können, bedürfen nur zur Vervoll ständigung der bereits eingegangenen HauSlisten genaue Verzeichnisse über daS Einkommen der angestellten Beamten, Geistlichen, Kirchen- und Schuldiener, überhaupt aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen. ES werden daher die fämmtlicheu hiesigen Königlichen, Universität-- und anderen Behörden veranlaßt, diese Verzeichnisse, in welchen 1) dre Hausnummern der Wohnung der Angestellten, 2) die vollständigen Tauf- und GeschlechtSnamen derselben, 3) deren feste- Einkommen nach dem Betrage, welchen eS am Schluffe diese- Jahres erreichen wird, 4) die steigenden und fallenden Emolumente nach dem Betrage, wie solche in den Anstellungsdecreten oder sonst Seiten der Anstellungsbehörden berechnet sind, in Ermangelung derartiger Angaben aber nach Höhe der Summe de- letzten Jahres, 5) die darunter befindlichen Ortszulagen resp. der etwa bewilligte Dienstaufwaud genau einzutragen, insbesondere auch 6) die Zeit de- Antritt- der Neu-Angestellten diese- Jahre- bemerklich zu machen ist, au die Stadt-Steuer-Einnahme spätestens bis zum S. Januar L8V7 abgeben zu lassen. Spätere Angaben können bei der bevorstehenden Katastration nicht berücksichtigt werden, und haben die betreffenden Behörden die durch die verspätete Einreichung der Verzeichnisse in den Katastern herbeigeführten Unrichtigkeiten zu vertreten. Leipzig, den 8. December 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Taube. Bekanntmachung. Nachdem von dem Königlichen Finanz-Ministerium dem DistrictScommiffar Herrn Bezirkssteuer-Inspektor Langbein allhier zur Gewerbe- und Personalsteuer-Catastration im Jahre 1867 Herr Finanz-Rechnung-canzlist Voigt auS Dresden als Hülfs- commiffar dergestalt beigegeben worden ist, daß derselbe, mit Ausschluß der Stadt Leipzig und der Dörfer Reudnitz und Neuschönefeld, die Catastralion im ganzen übrigen Steuerbezirke Leipzig zu bewirken hat, so wird solche- den betreffenden Behörden und Betheiligten zur Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Königlicher KreiS-Steuerrath Leipzig, am 27. December 1866. Schulze. Quittung. Für das Unterlasten der Zusendnng von Neujahrskarten zahlten seit der 2. Veröffentlichung fernerweit zur Armen caffe: Herr Buchhändler G. C. Schulze 2 - Kaufmann W. Hehmann 2 - - - H. Weller 2 - - Adv. Henlschel 2 - Unter Zusicherung zweckdienlicher Verwendung der Gabe» für würdige Arme bleiben wir zü Empfangnahme weiterer gefälliger Zahlungen auf unserem Bureau, UntversttätSstraste Rr. S (Gewandhaus) L Treppe hoch, bereit. Leivzig, am 28. December 1866. Das Armen-Direktorium. Herr Carl Linnemann 2 - Stadtschreiber Schleißner 2 - - Kaufmann Carl Aug. Becker 2 - - - Gustav Plaut 2 -
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