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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 31.05.1849
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1849-05-31
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18490531017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1849053101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1849053101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1849
- Monat1849-05
- Tag1849-05-31
- Monat1849-05
- Jahr1849
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 31.05.1849
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Leipzig Di« Zeitung erscheint täglich. Zu bejiehe» durch alle Poft- jmter deegn- undAu»Ian< de«; In Frankreich durch O. St. Alexandre in SIrap. bürg, und bet vemselde» in Pari«. Kr. 2Z, ru- Vnm« ü« dl>rnr«l>>; Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» inEnglaud durchWIMam» ch üNngarc in London, 14 Henrietta. Street, Lo- ne»t> Garden. Prci» für da» Bierteijabr 2 Thlr. Insertion»,ebüdr für den ütaum einer Zelle 2 Rgr. «-ve»brick. Deutschland. * Frankfurt a. M. Der ReichktagSabgeordnete Cul- mann, die deutsche Nationalversammlung, Worms, die Welcker-Graven- horst'schen Amendements. Die preußischen Federungen. — Der Großher zog von Baden. — Berichtigung. —Dresden. Der König, Leipzig. Verordnung, LagSbcfehl' cn die Communalgarde. München. Entlas sung des Kriegsministers, das Lager bei Donauwörth. — Die königl. Regierung der Pfalz. Kaiserslautern. Gemeindeordnung, Zwangsan- anleihe. Aus der pfals. Die Zustände. Speyer. Volksversammlung, die Beamten. Stuttgart. Abgeordnetenkammer, Militairbudgct. — Die Soldaten. — DaS diplomatische CorpS. Karlsruhe. Erlasse und Er nennungen des Landcsausschusscs. — Ruge und Blind. — Ansicht der Lage. — Bekanntmachung aus dem Hauptquartier. Mannheim. Die Sicherheitspolizei, kastatt. Verhaftete Offiziere. — Widersetzlichkeit der Soldaten. — Verlangen nach Reichstruppcn. Darmstadt. Die lauter- bacher Gefangenen. Aus klheinhessen. Frcischarcnpreffe. Mainz. Protest des französischen Consulß. Aus Schleswig-Holstein. Die Be lagerung von Fridericia. von der Königsau. Die Operationen gegen General Rye. Altona. Orla Lehmann. Preußen. Berlin. Die deutsche Frage; die Kammern. — Die Fric- dcnsunterhandlungen mit Dänemark. Königsberg. Opposition der Stadtverordneten, die Landwehr, pillau. Die Hekate. Posen. Ant wort aus Sachsen. Magdeburg. Das 20. Landwehrregiment. Köln. Die Mecklenburger, die Lruppenconcentrirungcn. — Die Landwehr. — Der Wächter am Rhein. Düsseldorf. Berichtigung. Elberfeld. Der Sicherheitsausschuß. Münster. Die verheiratheten Landwehrmänner. Verhaftungen. Wesel. Ansprache des FestungScommandantcn. KSeftereeich. c^Wien. Festung Ofen. Presburg. Der Krieg. — Die Husaren. — Zurückweichung der Magyaren. — Die Reorganisation, pesth. Kossuth'sche Finanzmaßregcln. Debreczin. Vereidung der Insurgenten- regierung. Essegg. Die Südarmee. — Die Juden in Hradisch. Triest. Malgherä und Venedig. Mailand. Deputation an F. M. Radetzky. Schweiz. Zürich. Der Rationalrath und die Militaircapitulation. Italien. *Rom. Der Belagerungszustand. Die Stimmung. — Verwü stungen, das diplomatische Corps. — Die Verhandlung mit Frankreich. Turin. Die Franzosen, der Friede mit Oesterreich, der König. Frankreich. Die gesetzgebende Versammlung. Die Ministerkrisis. Die Gerüchte von Complot. Ungarische Deserteure. Großbritannien. Die geheime Abstimmung. Dänemark. Kopenhagen. Das Reichsgrundgcsetz. Schweben und Norwegen. Stockholm. Der preußische Gesandte. Deutschland. * Frankfurt ll. M., 28. Mai. Badische Blätter von der rothen Partei berichten, das Reichstagsmitglied Culmann sei mit den HH. Blind und Didier als Gesandte der provisorischen Negierungen von Baden und Nheinbaiern bereits auf der Reise nach Paris. Hr. Cul mann befindet sich für seine Person in Frankfurt.— Mehre Mitglieder äußersten Linken der Nationalversammlung beabsichtigen dem Verneh men nach den Antrag auf Verlegung des Parlaments zu wie derholen. Diesmal soll Heidelberg in Vorschlag gebracht werden. Aber auch diesmal wird der Verlcgungsantrag nur wenige Stimmen erhal ten. Denn die besonnenen Führer der Parteien erkennen mit richtigem Takte, daß eine Verlegung des deutschen Parlaments aus Frankfurt mehr nach Süden unvermeidlich eine Trennung Nord- und Süddeutsch lands zur Folge haben würde, eben so unvermeidlich, wie dies bei einer Verlegung nach Erfurt oder einem der andern Punkte der Fall wäre, welche von anderer Seite in Vorschlag gebracht werden. — Man spricht von nicht wenigen neuen Austrittserklärungcn,welche morgen der Nationalversammlung angczeigt werden würden. So heißt es, auch Ler Präsident werde sein Mandat niederlcgen. Nachschrift. Die gestern in Mainz kaum cingctroffenen mecklen burgischen Truppen sind, wie man soeben versichert, nach Worms beordert worden, um die aus der Pfalz cingedrungcnen Freischaren zu verjagen, welche sich in dieser Stadt zu vcrbarricadircn angcfangcn hätten. Auch ein Theil der in Frankfurt liegenden großherzogl. hessi schen Cavalerie und Artillerie ist nach Worms abgegangen. — Diesen Mittag war in der Effectensocietät kein Geschäft, da keine Taubenpost mit dem pariser Kurs eingetroffen war. — Der Deutschen Reform wird aus Frankfurt a. M. vom 26. Mai geschrieben: Die Verwerfung der Amendements, in welchen Wel cker und Gravenhorst jede Einmischung des Auslandes ent schieden abgcwicsen wissen wollten, ist in ihrer Bedeutung nur rich tig zu würdigen, wenn man die vorhergehenden Debatten gehört hat: man muß gehört haben, wie der Abg. Hagen aus Heidelberg aus drücklich erklärte, daß, wenn die preußischen „Horden" gegen die Be ¬ wegung in Baden und der Pfalz heranzichen sollten, die Anrufung der Hülfe Frankreichs, ja selbst ein Anschluß an Frankreich ein Recht und eine Pflicht sei, und man muß sich zugleich erinnern, daß alle Anzeichen vorliegen, daß die Bewegung in Baden und in der Pfalz bereits in französische Hände gerathen ist: man muß das AlleS zusam men nehmen, um die Bedeutung der Weigerung zu würdigen, gegen eine Einmischung des Auslands zu protestiren. — Die Neue Münchner Zeitung meldet aus Frankfurt a. vom 24. Mai: Preußen hat durch den Obersten Fischer die folgen den Verlangen an den Erzherzog-Reichsverweser gestellt: ^Auf lösung der Nationalversammlung, 2) Niederlcgung der provisorischen Ccntralgcwalt und 3) Uebertragung derselben an Preußen. Prinz Wil helm von Preußen hält sich zu diesem Zwecke schon mehre Tage in der Nähe zu Homburg auf. Der Reichsvcrweser hat umgehend erwidert: Er habe die Nationalversammlung nicht berufen, also auch kein Recht, sie aufzulöscn. Wenn man ihn zwinge, werde er seine Gewalt nieder legen, aber nur in die Hände sämmtlicher Regierungen, von denen er sie empfangen, somit in die der Nationalversammlung, welche ihn ge wählt. Zu diesem Ende wurden am 23. Mai die Bevollmächtigten sämmtlicher deutschen Regierungen zusammenberuscn und ihnen die nö- thigcn Erklärungen gegeben. Sie haben Bedenken gegen die preußi schen Verlangen, besonders wegen der Abneigung Oesterreichs und Baicrns, das (wie cS scheint, wieder auf ein Erbkaiscrthum hinauS- laufendc) berliner Verfassungsproject anzunehmen. Frankfurt a. M., 28. Mai. Der Großherzog von Ba den ist von hier nach Koblenz wieder abgercist. (D. Z.) — Der bairische Neichstagsabgcordnete Culmann gibt im Frank furter Journal eine Erklärung, wonach das von der Neuen Preußi schen Zeitung mitgctheilte Schreiben des europäischen demokratischen Ausschusses, als dessen Präsident der Abg. Culmann darin bezeich net ist, nach welchem eine geheime Confcrcnz der deutschen, franzö sischen und polnischen Demokraten in Karlsruhe am 28. Mai statt finden soll (Nr. 147), von Anfang bis ans Ende weiter nichts als eine perfide Erdichtung sein würde. — Dresden, 29. Mai. Der Deutschen Reform in Berlin ist durch ihren Korrespondenten hier von Erkrankung unsers Königs am Nervcnfieber geschrieben worden. Diese bereits in andere Blätter über gegangene Nachricht entbehrt alles Grundes und ist vielleicht dadurch entstanden, daß der Corrcspondent auf indircctcm Wege hörte, daß die königl. Leibärzte nach Königstein sich begaben. Allein die Veranlassung dazu war die bereits wieder gehobene Erkrankung eines der jüngsten Mitglieder der königlichen Familie. Leipzig, 30. Mai. Die Leipziger Zeitung von heute enthält nach stehende Verordnung des Ministeriums des Innern an sämmtliche Kreisdirectionen vom 25. Mai 1849. Aus dcn amtlichen Berichten über das Verhalten der städtischen Behörden und Gcmeindcoertreter während der neuerlich stattgefundenen aufrührerischen Bewegungen geht hervor, daß an mehren Orten Geldbewilligungen aus städtischen Fonds zur Bewaff nung, Aussteuerung und Fortschaffung von Individuen, welche behufs der Lheilnahme am Kampfe nach Dresden abzugchcn sich bereit erklärt haben und zum Theil auch wirklich abgegangcn sind, mit Zustimmung der Stadtver ordneten beziehentlich der größern Bürgerausschüffe erfolgt sind. Da nun, abgesehen von der der Beurthcilung der Criminalbchörden unterliegenden Frage, ob und inwieweit hierin eine Begünstigung einer verbrecherischen Unternehmung liege, derartige Bewilligungen offenbar zu andern als ge meinsamen städtischen Zwecken geschehen und daher nach den hierbei cin- schlagcndcn Vorschriften in 88-28, 30 und 32 der allgemeinen Städteord nung vom 2. Fcbr. 1832 als eine gesetzwidrige Gcbahrung mit dem Com- munalvcrmögen anzusehen sind, so unterliegt cs nach der ausdrücklichen Vorschrift im 8- 32 der allgemeinen Städtcordnung keinem begründeten Zweifel, daß die Mitglieder der Stadträthe, welche bei derartigen Beschlüs sen mitgewirkt haben, dcn Stadtgcmcindcn und der Staatsregierung für derartige Verausgabungen, auch wenn sic mit Zustimmung der Gemeinde- Vertreter erfolgt sein sollten, verantwortlich und demnach zur Schadloshal tung der städtischen Kassen aus eignen Mitteln anzuhaiten sind. Insoweit daher nicht von Seiten der Gcmcindcvcrtrcter selbst die nöthigen Einlei tungen zur Sicherstellung der Ansprüche der Stadtgemeinden etwa bereits getroffen worden sein sollten, werden die Kreisdirectionen vom Ministerium des Innern hierdurch angewiesen, da, wo es nöthig, sofort die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, zu dem Ende aber die betheiligtcn Stadtraths- mitglieder zum alsbaldigen Wiederersatz des aus städtischen Kassen Ver wendeten auffodern zu lassen, und im Weigerungsfälle das Erfodcrliche im Interesse der betreffenden Gemeinden anzuordnen. Ministerium des Innern., v. Friesen. Ein Tagesbefehl des königl. Gcneralcommandos der kommunal- garde, cl.ck. Dresden, 26. Mai, an dieCommunalgarde zu Leipzig spricht.
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