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Hohensteiner Tageblatt : 10.12.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-12-10
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188912104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18891210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18891210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1889
- Monat1889-12
- Tag1889-12-10
- Monat1889-12
- Jahr1889
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 10.12.1889
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MeMner Tageblatt. Erscheint reden Wochentag abends stir den 'olgenden Tag und rostet durch die Austräger pro Quarta! Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 1V Uh^ sowie für Auswärts alle Austtäger, deSz^ alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Gohenftem-Grnstthal, Oberlungwitz, Äbtei-Oberluugwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Fallen, Langenchursdorf, Meinsdorf, Ruszdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdors. Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Piecha, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirfchheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Ltadtrathes zu Hohenstein. Nr. 287. Dienstag, den 10. Deeember 1889. 39. Jahrgang. 22. öffentliche Sitzung des Stadtgemeinderathes Dienstag, den 10. Deeember 1889, abends 8 Uhr. Tagesordnung: Bcrathung des Hanshaltplanes pro 1889,90. Hohenstein, am 8. Deeember 1889. vr. Ebeling, Bürgermeister. Concursverfahren. Das Concursverfahren über das Vermögen der Schnittwaarenhändlerin Christiane Karoline verw. Heidner in Hohenstein wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Hohenstein-Ernstthal, am 30. November 1889. Königliches Amtsgericht. Lippold. Beglaubigt: Jrmschler, G.-S. Concursverfahren. Das Concursverfahren über das Vermögen des Strumpfmaschinensabrikanten Franz Johann Seifert in Oberlungwitz, in Firma Johann Seifert, wird nach erfolgter Ab haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Hohenstein-Ernstthal, den 30. November 1889. Königliches Amtsgericht. Lippold. Beglaubigt: Jrmschler. G.-S. Nachdem der Inhaber der aui Fol. 4980 des Handelsregisters für den Bezirk des Königlichen Amtsgerichts Leipzig eingetragen gewesenen Firma Burckhardt L Diener in Reudnitz, der Kaufmann Herr Heinrich Hugo Burckhardt in Leipzig-Reudnitz den Sitz der Firma von Reudnitz nach Hohenstein verlegt hat, ist am heutigen Tage auf Fol/ 142 des Handelsregisters für die Stadt Hohenstein die Firma Burckhardt L Diener und als deren Inhaber der Kaufmann Herr Heinrich Hugo Burckhardt in Leipzig-Reudnitz verlautbart worden. Hohenstein-Ernstthal, am 5, Deeember 1889. Königliches Amtsgericht. Lippold. Aus Folium 19 des Handelsregisters für die Dorsschaften des hiesigen Gerichtsbezirks ist heute das Erlöschen der Firma Gruner L Würcker in Oberlungwitz verlautbart worden. Hohenstein-Ernstthal, am 5. Deeember 1889. Königliches Amtsgericht. Lippold. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den Erlaß der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Glau chau vom 30. November 1889 wird hiermit veröffentlicht, daß auf hiesigem Gemeindeamte die Abbildungen der Kleinschmidt scheu Betänbungsapparate, zur Verwendung beim Schlachten von Groß- und Kleinvieh, zur Einsichtnahme bereit liegen. Im Uebriqen wird allen Interessenten anheim gegeben, daß die Anschaffung der Kleinschmidt'schen Schlachtapparate erfolgen muß. Zuwiderhandlungen gegen das erlassene Verbot müssen zur Bestrafung angezeigt werden. Gersdorf, 4. Deeember 1889. Der Gemerndevorstand. Jordan. Bekanntmachung. Sonutag, den 15. Deeember dss. Js., nachmittags 3 Uhr sollen im Gasthof zum grünen Thal in Gersdorf die nothwendigen Steinfnhren, circa 28 ^Ruthen Straßensteine, an den Mindestfordernden vergeben werden. Bewerber wollen sich zur angegebenen Zeit im genannten Gasthofe einfinden. Gersdorf, 9. Deeember 1889. Der Ge mein berat h. Jordan. Bekanntmachung. Die Anmeldung der Ostern 1890 schulpflichtigen Kinder, d. h. solcher, welche in der Zeit vom 1. Juli 1883 bis 31. März 1884 geboren sind, ist, um den üblichen Andrang am ersten Tage zu vermeiden, für die Knaben Donnerstag und Freitag, den 2. und 3. Januar, für die Mädchen Sonnabend und Dienstag, den 4. und 7. Januar, 2—4 Uhr im Dircktionszimmer der Zentralschule durch die Eltern oder solche erwachsene Personen zu bewirken, welche die nötige Auskunft geben können. Voreheliche Kinder sind durch den Vater anznmelden. Auf Wunsch der Eltern können auch die Kinder ausgenommen wer den, welche bis zum 30. Juni 1890 das 6. Jahr vollenden. Vorzulcgen ist für alle Kinder ein Impfschein, für die auswärts Geborenen überdies eine standesamtliche Geburts urkunde und ein Taufzeugnis. Zurückstellungen aus Gesundheitsrücksichten können nur auf Grund eines beigebrachten ärztlichen Gutachtens geschehen. Laut §8 15 und 22 der Lokalschulordnung sind bei der Anmeldung für jedes amzu- nehmende Kind 20 Pfennige in die Schulkasse zu entrichten. Gersdorf, den 5. Dezember 1889. Die Schuldirektion. Pfeifer. .Mchflsch?». Hohenstein. 9. Deeember. Am letzten Sonntag brachte der Stadtrath dem hiesigen Webermeister Otto Heinrich Hcllbauer zum 50-jährigen Mr- gerjubiläum seine Glückwünsche dar. Man hatte die Feierlich keit von dem eigentlichen Festtage, welcher am 4 Deeember war, auf den Sonntag verlegt. Herr Bürgermeister I)r. Ebe ling, welcher sich in Begleitung des Herrn Stadtrath Zeißig in die Wohnung des Jubilars begeben hatte, hielt dort Na mens der Behörde eine feierliche Ansprache und überreichte ein künstlerisch ausgestattetes Diplom. Möge dem allgemein ge achteten Bürger, der sich noch einer großen Rüstigkeit und Frische erfreut, ein freundlicher Lebensabend beschieden fein. Aus Anlaß des 50jährigen Nrgerjubiläums des Herrn Hallbauer überraschte der Gewerbev.rein in der am 4. d. statt- gefundencn Versammlung den Jubilar, als sein langjähriges Mitglied, mit der Ehrenmitgliedschaft und überreichte ihm ein diesbezügliches Diplom. Am 2. dieses Monats und folgende Tage hat eine aber malige Ausloosung Königlich Sächsischer Staatkpapicre statt gesunden, von welcher die 4»/o Staatsschulden-Kassenscheine von den Jahren 1852 55/58 59/62 66 und /68, aus 4"/^ herab gesetzten, vormals 5"/g dergleichen vom Jahre 1867, 40/g der gleichen vom Jahre 1869 Hit. und ö, 4vg dergleichen vom Jahre 1870, ingleichen die aus den Staat übernommenen aus 4"/g herabgesetzten, vormals Schuldscheine vom Jahre 1872 der Lcipzlg-DresdnerEisenbahn-Companie betroffen worden sind. Die Inhaber der genannten Staatspapiere werden hie raus noch besonders mit dem Hinzufügcn aufmerksam gemacht, daß die Listen der gezogenen Nummern in der Leipziger Zeitung, dem Dresdner Journal und dem Dresdner Anzeiger veröffent licht, auch bei sämmtlichcn Bezirksstcucr-Einnahmcn und Gc- meindcvorständen des Landes zu Jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Mit diesen Listen werden zugleich die in früheren Terminen ausgeloston, aber noch nicht abgehobenen Nummern wieder aufgeruscn, deren große Zahl leider beweist, wie viele Interessenten zu ihrem Schaden die Ausloosungcn übersehen. Es können dieselben nicht genug davor gewarnt werden, sich dem Jrrthume hinzugcben, daß, so lange sie Zinsscheine haben und diese unbeanstandet eingclöst werden, ihr Kapital unge kündigt sei. Die Staatskassen können eine Prüfung der ihnen zur Zahlung präsentirten Zinsscheine nicht vornehmen und lösen jeden echten Zinsschcin ein. Da nun aber eine Verzinsung ausgelooster Kapitale über deren Fälligkeitstermin hinaus in keinem Falle stattfindet, so werden die von den Betheiligten in Folge Unkenntniß der Auslosung zu viel erhobenen Zinsen seinerzeit am Kapitale gekürzt, vor welchem oft empfindlichen Nachtheile sich die Inhaber von Staatspapieren nur durch regel mäßige Einsicht der Ziehungslisten (der gezogenen wie der restircnden Nummern) schützen können. Sächsischer Landtag. Die Zweite Kammer hielt gestern Sitzung ab und erledigte dabei den Grund eines von der Finanzdeputation /I erstatteten Vorberichts die Angelegenheit der Gewährung von transitorischen Beihilfen an die fest angestellten Bureau-, Au'sichts-, Vollziehunqs- und Betriebs beamten, deren Bezüge den Betrag von 3150 Mk. nicht er reichen. Die Deputation hatte in dieser Beziehung mit ge ringen Aenderungen die Genehmigung der von der Staats- regicrung für die Gewährung dieser Beihilfen vorgeschlagenen Grundsätze empfohlen, welche die Kammer nach kurzer Erörte rung auch einstimmig aussprach. Abg. Bebel kündigte bei dieser Gelegenheit die Einbringung eines Gesetzentwurfes an, nach welchem die Beiträge der Arbeiter in Staatsbetrieben zu den Kranken- und Altcrsversorgungsklassen auf die Staatskasse übernommen werden, welche Anregung von den Abgg. von Oehlschlägel und Starke im Allgemeinen zustimmend begrüßt wurde, wogegen Abg. Kirbach wiederholt aut den grundsätzlichen Unterschied hinwies, der zwischen festangestellten Beamten und Arbeitern bestehe. — Der Gesetzentwurf über den Wegfall der Pensionsbeiträge der Civilstaatsdicner, über welchen die Fi- nanzdcputation ebenfalls Bericht erstattet hatte, fand hierauf desgleichen einstimmige Annahme mit der alleinigen Ab änderung, daß die in dem Entwürfe bezüglich derjenigen Post beamten^ welche die kömgl. sächs. Staatsdienereigenschafi be sitzen, gemachte Ausnahme in Wegfall kommt. —Die Kammer ließ ferner eine Petition des emcritirten Schuldircctors I. C. Wagner in Nicderlößnitz, die Bewilligung einer Wittwenpension betreffend, auf sich beruhen, erklärte die Wahl des Sccrctärs Bürgermeister Speck im 41. ländlichen Wahlkreise, gegen welche bekanntlich von zwei Seiten Einspruch erhoben war, für giltig und überwies schließlich eine Petition Friedrich Nünchcrt's in Dresden um Rückerstattung gerichtlicher Kosten in einer Nach laßsachen aus Billigkeitsgründen der Staatsregierung zur Be rücksichtigung. Die königliche StaatLrcgierung hat den Entwurf eines Gesetzes, die Gerichtskosten in der nichtstreitigen Rechtspflege betreffend, welcher schon dem vorigen Landtag vorlag, aber nicht zur Erledigung gelangen konnte, der Ständeversammlung wieder vorgelegt. Sie hat auch bereits vor einiger Zeit den Entwurf, wie er aus den Berathuugen der Zweiten Kammer hervorgegangen war, den Kassenbeamten einiger Gerichte ver schiedenen Umfanges zur probewcisen Anwendung und Begut achtung in Bezug auf einzelne Gattungen wichtiger und be sonders häufig vorkommender Geschäfte mitgetheilt. Eine ge eignete Grundlage zu einer zfffsrmäßigen Schätzung des zu erwartenden Erträgnisses der Gerichtskosten hat dadurch der Natur der Sache nach noch nicht gewonnen werden können. Wohl aber kann den eingegangenen Gutachten und dem sonst vorhandenen Material entnommen werden, daß die größeren Gerichte, insbesondere diejenigen in den drei größten Städten des Landes, möglicherweise einen Ucberschuß üoec ihre jetzigen Einnahmen aus dem Grund erzielen werden, weil bei ihnen Rechtsgeschäfte bedeutenderen Werthsbetrags in größerer An zahl zusammenlaufen und der neue Tarif eine Reihe solcher Geschäfte stärker zu den Kosten Heranzucht, als dies nach den bisherigen Vorschriften möglich war. Dagegen kann als wahr scheinlich gelten, daß dieser Mehreinnahme eine Mindereinnahme bei den mittleren und kleinen Gerichten gegenübcrstchen wird; denn die dort in weitaus überwiegender Zahl vorkommenden Geschäfte geringem WerthZbetrages sind durch den neuen Tarif im Vergleich zu dem jetzigen wesentlich entlastet. Unter dem Namen „Textil" hat sich in Frankenberg in diesen Tagen ein Verein gegründet, welcher bezweckt, durch Vorträge, Vorlesungen und freie Besprechungen die theoretischen und fachlichen Kenntnisse in der Weberei unter seinen Mit gliedern zu pflegen und zu fördern. Der Verein, welcher vor läufig aus 17 Mitgliedern besteht, wird voraussichtlich schon in kurzer Zeit zahlreiche neue Mitglieder erhalten, da in demselben nicht nur die Praktiker der Werkstätte, sondern auch Cou toristen, welche die technische Seite der Tcxtilbranche in ihren verschiedenen Zweigen näher kennen lernen wollen, Zmritt haben. Die Leipziger Stadtverordneten beriethcn am Donnerstag )ie ersten Conten des 1890er Haushaltplans. Den wichtigsten Punkt bildete dabei die Mehrforderung, welche das Polizeiamr für Vermehrung der Beamten, Schutzmannschaft, Bildung einer berittenen Abtheilung rc. aus Anlaß der bevorstehenden Ein verleibung der Vororte zu verlangen gezwungen ist. Das
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