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Dresdner Nachrichten : 08.02.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-02-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185702085
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18570208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18570208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1857
- Monat1857-02
- Tag1857-02-08
- Monat1857-02
- Jahr1857
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 08.02.1857
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Unterhaltung und Geschäftsverkehr. 3S. Sonntag, den 8. Februar. 1857. Erscheint täglich Morgens 7 Uhr. Inserate die Spaltenzeile oder deren Raum lzu V Pf. werden bis Abend- 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Uhr> angenommen. 1. Abonnementpreis t Vierteljahr 1 Thlr.. (monatlich 2Ü Zeilen unentgeldliche Inserate); 2. Abonnementprei« - Vierteljahr IS Rgr. bei unentgeldlicher Lieferung in'« Haus. — Für auswärts durch di« Post - Vierteljahr 19 Ngr — Einzeln« Nummern 1 N-r. Expedition: Johannes-Allee Nr. S, sowie auch Waisenhausstraße k pt. Local- und Proviuiial-Blachrichten. Dresden, den 8. Februar. Der K. S. außerord. Gesandte in Paris, Herr v. Srebach, ist unter Belastung in diesem seinem Posten i» gleicher Eigenschaft auch am Turin« Hofe beglaubigt worden. ' '— In der letzten Stadtverordnetensitzung wurde der von Hrn. Walther gestellte Antrag auf Aufhebung deS Marstalls abgelehnt, dagegen die Herstellung einer Schleuste vom Krankenhause bis zur Elbe (bei Urbigau) genehmigt. Zur Pflasterung (der Marienstraße, Annengasse, Rhämtz- gaffe, Rittrrstraße und Fischergasse) wurden circa 9000 Thlr. verwilligt. — Bei der Rathswaage- und Niederlags-Anstalt an der kl. Packhofstr. ist die Waagcgebühr für auf einmal zur Verwiegung gebrachte Partieen von 100 Centn«» und mehr von 3 auf 2 Pf. pr. Etr. ermäßigt! die monatliche Niederlagögebühr für Farbehölzer ist auf 2 Pf. pr. Etr., fiir Blei, Roh- und unverarbeitetes Eisen auf 1H Pf. pr. Etr. herabgesetzt worden. — Zu der vierten Elaste von Gewerben, den innungs ähnlichen, bei denen es innungömäßiger Erlernung nicht bedarf, gehören folgende 24: 1) die Mechaniker (und Ver fertiger physikal., opt. u. mathemat. Instrumente, 2) die Uhrmacher (Klein- oder Taschenuhrmach«, Wanduhrmacher) und Uhrgehäusemacher, 3) die Instrumentmacher (die Pia- ndfbrtemach«, di« Geigen- u. Tuitarremnach«, die Sai- tenmach«, die Blasinstrumentmacher sin Holz-u. Messing), dft Harmonikamach«, dir Orgelbau«), 4) Stuhlgestell- inacher, wo sie bereits von den Tischlern getrennt bestehen, 5) Korbmacher u. Rohrflechtrr, 6) Stuhlbauer, welch« Web- u. Sirumpfstühle bauen, 7) Getreidemüll«, 8) Schorn steinfeger, 9) Schieferdecker, Dach-u. Ziegeldecker, 10) Töpfer, 11) die Gerpentinsteindreher, Steindreher u Steinschleifer, Marmor« u Alabasterarbeit«, auch Bildhauer (als Ge werbe), 12) Eonditoren u. Zuckerbäck«, Pfefferküchl«, 13) Tüncher, Stubenmal« u Stuckateur-, 14) Lackirer. Vergolder u. Holzbroncearbeit«, 15) Formschneider, Gra veurs u. Edelsteinschneid«, 16) Buchdrucker, Stahl-, Stein- u. Kupferdrucker, Schristgirßer, 17) die Nadler (Drahtflechter u. Drahtweber, Kammsetzer, Krrmpelsetz«, Hechelmacher, Blattbinder), 18) die Tuchbereit« u. Luch- scheerer, 19) die Gerber all« Art (Lohgerber, Weist- ckid Sähmischgerb«), Pergament- u. Eorduanmach«, Sö) dir Färb« aller Art (Boy-, Schön-, Schwarz-, Seiden- ückd Zobelfärber) u. Kattundrucker, 21) die Seifensieder, Licht- »ieher u. Wachsbleicher, 22) die Perückenmach« (FriseurS), die Barbiere (Bader), 23) die Kunst- u. Handelsgärtnrr u. 24) die Fischer in Städten. Bei allen diesen findet Jnnungsorganisation statt, es können mehrere von ihnen zusammen, od« auch einzelne in Verbindung mit den ver wandten innungsmäßigen, z. B. die Eonditoren mit den Bäckern, die Edelsteinschneider mit den Juwelieren zu ei ner Innung zusammentrrten, sie dürfen Lehrlinge u. Ge hilfen halten, müssen Ktanken- u. Unterstützungscassen ha ben; ihre Aufnahme in die Corporation ist ab« nur von einer einzigen Prüfung abhängig, und auch deren Stelle vertritt bei einigen schon der Nachweis eines eingerichteten Etablissements. In die folgende Elaste der HauSindustrir- gewerbe sind solche Arbeiten ausgenommen worden, welche von einzelnen selbstständigen Arbeitem in ihr« Wohnung auf Bestellung oder zum Antrieb durch Zwischenprrsonen — Fabrikkaufmann oder Verleg«, Aufkäufer od« Fac to« — gefertigt werden Dazu gehören im ganzen Lande die Weberei, Strumpfwirkern, Handschuhnäherei, Woll kämmerei, Cigarrenmacherei, Strohflechterei, Gtrohnäherei und Blumenmacherei, sowie viele Industriezweige ähnlich« Art in einzelnen Landestheilen, namentlich dem Erzgebirge und dem Voigtlande DaS am meisten bei diesen Ge- werbiweigen bisher gelockert gewesene Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird dadurch befestigt, daß d« Fabrikkaufmann geprüfter Meist« des betr. Gewerbes oder Kaufmann sein muß; daß die Factore, wmn sie dies nicht sind, doch mindestens obrigkeitlich« Erlaubniß be dürfen; daß auch mit Genehmigung d« Arbeit« in Gold, Maaren und Anweisungen nicht ansgelohnt werden kann; daß der Verleg« keinen Detailhandel sichren darf; daß
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