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Weißeritz-Zeitung : 24.08.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-08-24
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191108245
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19110824
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19110824
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1911
- Monat1911-08
- Tag1911-08-24
- Monat1911-08
- Jahr1911
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 24.08.1911
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Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Donnerstag, den 24, August 1911. 77. JahMW Nr. 99. Amtsblatt für die Königliche Amishanpimamischist, das Königliche Amtsgericht Md dm Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtsettigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschaftlicher Monats-Beilage. Dür die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmtet. Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippoldiswalde. »Weineritz-Zeitun^ »scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehend SenAbenden ausgcgeben. Preis vierteljährlich 1M. 28 Pfg., zweimonatlich it4 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern SO Pfg. - Alle Postan- galten, Postboten, sowie MsereAusträger nehmen Bestellungen an. Inserate werden mtt 1» Pfg., solche aus unsere! ÄmtshauptmM u:schast mit 12 Pfg. die Spacheile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. ZV Pfg. - Tabellarische und kornplizierte Inserat« mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, i« redaktionellen Teile, di Spaltenzeile 30 Pfg Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Olsen (Amtshauptmannschaft Pirna) werden die Gemeinden Börnersdorf, Breitenau und Ölsengrund als Beobachtungs gebiet erklärt. , Es gelten die einschlagenden Bestimmungen der Bekanntmachung vom 20. ZUM dieses Jahres — s. Weißeritz-Zeitung Nr. 72 vom 22. Juni 1911 —. p König!. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 22. August 1911. In den Gehöften Nr. 107 und 109 in Höckendorf ist die Gsflügelcholero ausgebrochen. 1380 a O. Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, am 22. August 1911. Wegen Enteignung des Landes, das zuni Baue der von der Talsperre bei Malter bis zur Ortsmitte von Seifersdorf geplanten Strohe gebraucht wird, wird auf An ordnung des Königlichen Ministeriums des Innern hiermit das abgekürzte Verfahren nach 8 67 des Entcignnngsgesetzes vom 24. Juni 1902 eingeleilet. Die vom Königlichen Ministerium des Innern geprüften und mit Genehmigungs vermerk versehenen Enteignungsunterlagen liegen vom 24. August bi«) mit 15 September 1911 in der Zeit von vormittags 8 bis nachmittags 3 Uhr bei der unterzeichneten König lichen Amtshauptmannschast zugleich für die Weißeritztalsperren-Genossenschaft zu jeder manns Einsicht aus. Widersprüche gegen die bevorstehende Enteignung oder gegen die ausbegenden Unter lagen sind bei sonst eintreiendem Verluste entweder vor oder spätestens in dem Enteignungs termine anzubringen. An die Nebenberechtigten, denen ein dingliches Recht an, Gegenstände der Enteignung oder ein darauf bezügliches persönliches Gebrauchs- oder Nutzungsrecht ^zusleht, ergeht die Ausforderung, solche Rechte und die hieraus abzuleitenden Entschädigungsfordsrungen spätestens im Entcignungstermine anzumelden, widrigenfalls sie die in diesem Termine getroffenen Festsetzungen gegen sich gelten zu lassen haben und bezüglich des Rechtes auf besondere Entschädigung im Entcignungsoerfahren der Gefahr des Verlustes aus gesetzt sein würden. Werden von heute ab auf den von der bevorstehenden Enteignung betroffenen Erundstücksflächcn Neubauten, neue Anpflanzungen oder sonstige neue Anlagen geschaffen, ohne durch die Notwendigkeit oder durch ordnungsmäßige Bewirtschaftung geboten zu sein, so können die Entschädigungsbercchügten hierfür und für die hierdurch herbeigeführten Wertserhöhungen Entschädigung nur fordern, wenn die Anlagen mit Zustimmung der Weißeritztalsperren-Genojsenschaft ausgeführt worden sind oder soweit dadurch der Wert des Grundstücks für das Unternehmen selbst erhöht worden ist. Für die Weiterfahrung bereits begonnener Anlagen gilt diese Beschränkung nur, soweit den Entschädigungs- berechtigten die Weiterführung untersagt worden ist. Die Entschädigungsberechtigten dürfen die Anlagen, für die ihnen hiernach kein Entschädigungsanspruch zusteht, bis zur Ueber- Weisung des Grundstücks wegnehmen. Diese Vorschriften gelten auch gegen Dritte, wenn die Entschädigungsberechtigten von heute ab Dritten Rechte am Grundstücke oder persönliche Nutzungs- oder Gebrauchs rechte einräumen, durch deren Berücksichtigung sich der Betrag der zu leistenden Gesamt- entschädigung erhöhen würde. Die Beteiligten haben solche nur ihnen bekannte Umstände, aus denen Ansprüche auf außergewöhnlich hohe Entschädigungen hergeleitet werden könnten, spätestens im Enieignungstermine anzuzeigen, widrigenfalls diese Umstände bei der Entschädigungs- feststellung nicht berücksichtigt werden würden. Dresden, am 24. August 1911. Die Königliche Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt, Nr. I96>V. als beauftragte Enteignungs-Behörde. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Maschinenbauers Mar Bruno Wunderwald in Dippoldiswalde wird auf Antrag des Konkursverwalters zur Beschluß fassung einer Gläubigeroersammlnng über den Verkauf des Warenlagers des Gemein schuldners im ganzen sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Termin auf den 5. September 1911, nachmittags V24 Ahr vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumt. Dippoldiswalde, den 22. August 1911. Das Königliche Amtsgericht. Ferkclmarlt in Dippoldiswalde wird von Sonnabend, den 26. August dieses Jahres ab wieder abgehalten. Stadtrat Dippoldiswalde, am 22. August 1911. Der Potsdamer Vertrag. Als vor einigen Tagen die Nachricht durch die Presse ging, daß das deutsch-russische Abkommen, welches bei Gelegenheit des Besuches des russischen Kaisers in Pots dam im November vorigen Jahres beraten wurde, kurz vor seinem Abschluß stände, pingen durch die Zeitungen Deutschlands, Frankreichs und Englands die gewagtesten Behauptungen über den Inhalt dieses Vertrages. Ja, man verstieg sich in Frankreich, wohl im Bewußtsein der nicht mehr allzu festen Entente, zu der Behauptung, daß besonders Rußlands Verhalten in der Marolkofrage in dem Vertrage frstgclegt würde, ohne zu bedenken, daß es am Ende vorigen Jahres noch keine „Marokko frage" gab. Wir enthielten uns absichtlich ausführlicher Kommen tare des bis dahin noch nicht veröffentlichten Vertrages, da die alsbaldige Bekanntgabe ja genauen Einblick in die Verhandlungen geben mußte. Nun ist am letzten Sonn abend in St. Petersburg von dem Deutschen Botschafter Grafen v. Pourtaies und dem stellvertretenden Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Neratow, nachstehendes Abkommen unterzeichnet worden: Von dem Grundsatz ausgehend, daß decsHandel aller Nationen in Persien gleichberechtigt ist, und in der Er wägung, daß Rußland in diesem Lande besondere Inter essen besitzt, während Deutschland dort nur Handelsziele verfolgt, haben sich die Deutsche und die Russische Re gierung über folgende Punkte geeinigt: Artikel I. Die Kaiserlich Deutsche Negierung erklärt, daß sie nicht die Absicht hat, nördlich einer Linie, die von Kasri- Chirin über Isfahan, Jezd und Khakh führt und unter den, Breitengrade von Ghasik die afghanische Grenze er reicht, für sich selbst Eisenbahn-, Wegebau-, Schiffahrts oder Telegraphenkonzessionen nachzusuchen odet solche Gesuche von Deutschen oder von fremden Staatsangehörigen zu unterstützen. Artikel II. Die Russische Negierung, die von der Persischen Ne gierung eine Konzession für d'e Schaffung eines Eisen bahnnetzes in Nordpersien zu erlangen beabsichtigt, ver pflichtet sich ihrerseits, unter anderen die Konzession für den Bau einer Bahn einzuholen, die von Teheran aus gehen und in Khanekin endigen soll, um jenes Eisenbahn netz an der türkisch-persischen Grenze an die Linie Sadidjeh-Khanekin anzuschließen, sobald diese Zweigstrecke der Eisenbahn Konia-Vagdad ferliggestellt sein wird. ! Nach Erlangung der Konzession müssen die Vauarbeiten auf der bezeichneten Bahnlinie spätestens zwei Jahre nach Fertigstellung der Zweigstrecks Sadidjeh-Khanekin be gonnen und im Laufe von vier Jahren vollendet werden. Die Russische Regierung behält sich vor, seinerzeit die endgültige Linienführung der in Rede stehenden Bahn festzusetzen, wird aber hierbei den Wünschen der Deutschen Regierung Rechnung tragen. Die beiden Regierungen werden den internationalen Verkehr auf den Linien Khanekin-Teheran und Khanekin-Bagdad fördern und alle Maßnahmen vermeiden, die ihn behindern könnten, wie die Einführung von Durchgangszöllen oder die An wendung von Differenzierungen. Sollte beim Ablauf von zwei Jahren nach Fertigstellung der Zweiglinie Sadidjeh-Khanekin der Eisenbahn Konia-Vagdad der Bau der Linie Khanekin-Teheran nicht in Angriff genommen sein, so wird die Russische Regierung die Deutsche Re gierung davon benachrichtigen, daß sie auf die Konzession für diese letztere Linie verzichtet. Der Deutschen Regierung soll es in diesem Falle freistehen, ihrerseits die Konzession nachzusuchen. Artikel lll. In Würdigung der allgemeinen Bedeutung, welche die Verwirklichung der Bagdadbahn für den inter nationalen Handel besitzt, verpflichtet sich die Russische Negierung, keinerlei Maßnahmen zu treffen, die den Bau der Bahn hemmen oder die Beteiligung fremden Ke pitals an diesem Untenchmen hindern könnten, vorausgesetzt natürlich, daß für Rußland daraus keinerlei Opfer peku niärer oder wirtschaftlicher Art erwachsen. ^' 7 -Artikel lV. -^7^ - Die Russische Regierung behält sich das Recht vor, die Herstellung des geplanten Bahnanschlusses zwischen ihrem Eisenbahnnetz in Persien und der Linie Sadidjeh- Khanekin nach ihrer Wah! einer fremden Finanzgruppe zu übertragen, stall den Bau selbst ausführen zu lassen. 7 Artikel V. ! Unabhängig davon, wie sich der Bau der in Rede stehenden Strecke vollziehen wird, behält sich die Russische Regierung das Recht vor, sich in jeder ihr erwünschten Form an den Arbeiten zu beteiligen und das Recht, gegen Erstattung der von dem Erbauer tatsächlich aufgewenbeten Kosten in den Besitz der Eisenbahn einzutreten. Die hohen vertragschließenden Teile verpflichten sich außerdem, sich gegenseitig an allen Tarif- oder sonstigen Privilegien teilnehmen zu lassen, welche einer von ihnen bezüglich dieser Linie erlangen sollie « Auf alle Fälle bleiben die übrigen Abmachungen des vorliegenden Abkommens in Kraft. Man sieht daraus, daß das ganze Abkommen sich nur auf Persien, und zwar auf die Entwicklung der zu bauen den Bahnlinien bezieht, also mit den anderen schwebenden Fragen der auswärtigen Politik nichts zu tun hat. Für uns ist allerdings von großer Wichtigkeit, datz erstens sich unser Verhältnis zu unserem östlichen Nach barn, der in den letzten Jahren uns stets ein bedenkliches Mißtrauen -nigegengebracht hat, in bezug auf die Orient politik geklärt hat und dadurch hoffentlich einer Annäherung an Rußland Bahn gebrochen ist, das zweitens aber auch die 'Bagdadbahn, an der wir mit dem größten Anteil' beteiligt sind, und die unsere wirtschaftlichen Interessen in Wesiasien zu heben berufen ist, ihren Anschluß nach Teheran, der Hauptstadt von Persien, finden wird mit Unterstützung von Rußland und unter Zusicherung der Treten wirtschaftlichen Betätigung. Alle anderen Ver- mntungen betreffs des Vertrages sind aber nun hinfällig, so auch jene, die auf die Erklärung des Reichskanzlers v. Bethmann Hollweg im Reichstag fußte, daß die beiden Negierungen sich gegenseitig die Versicherungen gegeben haben, an keiner Mächtegruppierung teilnehmen zu wollen, die ihr« Spitze gegen einen der beiden Teile richte. Mag diese Zusicherung wohl mündlich gegeben sein, in dem nunmehr unterzeichneten Vertrage steht wenigstens nichts davon. Die lange Verzögerung der Unterzeichnung eines Abkommens, das vor dreiviertel Jahren getroffen ist, mag bei manchem wohl Verwunderung hervargerufen haben, aber durch die schwere Erkrankung des russischen Ministers des Aeußern, Sasonow, ist das Hinausschieben wohl zu verstehen. Hossentlich ist die endgültige Unter zeichnung ein wirklicher Beweis dafür, daß man in russischen Regierungskreisen die ernsten Absichten hat, die alten freundschaftlichen Beziehungen zwischen Berlin und Petersburg wieder herzustellen, und das würde für uns, gerade jetzt, auch schon von großem Werte sein. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Der diesjährige Bersteigerungserlös für die der Stadtgemeinde gehörigen Obstnutzungen beträgt 123 Mark, während er sich im Vorjahre aus 1063,20 Mark bezifferte. — Nicht selten kommt cs vor, daß die Besitzer von außerhalb der inneren Stadt und damit mehr oder weniger weit entfernt von vorhandenen Verteilungeleitungen nn- seres El-ktriznätswerkes liegenden Wohnhäusern oder
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