Delete Search...
Dresdner Nachrichten : 06.02.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-02-06
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185802063
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-02
- Tag1858-02-06
- Monat1858-02
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 06.02.1858
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Unterhaltung und Geschäftsverkehr. .N 37 Sonnabend den 6 Februar 1838. Erscheint tägl. Mocg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile zu b Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Uhr) angenommen. 1. Abon nement h Bierteljahr 1 Thlr., (60 Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement ä Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in's HauS. Für auswärts durch die Post ä Bierteljahr 19 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: JohanneS-Allee 6 u. Waisenbausstraße 6 pl. Local- und Provimial-Blachrichteu. Dresden, den 6. Februar. — In dem an die Kammern gelangten K. Dekrete, die Fixation der Brandkassenbeiträge für 1858 betr, wird die Zustimmung der Stände dazu beantragt: 1) daß die Feststellung der Brandversicherungsbeiträge für jetzt nur provisorisch für das Jahr 1858 und mit Vorbehalt der etwa nöthigen und zulässigen Ausgleichung derselben bei künftigen Zahlungsterminen erfolge, die Berathung und Beschlußnahine wegen der definitiven Bestimmung des Be trags derselben für die laufende Finanzperiode 18HH aber bis zum Eingänge eines anderweiten, während dieses Land tags über diesen Gegenstand an die Kammern zu bringen den allerhöchsten Dekrets ausgesetzt bleibe, und 2) daß die Brandversicherungsbeiträge bei dem ersten und nöthigen- falls auch bei dem zweiten diesjährigen Termine, am 1. April und 1. Oct., nach Höhe von 11 Ngr. 2 Pf. auf's ganze Jahr von je 100 Thlr., oder von 1 Ngr. 4 Pf. aufs halbe Jahr von je 25 Thlr. Versicherungssumme, erhoben werden. — Eine Verordnung des Ministeriums des Innern verbietet folgende von Alexander Herzen in London in russischer Sprache herausgegebene Zeitschriften: 1) eine monatlich erscheinende Zeitschrift unter dem Namen: Die Glocke; 2) zwanglose Hefte unter dem Titel: Stimmen aus Rußland, und 3) eine Jahresschrift unter dem Titel: Der Polarstern. Das Verbot wird durch den Vertrieb der Schriften „innerhalb Sachsen, ingleichen durch Sachsen nach Rußland" und folgendermaßen motivirt. „Diese Schriften sind in einem überaus gehässigen und feindseli gen Sinne gegen die Kais. Rufs. Regierung geschrieben und darauf berechnet, die letztere und Se. M. den Kaiser selbst durch böswillige und verleumderische Anschuldigun gen und Verdächtigungen in den Äugen des russischen Volkes herabzuwürdigen, dasselbe gegen die bestehende Ordnung der Dinge aufzureizen und zu einem gewaltsa men Umstürze der Staatsverfaffung hinzuführen." — Die schon seit zehn Jahren im Gange befindli chen Unterhandlungen, wegen Verbreiterung der kleinen Reitbahngasse, scheinen endlich einem befriedigenden Ab schlüsse entgegenzugehen. Nachdem nämlich das K. Kriegs ministerium die Niederreißung des jene Straße verengen den Stallgebäudes der Cavaleriecaserne genehmigt hat, falls ihm die auf 3000 Thlr. veranschlagten Kosten für den nöthigen Neubau vergütet werden, ist von Seiten deS K Finanzministeriums, welches die Verbreiterung jener Straße zum sächsisch-böhmischen Bahnhöfe lebhaft wünscht, die Bereitwilligkeit ausgesprochen worden, 1500 Thlr. zu je nen Kosten beizutragen, wenn die Commun die andere Hälfte zu tragen gemeint ist. Der Stadtrath ist auf diese Offerte eingegangen, und die Angelegenheit unterliegt nur noch der Zustimmung der Stadtverordneten. (S. Dfz.) — Aus der bereits erwähnten Uebersicht über die Thätigkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte im er sten Jahre ihres Wirkens theilen wir noch mit, daß von den zur Anzeige gekommenen Verbrechen auf Zittau 218, Löbau 488, Budissin 269, Camenz 142, Dresden 1091, Pirna 205, Freiberg 323, Meißen 256, Oschatz 171, Leipzig 590, Borna 301, Rochlitz 296, Mittweida 188, Chemnitz 547, Augustusburg 192, Annaberg 20l, Eiben- stock 286, Zwickau 488, Plauen 226 (in Summa 6488) kamen. Darunter befanden sich 4 wegen Hochverraths, 44 wegen Mordes resp. Versuch desselben, 23 wegen Kin- destödtung, 203 wegen Körperverletzung, 47 wegen Rau bes, 77 wegen Nothzucht resp. Versuch, 393 wegen Be drohung, 461 wegen Widersetzung re,p. gegen die öffent- liche Autorität, 170 wegen doloser Brandstiftung, 27S wegen Meineids, 2098 wegen Diebstahls, 475 wegen Be trugs, 404 wegen Unterschlagung, 59 wegen betrüg rischen Bankerolts, 51 wegen Wuchers, 34 wegen JncestS, 6 wegen Preßvergehen rc. — Gestern wurde in geheimer Sitzung über den Ein spruch verhandelt, den der Redakteur der hiesigen „Volks zeitung", Hr Fritzsche, gegen das bereits mitgetheilte ge richtsamtliche Erkenntniß erhoben hatte. Die Vertbeidigung führte v Schaffrath über zwei Stunden. Einen Antrag des Vertheidigers auf neue Beweisaufnahme und Verta gung lehnte der Gerichtshof ab und bestätigte zwar die für Fritzsche's Verurtheilung in dem erstinstanzlichen Er kenntnisse hervorgehobenen Gründe, setzte aber die vier- wöchentliche Gefängnißstrafe auf drei Wochen herab. — Vor dieser Einspruchsverhandlung fand eine andere gegen einen rückfälligen Dieb statt. Jnc. war am 24 Dec. v. I., an demselben Tage, wo er aus dem ArbeitShause hier an gekommen, bei Entwendung eines Mörsers ertappt worden
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview