' Dienstag. Nr. 118. 5. October 1880. Weißenh-Leitung. Amts-Akatt für die Königliche Amisßauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlich-» Amtsgerichte und die Stadträtye zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl JehNk in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wSchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstag» und Sonnabend». — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Prei» vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage de» Blatter eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, «der deren Raum, berechnet. Kmllicht'! Theis. Bei der rücksichilich des hiesigen Verwaltungsbezirkes in der Zeit vom 1. October des einen bis 31. Jannar des anderen Jahres stattfindenden Ablieferung der Selbstmörderleichen an den militärärztlichen Operationscursus im Garnisonlazareth in Dresden wird seit einiger Zeit Seiten der Gemeinden die denselben für Aufhebung und Transport fraglicher Leichen zustehende Vergütung nicht, wie dies mittelst der öffentlichen Bekanntmachung der Königlichen Sanitäts- Direction zu Dresden vom 15. September 1871 vorgeschrieben ist, durch Einsendung der betreffenden Berechnung oder durch Postnachnahme, sondern meist durch die Nachnahme von Vorschuß auf die Eisenbahnsendung erhoben. Da durch dieses Verfahren eine Vermehrung der Kosten eintritt, so erhalten in Gemäßheit einer Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums die Ortspolizeibehörden des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirkes hiermit An weisung, für die Folge Nachnahmen in irgend welcher Form auf die ihnen zustehenden Beträge nicht zu erheben, sondern vorkommenden Falles lediglich Rechnungen aufzustellen und dieselben — Behufs der Vermittelung der Zahlung des be rechneten Betrages durch die Königliche Sanitätsdirection — an den gedachten Operationscursus, Albertstadt-Dresden, Marien-Allee, Cat.-Nr. 5 einzusenden, wobei noch nachdrücklich zu bemerken ist, daß der letztere künftig Eisenbahnsendungen von Selbstmörderleichen unter Nachnahme der betreffenden Vergütungsbeträge nicht mehr annehmen wird. Bezüglich der Vergütung der Kosten bewendet es bei den zeitherigen, unterm 3., beziehentlich 9. September 1875 veröffentlichten Bestimmungen, nach welchen von der Königlichen Sanitätsdirection bei Ablieferung einer Selbstmörderleiche außer der Entschädigung für den Transportkasten 7'/- Mark und den nach den Ortsentfernungen sich berechnenden Trans portgebühren eine Aufwandsvergütung von 6 Mark in den Städten und 10 Mark auf dem Lande gewährt wird. (okr. von Bosse'schen Leitfaden, 4. Auflage, Seite 184.) Königliche Amtshauptmannfchaft. Dippoldiswalde, den 1. October 1880. von Kessinger. Ludwig. Bekanntmachung. Die mit Führung der Recrutirungsstammrollen beauftragten Behörden des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirkes werden hiermit aufgefordert, die Recrutirungsstammrollen der Altersclasse 1860, sowie der zurückliegenden Jahr gänge insoweit, als darin sich noch nicht gelöschte Namen Militärpflichtiger befinden, Behufs der Berichtigung bis den IS. October ds. Js. an den Unterzeichneten einzusenden. Dippoldiswalde, am 1. October 1880. Der Civil-Borsitzende der Königlichen Grfatz-Commifskon des Aushebungsbezirkes Dippoldiswalde. von Kessinger. Ludwig. Bekanntmachung Das Königliche Justizministerium hat laut Verordnung vom 24./30. vor. Mon. beschlossen, den Herrn Förster Bruhm aus Anlaß seines Wegzuges von Oberfrauendorf von dem Amte eines Friedensrichters für genannten Ort zu entheben und die Gemeindebezirke Oberfrauendorf und Niederfrauendorf zu einem friedensrichterlichen Bezirk zu ver einigen, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königliches Amtsgericht. Dippoldiswalde, am 1. October 1880. Klimmer. Erledigt «ch 2uni ds. Js. hinter den Bergarbeiter Johann Gottlieb August Drook aus GoSda F°rst erlasse^ durch Aufgreifung Drook's. Der Königliche Amtsanwalt. Dippoldiswalde, am 2. October 1880. Bachmann.