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Erzgebirgischer Volksfreund : 18.10.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-10-18
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-190710188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19071018
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19071018
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1907
- Monat1907-10
- Tag1907-10-18
- Monat1907-10
- Jahr1907
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 18.10.1907
- Autor
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Erschreckt stürz- der »Verbre« e ihn sie ganze on der Stelle. Der Mann ster im Hause des Direktors r, vergaß aber, »eit aber tvar angekommen, allen Selter mobil brotlo- ! milk« Gabe er Saaltür)', r sie hat mir Aber warten agen." !.) Fremder: inem Bett!" iS böchstenS r hat gegen ;ig gemacht, haben Sie?" wiegersohn/ Wirt: „Ach, fortwährend Wissen's, ich chen!" nem Sohne, ): „Wannst Seite gehn, t." 7 (1000) 1» 18028 312 18028 312 « 177 (SOO) Winn«: Z77 783 682 768 724 7 05 536 466 8 (500) 177 02 425 570 84 366 888 11 34 (500) 37 204 715 17 524 24« 0) 209 322 76 800 909 33 620 711 36 550 184 33 853 551 >85 802 731 >8 465 825 10104169 > 237 (1000,' (4 909 851 59 396 733 679 (1000) 8 874 364 7 296 888 >8 768 343 X») 206 84 1) 758 625 332 (1000, 833(1000) )) 739 176 7 122 830 !0 416 483 2000) 661 Z 477 800 ) 876 946 939 148 >8 76432 0 187 498 1 359 407 113 (500) >1 7V916 >5 864 34 96 540 ) 552 559 ) 817 300 10 400 13 8 425 400 > 364 656 89 (1000) (500) 235 ' 468 140 > 995 360 ! 277 526 131 142 549 997 ! 832 641 0 825 82 5 264 17« 2 21 752 ! 450 861 eooo Zoi > 596 662 595 «26 9 »4257 ' 863 547 ' 556 721 835 740 41 998 ) »8503 29(2000) 910 408 591 879 Scßneevsng Freitag, 18. Oktober 1907. Nr. 244. Essenkehrer betr Schneeberg 6. an I. B-: Borges. D. andern haben außerdem die Lösung hochbedeutsamer Fragen taatSsiuanzlichcr Natur zum Gegenstand. So ist eS i»S- Dev Gemeindevorstand. Hilbig. volkfreund ZchneebarA. Sernsi"'«ch«i-! Ler Ausgleich zwischen Oester reich und Ungarn. d>" Bürgesmeisterv. Grün die Geineindevorstände de Im österreichischen Abgeordnetenhause har am gestrigen Mittwoch die Regierung die auf die Ordnung des Wirt- schustlichen Verhältnisses zwischen den beiden Staatsgebieten bezüglichen Vorlagen eingebracht. Die Vereinbarungen der beiden Negierungen erstrecken sich nicht nur auf die Rege- ung der wechselseitigen Handels- und Verkehrsbeziehungeu, Nr. 15 des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschienen und liegt in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus. Inhalt : Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der vollspurigen Nebeneisenbahn Zwickau—Niederplanitz betr. — Verordnung, Ernennung für die erste Kammer der Ständeversammlung betr. Di^Stahträle vou Aue, Lößnitz, Neustädt-l, Schneeberg n. Schwarzenberg, die Bürgesmeisterv. Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt u. WiioenfelH die Geineindevorstände des amtShauptmameschaftlichen Bezirks Schwarzenbergs Der,.L»°a<rsIIch« v-N«st«AN»" «scheint mit«««»»-»« derT«,et nach den Sann, und Leftlagen. »donnement manMtch 1» Vig. I Jaserale: «m Lmublaitiejlrt der Raum »er «W.PeUuetla desal. I Mr autwiirt« N Ua . im amtlichen rett der R»u» «r «». L»rpu»täle I «SM. tm «eU.-rÜi die Ss».LdchuIttU« SSPf,. I Bekanntmachung. Infolge Ablaufs der Wahldauer scheidet Ende dieses Jahres der Abgeordnete der zu dem 6. ländlichen Wahlbezirke vereinigten Gemeinden Breitenbrunn, Breitenhof, Steinheidel, Wittigsthal, Jugel und Steinbach aus der Bezirksversammlung aus. Es macht sich deshalb die Neuwahl eines Abgeordneten zur Bezirksversammlung für diesen Wahlbezirk nötig und findet dieselbe Mittwoch, den SV. Oktober dieses Jahres nachmittag von 4 bis Uhe im Pechstein'schen Gasthofe hiev statt, wozu die Herren Gemeindevorstände und Wahlmänner de: vorgenannten Gemeinden hiermit ringelnden werden. Breitenbrunn, den 12. Oktober 1907. ' Städtische Sparkasse Schwarzenberg. Am 21. Oktober dieses Jahres bleiben wegen des Kirchweihfestes die Sparkassen- räume geschlossen. Schwarzenberg, am 16. Oktober 1907. Der Rat der Stadt.> 4. unbescholten sind, 5. eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten f die letzten 2 Jahre ihre Staatssteuer und Gemeinoeabgaven, Arnwu und Schub-Anlagen am Orte ihres bisherigen Aujcnthaltcs vollständig be richtigt haben, 7. entweder . . ! a. im Gemeindebezirk ansässig sind) ode? ' b. daselbst leit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz ( Haven, oder s in einer anderen Stadtgemeinde deS Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbedes Bürgerrechts verpflichtet, diejenigen zur Bürger- reLtse^verbung berechtigten Gemeindemitglieder, die ' männlichen Geschlechts sind, 14. seit 3 Jahren im Gemeindebezirk ihren svesentlichrn Wohnsitz haben und ' O. mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zn entrichten haben. und Auslegung dieses Tarifs völlig einheitlich erfolgt. Bon besonderer Bedeutung ist es, daß die beiden Regierungen auch ist anderen wichtigen Bahnfragen zu einer Einigung gelangt sind. Hierher gehört vor allem die Ver einbarung wegen Herstellung der seit Jahrzehnten vergeb lich angestrebten Bahnverbindung mit Dalmatien. Jede Regierung wird für den Ausbau der auf ihrem Gebiete liegenden Strecke sorgen. Ferner wurde die Flaggenführuug der Flußschiffe neu geregelt. Ein neues Abkommen wegen paritätischer Behandlung der subventionierten Schiffahrts- Unternehmungen ist in Aussicht genommen. Jnbetreff der beiden Handelsmarinen, Seefischerei usw. gelten die bis herigen Bestimmungen. Die Verzehrungssteuern sind neu geordnet. Die neuen Vertragsbestimmungen setzen ein über einstimmendes Vorgehen bezüglich jener grundsätzlichen Be steuerungsbestimmungen fest, wo dies zur Sicherung der gleichartigen Konkurrenzverhältnisse erforderlich ist. Ueber die Fortdauer der Baukgemeinschaft wird erst »ach Durchführung der Verhandlungen mit der Bank ans Grund vou Vorschlägen beider Regierungen von den gesetz gebenden Körperschaften entschieden werden. Im Falle des Erlöschens deS Bankprivtl^tums, daS ist Ende 1910, werden die wechselseitigen staatsfinanziellen Leistungen, in durch Gesetz vost 1892. festgesetzten Goldkronen abgestattet. Ueber diese Bestimmungen werden die Parlamente bereits jetzt entscheiden. Die Frage der Aufnahme von Barzah- lnugen ist auf den Zeitpunkt drr Lösung der Bankfrage .'esondere gelungen, in der Angelegenheit des ungarischen Staatsschuldenblocks, deren Lösung im Jahre 1903 ver tagt werden mußte, zu eiuer Einigung zu gelangen. Da überdies zwischen den beiden Regierungen eine Verstän digung in der Angelegenheit der Notenbank und ein Ein verständnis in der Quotenfrage, sowie über einige wichtige Eisenbahnfragen erzielt wurde, so liegt ein Komplexausgleich vor, der in voller Nebereinstimmung mit der Gesetzgebung vom Jahre 1867 die vertragsmäßige Bindung des an sich selbständigen Verfügungsrechtes klar znm Ausdruck bringt. Die eigentliche Gesetzvorlage - umfaßt 1) den Entwurf des Gesetzes, womit der Vertrag, v betreffend die Regelung der wechselseitigen Handels- und Verkehrs- beziehungen zwischen beiden Staaten, ferner das Ueber- ein kommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerun gen solcher Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb uns beide Staaten ansdebnen, sowie über einige, andere iJnsnattn-AnnLhn« Mr dl« «m «ach»U<», «Uchrbiend« N««»« »I» v«»I ImMa, U Uhr. »In« MrglchiU IO» »I« n«chfla<I« »uliw^i« drr . It«,. an den d«hestdrie»en«a Laim s«wl« an bestimmter Still« wird »KHID - »«geben, ebenso wirb für dl« «ichttgleit telephonisch-ousgegeben« hln»el«nl InIchtgarin««t.«u«wrrN,«»ustich>«nurLe,lN»i>rmi«>ü<>hluit-. HürME-I ^jayrg» Ig«be eingesondter Manuslript« macht sich bl« «edaleton nicht d«<mt»»rtUch D Zur Vermeidung der noch immer vorkommenden Streitigkeiten wegen dec Essen - kehrerlöhne iveisen wir darauf hin, daß ein Kataster aufgestellt ist, in welchem für jedes Häiis die Essenkehrerlöhne festgestellt sind. Dasselbe liegt an Natsstelle aus uud kann eiugesehett werden- desgleichen führt der Schornsteinfegermeister Abschrift desselben bet sich. Wegen der Zeiten des Kehrens gelten folgende Bestimmnugen? Der Schornsteinfeger hat die Schornsteine hiesiger Stadt '0.) in gewöhnlichen Häusern allvierteljährlich, d.) in Bäcker- und Brauhäusern, Branntweinbrennereien, in den Laboratorien und Werkstätten der Apotheker, Destillateure, Schlosser, Schmiede, Seifen sieder und anderer Feuerarbeiter aller 8 Wochen mir Sorgfalt und Vor sicht zu kehren und zu reinigen - wo aber der Umfang der Feuerung, das dazu benutzte Material, oder die Beschaffenheit der Essen durch ungewöhn liche Ansammlung von Ruß ein häufigeres Kehren erheischt, ist er dazu verpflichtet und hat auch über die Tage, an welchem in jeder Esse gekehrt worden, ein spezielles Register mit Pünktlichkeit zu führen. Wegen des Wegschaffens des beim Kehren sich sammelnden Rußes weisen wir ferne« darauf hin, daß der Schornsteinfeger verpflichtet ist, nach dem jedesmaligen Kehren der Essen das Entleeren der Schornsteine von dell Rußansammlckngen und die Unter- bringung des Rußes in den Aschebehältnissen zu besorgen, wofür demselben von jedem Hausbesitzer eine Vergütung von 5 Pfg. für jede Esse zu gewähren ist. Bon der Verpflichtung zur Zahlung der vorgedachten Vergütung an oen Schorn steinfeger sind nur diejenigen Hausbesitzer befreit, welche daS Entleeren des Rußes aus den Schornsteinen sowie dessen feuersichere Aufbewahrung sofort selbst übernehmen wollen, es ist hierbei aber der Schornsteinfeger streng angewiesen worden, sofortige Entleerung und-Aufbewahrung deS Rußes zu überwachen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis 150 Mk. oder Haftstrafe btS 14 Tggv» geahndet. ' . . " '> Schneeberg, oen 11. Oktober 1907. Der Stadt rar. Dr. von Woydt. Das Gemeindeamt Zschorlau bleibt _ . _ . Sonnabend, den LS dss. Mts., von Mittags L2 Uhr ab geschloffen Zschorlau, am 16. Oktober 1907. MsbHMsisun-. Li TageblattAmtsblatt M . für öi« kal.unö stMschsnZcho'rösn in Ms. Grünhain. KartM8ssin.HohaM- -ii gssrgsnsia -t. Ssßmtz.RsuMlsl. -schuss bsrg, Zchwavenbelg hMMörnfelL Angelegenheiten der dierekten Besteuerung und das Additiv-, in gemeinsamem Einverständnis durchführbar sind. Ebenso nalübereinkommen in betreff der Beitragsleistung der Länder sind alle Vorsorgen getroffen worden, daß die Anwendung der ungarischen Krone zu den Lasten der allgemeinen - - --— ... Staatsschulden genehmigt und in Kraft gesetzt werden,. 2) den Entwurf des Gesetzes betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit der in einem Lande errichteten Aktiengesell schaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Versicherungs gesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgesellschaften auf das andere Staatsgebiet. Was die Zoll« und Handels politik betrifft, so beruht gleich dem vorher abgeschlossenen Zoll- und Handelsbündnisse auch der neue auf Grund der Gesetzgebung vom Jahre 1867 vereinbarte Vertrag auf der Basis der ungeschmälerten Freiheit des wirtschaftlichen Verkehrs für den Bereich der inneren und der vollen wirtschaftlichen Gemeinsamkeit für den Bereich der äußeren Wirtschafts- und Handelspolitik. DaS Bestehen der zoll- und § handelspolitischen Gemeinsamkeit, die sich derzeit nur auf / die » schwankende Basis der Reziprozität gegründet hat," wird nunmehr unter den sicheren Schutz fester vertragsmäßiger Vereinbarungen und gegenseitiger Bindung gestellt, und «die Aufrechterhaltung der einheitlichen Zollrechte und des zwischcnzöllfreieu Ver kehrs durch vertragsmäßige Verpflichtung gewährleistet. Eine eigene Anlage des Vertrages enthält den einheitlichen Text der innerhalb de- Zollgebiete» geltenden Tartfoesttmm- uttgen, der auch die Grundlage für die Verhandlungen «egen Abschlusses neuer Haudelverträge bilden wird. Dieser Tarif ist in seinem ganzen Inhalte einschließlich jeder einzelnen Taissposition an das Verhältnis der beiden ... Staaten zn einander gebuMm so daß AMdeWigU nuilMÜUt.^Dte ReMunaen werden dabin wirken, dar-, ein» Schwarzenberg. Bnrgerverpflichtnng. Unter Bezugnahme auf die nachstehend abgedrückten Bestimmungen des 8 17 der revid. Städteordnung werden alle diejenigen hiesigen Einwohner, die zur Erwerbung des Bürgerrechts verpflichtet sind, hierdurch aufgefordert, sich spätestens bis znm 2«. lanfenden Monats schriftlich oder mündlich bei dem unterzeichneten Stadtrate zu melden. Gleichzeitig wird allen denjenigen zur Erwerbung des Bürgerrechts berechtigten Einwohnern, welche das Bürgerrecht zn erlangen wünschen, anheimgegeben, sich bis zu demselben Tage hier zu melden. 5 " 2 Es wird hierzu bemerkt, daß diejenigen, welche sich erst nach Ablauf dieser Frist melden, erst im nächsten Jahre als Büraer verpflichtet werden können. Schwarzenberg, am 14. Oktober 1007. Der Rat der Stadt. I. V.: Boraes. . Nbt. 8 17. Zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt sind alle GemeindemWieder, 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen noch im Lause der letzte» zwei Jahre bezogen haben,
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