Delete Search...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.06.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-06-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191306269
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130626
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130626
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-06
- Tag1913-06-26
- Monat1913-06
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.06.1913
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
P,W >NIPNyiflUNH! > tIMMW — , -— —-—- ^——- d Anzeiger Meblatt ««d Aiytlger). T«legramm-Vdrrff« ßH WH I ^44 Fernsprechstttl, rag »l« t « et» Nr. SL für die Königs. AmtShanptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 145. Donnerstag, 26. Juni 1918, avends. 66. Jahrg. DaS Ntrsaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends niil Sinönahinr der Cann» nnd Aesüage. VlertelMrllcher VezugSprelS bei Abholung In der Expedition in Riesa I Mark VO Psg., dnrch nnsere Träger frei in- HauS I Mark t!5 Psg., lei ?lbl>olnng vni Schalter der kaiscrl. lj-osianstalten I Mark Lb Psg., durch deu Briefträger frei inS Haus 2 Mark 7 Psg. Auch MouatsabonnemeutS werden angenommen. Anzrlgen-Annahme ftir die L.uiruier tcS AukgabrlageS liL lorinitlag V Uhr rhue bcut!l>>. Preis siir die kleingeipallene «3 wni breite Kvrpuszeilc IL Psg. (LokalprciS 12 Psg.) Zeitraubender nnd tabellarischer Sah nach besonderem Taris. Rotationsdruck nnd Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — EeschiistSsielle: G o e > h r si ras-, e 5V. — ssiir die Redaktion verantwortlich: Arthnr Hähne! in Riesa. Di« Landgemeinden und selbständigen GutSbezkrke im Amtsgerichtsbezirke Riesa, soweit sie im Bezirke der Kgl. AmtShaupimannschaft Großenhain gelegen sind, haben sich zur Bildung einer allgemeinen Ortskrankenkasse und einer allgemeinen Landkrankenkasse nach den Bestimmungen der ReichSoerstcherungSordnung zu einem Gemeindeverband vereinigt. Die Verbandssatzung enthält folgende hauptsächliche'Bestimmungen: Der Verband hat seinen Sitz in Gröba. Die Organe des Verbandes sind der Vorstand Und die VerbandSversammlung. Der Vorstand besteht ans dem Vorsitzenden und 6 zugleich zu seiner Vertretung auS der Mitte der VerbandSversammlung aus 3 Jahre gewählten Mitgliedern. Unter den Vorstandsmitgliedern muß mindestens ein Vertreter der selbständigen Gutsbezirke sein. Die VerbandSversammlung wählt weiterhin für die Vorstandsmitglieder 7 Gr» satzmänner. Der Vorstand erledigt die Verbandsgeschäfte, soweit sie nicht ausdrücklich der Ver» bandSversammlung vorbehalten sind und ist beschlußfähig bei der Anwesenheit von 4 seiner Mitglieder. Die VerbandSversammlung besteht au« Vertrelern der Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet einen Abgeordneten und für Fälle der Behinderung desselben einen Stellvertreter. Der Vorsitzende des Vorstandes oder sein Stellvertreter beruft und leitet die Ver- bandSoersammlung, die alljährlich mindestens einmal zusammentritt. Die Einladungen hierzu erfolgen spätestens eine Woche zuvor durch öffentliche Bekanntmachung im Amts» blatte der Kgl. AmtShaupimannschaft Großenhain, dem Riesaer Tageblatte. Die ordnungsmäßig einberufene Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig. , . Di« VerbandSversammlung faßt Beschluß über Wahl des Vorstandes, Errichtung der Satzungen der allgemeinen Ortskrankenkaffe und der allgemeinen Landkrankenkasse, Wahl der Organe der Landkrankenkaffe, Richtigsprechung der JahreLrechnung, Ausbringung der Mittel und Aenderung der Verbandssatzung. Die Ausbringung der Mittel erfolgt durch Umlegung auf die VerbandSmitglteder nach dem Verhältnisse, in dem die Zahl der Bewohner nach dem Stande der letzten > ------------ Volkszählung auf dem Gebiete des einzelnen BerbandSmitgliedeS zu der Gesamtzahl der im Bezirke des Gemeindeverbandes wohnenden Personen steht. Die VerbandSmitglieder haften für die Verbindlichkeiten des VerbandrS nach dem vorstehend angegebenen Verhältnisse. Die Königliche AmtShaupimannschaft und der Bezirksausschuß haben die Satzung genehmigt. Großenhain, am 24. Juni 1913. 443 s V. Die Königliche AmtShaupimannschaft^ Bekanntmachung. In teilweiser Abänderung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1903, abgedruckt in Nr. 286 des Riesaer Tageblattes, Jahrgang 1902, Vorschriften über die Sonn- und FesttagSruhe im Handelsgewerbe bctr., unter Ick sowie der Bekanntmachung vom 7. XI. 1908, abgedruckt in Nr. 269 des Riesaer Tageblattes Jahrgang 1902, bestimmt die Königliche AmtShaupimannschaft noch Gehör deS ihr beigeorduetcn Bezirksausschusses, daß von jetzt ab in der Gemeinde Gröba an den ersten Oster-, Pfingst. und W.'ihnachtSfeiertagcn, an den Bußtagen und am Charsreitag im Handel mit Butter, Eiern, Sahne, Käse, Grünwaren, sonstigen Eß» und Materialwaren (außer Fleisch-, Couditoreiwaren, s. unten), Tabak, Cigarren, Heizung»- und BeleuchtungSmaterial in offenen BcrkauLstellcn Gehilseu, Lehrlinge und Arbeiter nicht beschäftigt werden dürfen und demgemäß nach 8 41 a 0. 0. in diesem Handelszweige an den genannten Festtagen in offenen Verkaufsstellen ein Ge werbebetrieb überhaupt nicht statthaft ist. Wegen des Handels mit Fleisch und Conditoreiwaren bewendet es bei den bis herigen Bestimmungen. Königliche Amishauptmanuschast Groszeuhain, Xr. 1110 o/L. ' am 23. Juni 1913. Freibank Glaubitz. Morgen Freitag von nachmittag 5 Uhr an kommt Schweinefleisch, Pfund 50 Pf., zum Verkauf. Der Gemeindtvorstand. vertliches mW Sächsisches. Rief«, 26. Juni 1913. — y. Dor der 2. Strafkammer de» Dresdner Königl. Landgerichts war eine Verhandlung anberaumt gegen den 18 Jahre alten Fürsorgezögling Otto Max Bindrich in Sageritz bet Riesa wegen schweren Diebstahls im Rück falle. Der Angeklagte ist trotz seines jugendlichen Alters bereits dreimal vorbestraft. Er war zuletzt in einer Besse- rungSanstalt untergebracht. Bindrich stieg daselbst während der Nacht zum 4. April d. I. vom Korridor aus durch ein Fenster in ein Zimmer und entwendete aus diesem Be kleidungsgegenstände und noch eine Anzahl anderer Sachen. Das Gericht billigte dem jungen Manne nicht nur mil dernde Umstände zu, sondern er erkannte auch auf die ge setzlich zulässig mildeste Strafe von 1 Jahr Gefängnis. — Die Sammlung für die Nationalspende zum Besten der christlichen Missionen wird auf evangelischer Seite noch bis zum 30. d. M. fortgesetzt. ES gilt, unserem Kaiser mit dem Endresultat dieser Nationalspende ein wür dige« Zeichen des DankeS, ja, mehr noch, einen überzeugenden Beweis dafür zu erbringen, daß sein Volk ihn verstanden hat in seinem Bemühen, Alt-Deutschland» Blick weltweit zu schärfen für die innere kulturelle Erstarkung unserer Kolo nien und Schutzgebiete jenseits der Meere. —88 Tin interessanter Rechtsstreit von prinzipieller Bedeutung über den Verkauf von Branntwein und anderenSpirituosen in Materialwaren, geschäften wurde jetzt vom Strafsenat de« Sächsischen OberlandeSgerichtS zu Dresden entschieden. Der Material- Warenhändler Lahr in Zwickau besitzt die Erlaubnis zum Kletnverkauf von Branntwein und Spirituosen, ohne jedoch die Ausschankberechtigung zu haben. Er hat nun zu wiederholten Malen an seine Kundey ein Gläschen Kognak rc. verabreicht, ohne hierfür Bezahlung zu verlangen. Andere Kunden erhielten Branntwein und Liköre in kleinen Fläsch chen, die er herlieh, mit der Weisung, deren Inhalt nicht Im Laden zu leeren. Sie gingen dann vor die Ladentüre und leerten dort die Fläschchen. Wegen unbefugten Schank betriebe« nach 8 33 der Gewerbeordnung erhielt der Materialwarenhändler Lahr eine Strafverfügung. Das Landgericht erachtete die Tatbestandsmerkmale de« Schank- vergehen« für gegeben und ließ die Einwände de» Ange- klagten unbeachtlich. Der letztere habe mit der unentgelt lichen Verabreichung von Branntwein und Likören bezweckt, sein« Kunden an sich zu fesseln und sie zu Einkäufen an- zuspornen. Im zweiten Falle hätte er nicht dulden dürfen, daß di« Kunden den in heraeliehenen kleinen Fläschchen verabreichten Branntwein und Kognak vor der Ladentüre verzehrten, denn der Raum vor dem Laden, selbst wenn er zur Straße gehöre, sei in diesem Falle al« Schankftätte anzusehen. — Gegrn das landgerichtliche Urteil legte der Angeklagte Revision beim OberlandeSgertcht ein und rügte zunächst Verletzung sse« 8 33 der Gewerbeordnung. Der Begriff „Schankstätte" sei unrichtig angewendet. In der Gratisverabreichung von Getränken an regelmäßige Kunden sei ein Schankbetrieb im Sinne der Gewerbeordnung nicht zu erblicken. Er habe damit auch keinen GeschäftSgewinn erzielen wollen. Wenn Kunden sich ein Fläschchen borgen und den darin verabreichten Likör oder Branntwein draußen vor der Tür deS Materialwarengeschäfts verzehren, so könne das ebenfalls nicht als ein Schankoergehen ausgelegt werden. — Das Oberlandesgericht erkannte auf kosten pflichtige Verwerfung der Revision und führte zur Be gründung folgendes auS: Die Feststellungen der Vorinstanz rechtfertigen die Verurteilung des Angeklagten wegen un befugten SchankbetriebeS. ES fei festgestellt worden, daß der Materialwarenhändler gegen Entgelt Branntwein nnd Liköre in Fläschchen verabreicht habe. Darin liege unbe fugter Schankbetrleb, denn der Raum vor dem Laden, die Straße, sei in diesem Falle als Schankstätte anzusehen. Auch in der unentgeltlichen Verabreichung von Spirituosen an Kunden sei ein Schankoergehen zu erblicken. Der Angeklagte habe nicht aus freundschaftlichen Gefühlen heraus die Spirituosen an die Kunden ohne Entgelt ver- abreicht, sondern lediglich zu dem Zwecke, um seinen Kundenkreis zu erweitern und geschäftlichen Gewinn zu erzielen. —* Die von dem Landesausschusse des Deutschen Flotten-Vereins für das Königreich Sachsen veranstaltete Sonderfahrt nach Hamburg-Kiel-Kopenhagen hatte am letztvcrgangenen Sonnabend ihr Ende erreicht. Alle Teilnehmer sind hochbefriedigt zurückgekehrt, denn die Reise war nicht nnr von dem herrlichsten Wetter begleitet, sondern sie hat auch Sehenswürdigkeiten in überaus reicher Menge geboten. In Hamburg erfolgte die Besichtigung des Hapag- DympferS „Kaiserin Augusta Viktoria", des Elbtunnels, des Rathauses und von Hagenbeck's Tierpark. Den aus Anlaß des RcgierungSjubiläums Sr. Majestät deS Kaisers auf der Nußenalster stattfindenden Lampipnkorso, in Verbindung mit einem großartigen Feuerwerke, konnten die Teilnehmer von der „Alsterlust" aus sehen. Ueber ihnen kreuzte die „Hansa". Am folgenden Tage befand sich die Gesellschaft in Kiel. Hier fand eine Fahrt in den Nord-Ostseekanal bis hinter die Leven sauer Hochbrücke statt, dann sahen die Teilnehmer in Fried- richSort einen Torpedo abschießen und in Laboe einen Na- ketenapparat zur Rettung Schiffbrüchiger in Tätigkeit. Großes Interesse erweckte auch ein Hydroplau, der im Kriegshafeu Flüge unternahm. Den Schluß bildete die Besichtigung von S. M. Linienschiff „Schleswig-Holstein". Die anschließende Fahrt nach Korsör und Kopenhagen war infolge der ruhigen See für alle Teilnehmer genußreich. Für den Aufenthalt in Dänemark waren die Vorbereitungen so getroffen, daß die Reisenden nicht nnr die Schönheiten und Sehenswürdigkeiten Kopenhagens selbst, sondern auch von dessen näherer und wei terer Umgcbnng in Augenschein nchmön konnten. So erfolgte eine Dampferfahrt nach Helsingborg (Schweden) nnd Helsin- gör, eine Wagenfahrt nach Hillcröd mit dem Besuche der Schlösser Kronborg und Frederiksborg, Besichtigung der Pctri- kirchc, des Thorwaldsen Museums, des Rathauses und der Glyptothek. Eine Wagcnfahrt durch Kopenhagen über Klampenborg-Eremitagcn-Skodsborg und zurück schloß sich an. Die Rückreise führte die Teilnehmer über Warnemünde nach Berlin. * Dresden. Die Gesellschaft amerikanischer Maschinen ingenieure, etwa 300 Damen und Herren, trafen gestern mittag von Leipzig kommend auf dem Hauptbahnhofe ein, wo sich der amerikanische Generalkonsul Gafsney und der Vizekonsul Burrel eingefunden hatten. Empfangen wurden die amerikanischen Ingenieure von dem Komitee der Orts gruppe Dresden des Bezirksoerein» deutscher Ingenieure. Den Damen wurden prächtige Rosenbuketts überreicht. Direktor Koritzki begrüßte die Amerikaner mit herzlichen Worten, wobei er bedauerte, daß der Aufenthalt in Dresden nur so kurze Zeit dauere. Die Gäste begaben sich dann in ihre Hotel», unternahmen nachmittag« einen Ausflug in die Sächsische Schweiz und wurden abends vom Rate der Stadt Dresden im AusstellungSpalqst empfangen. — Die Gewährung von Stillprämien durch die Stadt Dresden hat auch im Berichtsjahre 1913 weiter erfreuliche Wir kungen gezeitigt und sich als Mittel, das Stillen Volks- tümlich zu machen und die Säuglingssterblichkeit zu min dern, bewährt. Der Rat beschloß infolgedessen, zur Ge währung von Stillprämien auf die Zeit vom 1. Juli 1913 bi» 30. Juni 1914 wieder 25000 M. aus dem gemein nützigen Fonds zur Verfügung zu stellen. — Et» Termin für die durch den Tod de» sozialdemokratischen Reichstag«- abgeordneten Kaden notwendig werdende ReichStagSersatz- wähl im 4. Dresdner Reichstagswahlkreise ist bisher noch nicht festgesetzt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen find neue Wählerlisten erforderlich, zu deren Aufstellung und öffentlichen Auslegung ein Zettraum von 4 Wochen vorgesehen ist. Oberlößnitz. Zur Förderung der DsreinSzwecke find dem Hoflößnitzverein von privater Sette 50000 M. überwiesen worden.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview