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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 11.12.1850
- Erscheinungsdatum
- 1850-12-11
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-185012111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18501211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18501211
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1850
- Monat1850-12
- Tag1850-12-11
- Monat1850-12
- Jahr1850
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Großenhainer Unterhaltungs- und AnjelHeblatt. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. 99. Mittwoch, den 11. December 1850. Generakveror-nung, das Verbot des ferneren Vertriebs der zu Berlin erscheinenden Constitutionellen Zeitung betr., vom 30. November 1850. Nachdem die zu Berkin im Verlage von I. Lchfeldt erscheinende Constitutkonelle Zeitung wegen mehrerer darin enthaltener, im aufreizendsten Tone gegen die sächsische Staatsregierung geschriebener und falsche, für den sächsischen Staal nachtheilige, sowie die öffentliche Sicherheit beunruhigende Nachrichten verbreitender, in sofern aber gegen die Bestimmungen von Art. 94 und 96 des Criminalgesetzbuchs für das Königreich Sachsen verstoßender Artikel zu drei verschiedenen Malen auf Grund von H. 1 der Verordnung vom 3. Juni dieses Jahres, einige Zusätze zum Preßgesetze vom 18. November 1848 betr., zu Verfügung von Beschlagnahmen Veranlassung gegeben, hat nunmehr das Mini sterium des Innern beschlossen, den ferneren Vertrieb gedachter Zeitung innerhalb des Königreichs Sachsen in Gemäß heit tz. 2 der obigen Verordnung vom 3. Juni dieses Jahres gänzlich zu untersagen. Sämmtliche Kreisdirectioncn, Amtshauptmannschaftcn und Polizeibehörden erhalten daher Verordnung, darüber, daß diesem Verbote nicht zuwider gehandelt werde, genaue Obsicht zu führen, und wenn die genannte Zeitung dessen ungeachtet weiter verbreitet werden sollte, die Exemplare derselben überall, wo solche vorgefunden werden, mit Beschlag belegen zu lassen, auch gegen die Contravcnienten nach Maaßgabe der einschlagenden Vorschriften zu verfahren und davon allenthalben Anzeige an die betreffende Kreisdirection unter Beifügung der weggenommenen Zeitungsblätter zu erstatten. Dresden, den 30. November 1850. Ministerium des Innern. von Friesen. Eppendorf. Tagesnachrichten. Sachsen. Die 43. Sitzung der ersten Kammer betraf die fortgesetzte Berathung über die Verfassungs- revision. Die 44. Sitzung behandelte denselben Gegenstand. Bemerkenswerth war vorher noch eine Eingabe der israelitischen Gemeinde, worin sie gegen die Berathung resp. Aufhebung des die völ lige Gleichstellung der Israeliten mit den Christen betreffenden Paragraphen der auch größtentheils aufzuhcbendcn Grundrechte protestirte. Eine andere Eingabe von 33 Jnnungsvorständen Dresdens ent hielt gerade das Gegeniheil, eine Vorstellung gegen die Emancipation der Juden, welcher auch die Kammerdeputation beistimmte. Die 45. Sitzung betraf die Uebernahme der sächsisch - schlesischen Bahn durch Len Staat, die 46. wieder die Verfassungs revision. Die Verhandlungen drehten sich größten theils um die Sätze: Die sächsische Verfassung von 1831 ist ausgezeichnet gut, eine Aenberung daran im Sinne des Fortschritts ist unnöthig und ge fährlich. Das Ende war Annahme des folgenden Antrags: „Die Kammer wolle beschließen, zur Zeit eine vollständige Revision der Verfassungs- urkundc vom 4. September 1831 abzulehncn", mit 27 gegen nur 10 Stimmen. Da nun die Revision der Verfassung und des Wahlgesetzes die Hauptsache des gegenwärtigen Landtags sein sollte, so ist demnach der Zweck desselben ziemlich ver eitelt. — Der König nebst Gemahlin ist nach Dresden zurückgekehrt. Preußen. Der Staatsminister v. Ladenberg ist entlassen; der Vorsitz im Ministerium ward dem Freiherrn v. Manteuffel übertragen. So lange derselbe diesen Posten einnimmt, ist ein Krieg mit Oesterreich kaum zu fürchten. — Eine Depesche von Wien theilt mit, daß Baiern und Würtemberg an die österreichische Regierung das Verlangen ge stellt haben, den Dresdner Conferenzen die Be schlüsse von Warschau und Bregenz zu Grunde zu legen. Der Beginn obiger Conferenzen ist auf den 18. December festgesetzt.. Die Truppenbewegungen und Rüstungen dauern übrigens sowohl in Preußen als in Oesterreich fort, weßhalb man annehmen muß, daß der Friede doch nicht so ganz gesichert ist. Selbst das zweite Aufgebot der Landwehr bleibt unter den Waffen. Die Truppenbewegungen der Preußen gingen in letzterer Zeit vorzugsweise nach der sächsischen Grenze zu. — Auch in der ersten Kammer hatte die Linke einen Adreßentwurf gegen die Minister abgefaßt, welcher endigt: „Wir haben die schmerzliche Ueberzeugung, daß Ew. Majestät Regierung eine Politik befolgt, welche die Selbstständigkeit, das Recht und die Ehre des Vaterlandes gefährdet." — Sämmtliche Buch handlungen sind angewiesen, keine Karten von Preußen mehr nach Oesterreich oder Rußland zu versenden. Auch findet eine Nachrekrutirung der
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