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Wilsdruffer Tageblatt : 27.03.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-03-27
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-193403273
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19340327
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19340327
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWilsdruffer Tageblatt
- Jahr1934
- Monat1934-03
- Tag1934-03-27
- Monat1934-03
- Jahr1934
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 27.03.1934
- Autor
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MsdmfferTagMtt Nationale Tageszeitung für Landwirtschast und allen'Werktagen nachmittags^ Uhr.- Bezugspreis monatlich 2,— NM. boten unsere^-80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 1V Npsg. Alle Postanstalten und Post- "Wochenblatt für Wilsdruff u, UmgegendIm kki» 1 I" ! — -Belri-b-stSrungcn besteht . lprucy^auf Lieferung-der Zeitung oder Kürzung-des Bezugspreises. NückjendungL^ingesandler.Schriftstücke erfolgt nur, wenn ^Rückporto deiliegt. alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Anzeigenpreis^'die l spaltige Millimeterzeile (46mm breit) 7Rpfg., die 2spaltige Millimeterzeile der amtlichen Bekannt» machungen bei direkter Auftragserteilung 11 Npsg. ohneNachlah, die 1 spaltige Text-Millimeterzeile (90 mm breit) 20 Rpfg., Nachweisungs . Gebühr20 Rpfg. Vorgeschrieben« Erscheinungslage u.Platz- FtrNsprechtk AlNl WllsdrUss Nr. 6 Vorschriften werden nachi Möglichkeit berücksichtigt. —— "" " . "»^Anzeigen - Annahme bis vormittags 10 Uhr Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir Kerne Gewähr. . Jeder Hiobattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeberin Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, -es'-Städt- rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 73 — 93. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Tageblatt' Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Dienstag, den 27. März 1934 Doppelzüngiges Frankreich. Die französische Antwortnote an England stellt sogar mr Pariser Verdrehungskünste eine ungewöhnliche Leistung von Unverschämtheit und Heuchelei zugleich dar. Vermutlich steckt hinter der aalglatten, rein äußerlichen Worthöflichkeit ein gut Teil Ärger darüber, daß weder England noch Italien sich für die These einer Abrüstungs- derweigerung einerseits und für die Verweigerung der Praktischen Gleichberechtigung andrerseits einfangen lasten wollen. Englische Staatsmänner nagelten ja in letzter Zeit wiederholt Frankreich in öffentlichen Reden auf eine vertragliche Abrüstungsverpflichtung fest. Was tut man w solchem Fall in Paris? Man läßt die Presse sämtliche eigenen Verpflichtungen einfach ab leugnen. Es ist gleiche Kampsmanier, die die vier großen Lü sen schuf, unter denen Deutschland noch heute zu leiden bat: 1. von der Kriegsschuld, 2. von Frankreichs Mangel an Sicherheit, 3. von der Höhe der geleisteten deutschen ^ributzahlungen und 4. von Deutschlands wirklicher Gleichberechtigung. Sehen wir heute einmal von den ungeheuren Unter schieden in Heeresgrötze, Reserven und Ausrüstung zwischen Deutschland und Frankreich ganz ab und er lägen wir in diesem Augenblick, da Frankreich seine ständig anmaßender werdenden Forderungen durch die erneute Stellung des Sanktionsanspruches überspitzt hat, nur folgende Momente: . 1. Die französische These „Erst Sicherheit, dann Ab rüstung" leugnet den tatsächlichen Unterschied zwischen Frankreichs nicht mehr steigerbarer Sicherheit und Deutsch- wndz Schutzlosigkeit, das seine eigene Sicherheit schon ^urch seine Vorleistungen in der Abrüstung aufgegeben ^lte. Tardieu sagte schon am Sedantage des Jahres ^919: „Frankreich hat das höchste Maß von Sicherheit erreicht, das es jemals besessen hat." Dieses Maß hat sich seitdem noch vervielfacht! 2. Die kleine Reichswcbr mußte 174 (einhundertvier- undsiebzig!) Schnüffelkontrollen durch die Interalliierte Milüärkommission erdulden, ohne daß ein Anlaß dazu gewesen wäre; um die vertragswidrige, auch den Völker bundssatzungen widersprechende enorme Aufrüstung Frankreichs hat sich dagegen niemand zu kümmern! 3. Schon in dem von Deutschland abgelehnten Kon- bentionsentwurf vom Jahre 1930 wurde Deutschlands Forderung auf Zurücknahme der französischen Streitkräfte dinier eine im eigenen Lande liegend-» Linie von Frank reich mit der Begründung abgclehnt, weil „keinem Staate zugemutet werden kann, etwas preis zugeben, was er für feine Landesverteidigung für er forderlich hält". Nur Deutschland darf man das nach französischer Ansicht mit der entmilitarisierten Nheinland- zone zumuten! 4. Die einseitige Entwaffnung Deutschlands gründet sich für Frankreich auf die Kriegsschuldlüge, „die eine Vor leistung des Angreifers rechtfertigt". Die Kriegsschuld- lüge ist auch im Ausland als ein riesiger Betrug der Welt längst widerlegt; folglich sind auch die Vorleistungen, die einseitige Entwaffnung Deutschlands, als unberechtigt erwiesen. 5. Artikel 20 der Völkerbundssatzung erklärt satzungswidrigeVereinbarungenfürnich- tig. Da Deutschland (in seiner früheren Eigenschaft als Völkerbundsmitglied) infolge seiner Entwaffnung an irgendeinem in der Völkcrbundssatzung vorgesehenen Erekutionskrieg gar nicht hätte tcilnehmen können, so ist durch die Völkerbundssatzung der Entwaffnungsartikel des Versailler Diktats selbst als sinnlos nachgewiesen. 6. Die Einseitigkeit der Entwaffnung Deutschlands soll die Voraussetzung sogar für eine begrenzte Nüstungs- beschränkung der anderen sein. Aber selbst diese Be schränkung wird von Frankreich genau so sabotiert wie die vertraglich festgclegte Entwaffnung; „äösarmsmsnt" beißt es ausdrücklich im französischen Text des Versailler Diktats. 7. Die Völkerbundsmitglieder können durch Mehr heitsbeschluß den zur allgemeinen Abrüstung verpflichten den Artikel 8 der Satzung aufheben, wenn sie diese lästige Verpflichtung endlich ans der Welt schaffen wollen — Deutschland soll in jedem Fall durch das Ver sailler Diktat gebunden bleiben. 8. Die Ausstattung der kleinen Reichswehr ist der Welt bis auf den letzten Hufnagel bekannt; sie soll nach Frankreichs Willen, ungeachtet des Rüstungsringes um Deutschland, nicht im geringsten verbessert werden. Da gegen erklärte der bereits genannte Tardieu schon am 2. ^uni 1930: „Mit den gegenwärtigen Mitteln kann Frankreich a nernemeinzigenTage mehr Muni- tion Herstellen als vor dem Kriege in mehreren Wochen." 9. GegerMber rund 8000 bis 9000 Angriffsflugzeugen rrr^s um Deutschland herum hat Deutschland selbst noch nicht einmal einen genügenden passiven Luftschutz. Dentsch- land wurde bisher jedes Recht auf Sicherheit ein- schließlich des Rechts auf wirksame Selbst- Sung verwes obwohl dieses u. a. auch N^r^^Eschland m Kcllogg-Paki als Völkerrecht ausdrücklich gekennzeichnet wird P. A. R. WieSer MelMtW mit MlM Ab 1. April in Kraft. Der deutsch-finnische Handelsvertrag hat dem seit Ende 1933 bestehenden vertragslosen und handelskriegs ähnlichen Zustand ein Ende gemacht. Der neue Vertrag beruht auf dem Grundsatz der Mcistbcgünstiguna. * Die Einzelheiten des neuen deutsch-finnischen Handelsver trages befriedigen beide Teile nicht ganz. Aber wenn man die ungeheuren Schwierigkeiten der dreimonatigen Verhandlungen betrachtet, und an die Gefahr eines deutsch-finnischen Zoll krieges denkt, wird man die Ergebnisse als erfreulich bezeichnen können. Bekanntlich endete der letzte deutsch-finnische Handels vertrag Ende 1933. Es wurden sogleich neue Besprechungen zwischen einer finnischen Delegation und den Berliner Stellen geführt, die jedoch erfolglos mit der Abreise der finnischen Un terhändler endeten. Es dürfte bekannt sein, daß nach diesem Abbruch der Besprechungen von finnischer Seite eine Reihe von Kampfmaßnahmen gegen den deutschen Handel begannen. Diese wurden zwar als „allgemeine Zollerhöhungen" getarnt, trafen jedoch in erster Linie die deutsche Warenausfuhr nach Finnland. Hinzu kamen dann später noch besondere Einfuhr verbote mehrerer deutscher Produkte. Als im Januar dieses Jahres eine neue finnische Delegation zu Verhandlungen nach Berlin kam, war man auf beiden Seiten nicht sehr hoffnungs voll. Finnland hatte sich nämlich bereits sehr stark in England gebunden, so daß eine starke Opposition in Helsingfors gegen ein Abkommen mit Deutschland sühlbar wurde. Außerdem war es im Interesse des deutschen Bauerntums und der deutschen Landwirtschaft nicht möglich, die deutsche Beschränkung der bei den bedeutendsten finnischen Ausfuhrwaren: landwirtschaftliche Produkte und Holz, auszuheben. Das befriedigende Ergebnis wurde erst nach langen intensiven Verhandlungen erreicht, dir mehr als einmal nahe am Mißerfolg waren und die schließlich durch beiderseitiges Entgegenkommen doch noch zu einem Er gebnis führten. Inhalt des Vertrages. Der neue Vertrag bringt für Deutschland die Meistbegün stigung und damit in fast allen Teilen eine Gleichstellung mit England. Die wesentlichsten Teile des alten Vertragstarifes sind für Deutschland beibehalten und Finnland hat einen großen Teil keiner Schranken abgebaut. Die Schwierigkeit lag für Finn land darin, daß die finnische Industrieentwicklung im Innern sich gegen die Einfuhr deutscher Industrieprodukte sperrte. Alls im Januar gegen Deutschland erlassenen Einfuhrverbote sind von finnischer Seite rückgängig gemacht. Die Frage der Kriegs- schädenforderung ist bereinigt worden und ein Boykott deutscher Waren in Finnland ist ohne Rücksicht auf die Herkunft der Mo tive in Zukunft ausgeschlossen. Deutschland hat seinerseits die Sperre gegen die land wirtschaftlichen Produkte Finnlands aufgehoben, jedoch durch eine Mengenkontingentierung dafür gesorgt, daß die gwßePreis- fpanne zwischen den deutschen und finnischen Erzeugnissen der deutschen Landwirtschaft nicht schadet. Zudem ist eine Ver einbarung der Preise im Rahmen des Vertrages getroffen worden. Weitgehendes Entgegenkommen hat Deutschland den finnischen Ausfuhrinteressen auf dem Gebiet der Holzverede lungsindustrie und der Papierindustrie gezeigt. Der deutsch-finnische Handelsvertrag, der textlich dem von 1926 nicht unwesentlich ähnelt, ist keine ideale Lösung und wird Gegenstand weiterer Verhandlungen sein müßen, um eine freundschaftliche Handelspolitik zwischen dem Reich und Finn land zu gewährleisten. Deutsch-russisches Wirtschafisprotokoll. In Berlin unterzeichnet. Amtlich wird mitgeteilt: Die zwischen der Reichs regierung und der Regierung der Sozialistischen Sowjet- Republiken in den letzten Wochen geführten Wirt schaftsverhandlungen haben zu einem Schluß- Protokoll geführt, das im Auswärtigen Amt von den Vertretern der Reichsregierung und der Botschaft der U. d. S. S. R. und der Handelsvertretung unterzeichnet worden ist. Das Schlußprotokoll enthält Regelungen für das Jahr 1934; insbesondere sind Vereinbarungen über den Verkehr mit der Reichsbauk und über die devisenrechtlichen Fragen getrosfen worden. Wertvolle Kaufkraft. In seinem Aufruf an die Nation hatte der Führer auch auf die entscheidende Notwendigkeit hingewiesen, durch die Steigerung der Erzeugung in größtem Umfange eine entsprechende Stärkung auch der Kaufkraft beidenVerbrauchermassenzu erreichen. „Wenn es gelingt, fünf Millionen unserer Erwerbslosen einer praktischen Produktion zuzuführen, dann heißt dies, daß wir die gesamte Konsumkraft des deutschen Volkes zu nächst monatlich um mindestens 400 Millionen, das sind im Jahre über fünf Milliarden starken; in Wirklichkeit wird aber das Ergebnis noch höher sein, — eine ungeheure Aufgabe, deren Lösung gegenüber alles andere zurück zutreten hat!", hatte Adolf Hitler in seiner Rede dargelegt. Dieser Andeutung ist nun gesetzgeberisch sehr schnell die Verwirklichung gefolgt, durch drei Gesetze nämlich, die eine tatsächliche Hebung der Kaufkraft des einzelnen durch bestimmte allgemeine Maßnahmen, ferner durch die För derung der Eheschließungen und durch die Senkung der Arbeitslosenhilfe bezwecken. Die Ehestandsbeihilfen sind ja ausdrücklich darauf eingestellt, eine Hebung der Kaufkraft in einem wirtschaftlich besonders wichtigen Augenblick herbeizuführen, und andererseits erfolgt jetzt eine Sen kung der Arbeitslosenhilfe, also eine Verminderung der öffentlichen Abgaben vor allem in der Ab sicht, Teile des Einkommens nicht mehr für steuerliche Zwecke abzweigen zu müssen, sondern sie für ihre Ver wendung im wirtschaftlichen Verbrauch, für den Kon sum freizumachen. Das Kernstück dieser neuen gesetzgeberischen Maß nahmen ist nun das Gesetz „zur Erhaltung der Kauf kraft" selbst. In ihm soll gleichfalls den vielen Abzwei gungen entgegengewirkt werden, die in Form von Bei trägen zu allen möglichen Organisationen und Verbän den vom Einkommen des einzelnen abgespalten werden und daher keine unmittelbare Verwendung für die Befriedigung seines Lebensbedarss darstellen. Die Regierung ist bei diesem Gesetz davon ausgcgangen, daß, je größer die Beiträge zu solchen Organisationen und Verbänden werden, dann das Einkommen um so kleiner ist, das nur dem einzelnen für die Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse nbrigbleibt. Das muß nachteilig auf den Warenabsatz wirken, nicht zuletzt dort, wo die Kaufkraft an sich zu mehr als nur zur Beschaffung einfachster und billigster Waren ausreichen würde. Infolgedessen ist nun eine umfangreiche Finanz- aufsicht und -kontrolle der Einnahmen und Ausgaben solcher Verbände und Organisationen vorgesehen In diesem Zusammenhang ist aber auch an die zahl losen und in letzter Zeit sich wieder verstärkenden Mah nungen und Warnungen aller behördlichen Stellen zu er innern, die sich gegen die in manchen Kreisen allzu beliebten Preis st eigerungen wandten und wenden. Wenn die Regierung durch eine Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen die Kaufkraft des einzelnen stärken und ver größern will, so liegt der Kampf gegen Preis treibereien auf derselben Ebene; dieser Kampf richtet sich gegen die Verminderung der Kaufkraft bei den Verbrauchermassen durch solche Preiserhöhungen, die in bestimmten Fällen eine sehr eigensüchtige Ausnutzung der sich belebenden Erzeugung bedeuteten. Hierfür ist es nur ein Beispiel, wenn etwa die Preissteigerung der Grund stoffe in der Bauwirtschaft verboten werden mutzte, weil da durch der so dringend notwendige Siedlungsbau schon hier und da gefährdet wurde. Aus anderen Gründen ist auch kürzlich eine Steigerung sämtlicher Textilpreise untersagt worden. Eine „Konjunktur" jener Art wird leider doch von ge wissen Elementen ausgenutzt, die noch immer, wie Hitler sagte, „unseren heutigen Aufgaben verständnislos gegen- Lberstehen". Die Erhaltung der Kaufkraft nicht nur soll also im Rahmen der Wirtschaftsbelebung das Ziel der Verbraucherpolitik sein, sondern darüber hinaus mutz auch das Einkommen jedes einzelnen möglichst vollständig für die Stärkung dieser Konsumkraft eingesetzt werden. Sur Senkung der Abgabe zur ArdeiMsenhilse. Erklärungen des Reichsarbeitsministers Seldte. Der „Völkische Beobachter" bringt einen Artikel des Reichsarbeitsministers Seldte über die Senkung der Ab gabe zur Arbeitslosenhilfe, in dem es u. a. heitzt: Von der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft hängt bekanntlich die des Staates ab, und so ist es ebenso natürlich wie er freulich, datz die vermehrten Erträge der Wirtschaft sich in Gestalt höherer Steuereinnahmen und die Verminderung der Arbeitslosigkeit sich durch einen fühlbaren Rückgang der Unterstützungsausgaben auswirken. Eine der drücken- sten Belastungen war bisher die sogen. Abgabe zur Ar beitslosenhilfe, die 1932 eingeführt worden war. Sie traf grundsätzlich alle Lohn- und Gehaltsbezieher und ließ bis her nur die attcrniedrigsten Entgelte frei, die praktisch kaum vorkamen, belastete dagegen die ganz überwiegende Mehrzahl der Arbeitnehmer mit Lohnabzügen, die
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