Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde, Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend». — Zu beziehm durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 88 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auslage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Coneurs-Grösftmria. Zu dem Nachlasse der am 19. Februar 1874 verstorbenen Caroline Emilie verw. Speisebecher, geb. Winter hier, Inhaberin der unter der Firma C. W. Speisebecher hierselbft bestandenen Handlung, sowie zu dem Vermögen der unverheiratheten Pauline Clara Speisebecher Hierselbst, welche jene Handlung nach dem Tode der Wittwe Speisebecher (ihrer Mutter) fortgeführt hatte, ist laut Beschlusses vom 12. October 1877 vom unterzeichneten Gerichtsamte der Concursprozeß eröffnet worden. ES werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an diese Schuldenwesen als ConcurSgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum Sonnabend, den 24. November L877, ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzumelden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, Herrn Advocat Voigt hier, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernüchst aber am Donnerstag, den 10 Januar 1878, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit der selben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten de« Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, waS über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Be friedigung oder über andere den ConcurS betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, al- ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist > Mittwoch, der LS. Februar 1878, Vormittags 12 Uhr, als Termin für Eröffnung eines Ordnungserkenntnisses anberaumt worden. Weißerih-Ieitung. Amts-Alalt für die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Hcrichts-Aemter und die Stadträthe z« Dippoldiswalde «nd Irauenfiein. Amtlicher TM Bekanntmachung, die Aufnahme von Kindern in die Schule betr., welche das schulpflichtige Alter noch nicht erreicht haben. tz 4, Abs. 3, deö Volksschulgesetzes vom 26. April 1873 bestimmt in Bezug auf den Beginn deS Schulbesuches, daß zu Ostern jeden Jahres der Schule diejenigen Kinder zuzuführen find, welche bis dahin, bez. bis zum 30. Juni desselben Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Gleichwohl sind, wie wahrgenommen worden ist, die Fälle nicht selten, daß der vorstehenden Vorschrift entgegen jüngere als Jahr alte Kinder Aufnahme in die Schule gefunden haben. Die unterzeichnete Schulinspection nimmt daher Veranlassung, den Schulvorständen im hiesigen Schulaufsichtsbezirke unter Hinweis darauf, daß Kinder solchen Alters dem Gange des Unterrichts wegen mangelhafter Ausbildung in der Regel nicht folgen können, die Entwickelung der untersten Klasse aufhalten, die Dtsciplin erschweren und dem Lehrer eine nicht zu kommende Mehrarbeit auferlegen, andurch noch besonders anzuweisen, daß sie den Kindern, welche da» in der vorgedachten Gesetzesbestimmung bezeichnete Lebensalter noch nicht erreicht haben, den Eintritt die Schule schlechterdings nicht zu ge statten haben. Dippoldiswalde, den 5. November 1877. Königliche Bezirks-Schulinspection für den VIII. Schulaufstchtsbezirk. v. Kessinger. Mushacke.