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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.05.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-05-04
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189305049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930504
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930504
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-05
- Tag1893-05-04
- Monat1893-05
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.05.1893
- Autor
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Uiesaer K Tageblatt und Anzeiger Metlalt md Anzeiger). Telcgramm-Adresie m I /U I I Femsprechstellr .Tageblatt«, Riesa. AAg N V U L> Nr. 20. der Königl. Amtshauptmannfchast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 102 Donnerstag, 4. Mai 1893, Abends. 4«. Jahrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in den Expeditionen in Mesa und Strehla', den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart 25 Pf., durch die Träger frei ins HauS 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei ins Haus 1 Mark 65 Pf. Auzetgrn-Auaahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Rieta. — Geschäftsstelle: Kastantenstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riefa. -- . Bekanntmachung, das diesjährige Aushebungsgeschäft betreffend. Die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Großenhain findet wie folgt statt: am 27. SV. 3«. und 31. Mai Vormittags 7'/z Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Großenhain und Radeburg und aus den Landorr- schaften der Amtsgerichtsbezirke Großenhain und Radeburg im Hotel zum Gesellschaftshause in Großenhain, am 1. und S. Juni Vormittags 7»/, Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Riesa und aus den zum Verwaltungsbezirk Großen hain gehörigen Landortschaften des Amtsgerichtsbezirks Riesa im Gasthofe zum Wettinerhofe in Riesa. Es wird dies nut dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß die sännntlichen ge stellpflichtigen Mannschaften zu Vermeidung der in 88 26? 62« 72« verbunden mit 8 66« der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile in den vorbezeichneten Aushebungs localen gemäß der Gestellungsordres vor der Königlichen Ober-Ersatz-Commission pünkt lich, nüchtern und in reinlichem Zustande sich einzufinden haben. Die betreffenden Mannschaften haben zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe im Betrage bis zu 10 Mk.—Pf. gemäß 8 67« der Wehrordnung behufs ihrer Legitimation ihre Ordres, sowie die Loosungsscheine mitzubringen und beziehentlich zum Zwecke der Vervollständigung bei der Aushebung vorzulegen. Taugliche Leute können sich, auch noch im Aushebungstermin zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Reiterei verpflichten. Es bedarf dazu bei Unmündigen der Ein willigung des Vaters resp. Vorinunds, sowie eines Führungszeugnisses. Hiernächst wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 63? der Wehrordnung nur solche Reklamationen (Anträge auf Zurückstellung) noch zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen Musterungsgeschäfts entstanden ist, und welche späte- stcns im Aushebungstermine angebracht und bescheinigt werden. Diejenigen Personen, wegen deren Erwerbs- beziehentlich Arbeits- oder Aufsichtsun fähigkeit nach 8 32, 2a und d der Wehrordnung die Reclamation erfolgt, haben gemäß 88 63? und 33« der Wehrordnung im Aushebuagstermin persönlich mit zu erscheinen, während etwa vorzulegende Urkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen. Nach Beendigung des Aushebnngsgeschäfts sind Reclamationen nur dann noch zulässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Nach 8 82 «e der Wehrordnung können Mannschaften, welche von der Königlichen Ober-Recrutirungs-Behörde znr Disposition der Ersatzbehörden entlassen worden sind, so fern sie sich der Verpflichtung, deren Erfüllung ihre Entlassung auS deni activen Dienst be gründete entziehen, und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für den activen Dienst wieder ausgehoben werden. Die Herren Gemeinde-Vorstände pp. der Militärpflichtige stellenden Ortschaften haben an jedem Aushebungsorte nur am letzten Tage, in Großenhain also ain 31. Mai, in Riesa am 2. Juni, dann aber sämmtlich, zu erscheinen. Die Herren Stammrollenführer haben gemäß 8 46" der Wehrordnung über Ver ziehen oder Zuziehen Gestellpflichtiger unverweilt Anzeige anher zu erstatten. Die Ausmusterungs- und Landsturmscheine werden den Ortsbehörden zur Aushändigung an die betreffenden Mannschaften gegen Quittung, zugefertigt lverden. Die noch in den Händen dieser Leute befindlichen Loosungsscheine sind abzunehmen und sofort anher einzusenden. Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, am 1. Mai 1893. D. 683. v. Wilucki. Tn. Verdingung. Die zur Erbauung von Schießplatz-Depot-Gebäuden und Munitions-Magazinen auf dem Schießplatz bei Zeithain erforderlichen Arbeiten und Lieferungen und zwar: die Erd-, Maurer-, Asphalt-, Steinmetz-, Zimmer-, Schmiede- und Eisen-, Tischler-, Schlosser-, Glaser-, Anstreicher- u. Steinsetzerarbeiten einschließlich der Lieferung der Materialien sollen im Wege öffentlicher Verdingung in einem Loose .am 12. Mai Vormittags 11 Uhr im Geschäftszimmer der Militär-Bandirection Dresden-Albertstadt, Administrationsgebäude Flügel 6 vergeben werden und liegen Zeichnungen und Verdingungsunterlagen in genanntem Geschäftszimmer zur Einsicht aus. Verdingungsanschläge sind gegen Erstattung der Selbst kosten zn entnehmen. Angebote sind versiegelt mit der Aufschrift: „Depol-GebSnde Zeithain LooS Nr. 1 bis zu obengenanntem Termin bei der Militär-Bandirection in Dresden einzureichen. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. Dresden, den 2. Mai 1893. * Militär-Baudireetion. Bekanntmachung. Das Walz- und Wasserfahren zum hiesigen Straßenbau, soll Sonnabend, den 6. Mai d. I., Abends 7 Uhr im hiesigen Gasthof nach dem Mindestfordern ver geben werden. Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht. I Kobeln, den 3. Mai 1893. Wühne, Gemeindevorstand. Der Antrag Hnene, der gestern dem Reichstage zugegangen ist, lautet im Wesent- lichen wie folgt: Art. I. Die Friedensp'äsenzstärke des deutschen Heeres an Gemeinen, Gefreiten und Obergefreiten wird für die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis 3l. März 1899 auf 479 229 Mann als Jahres-Durchschnittsstärke festgestellt. Vom i. Oktober 1893 ab werden die Infanterie in 538 Bataillone und 173 Halbbataillone, die Kavallerie in 465 Eskadrons, die Feldartillerie in 494 Batterien, die FußarliUerie in 37 Bataillone, die Pioniere in 24 Bataillone, die Eisenbahntruppen in 7 Bataillone, der Train in 21 Bataillone formirt. Art. ll. Für die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis zum 31. März 1899 treten bezüglich der aklicen Dienstpflicht folgende Bestimmungen in Kraft: Während der Dauer der aktiven Dienstpflicht sind die Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie die ersten drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei Jahre zum ununterbrochenen Dienst bei der Fahne ver pflichtet. Im Falle nothwendiger Verstärkungen können auf Anordnung Les Kaisers die nach der Bestimmung des ersten Absatzes zu entlassenden Mannschaften im aktiven Dienst zurückbehalten werden. Eitle solche Zurückbehaltung zählt für eine Uebung. Mannschaften, welche nach einer zweijährigen aktiven Dienstzeit entlassen worden sind, kann im ersten Jahre nach ihrer Entlassung die Erlaubnis zur Auswanderung auch in der Zeit, in welcher sie zum aktiven Dienst nicht einberufen sind, verweigert werden. Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feld artillerie, welche nach erfüllter aktiver Dienstpflicht zur Landwehr übertreten, dienen in der Landwehr ersten Auf gebots nur drei Jahre. In der Begründung wird ausgefahrt: Der Antrag Nr. 224 der Drucksachen bedeutet gegen über der Regierungsvorlage: 1. Eine dauernde Herabminderung der Präsenz von rund 13 800 Mann einschließlich 1095 Unteroffiziere. Darunter befindet sich eine Herabsetzung der Oekonomie- Handwerker um rund 2300 Mann, so daß die Armeever stärkung nicht nur keine Erhöhung, sondern eine Herabsetzung des jetzigen Zustandes um ca. 800 Köpfe herbeiführt. Ferner findet durch Nichteinstellung von rund 11000 Ge meinen für Unteroffizier-Manquements für die ersten Jahre eine entsprechende Herabminderung statt, welche frühestens im Laufe von 5 Jahren nach und nach verschwinden wird. Endlich wird im ersten Jahre durch Entlassung der Dispo sitionsurlauber im bisherigen Umfange eine Minder-Präsenz von 5000 Mann erfolgen. Also im ersten Jahre eine Ge- sammtherabminderung von 29 800 Mann. 2. Dauernd Rekruten weniger 6500, vorübergehend 11000, zusammen 17 500. 3. Minderkosten dauernd rund 9 Millionen ; außerdem für das erste Jahr noch rund 4 Millionen, welche in den folgenden Jahren in ihrem Betrage entsprechend herabge mindert werden. Endlich werden nicht unerhebliche Erspar nisse an den einmaligen Ausgaben eintreten. Wie die „T. R." aus zuverlässiger Quelle erfährt, enthält der Antrag Huene das Alleräußerste dessen, was Reichskanzler und Militärverwaltung »och vertreten zu können glauben. Weitere Abstriche sind unbedingt ausge schlossen. Die Parlamentarier, die mit dem Reichskanzler in persönliche Fühlung getreten sind — wir nennen abge sehen von den Abgg. Frhrn. v. Huene und Hintze noch die Herren Hänel, Rickert und auch Virchow — dürften darüber nicht im Zweifel sein. Vom Reichstag. Zur Tagesordnung stand gestern die zweite Berathung l der Milttärvorlage. Abg. Gröber berichtete über l die Kommissionsbeschlüsse und erklärte bezüglich der ablehnen- ! den Haltung der Mehrheit der Kommission, das Ausland ' werde das deutsche Volk stets geeinigt finden, wenn es gilt, für die Vertheidigung des Vaterlandes Opfer zu bringen. (Allseitiger Beifall.) Die Unterschiede der Parteien bestehen nur bezüglich der Frage, ob es nicht besser sei, die Kräfte des Volkes im Frieden zu schonen. (Beifall links und im Centrum.) Reichskanzler von Caprivi: Die Frage, worauf es ankommt, ist vielfach in den Hintergrund getreten; den breitesten Raum nahm die Frage der zweijährigen Dienstzeit ein. Ich danke Namens der Regierungen den Konservativen, daß sie auf Seiten der Regierungen gestanden und das Einzelinteresse dem Dienste des Vaterlandes unter geordnet haben. (Lebhafter Beifall rechts.) Wir haben die Ueberzeugung gewonnen, daß die jetzige Wehrkraft nicht ausreicht. Man sucht uns durch Zahlen zu widerlegen; diese Methode kann uns nicht überzeugen. Wir müssen be anspruchen, daß den Männern, die nicht allein im Frieden Fragen zu erörtern haben, sondern auch im Kriege mit ihrer Ehre für die ihnen zufallenden Aufgaben eintreten müssen, ein höheres Gewicht beigelegt wird als anderen. (Beifall.) Wenn Moltke und Roon noch hier ständen, würden sie unsere Forderungen noch besser vertreten, als wir es vermögen. Ich habe keinen General gesehen, der meinte, unsere Streitkräfte seien so stark, daß wir auch nur annähernd mit derselben Sicherheit wie 1870 in einen Krieg gehen könnten. Es handelt sich hier um eine Frage von solcher Bedeutung und von solchem Ernst, wie sie dem Reichstag wohl noch nie vorgelegen hat. Es handelt sich um die Ehre, das Dasein und die Zukunft Deutschlands (Widerspruch links.) Wir brauchen die Verstärkung, um den Frieden zu erhalten. Auch mein Amtsvorgänger hat die Hceresverslärkung für nöthig gehalten. Es wird doch Jeder ihn für ein diplomatisches Genie halten, wie im Jahrhundert einer einmal vorkommt. (Beifall.) Man könne aber doch nicht erwarten, daß derartige diplomatische Phänomene immer an unserer Spitze stehen werden. (Bestall.) Wir wollen also den Frieden erhalten, wenn uns das aber nicht gelingt, so wollen wir siegen. (Beifall.) Das ganze deutsche Volk sagt: man fürchtet nur Gott! Schön, wundervoll. Aber auch die Furchtlosigkeit bietet keine
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