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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.05.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-05-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185205196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520519
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520519
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-05
- Tag1852-05-19
- Monat1852-05
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.05.1852
- Autor
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und Anzeiger. ^ 14«. Mittwoch den 19. Mai 1852. Bekanntmachung. Längst bestehender Vorschrift zu Folge dürfen in hiesiger Stadt bei Strafe weder Blumenstöcke noch andere Gegen» stände vor den Fenstern ohne hinreichende Verwahrung durch Gitter oder Eisenstäbe aufgestellt oder sonst angebracht werden. Wir finden unS veranlaßt, auf diese Vorschrift mit dem Bemerken zu verweisen, daß dieselbe sowohl auf die nach den Straßen, als nach den Höfen gehenden Fenster sich bezieht, daß die erwähnte Verwahrung durch Dräthe oder Schnuren nicht erseht werden kann, und daß wir jede Zuwiderhandlung unnachsichtlich mit Geld- oder Gefängnißstrafe ahnden werden. Leipzig, den 14. Mai 1852. Der Ikath der Ttadt Leipzig. - Koch. Schteißner. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufmden Conten werden von Unterzeichnetem Hauptsteueramte hiermit aufmerksam gemacht, das die Dupttcat-Certificate, oder an deren Stelle, Certificat-Verzeichnisse über die in der gegenwärtigen Oster-Meffe verkauften Warenposten spätesten- bis DormerStag den SV. Mai ». v. Abends v Uhr, an welchem Tage der Abschreibungstermin für selbige abläuft, an die Conto - Buchhalterei, woselbst auch Formulare zu obigen Ver zeichnissen in Empfang^enornmen werden könnm, einzureichen sind. Leipzig, dm 1852. Landtag. Erste Kammer. (52. öffentliche Sitzung am 17. Mai.) Tagesordnung: Herr v. Watzdorf berichtet, Namens der Kinanz- depntation, über die Abteilung dl. des Ausgabebudgets, Reser vefonds betreffend. Es wird diese Abtheilung mit der zur Bi- lancirung des Budget- (von 50,000 Thlr.) auf 135,141 Thlr. erhöhte« Summe ohne Debatte genehmigt. (Es hat diese Erhöhung des Reservefonds aeschehen könnm, weil durch die Berathung deS Budgets in den Kammern beim Einnahmebudget ein Mehr von 7301 Thlr., bei dem Ausgabe budget aber eine Vermin derung von 77,750 Thlr. erzielt worden ist.) Da die heute erledigte Adtheilung die letzte des gesammten Staatsbudgets war, so fand heute zugleich die Abstimmung über das Budget als Ganzes statt. Dasselbe wurde mit den beschlossenen Abänderungen und Anträgen von der Kammer einhellig angenommm. Diesem folgte die Berathung de- Bericht- der zweiten Depu tation über da- allerhöchste Decret vom 5. Marz 1852, die Zoll-, Steuer-, Handels- und Schifffahrtsverhältnisse Sachsens betreffend. Wie bereit- mitgetheilt worden ist, hat in dem erwähnten aller höchsten Decrete die Staatsregierung der Ständeversammlung aber mals eine Mittheilung über die Veränderungen zugehen lassen, welche bezüglich der Zoll-, Steuer-, Handels - und Schifffahrts- Verhältnisse Sachsens seit dem Jahre 1845 eingetreten sind, und diese Mittheilung auf eine solche längere Vergangenheit erstrecken müssen, weil die der Ständeversammlung de- Landtags 1849/50 -«gegangene Mittheilung an jenem Landtage nicht zur Erledigung gebracht werden konnte. Die Vortage verbreitet sich, wie früher, I. den äußern Umfang des größem deutschen Zollvereins über haupt und namentlich über die, bezüglich de- Zolltarifs, der Gesetzgebung und der geschloffenen Handels- und Schiff- fahrtsverträge eingetretenm Veränderungen; II. über die Elbschifffahttsverhältnisse und KSrriglicheS Heurpt - Steuer - Amt. III. über die rücksichttich der Branntweinsteuer getroffenen Ver fügungen. Mit Verweisung auf den Bericht der jenseitigen Kammer wen det sich die diesseitige Deputation zuerst den Eröffnungen zu, welche in dem vorliegmden Decrete bezüglich des Fortbestehens des deutschen Zollvereins gegeben worden sind. „Wenn die Staatsregierung — sagt der DeputativnSbericht sich auf bloße Mittheilung der hier eingetretenen bekannten Ereig nisse zu beschränken nach dem gegenwärtigen Sachstande genöthigt worden, so kann es auch nicht in der Absicht der Deputation lie gen, über diese Sachlage besondere Betrachtungen anzustellen, oder zu deren Vornahme, ingleichen zu Stellung bestimmter Anträge an die Staatsregierung eine Veranlassung zu geben. Sie darf näm lich, gleich der jenseitigen Deputation, voraussetzen, daß die Staats regierung ebenso wie jedes Mitglied der Ständeversammlung die bisherige erfolgreiche Wirksamkeit des Zollvereins auch für unser Vaterland vollkommen zu würdigen weiß; sie darf aber auch nicht aus dem Auge verlieren, daß eine solche Wirksamkeit die allseitige strenge Jnnenhaltung der vertragsmäßigen Bestimmungen yorauS- setzt und daß bei den zu pflegenden Verhandlungen nur dann eine, das Heil der Gesammtheit sicher stellende und die sämmtlichen Theilnehmer befriedigende Einigung getroffen werden könne, wenn wechselseitig die gegenseitigen Ansprüche und Bedürfnisse vorurtheils- frei und billig beachtet werden. — Die Deputation vermag daher ihrer geehrten Kammer nur anzurathen, die Leitung der fraglichen Angelegenheit, wie bisher, vertrauungSvoll in die Hände der Staats regierung zu legen und bei den Eröffnungen Beruhigung zu fassen, welche auch während des gegemvärtigen Landtags von dm Organen der Staatsregierung rücksichtlich des von ihr bei den Verhandlun gen einzuschlagenden Verfahrens und des zu beobachtenden Verhal tens abgegeben wordm sind." In Bezug auf dm weitern Inhalt der Vorlage glaubt die De putation, nachdem sie die einzelnen Punkte näher beleuchtet hat, ihre Ueberzeugung dahin aussprechen zu dürfen, daß die StaatS- reaierung allenthalben und soweit eS unter dm vorwaltenden Ver hältnissen und Umständen möglich war, bemüht gewesen sei, eben
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