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Dresdner Journal : 17.10.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-10-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188410177
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18841017
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18841017
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1884
- Monat1884-10
- Tag1884-10-17
- Monat1884-10
- Jahr1884
- Titel
- Dresdner Journal : 17.10.1884
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^«44 Freitag, de« 17 Octoter. 4884 I» A»»«» L«i«k» I ^»Lrlivl» II»rk ^Mrllek- 4 41 »rk KO kL LlQ»«lo» UllllUllorn t 40 kt »«—rd»ld äs« <t«nt»oll«o ktsioü«, tritt?o»t- iu»<t 8tmop«I,u»oll»b lü»»»- Io»«r,t»iipr»l^t für ä«a »»uw «io«r ^e»>mlt«r>ei> l'stitioil» >8 Ootsr „Lü>8»»«u>6t" äi» XsU« KO ?5. L«i 1»d«U«»- u»cl 2iLvrv»»t» LV U, Lrsedsl»»» r VLbUol» «ut ^anuLio« ä«r Sons- ruut koiart»^» Xksoä» Kr ä«o kvl^vvä«» DiksdntrIournal. Io»<>r»t«-o»«o»dlu» »u»Mtrt»! I^>p»tU: 4>. Lran<üt«tt«r, Oowlu»»»ivltLr äv» Orvixlusr L»»d»r, Isrlt» Vt,o >»««> >r«,I»u kr»»t4t»r» ». 44.: I/ueuextern <4 8,rltL-Vi»» SudLr, kr»U - I>«lp»jr krTuktart ». 44 -Nülled«ir: Li«<< 8«rlio: /»»vakilie»»<iunt, Sr«o»ll Nr«»i»u T LlanAtn » Liarear« <F'mik » 44 , ^«rArr'iotis ttul»1ik»o6lur>8; OdrUU: O. H/Äter; N»iu»ov«r: 0 i8c^ü«ier, k»rt, i«riio-kr»»KNu'» ». 44 - »t»tl8«ri! Da<-t^ <4 6o., L»wdur^i Fci. Lte»»t«r Verantwortliche Redaction: Oberredacteur Rudolf Mather in Dresden. llvr»u»x«k«rr Nüviel. Lxp^ültioo 6«» Ore*äoer ^oiirmU», Drexien, Xvinik--r,tr»s»« l^o. 8t). Amtlichcr Theil. Dresden, 16. October. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmisten geruht, daß der Rittmeister und Eskadron-Chef cm 1. Husaren - Regi- mente Nr. 18 Freiherr von Müller, sowie der Premierlieutenant der Reserve im 2. Manen-Regimente Nr. 18 Freiherr von Burgk, die ihnen von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen mit der Ernennung zum Ehrenritter des Johanniter ordens verliehenen Abzeichen anlegen dürfen. Dresden, 15. October. Se. Majestät der König haben dem KammermusikuS Oscar Franz das Ritter kreuz II. Llasse des Albrechls-Ordens zu verleihen Allergnädigst geruht. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Eisenbahn-Assistent I. Klasse Hermann Theodor Hohlfeld in Altenburg das ihm von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Altenburg verliehene Silberne Berdienstkreuz des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Hotelbesitzer Rudolph Sendig zu Schandau den von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland ihm verliehenen St. Stanislaus- Orden III. Klasse annehme und trage. Nichtamtlicher Theil. Telegraphische Nachrichte». Osnabrück, Donnerstag, 18. October, Nach mittags. (Tel. d. Dresdn. Journ.) 500 Bergleute des städtischen Kohlenbergwerks tu Pirsderg stell ten die Arbeit wegen Aenderuug der Arbeitszeit eia. Braunschweig, Donnerstag, 16. October, Mittags. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Die letzten Rachrrchten über das Befinden des Herzogs in Sibyllenort fiud wieder weniger günstig; die amtlichen „Braunschweiger Anzeigen" melden von gestern: Eine wesentliche Hebung der Kräfte des Herzogs hat nicht stattgesunden; die Aerzte constatiren einen Magenkatarrh. Der Herzog hatte eine unruhige Nacht; der Pul» ist relativ gut. Wien, Mittwoch, 15. October, Abends. (Tel. d. Boh.) DaS Reichsgericht entschied, daß durch das Verbot der in der Versammlung des Egerer deutsch-politischen Vereins beantragte» Resolution, welche anläßlich der Reise des Statthalters der Mißstimmung der deutsch-böhmischen Bevölkerung Ausdruck geben sollte, eine Verletzung des staats- grundgesttzlich gewährleisteten Vereinsrechleb statt- gesunden habe. In den Gründen wird aufgrfuhrt, daß die kaiserl. Verordnung vom 26. April 1854, aus Grund deren bas Verbot erfolgte, uur die Bestrafung des bereits stattgesuudenrn polizei widrigen Verhaltens vormirr und zu einer Ver fügung gegen Vereine nicht berechtige. Prag, Donnerstag, 16. Oktober, Vormittags. (Privat-Tel. d. Dresdn. Journ.) In einer gestern AdrudS abgehalteneu Sitzung des böhmischen Landtags wurde brr Antrag de» Abg. Itr. Herbst auf national« Abgrenzung der gemischtsprachigen Bezirke mit 141 grg-o 66 Stimmen abgrlehnt. Der Abg. Graf Elam-Martluitz und Genossen Haden den Antrag »lngedracht, die zweite Landes sprache au den Mittelschulen für einen obligaten Untrrrichtsgegruftaub zu erklären. Dieser Anttag fordert die Regierung zur Ein bringung einer Vorlage auf, durch welche der Grund- Feuilleton. Nedigerl von Otto Bane«. Mittwoch, den 15. October, fand im Saale des „Hotel de Saxe" feiten der Mufikakademie von B. Rollfuß ein von eingeladenen Musikfreunden sehr zahlreich besuchter Vortragsaveud Statt. Sämmtliche Clavierfpielerinnen — Schülerinnen des genannten Instituts — entwickelten, je nach dem Grade ihrer erlangten Fertigkeit, natürlichen Begabung und un widerstehlichen Befangenheit sehr löbliche und anerken- nenswerthe Eigenschaften und saubere, präcije Technik und emen m Phrasirung, Accentuation und Ton- nüancirung fleißig und mit musikalischer Empfindung ausgezeichneten Vortrag, möglichst sorgsam und maß voll, ohne äußerliche Effecte und übertriebene Tempi in der Behandlung. Nur der Marfch mit einem Theile des Schlußfatzes m dem Weber'schen Concertstücke und das Schudert'iche Impromptu wurde durch Angst beeilt. Das Programm war mit Geschmack ohne übermäßige Lange gewählt und eS waren darin den Schülerinnen keine Aufgaben zugemuthet, welche sie nicht bis zu einem gewissen genügenden Grade technisch beherrschen konnten. Hervorgehoben sei nur die Ausführung des erwähnten Concertstückes, bei welchem Hr. Rollfuß da- begleitende zweite Clavier, und die Schumann'schen Bariattonen für zwei Pianoforte, del welchem Hr. Kam mervirtuos Scholtz da- erste Clavier spielte. Die Productivnen der Schülerinnen erwiesen, daß der Unterricht m dem Institut von Rollfuß auf eine musikalisch gediegene und geschmackvolle Ausbildung satz zur Geltung gebracht werde, daß in allen au» Staatsmitteln erhaltenen Mittelschulen Böhmens die zweite Landessprache als obligatorischer Lehrgegenstand erklärt werde. Von dem Unterrichte in der zweiten Landessprache sollen nach diesem Anträge diejenigen Schüler ausgeschlossen bleiben, deren Aeltern ausdrück lich um Befreiung einkommen. Hinsichtlich der auS Gemeinde- oder Privatmitteln unterhaltenen Mittel schulen, sollen darüber, ob die zweite Landessprache für obligatorisch erklärt werden soll, Diejenigen ent scheiden, welche diese Mittel hergeben. Brüssel, Mittwoch, 15. Oktober, Abends. (W. T. B.) DaS „Echo du Parlement" meldet, baß anläßlich der am Sonntage stattfindenden Communalwahlen in Antwerpen eine beträchtliche Truppenzahl zur Verhinderung von Ruhrstörungen koukrntrirt werden soll. Neapel, Donnerstag, 16. Oktober. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Von DienStag Nachmittags 4 Uhr bis gestern um 4 Uhr Nachmittags wurden 76 Er krankungen und 36 Todesfälle au der Cholera gezählt. Kairo, Mittwoch, 15. Oktober, Abends. (W. T. B.) Entsprechend dem Schreiben des Finanz- Ministers vom 18. September, durch welches der selbe di» Suspension der Amortifirung der uni- sicirten Schuld anordnete, hat bas Ministerium heute Verfügungen erlassen, daß die Zahlung der Einnahmen der Eisenbahn- und Telegraphen verwaltung an die Staatsfchuldencasse morgen und dir Zahlung der übrigen Einkünfte, welche sprriell für d»e Staatsschuld bestimmt find, am 26. d. Mts. wieder aufgenommen werde. Dresden, 16. October. Unter der anziehenden Ueberschrift: „Sind wir ein Volk von Schuften?" behandelt ein Artikel in der letzten Nummer der „North American Review" die zahl reichen, in der nordamerikanifchen Union vor kommenden Fälle von Wortbruch, nämlich Nicht einhaltung eingegangener Verpflichtungen feiten einzelner Staaten oder Gemeinden und Corporationen, welche Fälle so viel dazu beigetragen haben, den guten Namen der Union zu beflecken. Gute Hoffnungen lassen sich schon daran knüpfen, daß gegenwärtig die Frage der „amtlichen" Corruption in den Tagesblättern und periodischen Schriften der Vereinigten Staaten mit einer Offenheit und Bestimmtheit besprochen werden, wie nie zuvor. Das Publicum wird sich allmählich dessen bewußt, welche Schande und welche Gefahr mit dem häufigen und flagranten Vertrauensbruche in der Verwaltung von Gemeinden und öffentlichen Unter nehmungen verbunden ist. Der Aufschrei gegen die Elsenbahncorruption verspricht zu einer Reform der gegenwärtigen Methode der Verwaltung zu führen, und so schneidige Worte, wie die von John F. Hume im erwähnten Artikel der „North American Review", müssen nolhwendig dazu beitragen, Gemeinden, welche ihrem Worte untreu werden, erkennen zu lassen, welche Schande sie auf sich laden. Das Eine wie bas Andere zugegeben, muß aber dennoch hervorgehoben werden, daß die Erkenntniß und infolge derselben die Reform eine ungemein langsame ist, im schreienden Widerspruche zu den raschen Schritten, welche die Vereinigten Staaten in allen anderen Dingen, welche die Cimli- sation betreffen, zu machen pflegen. Fast em halbes Jahrhundert ist vorübergegangen, seitdem Sydney Smith seine berühmte Philippica gegen staatliche Unehren hastigkeit an den L-enat des Landes gerichtet hat, und dennoch sind einige seiner Vorwürfe gegenwärtig noch ebenso am Platze, wie zu seiner Zeit. Man kann nicht dilettantischen Llavierspiels gerichtet sei. Und das ist erfreulich; denn das Geschäft des öffentlichen Clavier- virtuosenthums ist im Betrieb überfüllt. Hr. Robert Vigne ll aus Haag (dem Vernehmen nach zuletzt Schüler Leonard'-) unterbrach die Reihe der Clavier- productionen durch Violinvorträge (von Godard und Wieniawski). Sein Ton ist schwach und nicht schön, aber er versteht ihn für die Cantilene mit feiner Nüanclrung und warmer Empfindung zu behandeln, und erzielte infolge dessen durch den sehr hübschen Vortrag des interessanten träumerischen Adagio auS dem Ooneert romuniigus von Godard die beste Wir kung. Im Uebrigen war sein Spiel noch zu unfertig für den Loncertvortrag, außerdem manierirt. Die Aneignung einer ruhigen körperlichen Haltung fei feiner Aufmerksamkeit sehr anempsohlen. C. Banck. Literatur. „Briefwechsel zwischen Justus Liebig und Theodor Reuning über landwirth- schaftliche Fragen." Dresden, Schönfeld's Ver lagsbuchhandlung. Die Herausgeber dieser Briefe aus den Jahren 1854—1873, Reinhold Echtermeyer und Georg v. Liebig, lassen es in ihrer Vorbemer kung nicht an der nöthigen Aufklärung über diefe Edition fehlen. Zugleich giebt dieselbe einen Einblick in das segensreiche Wirken eines sächsischen Beamten, der einen solchen Rückblick verdient. Mehr, als 40 Jahre sind verflossen, seit Justus v. Liebig seine Theorie der Gesetze für die Ernährung der Pflanzen zuerst entwickelte, und es bedurfte mehr, als 20jähriger fortgesetzter Arbeit und einer Reihe von wissenschaftlichen Kämpfen, bi- endlich im letzten Jahrzehnt ferne» Leben- die Lehre sich zur allgemeinen annehmen, daß der Sinn für Ehre und Gerechtig keit in den Bereinigten Staaten minder fest gewurzelt sei, als in anderen civilisirten Ländern, und dennoch ist eS sicher, daß die öffentliche Meinung in Amerika über individuelle und korporative Vergehen leichter, als anderswo hinweggeht und daß die der Nation eigenthümliche Achtung für „Smartneß" (Findigkeit) sehr oft hart an der Grenze der Duldung von Ehr losigkeit liegt. Mr. Hume führt die 11 Staaten der Union an, welche insolvent geworden sind. Der Ge- sammtbettag beläuft sich auf 309 074000 Dollars. Diese Summe ist um mehr, als 50 Millionen Dollars größer, als die gejammten Kosten des Unabhängigkeits kriege», den Amerika gegen England geführt hat, und größer, al» die Schätzung des Besitzstandes in 16 ein zelnen Staaten der Union. Doch diese Vergleiche geben noch immer nicht das richtige Bild. Man muß einen andern Vergleich heranziehen, um den Lontrast auffälliger zu machen. Man muß nämlich der Total summe, mit welcher Staaten und Gemeinden der Union insolvent geworden sind, die Summe entgegenstellen, für welche Staaten und Gemeinden ihre Solvenz noch aufrecht erhalten haben und regelmäßig Interessen be zahlen. Diese zweite Summe beträgt nun blos 190849 978 Dollars gegen den von Hume angesührten Jnsolvenzbettag von 309074000 Dollars. So groß aber auch dieser letztere Bettag aussieht, er soll doch nicht einmal die ganze Summe umfassen, welche die nothleidend gewordenen Staaten und Corporationen der Union schuldig sind, da mehrere Fälle von Hume übersehen wurden. Was er jedoch anführt, wird auch in seinen hier folgenden Details interejsiren, und Manches davon dürfte europäischen Lesern neu sein. Mr. Hume schreibt nämlich: „Städte, Distrikte, Gemeinden und Schulbehörden im ganzen Lande haben, wie bekannt, ihre Schuldverschreibungen zumeist in der Form von Obligationen oder Bonds ausgegeben. So viele dieser localen Unternehmungen sind insolvent geworden, daß der Betrag der übrig gebliebenen, also der zinstragen den Schuldposten an denjenigen der insolventen gar nicht heranreicht. Um zu erkennen, bis zu welchem Grade bei uns der Wortbruch getrieben wurde, müssen wir uns blos das Mississippithal ansehen, und zwar den reichsten, wohlhabendsten Theil desselben, und die Anzahl von Gemeinden notiren, welche dort irgend einer von ihren Verpflichtungen sich zu entwinden trachteten. Die Liste der insolventen Städte können wir mit Duluth am Lake Superior beginnen. Von da kommen wir zu Keoluk und Mc. Gregor in Iowa; Quincy und Cairo in Illinois; St. Josef und Cape Girardeau in Missouri; Leavenworth, Lawrence und Topeka in KansaS; zur Stadt Nebraska im Staate Nebraska; zu Little Rock und Helena in ArkansaS; Memphis in Tennessee; New-Orleans und Shreveport in Louisiana; Houston in Texas und endlich Mobile, einer Stadt am Golf von Mexico. Auf diesem Wege sind wir aber an mancher insolventen Commune vor übergegangen, vielleicht weil die Stadt, vielleicht weil der Betrag zu klein war, um uns bei demselben aus zuhalten. In dem reichsten Staate von Illinois zum Beispiel hat mehr, als ein Drittel, von ungefähr 300 Communen, welche Bonds zum Bau von Eisenbahnen und anderen öffentlichen Werken ausgegeben haben, die Zahlung verweigert und sich derselben zu entziehen gesucht. Von etwa 100 Städten und Gemeinden in Missouri, welche Bonds emittirten, haben neun Zehntel den,elben nicht eingelöst. In Kansas ist es etwas besser, aber auch da noch beschämend genug, während von den Gemeinden im Staate Arkansas vollkommene Uebereinstimmung im Versuche, ihren Verpflichtungen untreu zu werden, zu melden ist. Hier wurden aber bloS im Ganzen 4 Staaten der Umon erwähnt, während e» weit mehr der Staaten, welche in dieselbe Kategorie gehören, giebt. Gemeinden und Corporationen, welche ihre Anerkennung durchgerungen und auch bei den Land- wirthen Deutschlands festen Boden gesunden hatte. Zur Erreichung dieses letzten Zieles hat nicht wenig die überzeugungstreue und unermüdliche Unterstützung beigetragen, welche ihm die Thätigkeit seines Freundes Th. Reuning in Dresden gewährte, der Liebig nur um wenige Jahre überlebte Ein Bild der gemeinschaftlichen Arbeit der beiden Männer ist in diesem Briefwechsel niedergelegt. Theo dor Reuning war 1807 in Bingenheim in Oberhessen geboren und kam früh in seiner Laufbahn mit den Fragen in Berührung, die den Landwirth beschäftigen. Er hatte in Gießen Jurisprudenz und Vollswirth- fchaft studirt und bekleidete dann als Accessist von l88l bis 1836 das Secretariat der landwirthschaft- lichen Vereine Oberhessens. 1836 übernahm er die Verwaltung der gräfl. Stolberg'schen Herrschaft Gedern in Oberhessen, von wo er 1843 zur Geschäftsführung des im Jahre vorher gegründeten landwirthschastlichen Hauptvereines im Königreiche Sachsen nach Dresden berufen wurde. In den TheuerungSjahren 1846 und 1847 leitete er den Ankauf von Getreide und anderen Lebens mitteln für die besonders bedürftigen Gegenden Sachsens, und die damit verbundenen Anstrengungen legten den Grund zu späteren körperlichen Leiden. Er wurde 1849 Generalsecretär der landwirth- schaftlichen Vereine Sachsens und vortragender Rath für LandeSculturjachen im Ministerium, sowie Re- gierung-commissar für alle landwirthschastlichen An gelegenheiten. Im Jahre 1855 wurde Reuning zum geh. Re- gierung»rath eruannt und erhielt tn diesem Jahre Unterschrift verleugnet haben, kann man ja fast an der Schwelle von New-Kork selbst finden. Zahlung unwillige Municipien Haden natürlich dahin getrachtet, die Verweigerung der Einhaltung ihrer Verpflichtungen in ein legales Mäntelchen zu kleiden, in der Regel, indem sie irgend einen technischen Fehler in der Aus fertigung der VerpflichtungSurkunden sich zu Nutze machen, womit sie denn auch oft einen Erfolg er zielten. Die Unwissenheit und Nachlässigkeit ihrer eigenen Beamten bei der Ausfertigung von Bonds wurde nachher ohne den geringsten Gewisfensscrupel auSgebeutet. Hatte der Proceß keinerlei legale Grund lage, dann wurde er fo wett hinausgezogen, daß die Gläubiger, mürbe gemacht und angeekelt, sich bereit erklärten, gutwillig die Hälfte von Dem zu nehmen, was ihnen rechtlich gebührt hätte. In vielen Fällen wird der Proceß die Jahre hindurch ohne Entschei dung weiter geführt. Der Verlust der Gläubiger bei den kleinen Gemeinden und Corporationen ist im Ganzen vielleicht noch um Vieles größer, als derjenige bei den insolventen Staaten. Es giebt nicht blos Gemeinden, welche thatsächlich insolvent sind, sondern auch solche, welche ihren Verpflichtungen absichtlich nicht nachkommen. Schlägt man.die Interessen zum Capital, und berücksichtigt man, daß das System noch andauert, dann muß man vorauSjetzen, daß ohne eine radicale Aenderung in dieser Beziehung in den nächsten 10 Jahren die verlängerte Schuld bis auf 1000 Millionen Dollars angewachsen sein wird. Noch wenige Jahre mehr, ohne daß der bisherige Gang der Sache unterbrochen wird, und die insolventen Staaten und Gemeinden werden bereits mehr schuldig sein, als die Staatsschuld der Union auSmacht, näm lich gegenwärtig ungefähr 1500 Millionen Dollars; denn in demfelben Verhältnifse, in welchem diese Staatsschuld abnimmt, vermehrt sich die Schuld der zahlungsunwilligen oder zahlungsunsähigen Gemeinden und Corporationen. Die Geneigtheit auf Seiten reicher Municipien, die von ihnen emgegangenen Verpflich tungen abzuschütteln, geht durch einige, geradezu be lustigende Fälle auf das Deutlichste hervor. Eine An zahl von Gemeinden in Arkansas verbündete sich zu dem Zwecke, die Bezahlung von Bonds in der Höhe von 2 Millionen Dollars zu verweigern, unter dem Vorwande, daß im Copiren des besondern Gesetzent wurfes, welcher zur Ausgabe dieser Bonds berechtigte, ein Wort mit drei Lettern für ein anderes Wort mit zwei Lettern, beide Worte von so gut wie gar keiner Bedeutung, gesetzt worden sei, woraus hervorgehe, daß das ganze Anlehen auf ungesetzlicher Grundlage beruhe. Eine Gemeinde in Missouri hatte bereits Bonds bis zum Maximum, zu welchem sie durch ein Gesetz berechtigt wurde, auSgegeben. Die Bonds waren schlecht gedruckt, und die Käuser verlangten, daß man ihnen besser aussehende Schuldverschreibungen an deren Stelle gebe. Die Gemeindeverwaltung zeigte sich dem Verlangen gegenüber sehr liebens würdig, wendete jedoch später ein, daß die alten, zurückgegebenen Bonds das Maximum der berech tigten Ausgabe darstellten und daß die neuen, schö neren, weil sie über dieses Maximum hinausgehen, ohne gesetzliche Grundlage wären, also ungiltig sind. Eine Gemeinde in KansaS, welcher ein Proceß wegen Nichteinlösung von Bonds in Aussicht stand, wählte Personen für ihre Verwaltung, welche sich dazu ver pflichten mußten, daß sie in den gewöhnlichen Amtsstunden sich nicht zeigen werden, so daß Nie mand da war, welchem Klageschrift und sonstige Documente präsentirt werden konnten. .Kaum jedoch waren die ossiciellen Amtsstunden der Gemeinde vor über, fanden sich auch die Beamten derselben em, arbeiteten die ganze Nacht hindurch und verschwanden mit dem Augenblicke, in welchem die Amtsstunden wieder beginnen sollten. Etwas dem Aehnliche« ge- auch den Grad eines Doctor t'bilosvpbiuk bonoris causa von der Universität Leipzig. 1867 vertrat er den Wahlkreis Pirna-Stolpen- Neustadt am norddeutschen Bunde, gab aber nach Be endigung der Sitzungen dieses Jahres die Vertretung wegen seiner leidenden Gesundheit wieder auf. Aus demselben Grunde zog er sich am 1. September 1868 von den regelmäßigen Arbeiten eines Generalsekretärs zurück, fuhr aber fort, feine Dienste dem Staate und der Landwirthschaft zu widmen, bis ihn sein Gesund heitszustand nöthigte, am 10. October 1869 um seine Pensionirung nachzusuchen. Auch dann noch zog er sich nicht von allen Arbeiten zurück, sondern blieb, so weit er es vermochte, im Verkehr mit dem Ministerium und den Landioirthen, so daß er bis zu seinem Lode Regierungscvmmissar für die landwirthschastlichen Ver suchsstationen Möckern, Pommritz und die 1869 ge gründete pflanzeuphysiologische Versuchsstation Tharandt geblieben ist. Wiederholte Kranlheitsanfälle ver anlaßten ihn im Mai l876 aufs Land zu seinem Schwiegersohn auf Cunnersdorf überzusiedeln, wo er am 3. August 1876 verschied. Zahlreiche Ehrenbezeigungen und Auszeichnunaen wurden ihm von Sachsen und anderen Ländern für seine Verdienste um die Landwirthschaft zu Theil, unter welchen wir, als Zeichen der dankbaren An erkennung seines Landes, der Gründung einer Reuning- sttstung sür Preisfragen gedenken, welche ihm die Landwirthe Sachsens am 4. November 1869, dem Tage seines 25jährige» Dienstjubiläums, widmeten. Unter den Zeugnissen der literarischen Lhät'gkeit Reuning'» hebe» wir hervor, daß er 1853 jein Amts und Anzeigeblatt für die landwirthschastlichen Vereine
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