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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 12.01.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-01-12
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189601128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18960112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18960112
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1896
- Monat1896-01
- Tag1896-01-12
- Monat1896-01
- Jahr1896
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 12.01.1896
- Autor
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Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich ßWsk-D,Mr für Kchiwrs, Mdkitz, Zmirdtrf, Usdsrf, Kl. LOim, LtiimHrott, Umma m!> MM Aintsblatt für den Stndtrat zu Liechtenstein. ——-——.———.— 46. Jahrgang. —————-—— Nr. 9. Sonntag, den 12. Januar 1896. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für dm folgenden Tag." Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pfennige. — Einzelne Nunmrrr 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expeditton in Lichtenstein, Markt 179, all« Kaiser!. Poftanstalteu, Postboten, sowie di« Austräger entgegen. — Inserate werde« di« »iergespaltme AorpsS^Uk oder deren Raum mit 10 Pfmnigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekMNtmschMg. Diejenigen hiesigen Bewohner, welche Hunde besitzen, werden auf Grund von Z 2 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hundesteuer angedrohten Strafe, längstens bis zum 15. Januar 1896 schriftlich hier anzuzeigen, welche Hunde sie besitzen und gleichzeitig die Steuer für das Jahr 1896 gegen Rückgabe des alten und Empfang eines neue«, dies mal gelben länglich viereckigen Steuerzeichens zu entrichten. Lichtenstein, am 15. Dezember 1895. De« Rat zu Lichtexstsin. Lange. Schndr. vela»»tmach««g. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 30. Mai vorigen Jahres, die öffentliche« Impfungen betreffend, werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder derjenigen im laufenden Jahre impfpflichtig gewordenen Kinder, deren Impfung in den stattgefundenen öffentlichen Impfterminen nicht erfolgt und bezüglich deren der Nachweis über anderweit erfolgte Impfung oder Be freiung von derselben bei der unterzeichneten Behörde nicht beigebracht worden ist, hiermit aufgefordert, dis unterlassene Impfung ihrer Kinder nachzuholenund, daß dies geschehen oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, bis spätestens der? 1. Februar 1896 zur Vermeidung der sie andernfalls nach Maßgabe des Gesetzes unnachfichtlich treffenden Strafe durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Lichtenstein, am 7. Januar 1896. Der Stadtrat. - Lange. Wolf. OKtsrMtNMHMg, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrutierungs stammrolle betreffend. In Gemäßheit der Bestimmung in Z 57 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle männlichen Personen, die 1. im Jahre L876 oder früher gebsrex find, sofern über ihre Dienstverpflichtung «och nicht endgültig entschiede«ist n«d 2. L« der hiesige« Stadt ihren dauernden Aufe«thaLt oder WohMsitz habe«, hierdurch aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres, vo« 4—6 Uhr uachWittags, in der hiesigen Rutsexpedition zur Rekru- tierungsstammrolle persönlich anzumelden und zwar diejenigen, welche ihre Anmeldung erstmalig bewirken und nicht ix Lichtenstein selbst geboren sind unter Vorlegung ihres GeburtszeuguiffeS, die übrigen unter Abgabe des empfangenen Losxxgsscheixes. Außerdem sind etwa eingetretene Verände rungen in Bezug auf den Aufenthalts- oder Wohnort, den Stand, das Gewerbe usw. dabei anzuzeigen. Als dauernder Aufenthalt im Sinne der angezogenen Wehrordnung ist an zuseheu: u. für Militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Haud- lungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an dem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; b. für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, wo sich die Lehranstalt befindet, der die Ge nannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Diejenigen Militärpflichtige», welche innerhalb des Reichsgebiets weder «inen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz haben, meiden sich in ihrem Geburtsorte zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslände liegt, in dem Orte, in dem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Sind Militärpflichtige von dem Orte, in dem sie ihren dauernden Aufent halt oder Wohnsitz haben, zeitweilig abwesend (auf der Reise begriffene Hand lungsgehilfen usw.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- und Fabrik herren die Verpflichtung, sie innerhalb des im Anfänge dieser Bekanntmachung erwähnten Zeitraums zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, die nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs- oder Musterungsbezirke verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge bei der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle aufgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumung der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Unterlassung der vorgeschriebenen Meldung zur Rekrutierungsstammrolle oder zur Berichtigung derselben zieht nach Z 25 Ziffer 11 der Wehrordnung Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen nach sich. Lichtenstein, am 9. Januar 1896. Der Stadtrat. Lange. Bm. Das je zur Hälfte den minderjährigen Erben des Webwarenfabrikanten Friedrich Anton Lindig und den minderjährigen Geschwistern Ai in Lichten- tenstein gehörige Hausgrundstück Fol. 436 des Grundbuchs, Nr. 400 Ab teilung des Brandkatasters und Nr. 494 deö Flurbuchs für Lichtenstein, 25,? Ar umfassend, zur Grundsteuer mit 358,Einheiten, zur Brandkasse mit 29,440 M. —- eingeschätzt und auf 30,800 M. ,—- gewürdert, bisher und noch gegenwärtig der Sitz eines Decksnfabrikationsgeschäfts, nach der Ansicht Sachverständiger in bester Geschäftslage hiesiger Stadt gelegen, sowie das Drittel des denselben Eigentümern gehörigen, auf Fol. 1344 des Grund buchs für Lichtenstein eingetragenen Wirtfchaftswegs, Parzelle Nr. 495 des Flurbuchs, sollen auf freiwilligen Antrag der Eigentümer Sonnabend, den 1. Februar 1896, vormittags V Uhr im Verhandlungssaale des hiesigen Amtsgerichts öffentlich um das Meistgebot versteigert werden. Eine Ausstellung der Versteigerungsbedingungen liegt im hiesigen Amts gerichte zur Einsicht aus, wird auch gegen Erlegung der Schreibgebühren abschriftlich mitgeteilt. Lichtenstein, den 10. Januar 1896. Königliches Amtsgericht. Herold. BelkimtmachMg, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Retrutierungs- Stammrolle betr. Die mit Anfang dieses Jahres in das militärpflichtige Alter eintretenden, im Jahre 1876 geborenen männlichen Personen, welche in Callnberg ihren wesentlichen Wohnsitz haben, sowie diejenigen, welche in früheren Jahren geboren, aber bei den vorherigen Rekrutierungen zurückgestellt worden sind, oder über deren Dienstpflicht noch keine mdgiltige Entscheidung der Ersatzbehörde erfolgt ist, werden hierdurch asfgefordert, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Febr. dss. Js. zur Aufnahme in die Retrutierungsstammrolle in hiesiger Ratsexpedition persön lich anzumelden. Diejenigen, welche auswärts geboren sind, hier aber ihrer Gestellungspflicht genügen müssen, haben ihre Geburtsscheine, die Zurückgestellten aber ihrs Losungs scheine beizubringen. Sind Militärpflichtige vorübergehend abwesend, so sind deren Eltern, Vor münder, Lehr- oder Fabrikherren verpflichtet, sie anzumelden. Wer die vorgeschriebexe Anmeldung zur Stammrolle oder zur Berichtiguug derselbe« unterläßt, wird Mit Geldstrafe Lis zu 36 M-, im Umvermögeusfalle aber mit Haftstrafe belebt. Callnberg, am 10. Januar 1896. Der Bürgermeister. Pratzt el. bekannt zu machenden Bedingungen und gegen ent^ rindenmaffex ax Streitwalder Oelsnitzer Psarmenstieler Steiner Lichtensteiner Oberwaldenburger Niederwaldenburger Remser Pomßen-Gelgershainer unter den vor der Auktion sprechende Anzahlung meistbietend verkauft werden. Die vorstehende Reihenfolge wird bei der Auktion beibehalten werden. Sämtliches Material kann an Ort und Stelle besichtigt werden und wollen sich die Herren Kaufliebhaber deshalb an die betreffenden Verwaltungen wenden. Holzkäufer, denen poch kein spezielles Verzeichnis über obige Hölzer zuge gangen sein sollte, wollen sich gefälligst an unterzeichnete Stelle wenden. 28aldenburg, den 16. December 1895. Fürstlich Schönbmrg'sche Forstinfpektio«. Forstrat Gerlach. zWch- und Münden NerßtiMW. Montag, den 26 Januar 1896 sollen im UW M Intschet Siiser in Zwickt« (Ende der Bahnhofstraße) von vormittags 11/2 Uhr an die pro 1895/96 auf nachgenannten Fürstlichen Forstrevieren zum Verschlag kommende» Stämme und Klötzer an ca. 6ÄV6 Festmeter, größten teils Nadelholz und noch anstehend, sowie die nachstehend aufgeführten Nutz en 2?« Feflmetev Fichtexrinde und zwar aus Revier ca. 460 Festm. Stämme u. ca.20Festm. Fichtenrinde, n I- „ 605 „ 600 k» „ „ 30 „ „ 30 »k n n n „1420 n „ >, ^o n n n „ 655 n „ , 40 n n n „1420 n n » „ 30 n n „ 840 n ,, ,, 30 n n n „ 655 „ » ö0 n kl n „ 245 n " » n n
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