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Dresdner Nachrichten : 09.03.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-03-09
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186103092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18610309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18610309
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1861
- Monat1861-03
- Tag1861-03-09
- Monat1861-03
- Jahr1861
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 09.03.1861
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«rf» tägl. Moia. 7 U Jnseratt, b.Gpc>ltz»ike i Ps., werden b. Uh. 7 Monnt. btSAU.) anqenomme» !n der Expedition: Iohannet«Nllee und MaisenhauSflra-e 8. Tageblatt für ^ Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitttdacteur: Theodor Drotrlfch. »» «gr. «um»rr» 68. Sonnabend, den 9. Mrz 1861. Dresden, den 9. März. — Die Zweite Kammer beendigte gestern die Berathung des Rechenschaftsbericht« auf die Finanzperiode 1855—57, indem sie bei den ertheilten Nachrichten allenthalben Beruhigung zu fassen beschloß und den Anträgen ihrer Finanzdeputation auf künftige speeirlle Nachweise für gewiss« BerrchnungSposten sowie auf mög lichste Sparsamkeit an Unterstützungen, und gänzliches Versagen derselben bei Hagelschäden, beitrat. — In Bezug auf dir in den Kammern verhandelte Reni- tentenfrage erläßt Hr. Heinr. Brockhaus in Leipzig, bekanntlich einer der Renitenten, in der D. A. Z. folgende Erklärung: „Ich gehöre zu den sogenannten Renitenten de< sächsischen Landtags von 1850. E« ist nicht meine Absicht, auSeinanderzusetzen, wa« mich in dies« Stellung bracht«; e« genügt, wenn ich sage, daß ich nach gewissenhafter Prüfung eines von mir geleisteten Eide» damal« nicht glaubte anders handeln zu können. Die Folgen meiner Wei gerung. auf dem reactivjrten Landtage von 1850 zu erscheinen, den Verlust de« passiven Wahlrecht», habe ich ruhig ertragen, ob wohl ich nie «ine andere Ansicht über den in dieser Hinsicht von der II. Kammer gefaßten Beschluß Hab« gewinnen können, als daß dies« Kammer — ganz abgesehen von der Frage ihrer gesetzlichen Eonstitüirung — dabei ihre Befugnisse überschritten und'etwa» beschlossen hat, wozu sie in dieser Ausdehnung nicht berechtigt war. Wenn auf dem jetzigen Landtage, auf Veranlassung eines Antrag» des Abg. Gehe, dir II. Kammer, und neuerdings mit ihr über einstimmend die I. Kammer, den Antrag an die Negierung zu stellen beschlossen hat: „dieselbe wolle die sogenannttn Renitenten wieder in die Wahllisten unter den zu Abgeordneten Wählbaren ausnehmen lassen, sofern sie sonst noch die gesetzlichen Erforder nisse der Wählbarkeit haben", so übt nach meiner Ansicht die Kammer nur einen Act der Gerechtigkeit, sie gleicht ein« frühere Ueberschreitung ihrer Befugnisse au». Will man aber dm Antrag, wie mehrfach geschehen, al» «inen „Act freier Versöhnung" betrachten, so ist zu beklagen, daß meh rere Redner es nicht haben unterlassen können, darauf hinzuweisen, wie die Regierung e» den Renitenten zur Pflicht ma chen müsse, irgendwie den Wunsch ausdrücklich zu erkennen zu geben, wieder in die Wahllisten eingetragen zu werden. Nach meiner Ansicht kann ein Renitent «inen solchen ausdrücklichen Wunsch — und werde die Fassung auch dem Betheiligten über- lassen und wolle man sich auch mit einer sehr „milden'. Form begnügen lassen — nicht zu erkennen geben, ohne ftiner damaligem Urberzeugung untreu zu werden. Rur wenn — nach bedingungs loser Wiedrrzulaffung der sogenannten Renitenten zum passiven Wahlrecht ,«— davon dir Rede sein sollte, «inen derselbenMr ein« Dahl zum Landtag aufzustellen, glaübe ich, daß r» seine Pflicht 'l 1/.; sein würde, sich rechtzeitig seinen Wählern gegenüber darüber au»-» zusprechen, ob er unter den dermaligen Verhältnissen eine solche Wahl »«nehmen zu dürfen glaube. Ich hoff«, daß sich noch ein Mittel finden werde, um jene angedeutet« Erklärung überflüssig zu tnache«, erkläre aber meinerseits: daß ich i mich nie dazu verstehen werde, um etwa» zu bittm — wenn auch nur indirekt — wa» ich al« mein gute» Recht betrachte. Leipzig. 6. März 1881. > ) Heinrich Brockhaus." — Den Inhabern solcher Landrentenbrief«, welche nur noch di« zu Ostern 1881 «inzulösenden ZinSschrin« enthalten, wird be kannt gemacht,^ daß die Ausgabe Neuer ZlnSbögen MITprls 1861 ihren Anfang nehmen soll. Die Aushändigung dieser Ain«- documentr erfolgt bei der Buchhalterei der Königlichen Landreuten- bank-Perwaltung — in dem «ach der Landhau-straße und der, inyern Stadt zu gelegenen Parterre-Viertel de» Landhauses 77-ge-i gen Zurückgabe der alten Zinsleisten allwochentäglich von früh 9 bi» Mittags 1 Uhr. » — Oefsentliche Sericht«ver^aydlu«ge.nr AmDon- inerstage befand sich eine Mutter mit »ihrem, 18jsihrigen Sohne auf der Anklagebank, die Waichfrau verw. ^ Zyh. Ehr., Höfer ,und F. E. Höfer allhier, Erstere de» Meineid», Letzterer.der j . wahrheit-widrigen Aussage beschuldigt, welch« Beide in einer ge- !gen einen gewissen Clemens Tränkner allhier tingeleiteten Unter-» , suchungSsache abgelegt haben sollten. Pertheidiger war Herr Adv. Schaffrath. Es war nämlich am sog. dritten Weihnacht»- , feiertage v. I. der auf der Schöffergaffe Nr. 18 im fünften Stock wohnenden Frau Karig ein im Gange auf der Leine hängende» Hemd entwendet worden. Der Verdacht, diesen Dieb stahl verübt zu habe«, fiel auf besagten Tränkner, dessen El tern im genannten Hause in der dritten Stage wohnen, wäh- rend er selbst bei der zuerst erwähnten Frau Höfer in Af- termiethe sich befand. Tränkner war schon mehrfach wegen Diebstahl» bestraft worden, in Folge dessen ihm nicht nur der betr. HauSwirth seines Vater-, sondern auch Letzterer selbst den Zutritt in» Haus verboten hatte. Dennoch aber sollte er am bezeichmten Tage von der hochbetagten verw. Hofmann, welche mit in demselben Hause wohnt« und ihn und seine Eltern gut kannte, um ,dieselbe Zeit, wo der« Diebstahl geschehen war, ge sehen worden sein, wie denn auch ein ebendaselbst wohnender Knabe, der 10jährige Starke, ihn beim Hinaufsteigen in» dritte Stock erblickt und deutlich erkannt haben wollte. Dieser Um stand und sein frühere« Verhalten gaben Ursache zu seiner ei nige Tage darauf erfolgenden Verhaftung; aber man fand bei der. polizeilichen AuSsuchung da» fraglich« Hemd nicht. Er läugnet« auch anfänglich standhaft die Thal und bctheuert», weil sein« Unaussprechlichen sich in einem ganz zerrissenen Zn-,
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