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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 31.07.1851
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1851-07-31
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510731010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851073101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851073101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-07
- Tag1851-07-31
- Monat1851-07
- Jahr1851
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 31.07.1851
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Donnerstag. Erste Ausgabe. Vormittags ll Uhr. 31. Juli L8SI. Eeipzig. Die Zeitung tt- scheint täglich zwei mal un» wird autgegeben in tveipzig Vermittag« l l Uhr, Abenh» « Uhr i in »r««»e« Abend« L Uhr, Vormittag« 8 Uhr, Bret« für da« Vierteljahr 8 Thlr.; jede einzeln« Rüm mer l Ngr —— Rr. 388. -— Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit nnd Recht, Freiheit und Gesetz!» Zu beziehen durch alle Post ämter de« In- und Au«lande«, sowie durch die Srpeditionen in «eipzlg (Querstraße Nr. 8) und !vr««d«« (bei <i>. Höckner, Neustadt, An »er Brücke, Nr. 8). ZnsertlonSgebü-r für d«n Raum einer Zeile I Ngr. Dentschland. Die Zahl der Protokolle der Bundesversammlung beläuft sich bereits auf 16, von welchen 13 in den zur Versendung an die Re gierungen bestimmten Exemplaren gedruckt sind. Das 14. ist noch nicht geschloffen. ES wurde Preußen offen gehalten, welches sich, wie be kannt, bei der Verwilligung von Vorschüssen zu provisorischer Bestrei tung deS FlottenbedarfS noch ohne Instruction befand. Der Beschluß ist indessen durch Mehrheit so erfolgt, daß eine Abänderung nicht mehr auöstchtlich bleibt. Die Frage der Aufhebung der Deutschen Grundrechte, welche bereits in fast allen deutschen Staaten ihre Lösung gefunden, ist bestimmt, der Erörterung der Bundesversammlung unterzogen zu wer den. Die JnstructionSeinholung betreffs ihrer ist, wie man vernimmt, innerhalb drei Wochen beliebt worden. Der österreichische BundeSprä- sidialgesande Graf v. Thun-Hohenstein wird Frankfurt nicht auf Urlaub verlassen. Ganz unbegründet ist, daß Beschlüsse wegen einer kurzen allgemeinen Frist zur JnstructionSerholung und wegen der Be reithaltung der Zweifünstelcontingente gefaßt seien. (Dr. I.) Berlin, 30. Juli. Wir haben kürzlich ver bevorstehenden durch greifenden Verfassungsreformen in den thüringischen Fürstenthü mern Erwähnung gethan. Es wird unS heute eine Bestätigung der Nachricht, daß die Verfassungen dieser Staaten von den Einzelregierun gen und nicht von Bundes wegen abgeändert werden sollen. ' Die Chefs der Regierungen in einigen dieser Staaten fühlten schon lange das Be- dürfniß einer durchgreifenden Verfassungsänderung, sie glaubten aber erst das Zusammentreten deS Bundestags abwarten zu müssen, bis sie mit ihren Planen vorgehen zu können vermeinten. Wenn nun schon der Bundestag selbst mit seinen Arbeiten noch nicht so weit vorgerückt ist, daß schon jetzt eine Grenzlinie aufgestellt wäre, bis zu welcher demo kratische Verfassungen innerhalb deS Bundes zulässig sind, so ist doch so viel aus dem Gange der Dinge in Frankfurt abzunehmen und von einigen thüringischen Regierungen abgenommen worden, daß eine Ab änderung gewisser Verfaffungöbesiimmungen unfehlbar wird ein treten müssen. Unter diesen Umständen soll eine thüringische Ministerialconfe- renz von einer Seite lebhaft befürwortet werden. ES soll in dieser Mi- nisterialconferenz namentlich auch die Aufmerksamkeit darauf gerichtet werden, daß bei Verfaffungsabänderungen eine möglichste Gleichmäßig keit der thüringischen Staatsverfassungen überhaupt angebahnt werde. Ver traulichen Aeußerungen nach dürfen mehre der thüringischen Regierungen bei Verfassungsabänderungen auf ein Hand in Hand gehen mit ihren jetzigen Landtagen rechnen. Daß überhaupt die revolutionaire Stimmung der Thüringer sehr nachgelassen habe, wird von allen Seiten bestätigt. Wir bemerken in Bezug auf die Frage wegen Verfaffungsabänderungen durch de» Bund, daß man sich auf den Dresdener Konferenzen dahin ausgesprochen hat, daß in jedem einzelnen Falle erst die Kompetenz deS Bundes zu erörtern sei. In Frankfurt sind sicher definitive Be schlüsse, welche diese Kompetenz ein für alle mal feststellen, nicht ge faßt worden. (Corr.-B.) Der evangelische Oberkirchenrath hat infolge mannichfacher Jrrthümer und Zweifel, welche bet der letzten Mobilmachung obwalteten, festgesetzt, daß, da nach derMilitairkirchenordnung zu den Militairgemeinden sämmtliche im activen Dienst befindliche Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten gehören, die Militairpersonen des Beurlaubtenstandes durch den Empfang der Einberufungsordre noch nicht aus der Ctvilgemeinde ausscheiden, sondern erst mit dem Aufhören der Dauer ihres Urlaubs, also mit dem Termin des wirklichen Wiedereintritts im Heere, zur Mi- litairgemeinde übergehen. Ferner theilt der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten eine Bestimmung des JuftizministerS mit, wonach die Gerichtsbarkeit der Diöcesanbehörden der katholischen Kirche inDisci- plinarsachen gegen katholische Geistliche und in Ehesachen rein kirchlicher Beziehung als fortbestehend zu betrachten sei, und daher die Civilge- richte den Requisitionen der geistlichen Gerichte um eidliche Verneh mung der Zeugen und um Einziehung der Kosten in solchen Sachen Genüge zu leisten haben. Auch soll Civilrichtern katholischer Konfession fernerhin gestattet sein, bei geistlichen Gerichten ohne bestimmtes Ein kommen als Syndici zu sungiren; doch behält sich der Justizminister eine Genehmigung zur Uebernahme eines solchen Syndikats bei den einzel nen Richtern vor. Königsberg, 26. Juli. Gestern Abend wurde von der Polizei eine Versammlung der Freien Gemeinde aufgelöst und dürfte wol nächstens die vorläufige Schließung dieses Vereins erfolgen. . (Pr. Z.) München, 28. Juli. Der König hat die von einem Vereine er- langer Professoren und Geistlichen nachgesuchte Bewilligung für eine Collecte zur Unterstützung der außer Verdienst gesetzten schleSwigschen Geistlichen genehmigt und eine öffentliche Ausfoderung an die Pro testanten deS Königreichs erlaubt; jedoch soll in diesem Aufrufe zu mil den Gaben für die Unglücklichen jede politische Erörterung vermieden werden. (Allg. Z ) Hannover, 29. Juli. Heute fanden hier fünf Haussuchungen statt. Die erste traf Hrn. Staude, der an den Unterrichtsstunden deS hiesigen Arbeitervereins betheiligt ist; zwei Briefe wurden das Opfer der Jagd. Außerdem unternahm man eine vollkommen vergebliche Durch suchung deS Centralbureau der norddeutschen Arbeitervereinigung so wie der Wohnung jedes einzelnen Mitgliedes dieses Comite. Man strengte sich besonders an, pariser und londoner Correspondenzen auf zufinden. (D. Rchsz.) Kiel, 29. Juli. Mit der bereits gemeldeten Ueberlieferung des Schooners Elbe und des in Glückstadt liegenden Dampfschiffes Kiel hat es seine Richtigkeit. Die dänischen Seeoffiziere Dirking-Holmfeld und Sommer sind mit dem Hekla, der auch die gehörige Mannschaft für beide Schiffe mitgebracht hat, hier angekommen» um die Schiffe ent- gegenzunehmen. Morgen wird der Schooner, am Freitage das Dampf schiff an sie abgeliefert werden. Nach einem Rechlsgrunde der Ueber lieferung, bevor noch die Verhältnisse der Herzogthümer sowol zu Däne mark wie zu Deutschland definitiv festgestellt sind, sucht man vergebens. Als Resultat steht jedenfalls fest, daß die deutsche Marine um zwei Schiffe ärmer wird. Die von den Dänen ausgehobenen Schleswiger werde» jetzt einberufen, und zwar haben sich die zum Dienst als Artilleristen, Pioniere und Trainkutscher (Fahrer) Ausgehobenen sofort in Kopenha gen und die als Infanteristen Ausgehobenen in Fridericia zu stellen, während die zum Cavaleriedtenst Ausgehobenen im Lande selbst eingeübt werden sollen. Daß die Einberufung nach Dänemark den Landesrech ten der Herzogthümer widerstreitet, ist schon oft hervorgehoben worden; es geschehe indeß zum Ueberflusse hierdurch nochmals. Die Stimmung im SchleSwigschen soll nach übereinstimmenden Nachrichten hierüber der Verzweiflung nahe sein. Man hatte dort immer noch gehofft, daß man die Ausgehobenen, die größtentheils in der schleswig-holsteinischen Ar mee gedient haben, nicht zum wirklichen Dienst in den Nethen ihrer Feinde zwingen, oder daß bis zum Zeitpunkte der Einberufung der Deutsche Bund, in dessen Hände die Angelegenheiten der Herzogthümer gelegt worden, sich zu einer kräftigen Wahrung der Rechte der Herzog thümer entschlossen haben werde. Diese Hoffnungen zeigen sich jetzt als trügerisch, und ist infolge dessen die Rathlostgkeit groß, da daS Gewissen und die Ehre der Betreffenden weder den Dienst in den feindlichen Rei hen noch das Entlaufen gestatten. Auch an einige Studenten, die die hiesige Universität frequentiren, sind die Einberufungsordres gelangt. Nach dem stat-us yuo onto, den der Deutsche Bund wiederherzustellen versprochen hat, waren Studenten, Seminaristen re. bet der Aushebung zu übergehen. Jetzt scheint dieser Grundsatz nicht mehr beachtet werden zu sollen. Die armen jungen Männer sind um so mehr zu bedauern, da, wenn sie nicht freiwillig gehen, die Civilbehörde sie nicht zu schützen vermag. (Hamb. Nchr.) — Nach einer in Berlin eingegangenen Nachricht geht daö Commis- sorium für Holstein insofern auf die Gesammtheit der deutschen Staaten zurück, als auch hier (wie bekanntlich in Kurheffen) die beiden Commis- sare Graf Menödorff und General v. Thümen aus ihrer Stellung schei den, die Bundesversammlung sich aber vorbehält, einen gemeinsamen, durch das Plenum zu wählenden Bevollmächtigten mit der weitern Füh rung der Verhandlungen mit Dänemark zu beauftragen. (Nat. Z.) Dagegen sagt die Neue Preußische Zeitung: Wir haben kürzlich unser Bedenken ausgesprochen gegen die von einem großen Theil der Presse gemachte Mittheilung, als werden die Commiffarien in Hessen-Kassel und Holstein bald, wol schon gegen Ende d. M., seitens des Bundestags zurückberusen werden; heute können wir mit Bestimmtheit versichern, daß zur Zeit wenigstens an der betreffenden Stelle von einem Aushören der betreffenden Commiffarien nicht die Rede ist. Orsterreichische Monarchie. Dem Frankfurter Journal wird von der italienischen Grenze un- term 24. Juli geschrieben: In Venedig ist wieder an 20 Verurtheilten die Todesstrafe vollzogen worden; außer diesen wurden 5 zu 20jäh- rigem schwerem Gefängniß, 1 zu 17, 3 zu.15, 3 zu 12,2 zu 10 Jah ren Gefängniß und noch viele Andere zu geringem Strafen verurtheilt.
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