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Dresdner Nachrichten : 08.08.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-08-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189608086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18960808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18960808
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1896
- Monat1896-08
- Tag1896-08-08
- Monat1896-08
- Jahr1896
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 08.08.1896
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Julias SvuUor, IlreM». VsIIstr. IS, 41. Jahrgang. enipüohlt in xrüsstor äunvalrl: I2I«»eri»v Ovle» unä IIbp«>«». II»«>8-, ILüvIie,,- „ij UkSLli»«.»- 70 «Lükdl -Utl.stlIsitl'8^LitsikAXL0 Qauil Dresden. 1896. Lckokolsclen C o> k 7 r o l. o»/i u rnonn VttpktSI». Kll8tav lljtr8kllylil, MritMMH 14. > .^ÄrS?L?B 1)>V80 8taunell8- rrertk rvjrlcenäg In- 8>cktoa-VortjI^uu^8- 8pa^inliNit i8t. in 7 >L8Llivll übsnrll ru ^ i>a>>«n,vo^aclivrfin- Ulakats 8U88«!iiLv8t kiiini. «I«A»I>t« «It VlL8VLLreil Mer Lrt »U8 äen dsäeuteuästoll 0In8hiittell <l«s lll- Ullä Xu8>anäo8, eniplohlsn ja rvielrdnltixer Xu8rradl Ililil « 8<0in, Hosjitzfoi.'tulsll, jtz >>»n«a^Itt II. I enn-,,»n«i'Ii»,t«»« IHN. *» ^ Iiisli ^U»ILI» siupüoklt tll xrossartixster ^uszvrrlil b>IIi^8t. 4. IS LI «««>««, 20 Rm Iv»8trriZ8« 20, Lok« 2lar^urvtI»oN8trU88v (3 li-llbou). II?» iDI L Lu»<a»s' Zwangsorganisatio» des Handwerks. Hosnachrichten. »II* <4Lo. Iz0*v»*> koloiiistcn, Gerichtspcrhandlniigeii. Kr die Lade- Mid Reisesaison. Die geehrten Leser der „Dresdner Nachrichten" in Dresden, welche unser Blatt durch die hiesige Geschäftsstelle beziehen und dasselbe nach den 8owi»er- tii>1«iill«nlt»,ort<» nachgcscndct zu haben wiinschc», »vollen der Unterzeichneten Geschäftsstelle darüber Mitthcilung zugehcn lassen behusS l eker^e t^nn^ bcz. Zustellung durch die Kaiserliche Post. Dem UcberwcisungSantragc ist deutliche Namens-, Orrs- und Wohnunflsangabe bcizufügcn, auch ist die crsorderlichc UeberivcisungS- gcbühr (im ersten Monat des Vierteljahres 60 Psg., im zweiten Monat 70 Psg. und im dritten Monat 20 Psg.) nebst etwa noch zu entrichtender BezngSgebühr vor der Abreise an uns einzuschiclen. Die wertlien auswärtigen Bezieher lPost-Abonncnten) dagegen »vollen sich in gleicher Angelegenheit nur an das Postamt ihres Wohnortes wenden, bei welchem ihr laufendes Abonnement erfolgt ist. ttcbe»vcisui»gen inner halb des deutschen Reichsgebietes werden seitens der Postämter gegen eine Gebühr von SO Psg., im Verkehr mit Oesterreich und fremden Ländern gegen eine solche von I Mark auSgeführt. Für die auf Reisen befindlichen Leser unseres Blattes, welche ihren Aufenthalt und somit ihre Adresse häufig wechseln, bringen »vir unser ItoI«e-^d»nn«ii»ent in geneigte Erinnerung, durä» welches ihnen nach jedem Aufenthaltsort unser Blatt alltäglich von unserer Geschäfts stelle direct durch Kreuzband (bis SO gr Geivicht — ca. 8 Bogen) bis in die Wohnung zugcstcllt wird. Der Bezugspreis eines Rcisc-Abonnc- »icnts (cinschl. der Verscndiingsgebühr) beträgt monatlich 2 Mark 70 Psg. sür Sendungen im Deutschen Reich »nit Einschlus, snminllichcr Bade- und Kurorte Oesterreichs3 Mk. nach den Länden» im Weltpostverein. Geschäftsstelle der „Dresdner Nachrichten". Dresdner Schulen, Rückkehr der Jcrien- Ariwlv'S Knirstialon. Mutbrnußliche Witterung: Neigung zu Regen. or Politisches. Die vom „RelchSanzelger" veröffentlichten Motive zu der Vor lage über die ZwangSorganisation des Handwerks geben zunächst eine kurze historische Uebersicht über die seit dem Inkrafttreten der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 gemachten Versuche, dem vertretene» Handwerke beschränkt. Es bedarf daher sür die Ver tretung der Gesammtintercsse» des Handwerks auch eines Ver- tretungs- und Selbstverwallringskörperc' sür größere Bezirke nach Analogie der Handels- und Landivirthschaiiskaminern. Dieses Organ soll die H a n d w e r ks ka m m er sein. Die .Handwerks kammer wird einmal die Gesammtinteressen des Handwerks und die Interessen aller in ihrem Bezirke vorhandenen Handwerke gegenüber der Gesetzgebung und der Verwaltung des Staates z» vertreten haben und zwar sowohl durch Erstattung der von den Staatsbehörden cinzuholenden Gutachten, als auch durch die ans ihrer eigenen Initiative hervorgeheuden Anregungen. Daneben wird sie als Selbstverwaltungsorgao die Ausgabe haben, diejenige» zur Regelung der Verhältnisse des Handwerks erlassenen gesetzlichen Bestimmungen, weiche noch einer Ergänzung durch Einzclvorschristen bedürftig und fähig sind, für ihren Bezirk weiter auszubauen, die Durchführung der gesetzlichen und der von ihr selbst erlassenen Vor schriften in ihrem Bezirke zu regeln und zu überwachen, und end lich solche auf die Förderung des Handwerks abzielende Ver anstaltungen zu treffen, zu deren Begründung und Unterhaltung die Kräfte der einzelnen Innungen und Handivecksausschüsse nicht ausreichen. Tie Erweiterung des Einflusses der G e s e l l en v c r t re t ung wird mit dem Hinweis begründet, daß die neue Organisation nur dann die ihr zugedachte Bedeutung gewinnen könne, wenn sie den Gesellen eine den gegenwärtigen Verhältnissen des Gelellenstandes entsprechende Stellung anweiie. lieber Innnngsverbände wird gesagt, daß die Bildung solcher der Zwaugsinnungen sowohl wie der freien Innungen auch fernerhin gestattet sein soll, jedoch Sonnabend, 8. August. Die wesentliche Bedeutung der geplanten Organiiation erblickt die Begründung darin, daß mit ihr dem Handwerke stand ein fester Boden gewonnen wird, auf welchem er den Kamps gegen die Miß- ständc seiner Lage, an welchen er gegenwärtig krankt, mit vereinten Kräften aufnehmen kann. Von dem an den Bestand und die Thätigkeit der Innung anknüpsende» genossenschaftlichen Leben dürfe erhofft werden, daß cs in erheblich höherem Grade, als dies bisher der Fall war. bei dem Handwerker die Geneigtheit und die Fähigkeit zur Begründung und richtigen Ausnutzung von Wirth- »chaflsgenosscnlchajten befördern und allmählich dahin führen wird, daß die Innung durch die Znsamrnensassung der finanziellen Mittel und der persönlichen Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder wirthichastlich hinreichend erstarkt, um nicht nur die ersten Schwierig keiten bei der Bildung von Genossenschaften überwinden zu helfen, sondern auch eine rationelle Leitung der entstandenen Genossen- schasten zu gewährleisten. darf ein derartiger Zusammenschluß nur eme Berufsgenoffenschaft en Sinne darstellen. Es s im engeren Sinne darstellen. Es sollten sich daher nur Innungen gleicher und verwandter Gewerbe zu solchen Verbänden vereinigen dürfen. Auch bleiben die Jnnungsverbände. soweit es sich um Aufgaben handelt, die den» einen oder anderen Organ der Zwangs- anffation überwieien werden, auf eine berathende und begut- tende Thätigkeit beschränkt, einzurichren oder Handwerk mit Hilfe gesetzgeberischer Maßnahmen wieder einen „goldenen Boden" zu geben. Alsdann wird mitgelheilt, daß gegen wärtig in Preußen rund 8000 Innungen bestehen. Hieraus sei zu erkennen, daß die alte Tradition der Zusammengehörigkeit der Berussgenossen noch für weite Kreise des Handwerkerstandes von Bedeutung sei und daß auch die vom Gesetzgeber für einen solchen Zusammenschluß dargebotcne Jomr der Innung als eine geeignete angesehen werden müsse. Im Anschluß an diese allgemeine Fest stellung grundsätzlicher Natur sucht dann die Begründung die Nothwendigkeit der Zwangsinnung an Stelle der bisher geltenden fakultativen Innung durch folgende Argumentation zu erweisen. In den breiten Schichten des Handwerkerstandes sei der Gemcin- sinn augenscheinlich nicht lebendig genug, um den Widerwillen gegen die Unterordnung des unmittelbaren eigenen Vorthcils unter die Interessen der Gesammtheit mit dauerndem Erfolg bekämpfen zu können. Den fakultativen Innungen sei es daher nicht gelungen, den größeren Thell der Handwerker in sich zu vereinigen. Nur etwa ein Zehntel sämmtlicher Handwerker ist nach dem vorhandenen statistischen Material den Innungen bclgetreten. Dementsprechend haben die auf Freiwilligkeit beruhenden Innungen nicht die per sönlichen Kräfte und die finanziellen Mittel gewonnen, die sie be fähigt haben würden, elne allgemeine Besserung der Lage des Handwerks herbeizuführen. Auch da, wo weitere Kreise des Hand werks ihnen bclgetreten find, haben sie ihre volle Wirksamkeit nicht entfalten können, weil sie in ihrer gegenwärtigen Organisation des sicheren Bestandes ermangeln, indem es jedem einzelnen Mitgliede in jedem Augenblick unbenommen ist, sich den Folgen ihm lästiger »nd seinen unmittelbaren Interessen vielleicht zuwiderlaufender Beschlüsse und Anordnungen der Innung durch den Austritt zu entziehen. Dieser EntwickelungSgang hätte nach der Meinung der manchesterlichen Presse, der die„ Freis. Ztg." allen voran entsprechen den Ausdruck giebt, dazu führen müssen, daß die ganze Einrichtung der Innung als verfehlter Gedanke von der Regierung aufgegeben worden wäre. In Wirklichkeit ist aber die logische Folgerung aus den geschilderten Verhältnissen die Einführung der Zwangsinnung, die denn auch von den Motiven klipp und klar gezogen wird In dem Satze, daß jede Organisation des Handwerks so lange des rechten Erfolges entbehren müsse, als sie auf den Boden der Freiwilligkeit gestellt sei. AuS dieser Erwägung heraus ist die jetzige Vorlage auSgearbeitet worden, deren Bestimmung nach der Begründung eine dreifache ist: 1. die gleichzeitig herbeizuführendc gesetzliche Neuregelung des Lehrlingswesens auSzugestalten und durchzusühren; 2. die übrigen Interessen des Handwerkerstandes wahrzunehmen, insbesondere auf seine allmähliche Erziehung zu genossenschaftlicher Thätigkeit hinzuwirken, und 3. eine Standesvertretung gegenüber der Gesetzgebung und der Verwaltung darzustellen. Die neben der Zwangsinnung zu schaffenden Handwerksaus schüsse und Handwerkskammern erfahren durch die Begründung eine klare Abgrenzung hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung. Mit Bezug auf die Handwerksanslchüffse wird im Wesent lichen Folgendes auSgeführt. Es wird überall eine, in dünn de- völkcrten Gegenden größere, in dicht bevölkerten kleinere Anzahl von Handwerkem übrig bleiben, die. Infolge Vereiiuelung der Be triebe oder geringer Entwickelung der gewerblichen Thätigkeit über haupt, von der JnnungSbildung nickt erfaßt werden können. Es macht sich daher eine gemeinsame Vertretung der Innungen und der nichtkorvorirten Handwerker erforderlich, die nach dem Ent wurf durch die HandwerksauSschüffe geschaffen werden soll. Als Aufgaben de» HandwerksauSschnsseS werden bezeichnet: I. die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen aller Handwerker seines Bezirks; 2. die Erfüllung der Aufgaben der Innung sür die einer Innung nicht angebörcnden Handwerker milder oben anaedeutrten Einschränkung: 8. die Uedernahme gewisser Aufgaben für die be iheiligten Innungen. Die Innungen und Handwerksausschüsse sind aber ihre« Wesen nach auf kleinere Bezirke und die darin belaß und dagegen wird ihnen die Befugniß, zu unterstützen, Einrichtungen zur s zu treffen und Hilfskassen für die ihre Angehörigen zu errichten und zu verwalten, Fachschulen ein; . . . Regelung des Arbeitsnachweffes zu treffen und Hilfska lieber en. Zu dem Kapitel L eh rI i n y sw es e n wird ausgeführt, daß die Vorschriften über die Befugniß ziri» Halten und zur Anleitung von Lehrlingen und die zulässige Zahl der Lehrlinge nur dann mit Erfolg durchznsübre» sind, wenn Pecionen, welche diesen Vor schriften zuwider Lehrlinge halten, anleitcn oder anleiten lassen, zur Entlassung der Lehrlinge angehalten werden können. Soweit es sich um HandwerkSlehrlingc handelt, wird es als eine natürliche Aufgabe der Innungen und der Haudwerksausschüffe bezeichnet, iwthigenfalls für die Unterbringung der entlassenen Lehrlinge bei einem anderen Lelirherrn Sorge zu tragen. Personen, die beim Inkrafttreten des Gesetzes die Lehrzeit Vollender haben, wird das Rechl zur Anleitung von Lehrliugrn zugebilligt, wenn sie 21 Jahre alt sind und eine 2>äl,rigc Lehrzeit hinter sich haben. Einen Auf schluß über die voraussichtliche Tragweite diese» Bestimmung, die einfach als ..angemessen" erklärt wird, geben die mitoelhcifien stakistischen Date», auf Grand deren anzunchmcn ist, daß eiwa 85 Prozent der Meister, also weitaus die meisten Geweibekreiben- den, das Recht zur Anleitung von Lel>> fingen besitzen würde», sofern sie das 21. Lcbensiabr vollendet haben. Von der Gesellen prüfung als Abichlnß der Lehrzeit verspricht sich die Begründung Erfolge für die gewerbliche Ausbildung der Lehrlinge. Eine obligatorische Meisterprüfung als Korrelat der Gesellenprüfung ist nicht vorgesehen worden. Dagegen erkennt die Begiündung an, daß weite Kreise des Handwerkerstandes, nament lich diejenigen der Baugewerbe, großen Werlh darauf legen, den alten Meistertitel dadurch wieder zu Ehren zu bringen, daß seine Führung nur solchen Handwerkern gestattet wird, welche nach Zu- rücklcgung der Lehr- und Gesellenzeit eine förmliche Meisterprüfung bestanden haben. Diesem im Hinblick auf die Tradition des Handwerks erklärlichen Wunsche könne eine „gewisse Berechtigung" nicht abaesprochen werden. Seine Erfüllung würde in Verbindung mit der Wiederherstellung einer festen Organisation de-Handwerks dazu beitrage», das Standesbewußliein zu kräftigen und einen soliden Geschäftsbetrieb zu befördern: sie liege Insofem auch tm Inte,esse des Publikums, als dadurch ein Mittel gegeben werde, diejenigen Handwerker, welche ihre Thäiigkeit durch einen förm lichen Nachweis dargethan haben, auch äußerlich für Jedermann kenntlich zu machen. Man kann ans diesen Ausführungen immer hin ein latentes Wohlwollen für den Befähigungsnachweis heraus- emvfinden. Den gleichen Eindruck gewinnt man. wenn man die jenigen Stellen der Begründung liest, in denen die Forderung des Befähigungsnachweises abgewiesen wird. Die Regierung vermag, heißt es, nicht der namentlich von dem organisirlen Handwerk unterstützten Forderung der Wiedereinführung des Befähigunas- nachweijes als der allgemeinen Voraussetzung für den Beginn des handwerksmäßigen Betriebes z» entsprechen, da sie sich weder von der Zweckmäßigkeit noch von der Durchführbarkeit dieser Maßregel überzeugen kann. Die in der Sacke liegenden großen Schwierig keiten. welche bei den Aufgaben des vorliegenden Entwnrscs zn strittige Frage gleichzeitig mit der vorgeschlagenen Organisation zur Erledigung bringen zu wollen. Das ist jedenfalls eine lehr vorsichtige Stellungnahme, wodurch sich die Regierung gegenüber späteren Möglichkeiten nach keiner Richtung die Hände gebunden hat. Die Begründung geht auch auf die Bedenken ein, die gegen die Durchführbarkeit einer Zwanasorganisation des Handwerks erhoben worden sind, und greift als die hauptsächlichsten folgende zwei heraus: 1. die Unmöglichkeit der Abgrenzung des Handwerks betriebes gegen andere Gewerbebetriebe und 2, die Schwierigkeiten, welche sich aus der örtlichen Vertheiluna des Handwerks ergeben. Der erste Einwand stützt sich darauf, daß es bisher nicht gelungen ei. eine für die Gesetzgebung brauchbare Begriffsbestimmung für aS Handwerk aufznfinbcn, und daß eS deshalb für die bei der Durchführung in zahlreichen Fällen nöthtg werdenden Ent scheidungen, ob ein bestimmter Gewerbebetrieb in daS Bereich der Organisation falle, an einer sicheren Unterlage fehlen würde. Die Bedeutung dieses EinwandeS wird wdoch dal daß In der Praxis derartige KonMtSsälle nur ß kommen. Auch der zweite Elnwnrf wird in sein« .. durch den Hinweis auf die gepflogenen statlstischen ( entkräftet. Im einzelnen praktischen Bedürfnlßsall aber bedenklich, zu dem AuSkunstsmttlel der Bildung von für verwandte Handwerke zu greisen. dadur«! rr selten vor- aemeinhelt »Hebungen sei eS un- Jnnungen Fernskkreib- und Aeruiprech-Berichte vom 7. August. Berlin. Das Befinden des Kaisers ist befriedigend. Ter Kaffer unternahm gestern und heute Spaziergänge im Schloßpark zu Wilhelmshöhe. — Die hiesige brasilianische Gesandtschaft ist offiziell von ihrer Regierung benachrichtigt worden, daß England! die Suzeräuität Brasiliens über die Jniel Trinidad anerkannt hat.§ — Das Direktorium der Neichsbank hat den Bankanstalten die! Antwort mitgelheilt, die es auf die Anfrage von Landwirthen wegen der Beleihung von Getreide durch die Neichsbank hat er gehen lassen. Darnach ist die Reichsbank bereit, die ans den Gütern lagernden Getreide zu beleihen, ioiem denienigen Anforder ungen Genüge geleistet wird, welche die Reichsbank bezüglich der Begründung und Erhaltung eines rechtswirkiamen Psanddesitzes sowie hinsichtlich der Revision und Konservirung von Pfandobiekten! zu stellen verpflichtet ist. In letzterer Beziehung wird verlangt,! daß sich aus dem Gute geeignete trockene und luftige Speicher vor finden. die eine völlig abgesonderte Lagerung und eine angemessene Bearbeitung des Getreides ermöglichen. — Von der in einem Leipziger Blatte gefabelten unmittelbar bevorstehenden Demission des Reichskanzlers ist in hiesigen Regierungskreisen nichts bekannt.! — Der Reichskommissar für die Pariser Weltausstellung. Geh. Rath Dr. Richter, äußerte sich in einem Interview höchst befriedigt über die Art des Entgegenkommens der französischen Behörden.! Die Befürchtung, daß die Pariser Bevölkerung oder auch nur ein geringer Bruchtheil derselben nicht in gleicher Welse wie die offiziellen Persönlichkeiten Frankreichs die Pflichten der Gastfreund schaft erfüllen könnten und daß die deutschen Aussteller rrgend- welchen Unannehmlichkeiten ausgesetzt sein könnten, erklärte Geh. Rath Richter für absolut unbegründet. Ec meint, daß die gebüh rende Slellnng, die die deutsche Industrie sich in Chicago zu er ringen wußte, vielleicht eine Einbuße erleiden könnte, wenn Deutsch-! lanv jetzt der Pariser Ausstellung sernbliebe. In Paris wird übrigens das Shstem der Kollektivausstellung zur Anwendung kommen, d. h. die Ausstellung wird nicht wie bisher nach den ver-! schicdenen Ländern, sondern nach den verschiedenen Industrie-! gruppen eingethcilt sein. In einer jeden solchen Kollektivgruppc werden die Erzeugnisse aller Länder nebeneinander vertreten sein und so Gelegenheit zu unmilielliarem Vergleich bieten. Es werden im Ganzen ü Preffe vertheilt: 1. Preis: Grand Prix. 2. Preis: Goldene Medaille. 3. Preis: Silberne Medaille, 4. Preis: Bron- cene Medaille. 5. Preis: Ehrenvolle Erwähnung, doch weiden statt der Preise nur Diplome ausgestellt. Nach den von der Ans- stellungsleitung getroffenen Bestimmungen partiziviren alle Aus steller an einer Kollekfivgroppe, die einen Preis erhält, an diesem Preise dadurch, daß jeder Aussteller ein Diplom erhält, welches besagt, daß er in einer prämiirten Gruppe ausgestellt habe. Geh. Rath Richter hofft insbesondere, daß das deutsche Kunstgcwcrbe und die deutsche Kunst recht imposant in Paris vertreten sein wer den, doch werden nur solche Bilder zugelafsen, die nach dem Jahre 1889 gemalt sind. Berlin. Präsident Cleveland hat den amerikanischen Bot schafter Uhl beauftragt, dem Kaiser Cleveland's Beileid und An- tbrilnabme an dem Verluste, welchen die deutsche Marine durch de» Untergang des „Iltis" erlitten hat. anszndrückcn. — Tic Schaustellung des Gehenkten im Passage-Panoptikum ist polizeilich verbotrn worden. Wesel. Nach der kirchlichen Feier wurden die Kaiserin und Prinz Heinrich nach dem Rathhausiaale geleitet, wo der Bürger meister die Pokale der Niederländer und Wallonen zum Ehren trunk überreichte. Prinz Heinrich erwiederte auf die Ansprache des Bürgermeisters und trank im Namen des Kaisers aus das Wobl Wesels. Der Bürgermeister brachte sodann ein Hoch ans den Kaiser und die Kaiserin aus. Alsdann erfolgte die Abreise nach Ruhrort. Nuhrort. Die Landnna der Kaiserin und des Prinzen Heinrich erfolgte gegen halb 3 Uhr. Die Herrschaften begaben sich durch die prächtig geschmückte Feststrnße nach dem Tenkmalsplntz, von der zahlreichen Volksmenge mit begeistertem Jubel begrüßt. Die Ehrenpforte, welche der kaiserliche Äagcnzna passirte, stellte eine Nachbildung der Burg Adolf's ll. von Eleve dar. Bei der Enthüllungsseier hielt Amlsgecichtsrath EarP die Festrede. Auf ein Zeichen des Prinzen Heinrich siel die Hülle, welche die Skulpturen des stattlichen Obelisken verdeckt hatte. Es sind vornehmlich die erhabenen Figuren Kaiser Wtlhelm's I. und des Fürsten Bismarck, welche der Darstellung auf dem Gemälde von A. v. Werner „Dlc Kaiserproklamation" nachaebildet sind. Nach der Einhüllung hielt der Bürgermeister elne Ansprache, die mit einem Hoch auf den Kaiser und die Kaiserin schloß. Alsdann erfolgte eine Dampfer fahrt durch den Außenhafen, durch den Süd-, den Nord- und den Kafferhaven. Beim Auslaufen aus dem Hafen gaben alle Schiffe, welche festlich beflaggt in Parade aus dem Rhein ausgefahren waren, Salut ab. * R uhr o rt. Die Kaiserin und Prinz Heinrich sind Abends 6 Uhr 30 Minuten unter begeisterten Kundgebungen nach Essen abgerelst. * Essen. Die Kaiserin. Prinz Heinrich und das Gefolge trafen Abends 7 llhr in der Billa Hügel ein. Z»m Empfang lhfin und Admi Geheimratl^Krupp nebst Geniahlin „nd Admiral Hollmann waren anwesend. Die Pionierkapelle spielte die Bolkshhmnc ffmd das Preußenlied. Darauf folgte die Fahrt nach dem Schlosse, woselbst die Kaiserinstandarte gehißt wurde und Galatafel zu 27 Gedecken stattfand. Greiz. Ein Raubmordversuch ist an der Straße von Naitschau nach Greiz verübt worden. DaS Opfer desselben ist der Agent Winkler geworden, welcher tödtlich verwundet und auS- geraubt wurde. ^onsZrg nvzqg-z n usqosörz q LS 7SUH0SIN, qoixpsin^
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