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Sächsische Elbzeitung : 30.09.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-09-30
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-185909301
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18590930
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18590930
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1859
- Monat1859-09
- Tag1859-09-30
- Monat1859-09
- Jahr1859
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 30.09.1859
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Sächsische für Schandau, Sebnitz und Hohnstein. NM- Durch alle Postanstalteu zu beziehen. PrännmerationSprcis vierteljährlich 10 Ngr. Ul'. 3!). Aeitag, -en 30. September 1859. Die Vorbereitungen zur neue» Gemeinde- gesetzgebung iu Oesterreich. In Bezug auf das neue Gemcindegesetz für Oesterreich macht die Wien. Ztg. Mittheilung von einem Ministerialerlaß, welcher, in Ausführung der schon früher getroffenen Bestim mung, daß die für die einzelnen Länder und Städte zu ent werfenden Gemeindeordnungen von eigenen Commissionen mit Zuziehung von Vertrauensmännern verschiedener Klassen der Bevölkerung berathen werden sollen, nähere Weisung über die Aufgabe enthält, deren Lösung von den Commissionen erwartet wird, und über die Zusammensetzung der Commissionen selbst. Danach soll bei Berathung der Gemeindeordnungen vor Allem auf die Zustanvebringung eines einfachen, leicht faßlichen, die wesentlichen Normen über die Einrichtung und Verwaltung der Commune» enthaltenden Gesetzes gesehen, das Detail der Ncbenbestimmungen ausgcschiedcn oder besonderen Instructionen Vorbehalten, das Zusammengehörige überall in übersichtliche Verbindung gebracht werden. Nicht blos formelle und ergänzende Anträge zn diesem Ge- meiudegesetze werden von den Commissionen erwartet — auch sachliche Abänderungen, namentlich insofern sie sich durch be sondere Provinzialvcrhältnisse oder durch das Bcvürfniß einer unabhängigeren Stellung der Gemeinde oder einer erweiterten Oeffcntlichkeit im Gemeindclcben begründen, sind zur Berathung zugelaffcn. Auch die Frage, welche von den öffentlichen Angelegen heiten, die bisher Regierungsbehörden übertragen waren, in welchem Umfange und in welcher Weise sie den Gemeinden an- zuvcrtrauen wären, soll von den Bcrathungscommissioncn be- gutachtet werden, ferner, ob und wie zwischen die Gemeinden und die untersten landesfürstlichen Behörden gestellte Organe durch Gruppirung der Gemeinden und Gutögebieie in ganzen Bezirken oder Theilen derselben gebildet werden könnten (also Vezirksvcrfassungen^, um von ihnen allerhand Geschäfte, so z. B. der Waisenverwaltung, der friedensrichtcrlichen oder poli zeilichen Gewalt, der Tutel über die Gemeinden u. dgl. besor gen zu lassen. Was die Zusammensetzung der betreffenden Commission an- belangt, so erfährt man Folgendes: Ohne Vorbehalt einer weitern Bestätigung wird die Be rufung der Vertrauensmänner, d. h. „der Männer, welche das Vertrauen der Bevölkerung genießen und das der Negierung verdienen," den Landeöchcfs überlassen und dabei angicheulet, daß für deren Wahl unbefangene Urteilsfähigkeit, Verständnis) der zu beantwortenden Fragcpunkte, der Besitz praktischer Er fahrungen im Gemcindelebcn entscheidend sei, und das für die Berathung der Landgemeindeordnung insbesondere darauf ge sehen werden solle, nebst den Repräsentanten des großen Grund besitzes auch solche Vertraucnspersonen der Commission bcizugc- sellen, welche die Interessen der minder begüterten Schichten der Bevölkerung zu vertreten geeignet erscheinen. Der Minister empfiehlt den Landeschefs die eindringlichste, aber auch schleunigste Behandlung der ganzen Angelegenheit. Die Wien. Ztg. spricht schließlich die Hoffnung aus, „mau werde überall von diesem ministeriellen Erlasse mit Befriedigung Kenntnis) nehmen, als einem Beweise deö ernsten Eifers, nur welchem das Ministerium sein Programm auch in allen, das Gemeindewesen .betreffenden Richtungen durchzuführen bestrebt ist." In der That sind die hier mitgethcilten Auszüge des cin- gcschlagenen Verfahrens wohl geeignet, für die Durchführung einer so hochwichtigen Reform, wie die Herstellung eines freieren Gemeindewcscnö — im Geiste der in den meisten Ländern des übrigen Deutschlands längst in Ucbung befindlichen Gemeiude- und Bczirksverfassungen — ist, die erfreulichsten Aussichten zu eröffnen. Mögen dieselben sich verwirklichen! (W. Z.) Wochenschau. Sachsen. Schandau, 29. Sept. Gestern Abend fand im Saale des Hotels zum Bad auf Veranlassung mehrerer acht barer Männer von hier ein Concert zum Besten der Abgebrann ten in Oelönitz statt, dessen Leitung Hr. Professor Wieck aus Dresden übernommen hatte. Sämmilichc Piecen auf Piano- forte und Horn, sowie die Gesangsstücke erfreuten sich deö leb haftesten Beifalls des anwesenden Auditoriums. Der Brutto ertrag beträgt 45 Thlr. 22',4 Ngr. — Daö „Dresdner Journal" bringt in seinem Schluß- bcricht über sächsische Bäder folgende, nicht uninteressante Ver gleichung der diesjährigen Frequenz mit der des Vorjahres: Elster wurde in dieser Saison von 73 Parteien, 159 Personen und 166 Curgästen weniger besucht als in der vorigen, und steht die diesjährige Frequenz selbst der deö Jahreö 1857 nach, in welchem Sommer 827 Parteicn mit 1347 Personen und 1158 Curgästen daö Bad Elster besucht hatten. Schandau wurde iu diesem Jahre zwar von 17 Parteien*) weniger besucht, die Personenzahl aber überstieg um 40 Personen die' des Vorjahres. Warmbad (bei Wolkenstein) hatte in diesem Jahre sich einer Zunahme von 20 Parteien und 40 Personen zu erfreuen. Au gustusbad (bei Radeberg) dagegen ein Weniger von 16 Par teien und 11 Personen zu verzeichnen. Daö Bad Marien born (bei Kamenz) hatte 23 Personen in diesem Jahre weniger. Bad Schwcizermühlc (im Biela Grunde) 10 Personen we niger. Die Wasserheilanstalt Königsbrunn (bei Königstein) Wie wir bereits in Nr. 37 d. Bl. bcziigl. der Frequenz hiesigen BadeS im Vergleich zum vorige» Jahre gedachte», beträgt die Ab- nahmc der Parteien in dieser Saison nur l7, nicht aber 27, wie das „Dresdner Journal" angiebt.
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