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Sächsische Dorfzeitung : 04.02.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-02-04
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-189302049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18930204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18930204
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1893
- Monat1893-02
- Tag1893-02-04
- Monat1893-02
- Jahr1893
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 04.02.1893
- Autor
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Ersetz. ». Reutti« Dr—»ev-»r«fta»t kl. Meißmr P«fie 4. r '?77?77 4 L f D» Zeitung t rsch. uu Tie« Nu » D»»«ersta« und esnnadcnd früh. . U»O»»e»eot»- z Pret»: vterieljährl.«. 1^0. An beziehen durch die katserltchen Post- «statten und durch unser« Voten, vet freier Lieferung in» Hau» erhebt die Post noch eine Sie» dühr von LS Psg. Ern unterhaltendes Blatt für den Bürger und (andmann. Amtsblatt für die kgl. Amtshauptmannschaften Dresden-Alt st adt und Dresden-Neu st a , für die Ortschaften des kgl. Amtsgerichts Dresden, sowie für die kgl. Forstrentämter Dresden, Tharandt und Moritzburg. Ivserate werden bi» Montag, Mittwoch «. Freitag Mittag angenommen und kosten i dielspalt.Zeile IbPfg. Unter Eingesandt: MPfg- Inserate«, A«nah»eftetle«r Die Arnoldtsche Buchhandlung, Jnvalidendank, Haasenstein LBogler^ Rudolf Mosse, «. L. Daube L Lo. in Dresden, Leipzig, Frankfurt a/M., «. Kohl, Kesielsdorf u. s. w. Verantwortlicher Redakteur und Verleger Kerrma»» Müller in Dresden. 55. Jahrgang. Sonnabend, den 4. Ieöruar 1893 Abonnements - Einladung. Bestellungen auf die „Sächsische Dorfzettuug" für die Monate Februar und März nehmen alle kaiser licher, Vostaustatteu und Posterpedttioneu, sowie auch alle Sandbriesträger gegen Vorausbezahlung von L Mark entgegen. Bereits erschienene Nummern werden, soweit möglich, nachgeliefert. auch gegen das Dttailreisen. Den Hausirhandel mit selbstverfertigtkn Waaren verbieten zu wollen, sei seine , Absicht nicht. Er hoffe deshalb, daß auch die Linke sich j an den Kommissionsarbeiten betheiligen werde, da doch ! auch sie die vorhandenen Mißstände nicht verkennen > könne. Abg. Schneider (Nordhausen) bestritt die Be- hauptumg, daß die Wanderlaqersteuer gegen die Wander lager keinen ausreichenden Schutz gewährt habe. Von ihm sei sestgestellt, daß beispielsweise in Potsdam nach Einführung jener Steuer Wandellager kaum noch vor kommen. Der CentrumSantrag enthalte auch eine Be- stimmung, welche die Konsumvereine in gewissen Be ziehungen dem tz 33 (Verkauf von Spirituosen) unter stellen wolle. Für einen solchen Schritt könne er die Nothwendigkeit nicht anerkennen. Die Hauptsache bei dem CentrumSantrage sei nur die Beschränkung deS HausirhandelS oder, wie man sage, die Beschräikung der Mißbräuche. Er glaube nun, daß alle Vorschläge, -inl°d»n, d» -»»EN SIMM «ntt-s«; z-g'-ich smd I-d°» die d?- Türk« an D°°tlchl°nd «m-ch m s-ge. SS-»», LZ Z Z »etlichen und im LandeSkultunnteresse beschrankt; Au». f°h-«.d«.e S<wp>i,ch«M ». U" st- W alle Länder Aawendung finden. Dre Waffenernfahr nach Aegypten ist in beschränktem Umfange und unter Kontrolle zugelassen. Von den Bestimmungen deS Ver trage- find, wie seither, ausgenommen Laback und Tombak Salz, Salpeter, Natron und Haschisch, je doch unter Vorbehalt der meistbegünstigten Behandlung der deutschen Erzeugnisse. Die deutscherseits über- nommenen Verpflichtungen beschranken sich rm All gemeinen auf die Gewährung der Meistbegünstigung. Eine Bindung deS deutschen Zolltarif- findet nicht statt. In der Budgetkommisfion deS Reichstage- wurde die Berathung de- MarineetatS abgeschlossen. D,e For. derung deS ExtraordinarmmS: zum Bau von zwei großen Trockendocks auf der Werst zu Kiel, mit einem Gesammtaufwand von 17 Millionen und der Forderung von 1,500,000 M. al- erste Rate, wurde abgelehnt. Titel 9, welcher bestimmt, ein wie großer Theil der außerordentlichen Ausgaben au- Anleihen zu bestreiten ist (15,405,000 M), wurde bi- zur Diskussion über die allgemeine Finanziirung zurückgestellt. Beim Etat des Reichs-Eisenbahnamtes wurde die der Kommission überwiesene einzige Position von 4000 M für Diäten und Reisekosten für die Weltausstellung in Chikago bewilligt, dagegen wurden beim Etat der Verwaltung der Eisenbahnen die zur Herstellung einer vollfpurigea Eisenbahn von Wingen über Meifenthal nach Münztyal al- erste Rate geforderten 250,000 M, im Ganzen sind eS 2,505,500 M., abgelehnt. — Bei der Feier deS goldenen Ehejubiläum- deS großherzoglichen Paare- in Weimar ward demselben feiten- de-^Landtage- eine Ehrengabe von 400,000 M. dargebracht. Diese Summe ist durch Erlaß deS Großherzog- al- Stiftung-kapital für eine „goldene HochzeitSstlftung- bestimmt worden. Von den Zinsen wird e n Zwanzigstel kapttalisirt; über den Rest verfügen Großherzog und Großherzogin zu gleichen Theilen für gemeinnützige Zwecke im Interesse der Wohlfahrt deS Lande-. Die Verwaltung wird durch die man in dieser Richtung mache, mehr schaden al- nutzen würden. Bedeutung und Werth habe der Hausirhandel vor Allem deshalb, well bei ihm die Baarzahlung Grundsatz sei. Die Kategorien von Waaren, die man dem Hausirhandel entziehen wolle, seien so zahlreich, daß e- beinahe'wichtiger wäre, anzugeben, was überhaupt dem Hausirhandel noch erlaubt se>n solle. Der Redner empfiehlt schließlich, die vorliegenden Anträge sämmtlich abzulehnen. Abg. v. Strombeck bat den Anttag deS Centrums nicht mit unterschrieben und kann auch nicht für ihn stimmen. Der Antrag ziehe au- vereinzelten Aus wüchsen de- HausirhandelS zu sehr generalisirende Folge rungen und schädige dadurch den ganzen Hausirhandel.— Der dem Reichstage zur Beschlußnahme zugegangene, ! am 19. Juli v. I. mit Aegypten abgeschlossene Handels vertrag besteht auS 27 Artikeln. DaS in Frage stehende Abkommen soll am 1. April 1893 in Kraft treten und bis zum 12. März 1912 in Geltung bleiben, unter dem Vorbehalt, daß nach Ablauf deS siebenten und vier zehnten Jahre- beide Theile da- Recht haben sollen, Aenderungen vorzuschlagen, welche sich durch die Er fahrungen ergeben haben möchten. Die Bestimmungen der Kapitulationen und sonstigen bestehenden Verträge werden, insoweit sie mit dem ueuen Abkommen nicht in Widerspruch stthen, nicht berührt. Dem in fran- j zösischem Originaltext und deutscher Uebersetzung wieder gegebenen Wortlaute sind drei erläuternde Anlagen bei- gefügt. Die erste enthält die Einzelbestimmungeu über Artikel 12 deS Vertrage- bett, die Einfuhr von Waffen und Munition, die zweite die über den Handel mit diesen Gegenständen maaßgebende Polizeiverordnung, die dritte giebt den Text de- Zollreglement-. Den Abschluß des Aktenstückes bilden da- Protokoll und i sechs Noten über die zwischen dem deutschen General- ? konsulat in Alexandrien und dem ägyptischen Ministerium j deS Auswärtigen gepflogenen Be»Handlungen, schließlich s eine Denkschrift, der nur nachstehende Daten über die ' Vorgeschichte und den schließlichen Verlauf der Verhand- i lungen entnehmen: Die internationalen HandelSbe- Ziehungen Aegyptens waren seither durch die Handels- ! Verträge der Türkei mitgeregelt. Nachdem Aegypten ! durch Firmane von 1873 und 1879 die Befugmß zur - selbstständigen Ordnung seiner Handelsverhältnisse er langt hatte, sind in den letzten Jahren, anläßlich deS Ablaufs der türkischen Handelsverträge, von Großbri tannien, Oesterreich Ungarn, Italien,Belgien und anderen Staaten besondere Handelsabkommen mit Aegypten ab geschlossen worden. Deutscherseits wurde mr neuen Handelsverträge zwischen dem Reiche und der Türkei ' vom 26. August 1890 der Abschluß eines Sonderab- kommenS mit Aegypten vorgesehen. Nach erfolgter Ratifikation deS deutsch-türkischen Vertrage- sind auf Politische Wellschau. Deutsche- Reich. In der 34. Plenarsitzung deS ReichStogeS wurde die Berathung der Anträge der Konser vativen und deS CentrumS, bett, das Verbot der Wander lager, der Wände»auktionen, Einschränkung deS Hausir- Handels rc. fortgesetzt. Als Antragsteller führte zunächst Abg. Ackeimann auS, daß die Anträge im Interesse deS seßhaften Gewerbes gestellt seien, welches besonders auch mit Rücksicht auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe besonderen Schutz beanspruche. Abg. Schaedler betonte, daß eS »hm und seinen Mitantrag- stelle»n durchaus fernliege, den Hausirhandel ganz unter drücken zu wollen; aber die Auswüchse desselben müßten beschnitten werden. Daß auf diesem Gebiete schreiende Mißstände vorhanden, werde selbst von Seiten anerkannt, die dem Hausirwesen freundlich gesinnt seien. Seine Freunde wollten da- seßhafte Gewerbe schützen, ohne den berechtigten Hausirhandel zu schädigen. Eine Petition der württembergischen Hausirhändler wolle selbst den Lohnhaustrhandel abgeschafft wissen. Der von seinen Freunden eingebrachte Gesetzentwurf richte sich deshalb Feuilleton. Der Gerichtsthurm. Kriminal - Erzählung von L. Gothe. (1. Fortsetzung.) „Ich kann Dich nicht zum Hierbleiben zwingen, Gustav-, sagte die Gute, einen Seufzer unterdrückend. „So gehe denn mit Gott, der Dein Beschützer sein möge!" „Ich verabschiedete mich mit freundlichen, au- dem Herzen kommenden Worten und verließ das HauS, dessen Thür meine Tante nach dem letzten Händedrucke hinter mir verschloß. Hätte ich ihren Wunsch erfüllt, wie viel schmerz liche Unruhe, wie viel qualvolle Angst wäre mir erspart worden! Und dennoch — aber der Leser wird ja bald selbst urtheilen können. Bevor ich den Leser in meine mehrfach erwähnte Lhurmwohnung führe, muß ich ihn mit Zeit, Ort und Personen, sowie mit einigen Vorbegebenheiten der Hand lung bekannt machen. Die Episode au- meinem Leben, deren Mittheilung hier bezweckt wird, liegt nunmehr nahe an dreißig Jahre hinter mir. Sie spielte in dem Städtchen Z., dem Hauvtorte einer ehemal- reich-unmittelbaren Grafschaft aleichen Ramen» und in deren näheren Umgebuna. Ich selbst war damals im Alter von fünfundzwanzig Jahren, lest vier Monaten wohlbestallter Justitiar Sr. Erlaucht des regierenden Reichsgrafen von Z. Der einzige Sprößliug meiner wackeren Aelteru, hatte ich schon al- fünfjähriger Knabe da- Unglück, bürger längst die RathSherrnwürde verschafft und nicht meine gute Mutter durch den Tod zu verlieren. Mit , leicht thaten Se. Erlaucht der Herr „regierende- Reich»- um so größerer Sorgfalt nahm sich mein trefflicher ! graf von Z. etwa- in Sachen seiner guten Haupt- und " " - — -- Residenzstadt, ohne die Meinung seines getreuen Hof ¬ lieferanten gehört und erwogen zu haben. Jene Würde bekleidete er auch nach feinem Zurückzlehen von den Geschäften. Vater meiner Erziehung au. Er war Kanzleilnreltor an einem preußischen Obergerichte und wegen seiner Pflichttreue im Amte, seiner Rechtschaffenheit im Privat leben von seinen Vorgesetzten, Kollegen und Untergebenen, sowie von seinen Bekannten und Mitbürgern geachtet und geliebt. Seinen mit meiner eigenen Neigung überein, stimmenden LieblingSwunsch, mich der Jurisprudenz zu widmen, durfte er eben nur in Erfüllung gehen sehen: auch ihn raffte der Tod dahin, als ich mich noch im ersten Semester meiner Universitätslaufbahn befand. Bei aller seiner Sparsamkeit hatte er mir nur ein geringes Kapital hinterlassen können und dem mittellosen Studenten, wie dem späteren unbesoldeten Auskultator und Referendar wäre eS gar Übel gegangen, wenn nicht Onkel und Tante Düring zu Z. sich älterlich seiner an genommen hätten. Eine Reihe von Jahren hatte Herr Düring in kinderloser Ehe und dann noch einige Zeit nach dem Tode seiner ersten Gattin im Wittwenstande verlebt, als sein Blick auf der eben auch nickt mehr jugendlichen, bis dato auS gewissen Ursachen unverheirathet gebliebenen älteren Schwester meiner Mutter, die er al- Au-geberin im reichsgräflichen Residenzschlosse kennen lernte, mit Wohlgefallen verweilte. Gegenseuige, auf wohlverdienter Achtung begründete herzliche Freundschaft knüpfte da- Eheband fester, al- e- nur zu häufig die feurigste Jugend liebe vermag. " " " Verbindung fand kurz vor dem Tode meiner ^»Uter statt und so wurde der wackere Herr Düring lieber meinem Nachtheile — mein Ein Sohn entsproß dieser glücklichen Ehe, Hermann genannt, ein herzensguter Junge, der mir, dem um sechs o ""t" Belter, auch noch al- Jüngling eine wirk- liHe Zuneigung entgegemrug. Mein «ater hatte nemltch, seit Herr Düring sei» Schwager geworden, mit Freuden dessen Wunsch erfüllt und mich alljährlich die sommerlichen Schulferien zu Z. zubrmgen lassen und mir selbst hatte eS stet- wohl- Getriebe der Volk», und gewerb- reichen Provinzial. Hauptstadt, welche uns.r Wohnsitz Onkel Düring war ein ehrbarer Kaufmann, vulgo Gewürzkrämer zu Z., woselbst er sich bei weiser Spar- amkeit ohne Knickerei und trotz, oder vielmehr wegen einer Rechtschaffenheit im Handel und Wandel mit »en Jahren ein nicht unbedeutende-Vermögen erwarb. Vermögen gestattete ihm, kurze Zeit vor meinem Amtsantritte zu Z. in Anbetracht seine- vor gerückten Alters sein Geschäft und sein HauS am Markt platz seinem langjährigen treuen Gehilfen zu übergeben und sich auf feine in der Seevorstadt gelegene hübsche Gartenbesitzung zurückzuziehen. Meine» Onkel» uneigennütziger und stet» reger Gemeivsinn hatte ihm mit dem Vertrauen seiner Mit-
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