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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 27.07.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-07-27
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191907279
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19190727
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19190727
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-07
- Tag1919-07-27
- Monat1919-07
- Jahr1919
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 27.07.1919
- Autor
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Mgeblatt U »L LE WW- R WU kEck »E RE Ma St.», AÄlck UMM. GmiM Mm, M«lHU WliMck M MW WMsblM W das UmtsgetW Md den Stadtrat zu Lichtenstein ' MWMMLöchtsdGW — —— - - -" «> —— 69. Jahr-;; « z Nr »71 L'LNWMä »7. I»» Hei ung «, 0 g-ric?» »bezirk. > Kirschen,'O.-L.-M.-K- Abschnitt 2, Nr 1048—1416, Pfund Süßkirchen auf den Kopf bei Reinhold, Preis für 1 Pfd. 75 Pfg. Kadao, für Kinder bis zu 14 Jahren, O.-L -M.-K. Abschnitt 4. Auf den Kopf 60 Gramm, bei Gustav Meyer, Schokoladengeschäft. Preis für 60 Gramm Mk. 1.26. Reis, markenfrei, bei sämtlichen Händlern, 1 Pfd. 3 20 Mk. Himbeer-Marmelade, O -L>M.-K. Abschnitt 5, auf den Kopf '/^ Pfund, 1 Pjd. 1 85 Mk , Verkaufsstelle Bürgerschule, Montag nachm. von 3—5 Uhr Kaffee-Er satz in Päckchen 1,15 Mark Eitabletten, Stärke-Ersatz, Senf in Gläsern, Waschpulver 1 Paket 60 Pfg., Griebenbrotaufstrich 2 Pfd.-D 2,50 Mk., Gemüsekonserve» : Kohlrabi in Scheiben, Dose 1,60 Mk., Spinat, Dose 0,85 Mk., junge kleine Karotten, Dose 2,20 Mk. geschnittene Karotten, Dose 1,60 Mb.., Kipperedheringe, Dose 1,40 Mk, Frisch-Heringe, Dose 3,60 Mk., Zitronen, Stück 35 bis 50 Pfg-, Doseumilch gegen Vor legung der Brotkarte Nr. 501—1200, Dose 1,80 Mk., bis zu 3 Personen 1 Dose, über 3 Personen 2 Dosen. MW« -er MlserltMeM 8MÄM Montag, de« 28 Juli 1S1S abends 7 Uhr im Hotel „Goldner Helm". Lichtenstein, am 26 Juli 19 9. Der Stadtoerordnetenvorsteher. Tagesordnung: 1. Richtigsprechung städtischer Rechnungen. 2. Besoldung für den Bncherwart an der Bücherei. 3. Besteuerung der fürst lichen Gutsherrschast. 4 Erweiterung des Gasrobrnctzes nack dem Bau gelände der Baugenossenschaft an der Rödlitzer Straße. 5. Wahl von 2 Mitgliedern für den Wohlfahrtspflege-Ausschuß. 6. Abschluß eines Ver trages mit der Sanitätskolonne, betr. Ausübung des freiwilligen Rettungs wesens. 7. Einigungsamt — Uebernahme decKosten- 8. Automobilomnibus oerbindung. 9. Teuerungszulagen für die Lehrerschaft. 10. Teuerungszu lagen für die städtischen Beamten. 11. Umfrage. WolliA MW VkS SmMklMS ZI WÄls. am Montag, den 28 Juli 1919 abends 6 Uhr im Zeichen« faale der hiesigen Schule. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Die Krastomnibuslinie Zwickau—Oelsnitz betr. 3. Eingabe der hiesigen Grünwarenhändler, Verteilung von Grünwaren rc. auf Kundenltsten betr. 4. Den cv. Straßen- und Schleusenbau betr. 5. Erhöhung der Grundgebühren für elektrische Kraft sür das Wasserwerk betr. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Hohn darf (Bez. Chemnitz), am 25. Juli 19l9. Der Vorsitzende. Schuster, Gemeindevorstand. Bezirksoerband. K.-L.-Nr. 809c Le. 1. Nährmittel. (Sonderverteilungen.) I. Es gelangen im Auftrage des Landeslebensmittelamtes auf den Kopf der oersorgungsberechtigten Bevölkerung zur Verteilung: in der Woche vom 27. Zuli—2. August auf Marke B 3 der Lebens mittelkarte A 250 ^r Reis und 125 Suppenmehl und in der Woche vom 3.-9. August auf Marke W 3 derselben Karte 250 Ar ausländische Hiilscnsrüchte. ii. Wer sich in die Liste eines Konsumvereins hat eintragen lassen, wird von diesem beliefert. Ut. Selbstversorger mit Fleisch oder mit Butter oder mit Gerste oder mit Heffer sind nicht bezugsberechtigt IV. Es ist streng untersagt, die Nährmittel vor dec festgesetzten Zeit auszugeben. Gegen etwaige Zuwiderhandlungen behält sich dec Bezirks verband entsprechende Maßnahmen vor. II. Nr. 394. Ka. Frühkartoffeln. 1. Alle im Bezirk der Amtshauptmannschaft Glauchau angebautcn Frühkartoffeln werden sür den Bezirk der Amtshauptmannschafi Glauchau beschlagnahmt. Als Frühkartoffeln gelten alle Kartoffeln, die bis zum l3. Sept. 1919 geerntet werden. 2. Wer innerhalb des Bezirks Frühkartoffeln erntet, hat ohne Rücksicht auf die Zeit, auch wenn die Anbaufläche unter 200 q n groß ist, den Beginn der Kartoffelernte der Ortsbehörde seines Wohnsitzes unter Rückgabe der in seinem Besitze befindlichen Kartoffelkarten unverzüglich anzuzcigen. Selb ständige Gntsbezirke haben die Meldung an den Bezirksverband zu richten. 3. Wer auf einer Friihkortoffelanbaufläche von mehr als 200 qm Kar toffeln erntet, hat von jedem ha mindestens 150 Zentner, also auf jeden ar wenigstens 1 Zentner 50 Pfund an die Ortsbehörde, in deren Flur die An baufläche gelegen ist. abzugeben. Die auf Flächen von unter 200 qm und weniger qm geernteten Kar toffelmengen sind den Besitzern solcher Flächen, einschließlich ihrer Familien angehöligen, nach Abzug der Saat, vom 20. Juli 1919 ab bis zum Ver brauch in Höhe von 1^, Pfund sür den Tag und Koos, anzurechnen 4. Die Ausfuhr von Frühkartoffeln der Ernte 1919 aus dem Bezirke ist nur mit Genehmigung des Bezirksoerbandes zulässig. Gesuche um Er teilung der Ausfuhrgenehmigung sind bei der Gemeindebehörde, in deren Bezirk die Anbaufläche gelegen ist, anzubringen. Die Gemeindebehörden geben die Gesuche mit Begutachtung an den Bezirksoerband weiter und geben dabei an, welche Anbaufläche in Frage kommt. 5. Frühkartoffeln dürfen nur auf die Bezirks-Kartoffelkarte: Erwachsene rot, Kinder grün, Abschnitt 1 — 10 verkauft werden. Die aufgedruckten wöchentlichen Lieferzeiten- und Mengen sind nicht verbindlich. 6. Die vorläufige Wochenkopjmenge wird auf 5 Pfund festgesetzt. Soweit die Belieferung von wöchentlich 5 Pfund infolge schwacher Zufuhren zunächst nicht cmgehalrcn werden kann, können als Ersatz für den Ausfall — soweit die Vorräte an ausländischen Kartoffeln erschöpft — für jedes Fehlpfund Kartoffeln 140 Gramm Karioffeltrocknungserzeugnisse angesordert werden. Den Gemeinden wird die rechtzeitige Anforderung beim Bezirks- verbande zur Pflicht gemacht. 7. Verboten ist: a) jedes Ausnehmen von unreifen Frühkartoffeln, b) jeder Verkauf unmittelbar vom Erzeuger an den Verbraucher sowie im freien Handel, o) Das Verfüttern, Einsäuern oder Vergällen. 8. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe dis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 9. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Glauchau, am 24. Juli 1919. Freiherr von Welch, Amlshanptmann Möhren mit kraut. Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Errichtung von Prelsprüsungsstellcn und dieBecsorgungsregelung vom 25. Sept.,4.No vember 1915 (RGBl. S. 607, 728) wird folgendes angeordnet: Insoweit rote Möhren und Karotten mit Kraut gehandelt werden dürfen — zu vgl. Ziffer III der Bekanntmachung deSWirtschaftsministeriums vom 10. Juli d. 2. (Nr. 156 dec Sachs. Staatszeitung vom 12. Juli 1919) — darf der Krautansaß nicht länger als höchstens 15 cm sein. Zuwiderhandlungen werden nach§17der ungezogenen Bekanntmachung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Dresden, am 24. Juli 1919. 2090aBG2 Wirtschaftsministerkum, Lander lebensmittelamt Kmze wichtige NachrichLe». * Zwi ch.n Frankreich und Belgien sind Behand lung n zu einem Bündnis un Eauge Ter Nationalversammlung ist das angelüudiote Tumulischädengesetz zugegang.n, oas bei Äc ä' rdu-g seiner wl.cschaftlichen Existenz dem Aeschäichten knapp d m., men Ersatz durch das Reich -ichert * Anläßlich eines Ltraßenbahnerstreiks in strotz, bürg kam - d,rt zwischen Streikenden und frauzoVi- schmn M.ntär zu blutigen Zusammenstößen. W wur- deu auch Flugblätter für die Scibständigleit ocs ehemaligen ichslandcs verteilt. * Tas r.»,. Echo Oberhaus hat den arüdcnsvc't»ag einstimmig angenommen. Tamit ist der Avi-neu von England als ersten der feindlichen Staaten vollstän dig ratifiziert worden- . Leider befleißigen sich die anderen Mächte nicht ebenfalls einer so yorbOdZch n Schnelligkeit in der Erledigung wichtiger 5eigen. * Der Rewyorker Korrespondent der ,DaOH News' Meldet, daß eine Aendcrung des FriedensvertrageZ nicht mehr erwartet wird. Anscheinend habe Wi f m den- S.u..t den tiewu Euidruct über den äruü oct europäischen Lage bcigebracht. * „Popolo »Italia" zufolge ist der bisherige Aenc^ ralärretär im Ministerium des Aeußern, Mgiüno, zum Hal -nischcu Botschafter in Berlin auserichclt. * Tas U keil gegen den Münchener Spartolistctt Arelroo lautet aus 15 Jahre Zuchthaus. Eeoeu Neurath o. antragte der Staatsanwalt 2 Jahre 6 Mo- nate I»stung wegen Beihilfe zum Hochverrat * Dec Wiederbeginn der rumänisch-russischen Käm pfe steht b.vir ,
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