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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 05.10.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-10-05
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190110050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19011005
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19011005
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1901
- Monat1901-10
- Tag1901-10-05
- Monat1901-10
- Jahr1901
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für die Königliche Amtshauptmannschast Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. Irlchiint Dleniiag, Donneriiag u»d Sonnabend und wird am Abend vorher auigeaebm und verwendet. Vierteljahr»»«!« 1 Mark aulschltehltch Voten- und Postgebühren. Sonnabend, den 5. Oktober. Inserate werden mit 10 Pfg. für die gespaltene KorpuSzeil« berechn« und bis mittags 12 Uhr des dem Tag« des Erscheinens vorhergehende» Tages angenommen. Die letzten öffentlichen Impfungen in diesem Jahre betr. Die lctz'en öffentlichen unentgeltlichen Impfungen für dieses Jahr werden in hiesiger Stadt Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, am 8., S. und 10. Oktober, Nachmittags von S bis » Uhr im Saale des Gasthauses zum »Meisterhause hier und zwar so erfolgen, daß Herr vr. meü. Bahr Dienstag, - - - Haller Mittwoch und - - - Behr Donnerstag impft. Diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche mit ihren in diesem Jahre impspflichtigen Kindern und Pflegebefohlenen in keinem der anberaumt gewesenen Imps- und Revisionsterminen erschienen sind, auch, daß sie der Jmpspflicht genügt, bez. davon befreit, durch ärztliche Zeugnisse noch nicht nachgewiesen haben, werden hiermit ausgesordert, ihre impfpflichtigen Zöglinge in einem der obigen Schlußtermine zur Impfung bringen zu lassen, oder bis zum 30. Oktober dieses Jahres an Rathssiclle — Zimmer Nr. 4 — die ärztlichen Befreiungen nachzuweisen, bez. Bescheinigungen über die erfolgten Impfungen vorzuzeigen, widrigenfalls sie noch Ablauf dieser Frist in Gemäßheit F 14 des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Hast bis zu 3 Tagen unnachsichtlich werden bestraft werden. Zschopau, den 3. Oktober 1901. Der Stadtrath. Rudolph. Die Bekämpfung der Blutlaus betr. Die Besitzer und Züchter von Obstbäumen werden erneut aus die großen Gefahren aufmerksam gemacht, welche den Obstbäumen durch das Austreten der Blutlaus entstehen. Besonders im März und Oktober ist es nothwendig, alle Obstbäume einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen und die geeigneten Ver tilgungsmittel anzuwenden. Eine Beschreibung der Blutlaus und dos Vertilgungsverfahren kann ans hiesigem Rathhause eingesehen werden. Da eine zweckentsprechende Vertilgung dieses schädlichen Insekts nur durch ein allgemeines Vorgehen zu erreichen ist, erhalten alle Besitzer von Obstbäumcn rc. die Anweisung, die hiernach nöthigen Vorkehrungen zu treffen. s Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haststrafe geahndet. Zschopau, am 2. Oktober 1901. Der Stadtrath. Rudolph. Bekanntmachung. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume des Unterzeichneten Stadtraths Freitag «nd Sonnabend, den 11. «n» 12. Oktober dieses Jahres geschlossen. Dringliche Sachen und die Anmeldungen von Gebnrts- und Sterbefällen werden an beiden Tagen zwischen 8—s Uhr Vormittags erledigt. > Zschopau, am 4. Oktober 1901. Der Stadtrath. Hauslisten für die Einschätzung zur Einkommensteuer. In diesen Tagen werden den Hausbesitzern des Stadtbezirks beziehentlich deren Vertretern die Hauslisten für die Einschätzung zur Staats- cinkommensteuer aus das Jahr 1902 zugestellt werden. Diese Listen sind den auf denselben enthaltenen Vorschriften gemäß genau und der Wahrheit entsprechend in der ganzen Stadt an einem und demselben Tage und zwar: am 12. Oktober 1901 auszusüllen und binnnen 10 Tagen von ihrer Zufertigung an gerechnet, längstens aber den 22. Oktober 1901 durch den Hausbesitzer selbst oder durch solche Personen, welche über etwaige Fragen in Bezug auf die Angaben in der Liste genügende Auskunft zu ertheilen vermögen, während der Zeit von Vormittags 8—12 Uhr und Nachmittag« 2—4 Uhr in dem Geschäftsräume der Stodtkasse hier wieder einzureichen. Die Versäumung dieser Frist zieht eine Geldstrafe bis zu 50 Mark nach sich. Hierbei werden die Hausbesitzer und deren Vertreter auf ihre Verpflichtung der sorgfältigsten und gewissenhaftesten Ausfüllung der Listen und insbesondere darauf aufmerksam gemacht, daß 1) die Dienstpersonen und Gehilfen, soweit letztere bei ihrem Arbeitgeber wohnen, unmittelbar nach ihren Herrschaften oder Arbeitgebern zu verzeichnen, 2) die Miethzinsen und die Miethwerthe bei allen Haushaltungsvorständen in entsprechender Höhe und der Wahrheit gemäß ohne jeden Abzug in Spalte 8 und 9 anzugeben, 3) bei Gewerbetreibenden die Spalten 15—17, soweit nöthig, auszusüllen, 4) in Spalte 18 die Unterschriften der Haushaltungsvorstände und am Schluffe der Hausliste die Unterschrift des Hausbesitzers oder dessen Vertreters eigenhändig zu bewirken sind. Mangelhafte und unvollständige Angaben in den Hauslisten ziehen die in den Vorbemerkungen unter v angedrohten Nachtheile nach sich. Zschopau, den 4. Oktober 1901. Der Stadtrath. Rudolph. Nach den hier eingereichten Anzeigen verkaufen von Sonnabend, den S. Oktober!-. I., ab sämmtliche hiesige Bäckermeister und Brot händler '/, Kg Weißbrot zu 11'/, Psg- (3 Kg «8 Pfg.) Zschopau, den 4. Oktober 1901. Der Stadtrath.
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