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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.11.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-11-01
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191811014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19181101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19181101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-11
- Tag1918-11-01
- Monat1918-11
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.11.1918
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Freitag, 1. November 1818, aveuvs Die «s esterreich-Üngarn nunmehr ver enden Schritt in der Friedens- Betrieb«» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderunaleinrich Rotationsdruck und Verlos: Lanaertilvinterlich, Riesa. Gei Die Ariedensfrage. Gerüchte. Entgegen den in Berlin auf Grund von Blattermeldungen umlaufenden Gerüchten, die ein Ein treffen der Waffenstillstandsbedingungen der Entente ver melden, wird der „Telegraphen-Unton" von amtlicher Seite untgeteilt, daß diese Bedingungen noch nicht angelangt sind. Tie hierüber verbreiteten Einzelheiten beruhen ledig lich auf Kombinationen. Die Frage der Bedingungen. Die Zürcher Morgen- zeitung glaubt zu wissen, daß Fachs Bedingungen gegen über Tentschland sowie auch gegenüber den anderen ka pitulierenden Staaten gemäßigt sein würden. Es sei jetzt siä-er, daß Wilsons Autorität die Oberhand behal ten habe. Es verlautet, Mlson habe inzwischen «ine Eungung zustaiide gebracht auf einer Basis, die seinem Programm näher liege als dem ClemenceauS und Lloyd Georges. Demgegenüber betonen andere Schweizer Blät ter, daß die Entente vermutlich jetzt alle Trümpfe voll ausspielen und von Oesterreich militärische Bedingungen schwerer Art erzwingen werde. So sei es nicht unmöglich, baß Wilson das Recht des Durchmarsches durch Oester reich fordert, um Deutschland im Osten m den Rücken zu fallen, wobei natürlich die militärische Lage des Rei ches noch ungünstiger als bisher beeinflußt werden dürfte. — Nach den Neuen Zürcher Nachrichten meldet der Cor- rier« della Vera, daß die britische Regieruna den Stand punkt geltend gemacht habe, daß bei den Wiffen- stitlstandSbedingungen der Lage der britischen Marin« be sonders Rechnung getragen werde. Da England zur See acht Millionen Tonnen Schiffsraum verloren habe, wird es darauf bestehen, daß alle deutsche« U-Boote ausge liefert und entwaffnet werden. Frankreich beharre auf Räumung Elsaß-Lothringens als einer der ersten Grund bedingungen des Waffenstillstandes. Rechtfertigungsversuch Oesterreich-Ungarn». Das K.K. Tclcgr.-Korr.-Büro meldet aus Wien: Gegenüber den von verschiedenen inländische,» Blättern gebrachten Mitteilungen, von denen sich eine auf Unterredung mit dem hiesigen deutschen Botschafter beruft, sind wir er mächtigt, nachstehendes festzustellen: Di« kaiserlich deutsche Negierung war durch wiederholte Mitteilungen per maß gebenden Stellen Oesterreich-UngarnS seit längerem m Kenntnis, daß die Monarchie den Krieg höchsten» bis zu einem gewissen Zeitpunkte loerde fortführen lönnen. Unmittelbar nach dem Amtsantritt des Grafen Andraisy am 26. Oktober bat der Kaiser den» deutsche» Kaiser in in einem sreundsamftlichen Telegramm in unziveibeutiger Weise mitgeteilt, daß anlaßt sei, den entsch Höchstpreise für Gemüse. Mit Wirkling vom 1. November 1918 ab wird auf Grund der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 22. August 1918 (Nr. 206 der Sachs. StatSzeitung vom 4. September 1918) in teilweiser Abänderung der unter l dec Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 10. Oktober 1918 — Nr. 1831 V 0 2 — (Nr. 238 Sachs. StaatSzeitnng vom 11. Oktober) festgesetzten Preise bestimmt: I Für Zwiebeln (ohne Kraut) mit Sack erhöhen sich die mit Bekanntmachung vom 10. Oktober festgesetzten Erzeuger- und GroßbandelShöchstpreise um 50 Pfennig auf den Zentner, die KleinhandelShöchstpreise um 1 Pfennig auf das Pfund. II. Nach 8 2 der Bekanntmachung der RcickSstelle vom 22. August 1918 erhält der Anbauer, wenn er besondere Aufwendungen an Arbeit oder an Kosten für die Nufbewah- rung de« Gemüses gehabt bat (Einmieteu, Einkellern und dergleichen) als Vergütung 1. für Weißkohl, Rotkohl und Wirsingkohl im November 1918 M. 1.— je Zentner, 2. bei roten SpeisemöÜren und länglichen Karotten (ohne Kraut), gelben Speisemöbren (ohne Kraut) kleinen runden Karotten, roten Rüben (rote Beete) bis zum 30. November 1918 0.80 - . SS wird bestimmt, daß in den Fällen, wo auf Grund deS angeführten 8 2 der Be kanntmachung der Reichsstelle vom 22. August 1918 der Anbauer diese Vergütungen er- halten bat, die gleichen Zuschläge auch auf die unter I. der Bekanntmachung des Mini- steriumS vom 10. Oktober 1918 festgesetzten GroßhandelShöchstpreise aufgeschlagen werden dürfen und zu den eben dort festgesetzten KleinhandelShöchstpreise» ein Aufschlag von 1 Pfennig je Pfund in Ansatz gebracht werden darf. DreSde »k, am 28. Oktober 1918. 2003 V 6 2 Ministerium deS Inner«. 4980 frage zu unternehmen. In einer Unterredung zwischen dem Mnister des Aeußeren und dem deutschen Botschaf ter in Wien an» gleichen Tage war letzterer gleichfalls auf den bevorstehenden Schritt der Monarchie vorbereitet worden. Noch vor der Absendung der Note an den Prä sidenten der Bereinigten Staaten fand dann am 27. Ok tober eine hierauf bezügliche Unterredung zwischen dein Grasen Andrassh und dem Grafen Wedel statt. (Zusatz: Durch t-as Friedensangebot an den Präsidenten Wilson war dem Wunsche der österreichisch-ungarischen Regierung auf einen baldigen Fricdensschluß in vollem Umfange Rech nung getragen worden. Der Schwerpunkt der Demarche des Grafen Andrassh aber last in dem Angebot eines Sonderfriedens. Daß cm solches Angebot inner halb 24 Stunden beabsichtigt sei, hat Kaiser Carl dein deutschen Kaiser an» 26. Dktober als einen unabänder lichen Entschluß mitgeteilt. Die kaiserliche Negierung wurde damit vor eine vollendete unabänderliche Tatsache gestellt, ohne daß ihr die Möglichkeit geboten war, da zu Stellung zu nehmen. Die Darstellung deS K. u. K. Tclegr.-Korr.-BüroS muß daher als irreführend zurück gewiesen werden.) — Die „Neue Freie Presse" stellt fest, baß die k. u. k. Regieruna über die Antwortnote an Wil son, welche die Bereitwilligkeit »um Sonderfrieden auS- sprach, mit Deutschland kein Einvernehmen gepflogen habe, und sagt: Die Note hat die Lage Deutschlands in den mit dem Feinde schwebenden Verhandlungen ge ändert. Diese Politik der gemeinsamen Regierung mußte «inen Rückschlag auf Deutschland auSüben. Die gemein same Regiernng hätte daher die Rücksicht haben müssen, Deutschland in einer Zeit von dieser Msicht zu verstän digen, in der eS die Möglichkeit gehabt hätte, sich den veränderten Verhältnissen militärisch und politisch anzu passen. DaS waren wir den Verbündeten, das sind wir unserem eigenen Ansehen und unserem eigenen» Worte unter allen Verhältnissen schuldig. So verlieren wir je doch für Krieg und Frieden den treuesten, zuverlässigsten Freund und das Bündnis mit einer benachbarten Macht, welche, mag die Entente jetzt nrit ihrem Siege tun was sie will, wieder zur Kraft aufsteigen wird. Diese Po litik ist gegen das Gefühl aller Deutschen in Oesterreich, zugleich aber auch gegen das rein verstandesgemäße Ur- teil. Sonderfrieden für Bayern! In Bayern ist ein Flug blatt verbreitet worden, das ein GonderfriedenSangrbot für Bayern fordert. Aoch, Führer der Waffenstillftaudsverbandlungeu. Die „Time«- meldet: Die alliierte»» HeerrSleitunaen haben dem General Foch dl« Führung und den Abschluß der WaffenftillstandSverhandlilngen übertragen. — Nachdem OeffenMche Aufforderung der Einzelpersonen znr Abgabe der VermögenSerklärung für die Veranlag««- zur ansterordentlichen Kriegsabgabe für daS Rechnungsjahr Ist 18. Die nachstehend unter 1—4 angeführten Personen werden auf Grund des 8 34 Abs. 1 des Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918 vom 26. Juli 1918 (R.-G.-Äl. S. 964) aufgefordert, nach dem vorg^chriebenen Vordruck eine unterschriftlich vollzogene und mit der Versicherung, daß die Angaben nach bestem' Wissen und Gemlssen gemacht sind, versehene Bermögenserklärung spätestens biS zum LS. November 1V18 La« Riesaer Tageblatt erscheint irden Tag abend» '/,? Uhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage, PezngSpret», argen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bet Abholung am Schairer der Kaiser!. Postanstalten vierte Itäyrlich 8.SO Mark, monatlich 1.2V Mark. A«zei<«N für di« Nummer des Ausgabetage» sind bis 10 Uhr vormittag» aufzuaeben und im voran« zu bezahlen; «ine Gewähr für daS Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 48 mm breit« Grundschrift-Zeile (7 Tilden) SO Pf., VrtSpnrS 25 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend höher. Nachweisung«- und VermittclungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «inaezogen werde» mng oder der Austraggeber in Kontur« gerat. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. VierzehntSgige llnterhalwngSbrilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» " " ' ' .. ... - - , Ölungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise», leschimsstelle: GoetÜrstraße SP. Verantwortlich für Redamon: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrrch, Riesa. MarkeiiausgaSe in Gröba. Sonnabend, de« 2. November 1V18, nachmittags S—« Uhr, werden in den be kannten MarkenauSgabeftrllei» die Zuckerkarten ausgegeben. Gröba, Elbe, am 30. Oktober 1918. Der Gemrtndevorftand. Präsident Wilson die weitere Korrespondenz mit Deutsch land den alliierten Regierungen übertragen hat, darf be stimmt darauf gerechnet werden, daß die verimnnreltei» Staatsmänner der Alliierten sich auf solche Waffenstill- standSbedinaungei» für Deutschland, Oesterreich und die Türkei einigen werden, die jede Wiederaufnahme der Feindseligkeiten durch den Gegner unmöglich machen. Sie werden auch die unmittelbare Heimsendung aller britischen Kriegsgefangenen vorsehen. Oesterreich und die Türkei werden angesichts der militärischen Lage vernünftigerweise keine günstigere Behandlung erwarten dürfen, alL Bulga rien znteil wurde. Die wichtige» Berbaudlnugen in Paris beginnens Ans London wird mitgetetlt, daß eine Entwicklung in der FriedenSfrage nicht emgetreten ist. Die Besprechungen, welche in Paris stattgefunden hahen, waren ihrer Art nach vorläufige Besprechungen und die wichtigeren beginnen erst jetzt. Um bei diesen zugegen zn sein, ist auch Bonar Law zu den übrigen englischen Vertretern hinzugetreten. Der Schabkanzler kam erst gestern in Daris an. Vielleicht wird Ende der Woche irgend eine Mitteilung in Paris ver öffentlicht werden, welche über die Haltung der Alliierten gegen den deutschen Waffenstillstandsvorschlag einigen Stuf- fchtuß geben wird. Bis dahin ist eine wesentliche Aende- rung der Lage überhaupt nicht wahrscheinlich. Waffenstillstand mit der Türkei. Das Reutersche Bureau erfährt, daß der Waffenstillstand mit der Türkei am 81. Oktober mittags unterzeichnet wurde. Notiz: Sin« amtliche Meldung vom Abschluß des Waffenstillstandes liegt bisher nicht vor. Oertliches «nd Sächsisches. Riesa, bei» 1. November 1918. —* Kirchliches. Der eingetretenen Kälte wegen finden von» 3. November d. I. an alle Gottesdienste in der Trinitatiskirche statt. — Königliche Anerkennung für tapfer« Sachsen. Se. Majestät der König hat folgende Fern schreiben ins Feld gesandt: 1. An den Kommandeur, der 40. Infanterie-Division. Nach dem heutigen Heeresbericht bat sich Ihre Division an»... . in der Abwehr der starken feindlichen Angriffe besonders hervorgetan. ES freut mich, daß sich die Division, wie schon so oft in diesem Kriege, auch hier wieder besonders ausgezeichnet hat. Ich sprech« alle», dabei Beteiligten meint vollst« Anerkennung und wärmsten Dank aus. Friedrich August. — 2. An den Kom mandeur der 82. Infanterie-Division. Durch die von der Division etngeschtckten Berichte habe ich Kenntnis von de» sehr schweren und ruhmreichen Kämpfen der Division erhü ¬ bet der unterzeichnete»» Bezirkstteuereinnahme einzureichen: 1. Alle Personen, die an» 81. Dezember 1V1V ein Vermögen von mindeftens 1V1 «SO Mark »nd darüber besessen haben, wenn sie weder znr Besitz steuer noch zur Kriegssteuer veranlagt worden find. 2. Alle Personen, die au» 81. Dezember 1V17 ein Vermöge»» von mindestens 101VOO Mark nud darüber besessen haben, wenn sich ihr Vermögen »ach dein 31. Dezember 101« durch Erbanfall, durch Lehen-, Fideikommiss- oder Stammgutanfall, infolge Vermächtnisses oder auf andere Weise anS dein Nachlass eines Verstorbenen von Todeswege«, ferner purch Schenkung oder durch eine sonstige obne entsprechende Gegenleistung erhaltene Zuwendung um mehr alS KOO« Mark vermehrt hat. 8. Die Vertreter solcher Personen, auf die die Voranssetzungen unter 1 «nd 2 zutreffen. 4. Die Erben solcher nach dem 31. Dezember 1017 verstorbenen Personen, ans die die Voranssetzungen unter 1 und 2 ,»treffen. Die unter 1 und 2 genannte»» Personen haben die VermögenSerklärung für sich selbst, die unter 3 genannten Vertreter für die von ihnen vertretenen Personen und die unter 4 genannten Erben für den Erblasser abzugrben. lieber das Vermögen von Kindern, auf die die obigen Voraussetzungen unter 1 und 2 zutreffen, sind von den gesetzlichen Vertretern besondere VermögenSerklärungen abzu geben, auch wenn das Kindsvermögen der elterlichen Nutznießung unterliegt. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe einer BermögeuScrklärung auch dann verpflichtet, wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Vordruck hierzu nicht zngegangeii ist. Auf Verlange»» werden die vorgeschriebenen Vordrucke für die Vermögens erklärung von heute ab vor» den Gemeindebehörden kostenlos verabfolgt. Die Einsendnng der VermögenSerklärung durch die Post geschieht auf Gefahr deS Absenders und deshalb zweckmäßig inittels Einschreibebriefs. Wer die Frist zur Abgabe der VermögenSertlärnna verabsänmt, ist gemäß 8 33 Abs. 2 des Gesetzes über eine außerordentliche KriegSabgabe für das Rechnungsjahr 1918 in Verb, mit 8 54 des BesitzstcurrgesetzeS vom 3. Juli 1913 mit Geldstrafe bis zu SV« Mark zur Abgabe der VermögenSerklärung anzuhalten, anch kann ihm ein Zu schlag von ü°,. biS 10°/. der rechtskräftig feftgestellte» KriegSabgabe auferlegt werden. Wissentlich unrichtige und unvollständige Angabe» in der VermögenSerklärung find in 8 39 des Gesetzes über eine außerordentliche KriegSabgabe für das Rechnungsjahr 1918 in Verb, mit 88 33 bis 35 des KriegSsteuergesetzeS von» 21. Juni 1916 und mit 88 78 bis 83 des Besitzsteuergesetzes »nit Geldstrafe» bedroht, neben denen auf GefängniS viS zu einem Jghre sowie außerdem neben der Gefängnisstrafe auf Verlust der bnrger- liche» Ehrenrechte erkannt werden kann. Mit den gleichen Strafe»» sind die KriegSabgabepflichtigen bedroht, die eS unter lassen, eine bereits früher abgegebene unrichtige oder unvollständige Steuererklärung für die erste Veranlagung zur Äesitzsteuer und für die Veranlagung zur austerordent lichen KriegSabgabe nach den» Kricgssteuergesetz vom 21. Jnni 101« sowie eine für die Veranlagung zur StaatSetnkonnnensteuer auf die Jahre 11114 und 1V18 abgegebene anrichtige oder «»»vollständige Einkommensdeklaration, auf Grund deren die Veran lagung zur außerordentlichen KriegSabgabe für das Rechnungsjahr 1918 zu erfolgen hat, bis spätestens einen Monat nach Zustellung des Stenerbescheids über die außerordent liche KriegSabgabe für das Rechnungsjahr 1918 der unterzeichneten Bezirkssteuereinnahme gegenüber zu berichtigen oder zu vervollständige«. Großenhain, am 30. Oktober 1918. Königliche BezirkSsteuereinnahme alS Besttzsteneramt. müssen bis »um 1v. November 1018 bei den bekannten Sammekstellen abgeliefert sein. Nach diesen» Zeitpunkte wird gegen die Säumigei» nnnachsichtlich mit Zwangsmaßnahmen vorgegaugen werden. Großenhain, am 29. Oktober 1918. 208 b vir. Königlich« Amtsbanvtmannschaft. vebensmittewertettring. Nach vom 30. vorigen Monats erschienenen Verordnung über Höstpreise für Hafernährmittcl und Teigwaren, beträgt der Preis sür die von heute ab zur Verteilung kommende» Nudeln nickt, wie in der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1918 bekannt ge geben 60 Pf., sondern ««Pfennige für das Pfund. Die Entnahme der Tcigwaren und des Grießes hat biS spätestens de« «. laufenden MonatS zu erfolgen. Die Abschnitte 4l bis mit 44 der gelben Nährmittelkarte l sind biS spätestens de« 8. laufende»» MonatS an Herrn KominisfionSrat Bilke in Riesa einzusenden. Großenha, n, am 1. November 1918. 1084 d in. Der Kommunalverband. und Anzeiger Meisiatt M Artiger). Gestscheckr-nw- wtpztz «E ' n-. für die Königs. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königs. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvva. 255
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