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Deutsche allgemeine Zeitung : 22.04.1845
- Erscheinungsdatum
- 1845-04-22
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184504226
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18450422
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18450422
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1845
- Monat1845-04
- Tag1845-04-22
- Monat1845-04
- Jahr1845
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 22.04.1845
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Dienstag —— Nr U2 SS. April 184S. WM Deutsche Mk-emeiue Zeitung. MM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» at^ers zu erwarten war, sind nicht blos die Staaten, welche durch den «eSe-britk. Deutschland. --- München. Di« Uederschwemmungen. Die Schweiz. Hinrichtung. Der Erzbischof. — Edict gegen die Deutsch-Katholiken in der Rheinpkals. ""Dresden- Bildung-mittel. Prinzenerziehung-— Der Bunde-tag und der Negerhandel. PreuHen. 's Vertin. Amt-Veränderungen- -s Vertin. Die jüdischen Re former. -fVon -er Saale- Laien und Geistliche. — Deutsch-Katholiken in Schweidnitf. — Lieutenant Windell. Ntstlerreich. Die Obcrgespane. ch-auieu. Der Congreß. Die spanischen Finanzen. VkeoHHrttannien. Oberhaus. Unterhaus. Maynoothbill. Das Morning Ehroniele über Irland. Truppenversetzungen. Seeversicherungen. Frankreich. Pairskammer. Dcputirtenkammer. Die indirectcn Abgaben. Verhandlungen mit Belgien. Hr- Zea Bermudez. Otaheiti. 4k-Paris. Die Jesuiten. Schweiz. Genf. Luzern. Fremde Noten. Zschokke. Italien. Verbrecher. Seeräuber. Der Prinz von Capua. lVriechenland. Fürst Michael Obrenovich in Athen. Türkei. "Konstantinopel. Die Notabeln. Die Entlassung der Soldaten. Polizeiwesen. Brasilien. Die Kammern. Falsche Noten. Wissenschaft und .Kunst. * Nom. Die Prinzessin Albrecht von Preu ßen. Hr. Scho«. Sandel und Industrie. "Vertin. Die deutsch-überseeische Dampf schiffahrt. * Leipzig. Börsenbericht. — Frequenz der Leipzig - Dresdener, Leipzig-Magdeburger und >Halberstädter Eisenbahn.—Leipzig. Hknku«dtgungen. — Das Frankfurter Journal bringt aus der Pfalz das nachstehende vom 8. April datirte Circular des konigl. Landcommissariats zu Neustadt a. d. H., welches an die sämmtlichcn Bürgermeisterämter dcS Be zirks erlassen wurde: „Eine unterm 3. April in Neustadt abgehaltene Versammlung, angeblich zur Besprechung über religiöse Angelegenheiten bestimmt, die Personen, welche dieselbe bildeten, und die Reden, welche bei dieser Gelegenheit gehalten wur den, haben den Beweis geliefert, daß die in Schlesien begonnene Sektenstif tung auch nach der Pfalz verpflanzt werden will. Obwol die genannte Ver sammlung zu der Desorgniß nicht Veranlassung gibt, daß dieses Sektenwesen bei der bessern Klasse der Pfälzer Anklang gestanden habe, so ruft doch jenes Treiben die ernste Beachtung der Localbehörden hervor, da die Vorgänge in Sachsen und Schlesien zur Genüge dargethan haben, daß die Anhänger der neuen' Sekte keineswegs religiöser Natur sind, sondern zunächst die Zwecke und Bestrebungen des CommunismuS und Radikalismus verfolgen. Zu die ser Beachtung fodert nicht nur die unterzeichnete Behörde nach Maßgabe wie derholter Regierungsweisungen sämmtliche Loealpvlizeibehörden auf, sondern von Letztern verlangt ff« auch die übernommene Pflicht, für da-wahre Wohl ihrer Mitbürger zu sorgen und dieselben mit regem Eifer vor Nachtheilm zu bewahren. Man erwartet deshalb von den Bürgermeisterämtern, daß sie durch Warnung und Ermahnung ihre Gemeindeglieder von jenen religiösen Umtrieben fern zu halten suchen und nicht verabsäumen werden, auf das Gesetzwidrig« solcher Handlungsweise aufmerksam zu machen., Der §. 26 der zweiten Ver fassungsbeilage bestimmt nämlich, daß ReligionS-und Kirchengesellschaften, die nicht zu den bereits gesetzlich aufgcnommenen gehören, ohne ausdrückliche kö- nigl. Genehmigung nicht eingeführt werden dürfen, und der 8- 4 daselbst verbietet alle heimlichen Zusammenkünfte unter dem Vorwande des häuslichen Gottes dienstes. Fetner würde der Anschluß an eine neue Sekte den Verlust man cher staatsbürgerlichen Rechte zur Folge haben, welche keinem Bürger gleich gültig sein können und ein schätzbare« Vorrecht der Bekenner der im König reich« bereits verfassungsmäßig bestehenden Kirchengesellschaften bilden. S. Lit. Vl. 8. 12 der Verfassungsurkunde. Beilage II. zur Verfassung-Urkunde 8- II- Gesetz über Einführung der Landräthe vom 15. Aug. 1818. tz. 10. Endlich ahndet auch das Strafgesetzbuch Art. 291—263 derartige Zusam menkünfte unter gewissen Voraussetzungen mit schweren Strafen. Man hegt gern die Hoffnung, daß die Bürgermeisterämter nie in den Fall kommen Werl den, von diesen gesetzlichen Bestimmungen in ihrer Eigenschaft al« Polizei behörden Gebrauch zu machen, ist aber auch eben so überzeugt, daß sich die selben durch keine Rücksicht abhalten lassen werden, das Ansehen und die Würde de« Gesetzes im gegebenen Fall aufrecht zu erhalten." — Dem Rheinischen Beobachter wird unterm 14. April von der Glbe geschrieben: „Im Octobcr v. I. bin ich im Stande gewesen, Ih nen davon Nachricht zu geben, daß bereits im Februak 1843 die deut sche Bundesversammlung den dem londoner Tractat wider den Negerhandel vom 29. Dec. 1841 zu Grunde liegenden Absichten, na mentlich der Brandmarkung des Negerhandels als'Sklavenraub, ihren vollen Beifall geschenkt habe. Jetzt freue ich mich, Ihnen mittheilen zu können, daß die Bundesversammlung hierbei nicht stehen geblieben ist, Andern gleich nach dem Beginn ihrer diesjährigen Sitzungen auf den Antrag von Baden die Sache wieder ausgenommen und über ein von lllen deutschen Bundesstaaten bei schwerer Strafe zu erlassendes ausdrück- ** Dresden, 20. April. Gewiß spricht cs sehr für das Ansehen, das sich unsere Bildungsanstalten und der Reichthum, den unsere Stadt an Bildungsmitteln für Kunst, Wissen und edles geselliges Leben besitzt, erworben, daß so viele Familien der ersten Stände, denen die Wahl un ter so manchen Ländern und Städten offen steht, zum Theil aus den fern sten Gegenden, ihre Heranwachsenden Kinder unsern Anstalten und Bil dungsmitteln vertrauen, zum Theil selbst für diese Zeit ihren Aufenthalt bei uns nehmen. Auch für Prinzenbildung ist Dresden als ein geeigne ter Platz erkannt worden. Es ist bekannt, daß zwei Prinzen von Meck lenburg-Schwerin, worunter der jetzt regierende Großhcrzog, dann ein Prinz von Lippe in hiesigen Bildungsanstalten, dem rühmlich bekannten Blochmann'schen Institute, längere Jahre verweilten. Jetzt wird wieder der älteste Sohn des Herzogs Max in Baiern, Herzog Ludwig (geb. 21. Jun. 1831) auf einige Jahre hierherkommcn, seine Bildung in unserer Stadt und dem Hause des Prinzen Johann zu vollenden, der nach München gereist ist, um den Neffen seiner Gemahlin von dort abzuholcn. nur geringe Hoffnung zu seiner Wiedergenesung geben sollen. Sein Tod würde daS allgemeinste Bedauern erregen, denn cs steht dieser ehrwürdige Prälat hier in eben so hoher Achtung, als er die allgemeinste Liebe be sitzt. Ihm folgt auf den erzbischöflichen Stuhl im Falle der Erledi gung sein Coadjutor, der allgemein bekannte Bischof zu Eichstädt, Graf v. Reisach. Deutschkä«-. -----München, 16. April. In Folge der anhaltenden Regengüsse seit fast acht Tagen sind namentlich alle kleinern Gewässer sowie die größern Gebirgsflüsse aufs neue aus ihren Usern getreten und haben an Brücken, Wegen und Fluren bedeutenden Schaden angerichtet. Aus den entferntem Gegenden haben wir noch keine Nachrichten, nach den Aussa gen von Reifenden wird cs aber kaum an neuen Ueberschwemmungen in Len Donaugegenden fehlen. Mit nur sehr wenigen Ausnahmen sind seit gestern sämmtliche Posten unregelmäßig hier eingetroffen, zum Theil aber so verspätet, daß schon daraus mit Recht auf neu angcrichtcte Verwü stungen durch Hochwasser geschlossen wird. — Nach den heutigen Berich te» von Privatpersonen aus der Schweiz findet sich die herrschende Partei in Luzern durch die Last, welche ihr die zahlreichen Gefangenen machen, durch den Einfluß zahlreicher Verwandten und Bekannten aus andern Can tone»-und durch die öffentliche Meinung in der ganzen Schweiz nun mehr doch zu einer Amnestie gedrängt; nur soll sie vorläufig noch auf allzu zahlreiche Ausnahmen dringen, als daß man von dieser einzigen Ver- söhnungsmaßrcgel, von welcher man sich Gutes versprechen dürfte, die Crfüllung der dcsfallsigen Hoffnungen erwarten könnte. Als besondere Neuigkeit und resp. Berichtigung wird hinzugefügt, daß die in so vielen schweizer und deutschen Zeitungen als ganz unbezweifelte Thatsache gemel dete Auffindung von Papieren bei den Gefangenen, aus denen angeblich beabsichtigte Hinrichtungen, Proscriptioncn und andere Reactionsmaßregeln von Seiten der im voraus siegestrunkenen Freischaren hervorgehen sollten, nichts alö eine pure Tageslüge sei, die man lediglich erfunden habe, um die von den Luzernern und ihre» Freunden aus den Urcantonen anfänglich an den Gefangenen und ander» Wehrlosen begangenen Gewaltthaten zu beschönigen. Auch dieser Umstand wird und muß nun wol das Seinigc dazu beitragen, daß sich die luzerner Regierung gegen die ihr angerathene Amnestie auch dann nicht länger sträubt, wenn auf eine vollkommene All gemeinheit der letztem bestanden wird, wie cs geschehen muß, wenn sie eine wirksame werden soll. Aber auch das Letztere vorausgesetzt, so sind nach dem Urtheile aller Wohlunterrichteten doch nur zwei Vorthcile für die EidSgenossenschaft davon zu erwarten, nämlich momentane Ruhe im Innern und Sicherstellung vor äußerm Einschreiten. Soll die Wieder herstellung der gestörten Ordnung zum dauernden Frieden führen, so darf eine Revision und eine zur Gerechtigkeit für alle Cantone führende Ab änderung Les Grundgesetzes von >815 nicht nur nicht ausbleiben, sondern sie muß sofort im Angesichte von Europa auf legislatorischem Wege un ternommen werden. Dann erst kann und wird sich Herausstellen, auf „ , . welcher Seite die eigentlich patriotischen Gesinnungen zu finden sind! -- allen deutschen Bundesstaaten bei schwerer Strafe zu erlassendes ausdrück- Am 26. April soll, allgemeinem Vernehmen nach, die Hinrichtung des -ichcö Verbot des Ncgerhandels in Bcrathung getreten ist. Wie cs nicht durch den Mord an Ler Gattin des Hauptmann Neumeyer und deren alters zu erwarten war, sind nicht blos die Staaten, welche durch den Dienstmagd berüchtigt gewordenen Eppsteiner stattfinden. Tractat von 1841 oder schon früher sich zur Bestrafung des Negerhan- Unser einige 8V Jahre zählender Erzbischof Baron v. Gebsattel delß als Seeraub oder sonst mit yohen Strafen anheischig gemacht und ist seit einigen Tagen leider sehr bedenklich erkrankt, sodaß Lie Acrztc demgemäß Strafgesetze erlassen haben, jenem Anträge willig beigctretcn,
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