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Deutsche allgemeine Zeitung : 24.01.1846
- Erscheinungsdatum
- 1846-01-24
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184601244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18460124
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18460124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1846
- Monat1846-01
- Tag1846-01-24
- Monat1846-01
- Jahr1846
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 24.01.1846
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Sonnabend , —— Nr. 24- —— 84. Januar 184«. »ai', ia^«8->stul,rwL' v.fli !ft ZWs Dentsche Allgemeine Zektnng. SM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gasch!» uev-»rrts. Deutschland. V Dresden. Die Unterdrückung von Zeitschriften. Der StaatSminister v. Lindengu. Hr. Bickell. z Köthen. Die Finanz- krisis. Lübeck. Budget. Schiffahrt. ^Frankfurt a. M. Die Pro testanten in Offenbach. Die Montagsgesellschaft. Die Bundcsvcrsamnlung. Npeußen. (-t-)Kerlin- Die evangelische Conferenz. Ein poetischer Schnei der. Die Getrcidcprcisc. Die Fackelzügc. -/ tÜerlin- Die jüdischen Rc- i formcr. Die Protestkatholikcn. f-Aus Schlesien. Die Katholiken und die Altluthcraner. — Militair in Ärombcrg. — Königsberger Nach richten. — Die Brüderschaft vom Herzen Mariä. — Hr. Schlöffel. Kestevreich. -t-^vien. Daß Generalkonsulat in Konstantinopel. Erzher zog Karl. Daß summarische Verfahren. Der Kaiser. Portugal. Dit Königin. Die Cortes. Sklavenschiffe. WpoHbritannien. Die Oregonfragc. Versammlungen gegen die Gc- , ^Aeidegesetzc. Lord Metcalfe. Limerick. Ernennungen. Schußprüfungen. H Explosion. Das gelbe Fieber auf St.-Jago. * London. Rüstungen. Frankreich. Die Oregonfrage. Wahlreform. Ball. Algerien, -f Paris- Die Oregonfragc. Niederlande. Amsterdam. Die Zollmaßrcgeln. Schweiz. *Uon der Aar. Pestalozzifeier. Das Bisthum Lausanne. — Bettlacher Bitten für England. Italien. Gährung im Kirchenstaat. Rußland und Polen. Der Kaiser. Reskript an den Thronfolger. Türkei. * Konstantinopel. Khosrew-Pascha. Dftindicn. Das Pcndschab. Die Cholera. Verschwörung in Gwalior. Wissenschaft und chunst. * Leipzig. Doctorcrnennung. * Dresden- Hr. Eduard Devrient. * Koni. Da« Institut für archäologische Corre- spondenz. Handel «nd Industrie. * Odessa. Eisenbahn nach Sewastopol. * teip- sig- Börsenbericht. — Berlin. Leipzig. Ankündigungen, '.ä-euchii. ^,,,«1, : ... » .uum. Deutschka«». V Dresden, 22. Jan. Die Unterdrückung einer Zeitschrift auf polizeilichem Wege ist eine Maßregel, die, wenn nicht ganz besondere Verhältnisse hinzulreten, schwerlich ein Staatsbürger gulheiße« -der be- vorworlen wird, welcher die Bestimmung der Presse im Staat und die Zweckmäßigkeit eines guten Preßgesetzes kennen gelernt hat. Diesen Satz zu begründen und außzuführcn wäre heutzutage ein nutzloses Beginnen; wer ihn noch nicht verstanden hat, wen überhaupt die traurigen Erfah rungen'unserer Censur noch nicht belehrt haben, der wird auch in Ewig keit nicht zu belehren sein. Die nachfolgenden Bemerkungen sind daher nur für Frcünde der Preßfreiheit bestimmt. Es kann vollkommen zuge geben werden, daß Censur und eine allzu gewaltige Preßpolizei die Schrif ten ünd Schriftsteller nur verschlimmern, ferner kann jede von denselben aus- geganacne Maßregel noch so entschieden gcmisbilligt werden, immer werden Verhältnisse denkbar sein, unter denen solche Maßregeln zu entschuldigen sind, weil nur zwischen zwei Uebeln zu wählen war. Daß freilich eine Maßregel wie die Unterdrückung der Vatcrlandsblätter von den beiden Uebeln als das kleinere erscheinen konnte, gehört zu den Glückseligkeiten, die bei den Deutschen seit 1819 an der Tagesordnung sind. Die Freude Derer, welche über Unterdrückung der Vatcrlandsblätter gejubelt haben, kann Einsender nicht thcilen, selbst bei dem Zugeständnisse, daß die Vatcrlandsblätter manche Unrichtigkeit gebracht- und in dem Ton ihrer Berichterstattung häufig die Saiten allzu straff gespannt haben. Die Erfahrung wird lehren, daß mit dem Wegfall der Vatcrlandsblätter eine fühlbare Lücke entstanden ist, da sie, aus welchem Gesichtspunkt auch ihre Wirksamkeit betrachtet werden mag, mindestens den einen wichtigen Vor- theil brachten, daß sie eine scharfe Beaufsichtigung der untern Beamten führten. Könnten aber auch die vielen Entstellungen und dec bittere Ton der Vatcrlandsblätter als eine Folge des Mangels an Oeffcntlichkcit über haupt und der Preßfreiheit insbesondere entschuldigt werden, so haben die Vatcrlandsblätter boch unbezwcifclt einen andern groben Verstoß began gen mit ihren Angriffen gegen das Ausland, einen Fehler, über den" wir fetzt, wo derselbe ihren Untergang hecbcigefühct hat, nicht mit ihnen rech ten wollen^ den wir aber erwähnen müssen, weil er beweist, daß die säch sische Negierung mit Entziehung der Conccssion wirklich das kleinere Uebel gewählt hat. Durch Mandat vom 13. Nov. 1819 ist in Sachsen der bekannte Bundcsbeschluß vom 20. Sept. 4819, welcher durch Bundcs- kcschluß vom 16. Aug. 182t auf unbestimmte Zeit erneuert wurde, be kannt gemacht worden. Nach §. t dieses Beschlusses ist jeder Bundes staat für die unter seiner Oberaufsicht erscheinenden Druckschriften, inso fern dadurch die Würde (ein sehr weiter Begriff) oder Sicherheit andc- rer Bundesstaaten verletzt, die Verfassung oder Verwaltung derselben an gegriffen wird, nicht nur den unmittelbar.Beleidigten, sondern auch der Gesammtheit des Bundes verantwortlich. In tz. 6 desselben Beschlusses wird ferner wörtlich Folgendes bestimmt: „Damit jedoch auch die, durch gegenwärtigen Beschluß beabsichtigte, allgemeine und wechselseitige Gewährleistung der moralischen und politischen Unverletzlichkeit der Gesammtheit und aller Mitglieder des Bundes nicht auf einzelnen Punkten gefährdet werden könne, so soll in dem Falle, wo die Re gierung eines Bundesstaats sich durch die in einem andern BundeSstgat er scheinenden Druckschriften''verletzt glaubte, und durch freundschaftliche Rück sprache oder diplomatische Corrcspondenz zu einer vollständigen Befriedigung und Abhülfe nicht gelangen könnte, derselben ausdrücklich Vorbehalten blei ben, über dergleichen Schriften Beschwerde bei der Bundesversammlung zu führen, letztere aber sodann gehalten sein, die angebrachte Beschwerde com- miffarisch untersuchen zu lassen, und wenn dieselbe begründet befunden wird, die unmittelbare Unterdrückung der in Rede stehenden Schrift, auch, wenn sie zur Klasse der periodischen gehört, alle fernere Fortsetzung derselben durch einen entscheidenden Ausspruch zu verfügen. Die Bundesversammlung soll außerdem befugt sein, die zu ihrer Kenntniß gelangenden, unter der Hauptbestimmung des tz. i begriffenen Schriften, in welchem deutschen Staate sic auch erscheinen möge», wenn solche, nach dem Gutachten einer von ihr ernannten Commission, der Würde des Bundes, der Sicherheit einzelner Bun desstaaten oder der Erhaltung des Friedens und der Ruhe in Deutschland zuwiderlaufen, ohne vorhergcgangene Auffodcrung, aus eigner Autorität, durch einen Ausspruch, von welchem keine Appellation stattfindct, zu unter drücken, und die betreffenden Regierungen sind verpflichtet, diesen Ausspruch zu vollziehen." Die Unterdrückung einer Zeitschrift ist also schlechthin unvermeidlich, sobald irgend eine deutsche Negierung dieselbe beim Bunde beantragt, dessen Bereitwilligkeit und Compekenz in diesem Punkte lange nicht sö be stritten ist wie bei Art. 13 der Bundesacte. Abgesehen davon, daß ein" kleinerer Staat, wie Sachsen, durch Störung feiner freundlichen Vcr- hültniffe zu größern Nachbarstaaten Nachlhcile erleidet, die mit der Un terdrückung einer Zeitschrift in keinem Verhältnisse stehen, wäre es auch unnütz, diesen Unannehmlichkeiten sich auszufttzcn. Denn entspricht die sächsische Regierung dem Verlangen ihrer Nachbarn nicht, so wenden sich dich« an den Bund, und der thut es gewiß. Dann ist aber nicht blos die Zeitschrift, sondern auch das freundliche Vernehmen mit den Nach barn dahin. Nun könnte zwar behauptet werden, Laß die Regierung der Idee der Preßfreiheit zu Liebe diese Nachtheile auf sich nehmen und bei ihrer Weigerung, eine Zeitschrift zu unterdrücken, beharren müsse. Dies würde aber lediglich der Idee der Preßfreiheit, keineswegs der allgemei ner» Idee der Gerechtigkeit entsprechen, so lange Sachsen seiner Bun- dcspflichten nicht überhoben ist und nicht eigenmächtig derselben sich über- hebcn kann. Zu diesen Gründen kommt eine Rücksicht der Billigkeit, von der wir wünschten, daß sic auch der sächsischen Regierung als solche ««gerechnet würde: die Rücksicht auf den Redactcur, dessen Stellung bei der Con- cessionsentziehung weit günstiger ist als bei dec Unterdrückung durch Bun dcsbeschluß. Wenn nämlich eine Zeitung oder Zeitschrift durch einen Aus spruch der Bundesversammlung unterdrückt worden ist, darf nach h. 7 des Bundesbeschlusses vom 20. Sept. 1819 der Redackeür binnen fünf Jahren in keinem Bundesstaate bei der Rcdgctivn einer ähnlichen Zeit schrift zuqclassen werden, während die bloße Concessionscntzichung ihn nicht an sofortiger Uebernahmc einer andern Nedaction hindert. Bemerkt also der sächsische Staat, daß ein anderer ernstlich auf Unterdrückung einer Zeitschrift besteht, was, beiläufig erwähnt, bei den Vaterlandsblättern der Fall gewesen sein soll, so geschieht cs, da die Unterdrückung einmal nicht abzuwenden ist, nur zum Vorthcile der Regierung und des Redak teurs, wenn durch Zurücknahme der Concession einer Unterdrückung durch Bundcsbeschluß vorgcbeugt wird. Es liegt nicht im Sinne deö Einsenders, für die Einrichtung der Eoncessionen auf Widerruf das Wort zu ergreifen; aber wenn das Schlechte gesagt wird, soll auch das Gute nicht verschwiegen bleiben, zumal cS hier darum zu thun ist, daß nicht unserer Regierung Dinge zur Last ge legt werden, die sie nicht abwenden kann und die in allgemeiner» Ver hältnissen ihren Grund haben. Zweierlei ist aber zu bedauern: I) daß die Einziehung einer Conccssion im formellen Rechte begründet ist, 2) daß wir in Verhältnissen leben, unter denen sich von der Unterdrückung einer Zeitschrift überhaupt noch etwas Gutes sagen läßt. — Die Leipziger Zeitung vom 23. Jan. enthält folgende Erklärung: „Wenn in der Schrift: «Unsere Gegenwart und Zukunft», herausgcgc- bcn von Karl Biedermann, S. 3V1 gesagt wird, daß in Folge des am Landtag 18i2/43 bei der Adrcßfcage von den Herren Staatsministcrn v. Kön- ncritz und v. Zeschau gegen mich beobachteten Verfahrens mein Dicnstaus- tritt stattgefunden habe, so erheischt diese Angabe insofern eine Berichtigung, als ich mich wegen der meinen Abgang von Dresden bestimmenden Gründe, lediglich aus Dasjenige zu beziehen und zu beschränken habe, was hierüber in diesen Blättern <Nr. 168, 4843j von mir selbst erklärt worden ist. Al tenburg, am 12. Jan. 184b. v. Lindenau."
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